Zu der auch in diesem Blog schon öfter thematisierten Frage einer künftigen Steuerreform (Tarifreform, echte Steuerreform durch Vereinfachung) sowie der Frage nach Steuergerechtigkeit hat sich vor wenigen Tagen die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) zu Wort gemeldet.
In einer Presseaussendung und einer grafischen Aufbereitung argumentiert die KWT, dass der bisherige Steuertarif unter Berücksichtigung der SV-Beiträge (mit Höchstbemessungsgrundlage) sowie unter Berücksichtigung der Sechstelbegünstigung (steuerbegünstigtes 13. und 14. Monatsgehalt) eigentlich in höheren Einkommensklassen gerade NICHT progressiv wirkt. (Siehe dazu die vorhin verlinkte PowerPoint-Foliensammlung).
Und schlägt daher alternativ ein Flat-Tax-Modell unter Einbeziehung der SV vor. Die Sechstelbegünstigung würde gestrichen, dafür schlägt man vor, einen Steuersatz von 40% (aufkommensneutral wären ca 44%-46%) vor, was gegenüber dem Jetzt aus der Sicht der KWT zu einer Entlastung ALLER führen würde; in der Diktion der KWT heißt es daher, die Flat-Tax würde zu einer “Sechstelbegünstigung” für Alle, anstatt nur der nichtselbständig Erwerbstätigen führen. Nunja.
Was in dem KWT-Papier NICHT gesagt wird, aber entscheidungsrelevant wäre, ist, wie hinsichtlich der Absetzungsmöglichkeit von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen verfahren werden soll. Denn diese Absetzmöglichkeiten bewirken schon auch jetzt eine Verschiebung der effektiven Steuerbelastung und der Steuereinnahmen “nach unten”. Die Flat-Tax-Hardliner haben in der Vergangenheit stets die Meinung vertreten, man müsse überhaupt gleich “alle Begünstigungen” streichen. Das führe vermeintlich zu einem gerechteren und übersichtlicheren Steuersystem.
Eine allerdings sehr verkürzte Darstellung: denn einerseits sind viele der als “Begünstigungen” stigmatisierten Absetzmöglichkeiten in Wirklichkeit Ausfluss des Grundgedankens der “Leistungsfähigkeit” der Besteuerung. Wer durch allerlei Ausgaben belastet ist, die in engem Zusammenhang mit seinen Einkunftsquellen stehen, sollte diese auch als Minderung der Steuerbasis berücksichtigen können.
Da der nichtselbständig Erwerbstätige ohnedies nur sehr geringe Absetzmöglichkeiten hat, wurde bisher unter Steuergerechtigkeitserwägungen immer die Meinung vertreten, die Sechstelbegünstigung bilde hier einen Ausgleich. Diesen zu streichen, und damit ALLE Einkünftebezieher gleich zu schalten, sollte man sich gut überlegen.
Ich werde weiter über allfällige Reformideen berichten.