Neue Gesetze

Neues im Umweltstafrecht

Einige Beobachter haben ja zuletzt behauptet, dass es Österreich an Ernsthaftigkeit im Bereich des Umweltschutzes  vermissen lässt:

Dass das Gegenteil der Fall ist, beweist die neueste Novelle des Strafgesetzbuches mit der folgendes Delikt eingeführt wird:

Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen

§ 177d. Wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag herstellt, einführt, ausführt, in Verkehr setzt oder verwendet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 Geht es nur mir so, oder klingt das Delikt ein Wenig auf einen Dr. No gemünzt, der mit einem riesigen Science-Fiction-Apparat die Ozonschicht bedroht und so die Weltgemeinschaft erpressen will?

Interessante Entscheidungen

Zwischen den Zeilen

Zwar wird in der Literatur teilweise die Auffassung vertreten, die Präposition „zwischen“ in § 222 Abs 1 ZPO sei dahin zu verstehen, dass der Anfangs- und Endtermin, also der 15. Juli und der 17. August, jeweils nicht mitgezählt werden (Hinger, ÖJZ 2011, 427), sodass bei Zustellung eines Urteils in diesem Zeitraum der 13. September 2011 den letzten Tag der vierwöchigen Revisionsfrist darstellt. Dieser Auffassung kann jedoch nicht gefolgt werden. Die Verwendung des Worts „zwischen“ schließt ein Verständnis dahin, dass von dieser Formulierung auch der Anfangs- und Endtermin umfasst ist, keineswegs aus (vgl Kolmasch, Zak 2011, 230).

OGH 6Ob/216/11z

Staat und Politik, Zivilrecht

Shared Space – Wie es nun wirklich ist…

Ich habe zuletzt über den in Graz neu eingerichteten “Shared Space” berichtet und die Vermutung geäußert, dass dort nun Anarchie herrscht, zumal ja das theoretische Konzept des Shared Space von einer “Gleichberechtigung” ausgeht, die nicht in die StVO passt. Nun, da habe ich mir belehren lassen, dem ist nicht so: Es herrscht die Straßenverkehrsordnung vollumfänglich.

Nun, ist damit alles geklärt und besser? Ich finde eindeutig nein. Faktum ist, in der StVO ist der Fußgänger abseits seiner ihm zugewiesenen Verkehrsflächen – nämlich Gehsteig und Zebrastreifen - absolut benachrangt. Klar ist, im Shared Space gibt es diese “Fußgängerschutzräume” nicht, sodass alle Fahrzeuge gegenüber dem Fußgänger bevorrangt  sind. Das ist meiner Meinung nach ein unhaltbare rechtliche Situation und muss durch den Gesetzgeber über eine Spezialregelung für den Shared Space repariert werden. Analoge Beispiele gibt es ja, etwa die “Wohnstraße”.

Noch etwas: Die Stadt als Straßenerhalter hat nun eine offentliche Verkehrsfläche gestaltet, die nicht den üblichen Anforderungen enspricht, etwa keine Zebrastreifen aufweist. Wer sagt eigentlich, dass das im Fall eines Unfalles nicht als Sorgfaltsverstoß ausgelegt werden könnte? Stichwort: Amtshaftung.

Allgemein, Strafrecht

(Un-)Schuldsvermutung

“Autischer präsentierte eine weitere Untersuchung (aus dem Jahr 2002), wonach 42% aller Medienkonsumenten von der Schuld einer Person überzeugt sind, über die gesagt wird, „es gilt die Unschuldsvermutung“. Nehme der Betroffene in der Folge nicht Stellung, plädierten 51% für schuldig; würde er leugnen/dementieren, seien es schon 62% – „paradox“, findet Autischer.”

Prozessieren im Gerichtssaal der öffentlichen Meinung,  Die Presse Online

Zivilrecht

Shared Space – und die Straßenverkehrsordnung

In Graz wurde heute der erste so genannte “Shared Space” eröffnet, will heißen eine Verkehrsfläche auf der quasi eine “Gleichberechtigung” der Verkehrsteilnehmer herrscht, die letztlich selbstorgansiatorisch und unter wechselseitiger Rücksichtnahme den Raum nutzen.

 

Das Ganze ist natürlich ein interessantes Experiment, ganz ungefährlich aber dann doch auch nicht. Faktum ist, dass die Straßenverkehrsordnung den “Shared Space” nicht kennt: Die Ganze StVO beruht auf dem Gegenteil, nämlich auf dem Gedanken einer ganz exakten Zuteilung von Vor- und Nachrängen, von Ge- und Verboten bestimmte Bereich einer Straße in bestimmter Weise zu nutzen.

Der Nebeneffekt dieser klaren Zuordnung ist, dass im Fall des Unfalles im Nachhinein jener zur Verantwortung gezogen wird, der gegen die Regeln verstößt.

Erstaunlicher Weise ist derzeit völlig unklar, wie die (Rechts-)Lage im „Sharde Space“ ist.

Gelten die üblichen Verkehrsregeln? Wohl kaum, wäre ja ansosten z.B. der Fußgänger – seiner Zebrastreifen beraubt – gleichsam Freiwild.

Gelten andere Regeln? Wenn ja welche?

Derzeit kann man eigentlich nur jedem Verkehrsteilnehmer empfehlen besonders aufzupassen. Wenn was passiert weiß keiner was passiert…

 

Allgemein

Marie Therese

12.20h, 51 cm, 3.520g!

Zivilrecht

Vom Schuldirektor “verprügelt” – Selber schuld?

In den Medien wird derzeit von einem Fall eines Schülers berichtet, der von “seinem” Schuldirektor offenbar körperlich gezüchtigt wurde und nun die Republik als Dienstgeber des Schuldirektors auf Schmerzengeld klagt.

Zumindest bemerkenswert die Bestreitung der Republik: Der Volksschüler habe die Attacke “provoziert”. 

Schadersatzrechtlich gesehen wird hier ein Mitverschuldenseinwand erhoben: Der Geschädigte habe durch eigenes schuldhaftes Verhalten den Schaden mitverursacht, im konkreten Fall offenbar durch unleidliches Betragen. Ergo: die Republik will nichts bezahlen. Das Fehlverhalten des Geschädigten ist nach Auffassung der Republik sogar so gravierend, dass es die Haftung des Schädigers zur Gänze überlagert.

Wird dieses Argument durchdringen? Das tut es in gewissen Konstellationen, etwa in Fällen der „Notwehrprovokation“. Gefühlsmäßig, und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Information, im gegenständlichen Fall aber wohl kaum: Eine (u.U. sogar strafrechtsrechtwidrige) körperliche Attacke eines Pädagogen gegen einen Volksschüler kann – einerlei wie intensiv die “Provokation” auch war – nie auf der Verschuldensebene so weit hinter das etwaige Verschulden des Schülers zurücktreten, dass eine Haftung zur Gänze wegfällt.

Familien-, Erb- und Scheidungsrecht, Interessante Entscheidungen, Prozessrecht, Zivilrecht

Gilt in Österreich die Sharia?

Gibt es Zivilverfahren in Österreich die unter Anwendung der Sharia entschieden werden?

Die Antwort mag überraschen, ist aber eindeutig: Ja, und zwar recht häufig!

Und zwar im Ehe- und Familienrecht. Nach den Bestimmungen des Internationen Privatrechtes-Gesetz (IPRG) ist etwa bei Ehescheidungen das Recht jenes Staates anzuwenden, dem die Ehepartner angehören. Wurde zB eine Ehe zwischen saudischen Staatsangehörigen geschlossen und soll in Österreich geschieden werden, ist inhaltlich saudisches Scheidungsrecht anzuwenden. Und das ist durch die Sharia geregelt.  

Muss alles was eine ausländische Rechtsordnung vorsieht in diesem Fall angewendet werden? Nein, es gilt die Grenze der sog. Ordre-public, wonach Bestimmungen dann nicht anzuwenden sind, wenn sie in „unerträglichem Maß gegen österreichische Grundwertungen” wiedersprechen.

Ein Klassiker dazu OGH 4 Ob 199/04v:

„Es widerspricht den Grundwertungen … wenn die Mutter einer Minderjährigen ihre Zustimmung zur Verlobung …  von der Zahlung eines Geldbetrags durch dessen Vater abhängig macht.“

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Fußball im Krankenstand – Entlassungsgrund!

Erstaunlich viele Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Arbeitsrechtssachen beschäftigen sich mit Sachverhalten, wo ein Dienstnehmer aufgrund einer sportlichen Betätigung während des  Krankenstandes – von der der Arbeitgeber erfuhr – entlassen wurde.

In der aktuellen Entscheidung 9 ObA 128/10 d geht es um ein Fußballspiel, das der vermeintlich an Lendenwirbelschmerzen leidende „Kranke“ über die gesamte Spielzeit (wie der OGH betont) absolviert hatte und daraufhin entlassen wurde.

Die Entlassung erwies sich – wenig überraschend – als berechtigt: Der Dienstnehmer hat sich während des Krankenstandes so zu verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit möglichst bald wieder hergestellt wird bzw. alles zu unterlassen, was diesem Ziel abträglich sein könnte.

***

Die Pflicht zur Schonung während des Krankenstandes ist eine aus Sicht des Arbeitnehmers absolut ernst zu nehmende Sache. Es sind zahlreiche Anekdoten überliefert, wo Arbeitgeber missliebigen Mitarbeitern (teils durch Detektive) nachspionieren haben lassen um sie bei Aktivitäten zu erwischen, die die Genesung verzögern und damit eine Entlassung rechtfertigen. Klassisch dabei: „Schwarzarbeiten“, Schoppingtour, Gartenarbeit und eben diverse sportliche Aktivitäten.

Anwalts- und Gerichtsleben, Ernst beiseite

Warum man (keine) Anwälte empfiehlt?

Wer einen Anwalt empfiehlt hat mit Folgendem zu rechnen:

Geht die Sache gut aus, war der Anwalt trotzdem zumindest zu teuer, zu langsam oder zu schlecht erreichbar.

Geht es schlecht aus, ist der Empfehlende ohnehin automatisch zu mindestesn 50% mitschuld: Hätte man halt einen besseren genannt!

Anwalts- und Gerichtsleben, Steuern und Abgaben, Strafrecht

Mafiaboss – Wie man gegen Exminister ermittelt?

Manfred Ainedter - Rechanwalt von Karl-Heinz Grasser - ist im Interview (entrüstet) der  Meinung, man ermittle gegen seinen Mandanten

“wie gegen einen Mafiaboss”.

Ich nehme an, dass Ainedter den Satz seit er ihn ausgesprochen hat bereut, liegt doch so nahe darauf zu antworten: “Ja wie den sonst?”

PS: Wir erinnern uns weswegen Al Capone eingentlich verurteilt wurde? Bingo Steuerhinterziehung!

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Goldene Regel der Zeugenbefragung:

Nie eine Frage stellen, wenn man nicht sicher ist, wie die Antwort lauten wird.

Das klingt einfacher als es ist.  Oft ist man einfach zu neugierig.

Allgemein, Strafrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsprufung und Revision

Untouchabels?

Es klingt ein Wenig wie aus einem ganz schlechten Wirtschaftskrimi:

Die halbe 1. und 2. Führungsebene eines Telekomkonzerns verschwören sich zur Begehung einer Aktienkursmanipulation zum Zweck für kurze Zeit den Aktienkurs des eigenen Unternehmens über eine bestimmte, für die Erlangung eines Gehaltsbonus relevante Grenze zu treiben. Die Sache gelingt, insgesamt – sage und schreibe – 9 Mio Euro kommen den Managern zu.

7 Jahre geschieht – nichts.

Nun ist die Sache aufgeflogen, aller Orten herrscht Aufregung.

Zwei Fragen die sich aufdrängen:

1: Wie um alles in der Welt konnte so eine unglaublich offenkundige Geschichte so lange (strafrechtlich) unentdeckt bleiben? Da muss es dutzende Mitwisser gegeben haben, da hat keiner geredet? Da hat kein Staatsanwalt/Wirtschaftspolizist/Aufsichtsrat/Revisor einmal ersthaft nachgefragt? Das grenzt ja an Begünstigung.

2: Wie sicher waren sich die VerdächtigeN – für die natürlich die Unschuldsvermutung gilt – ihrer Sache sein, dass sie für (den Einzelnen) relativ geringe Beträge jahrelange Haftstrafen riskiert haben? Immerhin wir reden hier über eine Schadensumme von 9 Mio, da wird es knistern vor Gericht, wenn es zu Verurteilungen kommen sollte.

Interessante Entscheidungen, Zivilrecht

Der “Dauergrabpflegevertrag”

Lesen bildet, Gerichtsentscheidungen zu lesen ganz besonders!

Nie hätte ich von der der Dienstleistung der Dauergrabpflege erfahren – und der Existenz der diese Leistung regelnden Dauergrabpflegeverträge – als durch Lektüre der Entscheidung OGH 9 Ob 75/10k, die zahlreiche rechtliche Anspekte des Dauergrabpflegevertrages eingehend beleuchtet, was ich nun in der Folge allerdings unterlassen werde.

Ich hoffe auf des Lesers Verständnis.

Interessante Entscheidungen, Konsumentenrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Zivilrecht

Subunternehmer: Haftung gegenüber dem AG?

Eine typische Situation: Ein Unternehmen wird mit einer (Bau-)Werkleistung beauftrag und gibt den Auftrag an einen Subunternehmer weiter. Soweit so üblich. Führt nunmehr der Subunternehmer das Werk mangelhaft aus, stellt sich die Frage ob der Auftraggeber direkt gegen den Subunternehmer schadenersatzrechtlich vorgehen kann, was etwa dann sehr interessant ist, wenn der “primäre” Auftragnehmer pleite ist?

Kann er nicht, wie der OGH zuletzt neuerlich in der Entscheidung 4 Ob 1925/10d klargestellt hat: “Der Umstand, dass der unmittelbare Vertragspartner insolvent geworden ist, unterfällt dem kaufmännischen Risiko.”

Ausweg? Schwierig, am ehesten wohl Ansprüche vorab abtreten lassen.

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