Archive for the 'Anwalts- und Gerichtsleben' Category

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Droht das Ende des “Amtstag”?

Ein uraltes Institut der Justiz ist der so genannte “Amtstag”. Einmal in der Woche (in der Regel Dienstag vormittags) darf jeder rechtssuchende Bürger zu Gericht kommen um dort rechtliche Auskünfte einzuholen, insbesondere aber auch “protokollarische Anbringen” zu erstatten, will heißen Klagen oder Anträge einbringen, Rekurse anmelden etc. Eine bis heute populäre und kostensparende Angelegenheit.

Viele Richter – und manch Justizpersonal – hat den Amtstag seit jeher als erhebliche Last betrachtet – was wesentlich auf das traditionell doch recht schwierige Publikum zurückzuführen ist – es jedoch bis zu einem gewissen Grad als Ehrensache betrachtet, dem Volke auch als unmittelbare Ansprechstelle zur Verfügung zu stehen.

Mit Erstaunen habe ich heute zu Kenntnis genommen, dass das Justizministerium neuerdings offenbar an der Abschaffung des Amtstages bastelt. Nicht anders ist es zu erklären, dass sich auf der Informationshomepage des BMJ dieser Eintrag findet. Auf den Amtstag als Quelle für Rechtsauskünfte bzw. Gelegenheit Anbringen zu erstatten wird weder dort, noch sonst auf der Seite des BMJ verwiesen. Verlinkt werden dagegen alle möglichen und unmöglichen anderen Beratungsstellen. Von der Rechtsanwaltskammer bis zum Autofahrerklub ARBÖ.

Ich finde diese Entwicklung einerseits schade weil der Amtstag auch ein ganz wesentlicher Imageträger der Justiz ist, andererseits auch fragwürdig, zumal etwa die ADV-Formverordnung explizit auf die Auskunftspflicht der Gerichte verweist.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Staat und Politik

Das Fehlen des Zwanges im öffentlichen Dienst?

“Was den öffentlichen Dienst in Punkto Bezahlung am deutlichsten von anderen Bereich unterscheidet, ist das Fehlen des Zwangs, auf wertvolle Freizeit zugunsten eines höheren Einkommens zu verzichten.”

Mit obiger Aussage zitiert die Presse am Sonntag heute Staatsanwalt Georg Stawa.

Ironiefrei: Mir ist der Inhalt der Aussage unklar. Meint er im öffentlichen Dienst gibt es hohe Einkommen auch mit wenig Arbeitszeit? Oder außerhalb desselbern einen Zwang zu hohen Einkommen?

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Ernst beiseite

Aggressive Patienten!

Die Firma ARS ist das was man einen “Seminarveranstalter” nennt. Aus einer Unzahl von Sparten kann Fortbildung in Anspruch genommen werden. Und das läst ARS seine potentiellen Kunden auch wissen: Fast kein Tag vergeht, wo nicht in der Post diverse bunte Folder liegen, die mehr oder weniger nützliche Seminare anpreisen. Ehrlich gesagt, geht der Umfang auf die Nerven. Bisher war die Informationsflut aber immer halbwegs zielgerichtet auf juristische Angebote.

Den Vogel abgeschossen hat ARS heute: Ich erhiet die Einladung zum Seminar

“Umgang mit verwirrten & aggressiven Patienten”

Oder sollte man das bei Gericht oder im Umgang mit Kollegen brauchen können?

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Staat und Politik

Der Richterstreik – Jammern ohne zu Leiden?

Nächste Woche tritt die Österreichische Richterschaft in eine Art Streik.

Man kann sehr trefflich darüber streiten, ob ein Beamten streikrechtlich zulässig bzw. legitim ist. Beamte sind aufgrund ihrer besonderen Stellung dem Staat zu besonderer Loyalität, gesteigertem Gehorsam und Pflichterfüllung verpflichtet, was schließlich auch die Rechtfertigung für bestimmte Vergünstigungen darstellt die anderenorts nicht gewährt werden, z.B.: faktische Unkündbarkeit (teilweise “Pragmatisierung”) und Unversetzbarkeit. Alles nachzulesen schon bei Max Weber.

Nun gibt es natürlich innerhalb der Beamtenschaft gravierende Unterschiede: Ewig unzufriedene und daher häufig zurecht belächelten Lehrer, deren Streikverhalten als geradezu “italienisch” gilt, Beamten die mit Grünraumpflege befasst sind, Amtsärzt, Polizisten oder eben einem Richter. Alle Beamte, alle unterschiedlich, auch in ihren Befindlichkeiten.

Richter sehen sich selbst – wohl bis zu einem gewissen Grad zu Recht – als beamtische Elite. Dies findet seinen Ausdruck etwa in einem besonderen Corpsgeist und ist durch die richterlichen Freiheiten (Weisungsfreiheit, Versetzungsschutz, keine fixe “Arbeitszeit”) auch rechtlich abgebildet. Vielleicht führen diese Umstände aber gerade jetzt auch zu einen etwas verzerrten Wahrnehmung der richterlichen Standesvertretung: Wir befinden uns in einer tiefen, tiefen Wirtschaftkriese, deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Budget noch nicht annähernd abzusehen sind. Das letzte was ich da sehen will sind streikende Beamte. Dafür gibt es objektiv keine Rechfertigung und hoffentlich auch kein öffentliches Verständnis.

Nun ist es unzweifelhaft, das viele Richter Ihren Beruf mit großem Enthusiasmus ausübe, es darf aber auch nicht unter den Tisch fallen, dass es innerhalb der Justiz viele nur durchschnittlich Leistungsfähige und Motivierte gibt und auch eine ansehnliche Herde von echten Minderleistern. Wie oft in der öffentlichen Verwaltung gibt es auch in der Justiz wenig Mittel letzteren zu begegnen, aufgrund der richterlichen Freiheiten eigentlich fast keine.

Vielleicht wäre es ein Zugang der Richterschaft gewesen, für Richter die sich tatsächlich überlastet fühlen, Hilfestellungen zu schaffe: Als erstes ist hier daran zu denken, Techniken der Verhandlungsstraffung zu vermitteln: Auf rechtlicher, aber auch methodischer Ebene. Meinem Eindruck nach fehlt es hier oft dramatisch an entsprechenden Skills. Alleine die beherzte Anwendung der Zivilprozessordnung würde auf einen Schlag 30% der Verhandlungszeit und ebensoviel Papier sparen. Das wette ich.

Dass ich oben Lehrer und Richter in einem Satz erwähnt habe hat auch den Grund, dass Richtervertreter in den letzten Jahren zu utrierten öffentlichen Beschwörungen des bevorstehenden Zusammenbruches der Justiz geneigt haben. Das Verständnis der Öffentlichkeit für solches ist naturgemäß auch abhängig davon, dass das hehre Ziel geglaubt wird und nicht zuletzt ein Partikularinteresse vermutet wird.

Das muss jetzt noch sein: Ein hier nicht namentlich zu nennender Richter sagte mir einmal vor Jahren was aus seiner Sicht ein Richterstandesvertreter können muss: “Jammern ohne zu Leiden”   

 

 

 

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Ernst beiseite

Das Gewissen

§ 9 Rechtsanwaltsordnung besagt:

Der Rechtsanwalt ”ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Antrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten.”

Jetzt fragt man sich

1) wer einen Anwalt mit einem Gewissen kennt,

2) wozu ein solches bei der Ausübung dieses Berufes gut sein soll und 

3) wer überhaupt einen Anwalt mit Gewissen engagieren würde? Das schadet doch höchstens!

 

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Sprache und Recht – Juristendeutsch kritisch betrachtet

Auf der Homepage des Justizministeriums kann man den “Zwischenbericht
der mit Verfügung der Frau Bundesministerin für Inneres vom 18. Dezember 2008 wieder eingesetzten „Evaluierungskommission“” in der Causa “Kampusch” auszugsweise lesen.

Da ich ausnahmsweise gerade nichts besseres zu tun habe, tue ich das gerade.

Was einem da an gequirlter, überdrehter und abgehobener Technokraten-Juristensprache daher kommt, hält kein normaler Mensch aus.

Ein Beispiel (Zitat – Verfasser: kein geringerer als Ludwig Adamovich):

Mit Blick auf diese gravierende Kontextbedeutung sämtlicher Ermittlungsinitiativen, jedoch insbesondere auch zur Effizienz- und Effektivitätsbeurteilung des bisherigen kriminalpolizeilichen Wirkens kommt dem Inhalt der mit Natascha Kampusch aufgenommenen polizeilichen Niederschriften, die von der Staatsanwaltschaft nach wie vor unter Verschluss gehalten werden und von den derzeit mit den operativen Aufgaben befassten Beamten bisher nicht eingesehen wurden, ganz wesentliche Bedeutung zu. Mit dem Hinweis auf die in umfassendem Aufklärungsinteresse unabdingbare Notwendigkeit einer abschließenden Kontextbeurteilung sollte seitens der operativen Verantwortung des Bundeskriminalamtes auf eine Einsichtnahme in diese Unterlagen bestanden werden.

Versuch einer vereinfachten Alternativformulierung (Riegler):

Verschiedene Unterlagen der Kriminalpolizei zur Causa Kampusch werden unter Verschluss gehalten. Diese Unterlagen wären aber zur Beurteilung der kriminalpolizeilichen Arbeit wichtig. Auf eine Herausgabe der Unterlagen sollte durch das Bundeskriminalamt bestanden werden.

Autor: Günter Riegler 

 

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Strafrecht

Josef F. und Rudolf M.

Dämliche Titel, guter Artikel: Der Spiegel berichte unter dem Titel “Des Monsters Advokat” über Österreichs amtierenden Spitzenstrafverteidiger Rudolf Mayer. Er vertitt aktuell Josef F., dessen Pozess heute begonnen hat.

Autor: Johannes Pratl

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Prozessrecht

Sprachlos

Heute wurde wahrscheinlich zahlreiche Kollegen auf diese Geschichten in der Kleinen Zeitung ansgesprochen und auf die Rolle des Anwaltes in so einer Sache.

Eine Achtjährige klagt – wohl durch die erzeihungsberechtigten Eltern und den Anwalt vertreten –  einen Achtjährigen nach einer “Schulhofverletzung” auf Schmerzengeld im 3-stelligen Eurobereich. Passiert ist eigentlich… Nichts, Gott sei dank.

Ehrlich gesagt bin ich da auch sprachlos.

Auf die Problemtik der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit minderjähriger Schädiger einzugehen, ist mir dieser Anlass jedenfalls zu blöde.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Prozessrecht

Der Gutachter das Orakel – Macht und Zweifel

Derzeit werden schwere Vorwürfe gegen einen der renommiertesten Österreichischen Kinderpsychiater und vielfachen Gerichtssachverständigen Prof. Max Friedrich laut. Ihm wird nichts weniger vorgeworfen, als durch methodisch verfehlte Gutachten zu Falschverurteilungen beigetragen zu haben. Gerade in einem Fach, dass regelmäßig mit ganz abscheulichen Delikten wie Kindesmissbrauch etc. konfrontiert ist, ein unfassbarer Vorwurf.

Es ist natürlich unfair, aber ich schätze viele Juristen und Anwälte werden diese Berichte – völlig losgelöst von der Person des Gutachters – mit einer gewissen Genugtuung (die weniger charakterfesten Kollegen sogar mit Schadenfreude) lesen.

Der Gutachter ersetzt in einer Zeit in der die Transzendenz in den Verfahrenordnungen keinen Platz mehr hat, die ”absoluten Erkenntnisquellen” wie etwa Gottesurteil und Orakel. Geschützt durch die Rechtsordnung und die Judikatur, ist die gutachterliche Aussage regelmäßig unantastbar, seine Feststellungen absolut und fast nicht wiederlegbar. 

Der Streit mit dem Sachverständigen im Prozess gilt als unangebracht und querulatorisch, wenn nicht dumm: Denn der gleiche Sachverständige beurteilt vielleicht morgen einen anderen deiner Fälle und wer will es sich dauerhaft verscherzen? Das geht so weit, das etwa regelmäßig absurd hohe, und zur Sache in keinem Verhältnis stehende Honorarforderungen von Sachverständigen unkritisiert anerkannt werden.

Persönlich würde ich es begrüßen, würde der Einsatz von Sachverständigen in Verfahren wieder auf ein vernünftiges, notwendiges Ausmaß reduziert werden. Viele Richter bestellen – ob aus Unsicherheit oder Bequemlichkeit – im Prozess bei absolut jeder Gelegenheit erst einmal einen SV und überlassen diesem dann über weite Strecken das Erkenntnisverfahren. Dies führt aber, weil sich der Richter quasi physisch und gedanklich bis zum Vorliegen des Gutachten aus dem Prozess verabschiedet, zu einem Totalverlust der Unmittelbarkeit des Verfahrens: Der SV nimmt in Augenschein, befragt Zeuge, ja er stellt den Sachverhalt unter Würdigung der Beweise praktisch alleine fest. Das ist aber eine Aufgabe die dem Richter vorbehalten ist.
 

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Interessante Entscheidungen

Trotzreaktion

Den Verhandlungssaal, gleichsam in einer Trotzreaktion, zu
verlassen
, weil der Vorsitzende des Senates nicht bereit war zu
protokollieren, dass  die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden sei, war geeignet, den
Verfahrensfortgang erheblich zu stören und stellte darüber hinaus ein
Imstichlassen des Mandanten dar, das dem Ansehen des Anwaltsstandes
in erheblicher Weise abträglich
war.”

 

Zu dieser – wahrlich nicht besonders überraschenden – Feststellung sah sich der Vefassungsgerichtshof kürzlich verhalten. Ein Anwalt war für obig beschriebene Handlung bestraft worde. Dass es um die Fassung des Kollegen nicht gut bestellt war, läßt auch vermuten, dass er den anwesenden Gerichtsdolmetsch zuvor als “Kleinkriminellen” bezeichnet hatte.

Nun läßt diese Geschichte natürlich einen üblen Eindruck zurück. Fakt ist, dass einem Anwalt so etwas nicht passieren soll und darf. Trotzdem regt sich in mir so etwas wie Mitgefühl mit dem Kollegen: Zu oft ist es eine gewisse Ohnmacht, die einem Verteidiger im Strafprozess an an den Nerven zehrt.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Drüberschauen*

Wollen Sie einen Juristen verlässlich brüskieren, bitten Sie ihn um Folgendes:

„ Bitte, schau mir kurz über den Vertrag drüber.“

Faktum ist, dass das Drüberschauen, im Sinne der Auslegung rechtlich relevanter Texte, eine – wenn nicht überhaupt DIE – Kernkompetenz des Juristen ist. Ein Ersuchen um kurzes Drüberschauen ist daher die implizite Aufforderung zu schlampigem Pfusch, wobei mitschwingt, dass dem Juristen dasselbe ja keine Mühe machen kann, es sohin auch keine echte Leistung darstellt.

Seltsam ist schon, dass etwa ein Zahnarzt eher selten gebeten wird, bei einer Kontrolle „nur so (ergo nicht genau) drüber zu schauen“, ebenso wenig ein Statiker bei der Prüfung eines Bauplanes. Auch von einem Steuerberater wird selbstverständlich erwarte, dass er sich profund mit den Büchern auseinandersetzt um ein richtiges Ergebnis zu erzielen.

Anwälte reagieren auf den Wunsch des Drüberschauens noch allergischer, weil der Ersuchende schon mit der Formulierung der Anfrage zu verstehen gibt, für die gering geschätzte Leistung auch nichts bezahlen zu wollen. So gesehen könnte man sich als Anwalt den ganzen Tag mit Drüberschauen beschäftigen.

 

*Österreichischer Dialektausdruck für kurzes Durchsehen oder Prüfen.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Frage an Lawontheblog-Anwälte

Wie ich als Staatsbürger – und Nicht-Anwalt – mit einer gewissen Bestürzung unlängst in der Zeit im Bild erfahren habe, kann es für einen im Strafprozess Angeklagten und später frei Gesprochenen trotz des Freispruches zu erheblichen, nämlich finanziellen Problemen kommen: man geht zwar als freier und unbescholtener Mann aus dem Gericht, hat aber die Kosten des eigenen Anwaltes zu ganz erheblichen Teilen selbst zu tragen, zumal nämlich die Kosten der Strafverteidigung nur mit einem verschwindend geringen Betrag pauschaliert ersetzt werden. (Der Betrag sei so gering, dass man nicht einmal irgendeinen Wald-und-Wiesen-Anwalt damit hätte beschäftigen können.)
Wie heute zu lesen ist, kann sich auch der Angeklagte Flöttl seinen Anwalt Hausmaninger nicht mehr leisten, und müsse er sich daher “von einem 25-jährigen vertreten lassen”.
Weiters erfuhr man in der ZIB, das man wiederum Verfahrenshilfe nur bekomme, wenn man auf Grund niedrigen Einkommens eine solche zugesprochen bekomme.

Bitte um kurze Erläuterung: ist das alles wahr?

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Schweigen ist Geld

Eine interessante Abhandlung zum Thema anwaltliche Verschwiegenheit in “Der Presse”.

 

 

 

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Ernst beiseite

Tierhalterhaftung – wer wurde erschossen?

ORF ON berichtet heute über eine “Vogelattacke mit Nachspiel”: ein Vogel Strauß war aus dem Gehege eines Züchters ausgebrochen, und hatte eine Mutter und ihre zwei Kinder attackiert.

ORF ON schreibt dazu:

Der Besitzer des Vogel Strauß, der am Dienstag eine Mutter und ihre zwei Kinder attackiert hatte und schließlich von Polizisten erschossen wurde, sieht nicht ein, dass der Vogel getötet wurde und schaltete seinen Anwalt ein.”

Mein erster Eindruck war, dass der Vogelbesitzer selbst eine Mutter und ihre zwei Kinder attackiert hatte und schließlich erschossen worden war.

Derartige Zweifel hätte man zerstreuen können, hätte man den Satz mit “Der Besitzer jenes Vogel Strauß, der …” anfangen lassen.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Zivilrecht

Medizinische Abkürzungen

Der Feind des Anwaltes in Schadenersatzangelegenheiten aufgrund von Körperverletzungen sind Krankenunterlagen, die nur so vor medizinischen Abkürzungen strotzen, aus denen man sich aber ein Bild über das Leiden sowie den Heilungsverlauf machen soll.

Beispiel: V.a. dist. dig. III man. sin. non-rec. Alles klar?

Hilfe gibt es hier.

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