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Das Fehlen des Zwanges im öffentlichen Dienst?
“Was den öffentlichen Dienst in Punkto Bezahlung am deutlichsten von anderen Bereich unterscheidet, ist das Fehlen des Zwangs, auf wertvolle Freizeit zugunsten eines höheren Einkommens zu verzichten.”
Mit obiger Aussage zitiert die Presse am Sonntag heute Staatsanwalt Georg Stawa.
Ironiefrei: Mir ist der Inhalt Aussage unklar. Meint er im öffentlichen Dienst gibt es hohe Einkommen auch mit wenig Arbeitszeit? Oder außerhalb einen Zwang zu hohen Einkommen?
14 Mrz 2010 Johannes Pratl 1 comment
