Neues im Umweltstafrecht
Einige Beobachter haben ja zuletzt behauptet, dass es Österreich an Ernsthaftigkeit im Bereich des Umweltschutzes vermissen lässt:
Dass das Gegenteil der Fall ist, beweist die neueste Novelle des Strafgesetzbuches mit der folgendes Delikt eingeführt wird:
Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen
§ 177d. Wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag herstellt, einführt, ausführt, in Verkehr setzt oder verwendet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Geht es nur mir so, oder klingt das Delikt ein Wenig auf einen Dr. No gemünzt, der mit einem riesigen Science-Fiction-Apparat die Ozonschicht bedroht und so die Weltgemeinschaft erpressen will?
28 Nov 2011 Johannes Pratl 0 comments

