Archive for the 'Steuern und Abgaben' Category

Allgemein, Ernst beiseite, Steuern und Abgaben, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Handelt jede 4. Baufirma gesetzwidrig?

ORF-Online berichtet:

“Eine Woche lang hat die Finanzsondereinheit KIAB Ende Juni auf den steirischen Baustellen Kontrollen durchgeführt – 203 Baufirmen wurden kontrolliert. Ein Viertel davon verstieß gegen die Finanz- oder Beschäftigungsgesetze.”

Frage: Ist diesen Ergebnis nicht in Wahrheit sensationell, wenn tatsächlich 3/4 sich an diese Vorschriften halten?

Allgemein, Staat und Politik, Steuern und Abgaben

Durschnittsausgaben eines Haushaltes – Wahnsinn im Alltag

Blogkollege Riegler stellt zuletzt Überlegungen über die Österreichischen Einkommen und deren Verteilung an.

Die Kleine Zeitung berichtet unter Berufung auf eine aktuelle Statistik der APA, dass ein Österreichischer Haushalt jährlich durchschnittlich einen Betrag von € 33.591,– ausgibt, offenbar gemeint alle Ausgaben zusammen. Unter Zugrundelegung eines Durchschnittshaushaltes mit 2,3 Personen ergibt das einen Verbrauch von rund € 1.200,– pro Person und Monat!

Ich glaube zwar grundsätzlich jeder Statistik aufs Wort aber diese Beträge erscheinen mir doch ernorm hoch, insbesondere unter Betrachtung der immer wieder pulizierten Österreichischen Durchschnittseinkommen. Spannend wird die Rechnung, wenn man einen Alleinverdiener mit Ehegatten und 3 Kindern hernimmt: Seine Einkommen müsste sich auf € 6000,– (netto!) belaufen, um dieser Statistik genüge zu tun. Ein Betrag, der als Unselbständiger nur schwer ins Verdienen gebracht werden kann. 

Noch zwei Zahlen: Angeblich geben die Haushalte € 250,– monatlich für Mobiltelefonie und € 800,– jährlich für Glücksspiele (Lotto, Casino) aus. Sollte das stimmen ist das Wahnsinn, erklärt eigentlich alles und lässt mich heute meiner Mitmenschen nicht mehr recht froh werden.   

Autor: Johannes Pratl 

Allgemein, Steuern und Abgaben

Kastenwagenförmiges Äußeres

Seit Jahrzehnten quälen sich Legisten und Judikatur durch die Mühen, Autos danach zu unterscheiden, ob sie – vereinfachend gesagt – umsatzsteuerlich begünstigt angeschafft werden können sollen. Rechtsgrundlage: § 20 Abs 1 Z 2 lit b) UStG.

Dort fingiert der Gesetzgeber seit den 70er-Jahren, dass Lieferungen von “Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern” als “nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten” sollen, ergo, kein Vorsteuerabzug zustehen soll. Steuersystematischerweise werden in der leg cit danach zahlreiche Fälle aufgezählt, in denen diese Fiktion nicht gelten soll. So etwa im Falle einer Fahrschule oder etwa eines Autohändlers. Diese dürfen Vorsteuer abziehen, wenn sie von der Industrie kaufen, und stellen USt in Rechnung, wenn sie an Endverbraucher verkaufen.

Was ein – dem Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht zugänglicher – PKW/Kombi ist, kann durch VO des Finanzministers festgelegt werden. Die aktuell geltende VO BGBl II 2002/193 hat sechs Paragrafen und geht im Kodex über mehr als 3 eng beschriebene Spalten. Dort werden – in § 3 – in 9 Ziffern alle nur erdenklichen technischen Vorkehrungen genannt, die gegeben sein müssen, damit etwa ein “normaler Kombi” als LKW gelten kann; es muss “verschweißt”, “vernietet” oder mit “zB Kleber auf Polyurethanbasis” hantiert worden sein, es müssen “Ausnehmungen unbenützbar” gemacht werden etc

Besonders heikel sind Regelungen, die für “Kleinbusse” mit “kastenwagenförmigem Äußerem” geschaffen werden. Jüngst hat nämlich der VwGH konkretisiert, es komme “auf eine annähernd flache Dachlinie, ein annähernd senkrechtes Heck sowie annähernd senkrechte Seitenwände des Fahrzeuges” an – wobei der VwGH auch zugesteht, dass “sich nach dem Jahr 1958 in der Verkehrsauffassung zu den Begriffen eine moderate Änderung ergeben” habe.

So schön kann juristische Sprache sein.

Autor: Günter Riegler

Allgemein, Steuern und Abgaben

Steuerreform

Alles, was es im Moment – laut KPMG-Mitteilung – über die im Gesetzgebungsprozess befindliche Steuerreform zu wissen gibt, finden Sie in Kürze hier.

Das Thema Abzugsfähigkeit von Spenden habe ich in dieser Mitteilung noch nicht gefunden. Die Unternehmenssteuern werden laut Info ebenfalls kaum reformiert – die degressive AfA ist noch nicht im Entwurf enthalten, man kann sich aber auch fragen, ob hier nicht nur Zusatzbürokratie entstehen würde, ohne dass deswegen ein “Investitionsschub” durch die Reihen österr Unternehmer gehen würde.

Autor: Günter Riegler

Allgemein, Steuern und Abgaben

Steuertipps vor Jahresende

Wie jedes Jahr, so auch heuer kommen von Steuerberaterseite die Steuertipps vor Jahresende – KPMG hat beiliegend sogar einen speziellen Bezug zur Wirtschaftskrise hergestellt.

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Modernising Accounting in the Public Sector

Live aus Brüssel – Broschette Conference Center: Günter Riegler.

Der Public Sector ist wieder “sexy” – der Staat muss wieder in das Wirtschaftsgeschehen eingreifen.

Die Konferenz über “Modernising Accounting in the Public Sector” (Veranstalter: EU-Kommission, FEE) hat durch die Finanzkrise noch zusätzliche Bedeutung erlangt.

Derzeit gerade am Wort: Mike Hawthorn, Chair of IPSASB, IFAC über neue Entwicklungen bei den IPSAS (International Public Sector Accounting Standards).

Ich werde zu gegebener Zeit über wesentliche Aussagen berichten.

Allgemein, Steuern und Abgaben

Unwiderlegbare Vermutung im Steuerrecht

Einer der unabhängigen Finanzsenate (GZ RV/0602-W/06 vom 2.7.2008) hatte offenbar unlängst zu entscheiden, ob bei der AfA für ein außerbetrieblich genutztes Gebäude mit steuerlicher Wirksamkeit eine schnellere, als die gesetzlich vermutete Abschreibungsdauer von 67 Jahren (=1,5%pa – siehe § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG) zugrunde gelegt werden kann.

Aufmerksamkeit erregte diese UFS-Entscheidung, deswegen, weil in ihr klar ausgesprochen wurde, dass auch ein Gutachten, das der Steuerpflichtige zur Untermauerung des schlechten Gebäudezustandes beibringt, nicht vor der freien Beweiswürdigung durch die Finanzbehörde schützt.

Was an sich eine Selbstverständlichkeit ist. Es ist durchaus wünschenswert, dass die staatliche Vollziehung sich ein eigenes Bild von einer Sache macht (siehe Gutachter-Kritik von Koll. Pratl von zuletzt).

Mag schon sein, dass der Gutachter im konkreten Einzelfall gar zu heftig auf die “Abwertungstube” gedrückt haben mag. Mag auch sein, dass es verwaltungsökonomisch zu rechtfertigen ist, derartige “idealisierte Betrachtungsweisen” (ein Gebäude hält 67 Jahre – und Schluss) in das Gesetz hinein zu schreiben.

Was bleibt, ist eine beinahe “unwiderlegbare Vermutung” im Steuerrecht.

Der Ball wird wohl an den VwGH weitergehen – wie kann der dann entscheiden? Gilt das fachmännische Urteil eines gerichtlich beeideten Gebäudesachverständigen mehr oder weniger als das Urteil des Finanzbeamten? Wir werden sehen.

Allgemein, Steuern und Abgaben

Gratis-Kindergärten

Die Kleine Zeitung berichtet heute online, dass sich die beabsichtigte “Gratis”-Bereitstellung von Kindergartenplätzen als “Kostenfalle” für Gemeinden erweisen würde.

Was in dem Beitrag leider nicht vorkommt, ist die Umsatzsteuerfalle: viele Kindergärten wurden in der Vergangenheit errichtet oder renoviert. Dabei ist Umsatzsteuer (von den Bauunternehmen und Professionisten) in Rechnung gestellt worden. Diese konnten sich die Gemeinden als Vorsteuern abziehen – weil die Kindergartenbeiträge umsatzsteuerpflichtig waren.

Fallen nun die Kindergartenbeiträge weg, und ist der Zehn-Jahres-Zeitraum für eine Vorsteuerberichtigung auf Grund geänderter Verhältnisse noch nicht verstrichen, werden die Gemeinden teilweise (im Ausmaß des Zehntelanteiles, der noch “offen” ist) die schon abgezogenen Vorsteuern wieder zurück zahlen müssen.

Allgemein, Steuern und Abgaben

Sozialversicherung am Bau – AuftraggeberInnen-Haftung

Ich glaube, Kollege Pratl hat vor einiger Zeit mit einer gewissen Entrüstung auf die damalige Ankündigung reagiert, dass AuftraggeberInnen am Bau künftig für die Sozialversicherungsschuld von deren Subunternehmern (vulgo “Sublern”) haften sollen.

Jetzt ist das ganze in mosaische Gesetzestafeln gemeißelt, wie Sie hier lesen können.

Wer allerdings “ordentliche” SubunternehmerInnen beschäftigt, hat nichts zu befürchten. Subunternehmer, die ihre SV-Schulden anstandslos zahlen, können sich in die sogenannte “HFU-Liste” eintragen lassen. Wer HFU-Unternehmer im Sub beschäftigt, haftet dann für deren SV-Schulden nicht.

HFU steht für “haftungsfreistellende Unternehmen” – ein hübsches neues Kürzel im Wirtschaftsleben.

Allgemein, Staat und Politik, Steuern und Abgaben

Nachhaltigkeit liegt bei Null …

Heute hat sich auch ORF ON mit einer ersten Zwischenbilanz zu den EM-Standorten Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck gemeldet.

Zitiert wird unter anderem ein Tourismusberater, der die Nachhaltigkeit fuer die Provinz-Austragungsorte – etwa in Punkto Bekanntheit – mit Null einschaetzt; sicherlich eine Einzelmeinung – und man wird anhand von Befragungen und statistischer Methoden sicherlich auch Gegenpositionen finden.

Ich aber freu mich einmal mehr ueber die ersparten 66,7 Mio EUR.

Allgemein, Staat und Politik, Steuern und Abgaben

Hurra, wir haben 66,7 Mio EUR gewonnen

Die Gruppenspiele der EM 2008, an denen auch unsere Provinzhauptstädte Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck partizipieren durften, sind so gut wie vorbei – in Klagenfurt ist mit dem heutigen Tag alles Wesentliche erledigt. Der Rückbau des Stadions kann beginnen.

Als Steirer und Grazer sage ich: Hurra, wir haben soeben 66,7 Mio EUR gewonnen – diesen Betrag hat laut Medienberichten der Bau des Wörtherseestadions gekostet. Die monatliche Annuität bei einem Zinssatz von 4,5%pa – verteilt auf 30 Jahre – beträgt für diese Investitionssumme rd EUR 338.000.

Ob die monatliche Umwegrentabilität da mitkommt?

Allgemein, Steuern und Abgaben, Strafrecht

Haft für Actionstar wegen Steuerhinterziehung

Der Schauspieler und “Actionstar” Wesley Snipes wurde gem. Medienberichten wegen Steuerhinterziehung im Ausmaß von 1,7 Mio zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Er wird dagegen wohl berufen.

Das wirkt auf den ersten Blick drakonisch, Tatsache ist aber, dass auch hierzulande nach dem Finanzstrafgesetz (FinStG) prinzipiell hohe Strafen drohen – auch Gefängnis.

Bereits die “einfache” Abgabenhinterziehung ist gem. § 33 FinStG mit einer Strafdrohung von 2 Jahren Haft versehen. Richtig ernst wird es im Fall des ebenfalls in den Bereich des FinStG gehörigen Schmuggel, dort drohen gar 7 Jahre Haft.

Besonders unangenehm am Finanzstrafrecht sind jedoch die hohen Geldstrafen, die bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages verhängt werden können und auch verhängt werden. Können dies nicht bezahlt werden, ist eine Ersatzfreiheitstrafe anzutreten.

Allgemein, Steuern und Abgaben

Flat Tax – da capo

Zu der auch in diesem Blog schon öfter thematisierten Frage einer künftigen Steuerreform (Tarifreform, echte Steuerreform durch Vereinfachung) sowie der Frage nach Steuergerechtigkeit hat sich vor wenigen Tagen die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) zu Wort gemeldet.

In einer Presseaussendung und einer grafischen Aufbereitung argumentiert die KWT, dass der bisherige Steuertarif unter Berücksichtigung der SV-Beiträge (mit Höchstbemessungsgrundlage) sowie unter Berücksichtigung der Sechstelbegünstigung (steuerbegünstigtes 13. und 14. Monatsgehalt) eigentlich in höheren Einkommensklassen gerade NICHT progressiv wirkt. (Siehe dazu die vorhin verlinkte PowerPoint-Foliensammlung).

Und schlägt daher alternativ ein Flat-Tax-Modell unter Einbeziehung der SV vor. Die Sechstelbegünstigung würde gestrichen, dafür schlägt man vor, einen Steuersatz von 40% (aufkommensneutral wären ca 44%-46%) vor, was gegenüber dem Jetzt aus der Sicht der KWT zu einer Entlastung ALLER führen würde; in der Diktion der KWT heißt es daher, die Flat-Tax würde zu einer “Sechstelbegünstigung” für Alle, anstatt nur der nichtselbständig Erwerbstätigen führen. Nunja.

Was in dem KWT-Papier NICHT gesagt wird, aber entscheidungsrelevant wäre, ist, wie hinsichtlich der Absetzungsmöglichkeit von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen verfahren werden soll. Denn diese Absetzmöglichkeiten bewirken schon auch jetzt eine Verschiebung der effektiven Steuerbelastung und der Steuereinnahmen “nach unten”. Die Flat-Tax-Hardliner haben in der Vergangenheit stets die Meinung vertreten, man müsse überhaupt gleich “alle Begünstigungen” streichen. Das führe vermeintlich zu einem gerechteren und übersichtlicheren Steuersystem.

Eine allerdings sehr verkürzte Darstellung: denn einerseits sind viele der als “Begünstigungen” stigmatisierten Absetzmöglichkeiten in Wirklichkeit Ausfluss des Grundgedankens der “Leistungsfähigkeit” der Besteuerung. Wer durch allerlei Ausgaben belastet ist, die in engem Zusammenhang mit seinen Einkunftsquellen stehen, sollte diese auch als Minderung der Steuerbasis berücksichtigen können.

Da der nichtselbständig Erwerbstätige ohnedies nur sehr geringe Absetzmöglichkeiten hat, wurde bisher unter Steuergerechtigkeitserwägungen immer die Meinung vertreten, die Sechstelbegünstigung bilde hier einen Ausgleich. Diesen zu streichen, und damit ALLE Einkünftebezieher gleich zu schalten, sollte man sich gut überlegen.

Ich werde weiter über allfällige Reformideen berichten.

Allgemein, Steuern und Abgaben

Navi im Kilometergeld inklusive

Jüngster Wartungserlass des BMF zu den Einkommensteuerrichtlinien klärt auf: auch die Anschaffung (und Abschreibung) eines Navigationsgerätes (vulgo “Navi”) fällt unter die Einrechnung des Kilometergeldes – soll heißen: wer das Kilometergeld (EUR 0,38 pro km) steuerfrei (vulgo “Brutto für Netto”) erhält, darf nicht zusätzlich auch die Kosten für die Navi absetzen.

Steuern und Abgaben

Felderer zur Vermögenszuwachssteuer

In einer leider nicht mehr mittlerweile wieder online verfügbaren Wortmeldung des IHS-Chefs Felderer auf ORF-ON wird dieser mit Einwänden gegen die geplante Vermögenszuwachssteuer (= Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist nach § 31 EStG) zitiert: diese träfen die Falschen, nämlich die Bezieher mittlerer Einkommen, die im Sinne des Mehr-Säulen-Modells zT ihre private Pensionsvorsorge in Wertpapieren anlegen. Daher sei es nicht im Sinne des Erfinders, die daraus resultierenden Vermögenszuwächse wegzusteuern.

Ich melde hier Einspruch an: zunächst ist festzuhalten, dass die Investition in Wertpapiere oder andere Sparformen stets von der Idee getragen ist, dass diese Veranlagungsformen Früchte (Zinsen, Dividenden) abwerfen, aus denen man sich dann laben kann. Diese Zinsen oder Dividenden sind aber ohnedies und jedenfalls und schon immer steuerpflichtig (25% KESt.)

Zu einer Versteuerung des Wertzuwachses (=Vermögenszuwachses) kommt es geplanter maßen erst im Zeitpunkt des Verkaufes eines solchen Wertpapieres und nur unter der Voraussetzung, dass ein Wertzuwachs (sprich: Verkaufspreis > Einkaufspreis) kommt (“Kursgewinn”). Werden die Wertpapiere daher laufend verkauft und wieder andere angekauft, so bewegt sich der Investor im (spekulativen) Handel mit Wertpapieren und ist eigentlich nicht einzusehen, warum hier etwas anderes gelten soll, als für jede andere Einkunftsquelle.

Davon abgesehen muss man näher hinschauen, ob im Falle eines Kleinanlegers mit mittlerem Einkommen überhaupt bestimmte Freibeträge und -grenzen, die sicherlich in den neuen § 31 hinein verhandelt werden, überschritten werden.

Bei Grundvermögen galt bislang die 10jährige Behaltefrist – wer danach mit Gewinn verkaufte, hatte einen steuerfreien Gewinn. Verkaufte man innerhalb der 10jährigen Frist, wäre zwar die Spekulationsbesteuerung zum Tragen gekommen, jedoch gab es schon bisher etwa eine Befreiung für den Fall, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelte, und war bei geerbten Grundvermögen die Behaltefrist mit der Vorbesitzdauer des Erblassers zusammen zu rechnen, wodurch in den meisten Fällen eine Spekulation im Sinne des § 31 nicht mehr vorlag.

Womit Felderer jedoch uneingeschränkt Recht zu geben ist: das Gesundheitssystem wird man mit den zu erwartenden Beträgen sicherlich nicht sanieren können.

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