Archive for the 'Interessante Entscheidungen' Category

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Verwaltungsrecht

Lebensmittelrecht vor Tierschutz?

Manche Sachverhalte die Ausgangspunkt für höchstgerichtliche Entscheidungen werden klingen frei erfunden:

Ein leitender Angestellter eines Lebensmittelhandels wurde aufgrund der Strafbestimmungen des Tierschutzgesetzes  bestraft weil er Hummer (zum Zweck des Verkaufes) in einem viel zu engen und mangelhaft gestalteten Aquarium im Geschäft ausgestellt hatte.

In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof berief sich der Veruteilte auf Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts. Diese Bestimmungen seien gegenüber den Normen des nationalen Tierschutzrechts vorrangig, weil es sich bei den Hummern um Lebensmittel handle.

Dieses skurrile Argument teilte der VwGH in seiner Enscheidung nicht: Tierschutz kann nach Meinung des VwGH neben dem Lebensmittelrecht bestehen, es liegen zwei unterschiedliche Regelungsbereiche mit verschiedenen Schutzzwecken vor.

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Prozessrecht, Zivilrecht

Die Nebenintervention – Seitenwechsel zulässig?

Ein zivilprozessuales Kleinod, das aber praktisch z.B. im Gewährleistungs- und Schadenersatzprozess höchst bedeutend ist, stellt die so genannte Nebenintervention gem. §§ 18 ff ZPO. dar. Jedermann ist berechtigt einem Verfahren als Nebenintervenient “beizutreten”, wenn er ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei hat. Er kann sich dann als “Streithelfer” seiner Partei betätigen und erhält sogar seine Vertretungskosten wenn seine Seite obsiegt. Häufig werden an einer Sache Beteiligte auch zur Nebenintervention “aufgefordert”. Dies nennt sich “Streitverkündung”

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage zu befassen, ob ein “Seitenwechsel” des Nebenintervenienten im Laufe des Verfahrens zulässig ist. 

Kurz gesagt: er darf. Er hat jedoch zuvor seine 1. Nebenintervention zu widerrufen, wodurch alle bisherigen Handlungen “unbeachtlich” werden. In der Folge kann er jedoch dem Verfahren erneut beitreten, ggf. auch auf der Gegenseite. 

 

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Strafrecht

Besser kein Anwalt als ein schlechter? – Verfahrensrecht und Formalismus

Das “Verfahrensrecht” ist per definitionem eine formalistische Angelegenheit. Was für Laien manchmal verstörend wirkt, etwa die ritualisierten Formulierungen in juristischen Schriftsätzen oder die Formerfordernisse im Strafverfahren, geht dem Juristen nach einer gewissen Zeit in Fleisch und Blut über. Es gibt dem Juristen Sicherheit innerhalb eines festen “Verfahrensgefüges” zu agieren.

Aber es gibt auch extreme Formalismen, die sich zum Rechtsschutzhindernis entwickelt haben: Hiezu zählen sicher die mittlerweile extremen Anforderungen die der Oberste Gerichtshof an die Form von Rechtsmitteln und Beweisanträgen im Strafverfahren erhebt. Es gibt Fachleute die meinen, dass nur mehr eine niedrig zweistellige Zahl von Anwälten in Österreich die Kunst beherrschen, eine Nichtigkeitsbeschwerde auszuführen die alle Anforderungen erfüllt und sohin nicht Gefahr läuft, ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen zu werden. Das ist natürlich eine höchst fragwürdige Tendenz.

Manchmal muss der OGH aber auch zurück rudern: In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH ein Urteil aufgehoben, weil das Erstgericht einen nicht anwaltich vertretenen Beschuldigten nicht ausreichend bei der Stellung eines Beweisantrages angeleitet (“manuduziert”) hatte.

Kann man da im Umkehrschluss etwa sagen “besser nicht als schlecht anwaltlich vertreten”?

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Zivilrecht

Servitute und Lastenfreier Erwerb einer Liegenschaft

Ein Dauerbrenner vor den Gerichten sind Streitigkeiten über die Existenz – oder eben Nichtexistenz – von Geh- und Fahrrechten auf fremden Grundstücken, also Servituten.

Servitutsrechte sind in der Regel im Grundbuch eingetragen und die Rechte und Pflichten in einem Vertrag geregelt. Daneben gibt es aber die verbreiteten “außerbücherlichen” Servitute, insbesondere soche die aufgrund einer mehr als 30-jährigen Ausübung ersessen sind. Ist das Recht ersessen, kann der Berechtigte vom Eigentümer sogar die Eintragung im Grundbuch verlangen. Und das sollte er auch tun.

Spannend wird nämlich oft dann, wenn mit außerbücherlichen Servituten belastete Grundstücke an einen “Unwissenden” – also Gutgläubigen – verkauft werden, der von den Recht nichts gewusst hat. Dann geht das außerbücherliche Servitut nämlich verloren.

Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Erwerber an der “Lastenfreiheit” nicht aufgrund irgendwelcher Umstände und Indizien hätten zweifeln müssen. Typisches Beispiel: ein ausgetretener Pfad über das Grundstück.

Es gibt unzählige Entscheidungen zu diesem Thema, zuletzt aktuell und ohne besonderen Neuigkeitswert OGH 5 Ob 58/09d.

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Pensionsberechnung nach Geschlechtsumwandlung

Der OGH setzt sich in einer brandneuen Entscheidung mit der Frage der Berechnung der Höhe der Alterspension nach einer Geschlechtsumwandlung auseinander. Das Antrittsalter ist ja für Frauen niedriger als für Männer.

Die Klägerin begehrt die Zuerkennung einer höheren Alterspension mit der Begründung, es stehe ihr aufgrund ihres im Hinblick auf das für Frauen geltende Regelpensionsalter von 60 Jahren erst späteren Pensionsantrittes (mit rund 61 ½ Jahren)eine Bonifikation nach § 261 c ASVG zu.
Sollten Sie tatsächlich am Ergebnis Interesse haben lesen Sie bitte hier weiter. Ich belasse es dabei mir zu merken, dass die Frage bereits gelöst ist, falls mir das Thema tatsächlich nochmal unterkommen sollte.

Allgemein, Familien-, Erb- und Scheidungsrecht, Interessante Entscheidungen

Unterhaltsanspruch während des Masterstudiums der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften?

Der “Bologna-Prozess”, nachdem Studien ja regelmäßig nicht mehr mit dem althergebrachten Mag. oder Dr. sondern mit Bakk. und Master zu Ende gehen, hat die Frage auftreten lassen, wie lange Eltern neuerdings Studierenden gegenüber unterhaltspflichtig sind. Auch über das Bakkalaureat hinaus? Der Oberste Gerichtshof klärt in 9 Ob 63/08t auf: Auch für das Masterstudium besteht die Unterhaltspflicht soweit dieses “einer Erweiterung der beruflichen Möglichkeiten” dient, was zu beurteilen eine Frage des Einzellfalles bleibt, aber im Anlassfall bejaht wurde. 

Der Sachverhalt betraf übrigens eine Studentin der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften. Da hätte der OGH die Sache natürlich abkürzen und sich auf den Standpunkt stellen können, dass dieses Studium zur Berufsvorbereitung im Sinne der Schaffung einer Möglichkeit ein Einkommen zu erzielen per se ungeeignet ist und daher analog der steuerrechtlichen “Liebhaberei” sowieso keinen Unterhaltsanspruch begründet.  

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Strafrecht

Totschlag und Kulturkreis

Totschlag heißt im Grunde, dass ein Durchschnittsmensch sich denken muss: „Kein Wunder, dass er/sie den/die tot geprügelt hat, das hätte ich in der Situation vielleicht auch getan.”

Seit einigen Tagen sorg eine Geschichte für Aufregung hinter der sich interessante rechtssoziologische  Fragen verbergen.
Der Standard berichtet:

„…ein  gebürtiger Türke ist wegen versuchten Totschlags nicht rechtskräftig verurteilt worden – da sich dessen Frau scheiden lassen wollte, hatte er mehr als ein dutzend Male auf sie eingestochen und sie danach noch mit einer Eisenstange verprügelt, bis der Sohn dazwischenging. Laut Staatsanwaltschaft und Richtspruch soll der Mann in einer “allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung” gehandelt haben – wobei der Staatsanwalt auch den Migrationshintergrund des Angeklagten für seine Begründung angeführt hatte.“

Die Rechtsrichtigkeit des Urteiles kann man nur in Betrachtung der Frage beurteilen, was unter einer solchen Gemütsbewegung zu verstehen ist.

Und das ist natürlich ein höchst subjektive Sache,  weil diese Entscheidung auch eine moralische Wertung enthält. Der OGH hat uns etwa nicht im Unklaren darüber gelassen , dass der Ärger über eine homosexuelle Annäherung nicht allgemein begreiflich ist (15Os141/91) ebenso wenig Rachsucht (12 Os 61/83). Trotzdem vermochte der OGH keine brauchbare Definition der Begreiflichkeit zu formulieren sondern beließ es oft bei formelhaften Begründungen etwa wenn er einen Beweggrund als „verwerflich“ und daher nicht „allgemein begreiflich“ bezeichnete,

Man wir sagen können, dass „allgemein begreiflich“ einerseits bedeutet, von einer Mehrheit der Bevölkerung als gewissermaßen nachvollziehbar erachtet zu werden, andererseits nicht grundsätzlichen moralischen Werten unserer Gesellschaft zu widersprechen.

Und das offenbart nun das Problem, das manche Justizangehörige haben: Bei der Beurteilung einer Handlung eines zB „türkischen Ehrenmörders“ wird das objektive Faktum einer durch kulturelle Prägung begründete extremen affektiven Gemütsregung als das Unrecht der Tat bzw. die Schuld des Täters mindernd bewertet. Ob bewusst oder unbewusst bleibt dann manchmal die Überlegung auf der Stecke, ob die Ursache der Gemütsregung nicht eigentlich „verwerflich“ und unseren gesellschaftlichen Grundwerten widerstreitend ist.

Man wird sich der Diskussion nicht ganz entziehen können wie damit umzugehen ist, dass in den europäischen Staaten teilweise „Parallelgesellschaften“ von Zuwanderern existieren, deren moralisch-ethische Vorstellungen, gerade was familienrechtliche, persönliche und sexuelle Freiheitsrechte betrifft, mit jenen einer westlich-aufgeklärten Gesellschaft nicht in Einklang stehen. Diese von unseren abweichenden kulturellen Werte auf das „Verwerflichkeitskriterium“ angewendet, würden für manche Sachverhalte ein anderes Ergebnis (etwa vielleicht für unseren Anlassfall) zeitigen. Soll oder kann darauf Rücksicht genommen werden, zumal man bedenken muss, dass der individuelle Täter einleuchtender Wiese nicht auf seine herkunftsbedingten moralisch-ethische Prägung Einfluss nehmen kann? Denn gerade die Fiktion der „Nichtbeherrschbarkeit“ des Affektes stellt schließlich den Grund für die Existenz des Totschlagdeliktes und der damit einhergehenden “milderen” Bestrafung des Täters  dar.

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Konsumentenrecht

Rechtsschutzdeckung für “Gewinnzusageprozesse”

Böse Zungen behaupten, Rechtsschutzversicherungen entscheiden im Falle von fraglichen Konstellationen, also wenn nicht ganz klar ist ob eine vertragliche Deckungspflicht für ein bestimmtes Verfahren besteht, in dubio gegen eine solche. Nun, auch darüber kann man natürlich prozessieren, was ein Versicherter in Hinsicht auf eine “Gewinnzusage” und eine daraus resultierende Klage getan hat.

Sie kennen das vielleicht: Sie erhalten Post mit der Mitteilung € 100.000,–, eine Reise oder ein Auto gewonnen zu haben, das einzige was zu tun wäre, ist eine kostenpflichtige Nummer anzurufen, oder eine Karte zurückzusenden etc. Gem. § 5j Konsumentenschutzgesetz sind solche “Gewinnzusagen”, die natürlich stets nicht eingehalten werden, einklagbar.

Bei den Rechtsschutzversicherern waren diese Klagen wenig beliebt, weil aufgrund der hohen Streitwerte und der Tatsache, dass bei den Gegnern auch im Fall des Prozessgewinns nichts zu holen war, diese meist hohe Kosten verursachten.

Der OGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung (GZ: 7 Ob 17/08b) die Deckungspflicht bejaht.
 

Autor: Johannes Pratl

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Prozessrecht, Zivilrecht

Der Fruchgenuss

Eine sehr alte Institution im Zivilrecht ist der “Fruchtgenuss”. Hinter diesem heute ein wenig seltsam klingenden Begriff verbirgt sich das Recht eine Sache – typischer Weise ein Grundstück oder eine Wohnung – die im Eigentum eines anderen steht mit dessen Zustimmung zu nutzen und zu verwalten als wäre sie praktisch die eigene. Dem Berechtigten fallen daher auch die Erträge zu, er “genießt die Früchte” der Vermögensbewirtschaftung.
Die Position des “Fruchtgenussberechtigten” ist also der des Eigentümers stark angenähert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dies kürzlich in einer Entscheidung (GZ: 1 Ob 11/08m) erneut bestätigt, die die Detailfrage betraf, ob der Eigentümer oder Fruchtgenussberechtigten geklagt werden muss, wenn in einer Hauseigentümergemeinschaft ein Streit über die Zulässigkeit von Veränderungen am Haus entsteht, die der Fruchtgenussberechtigten vorgenommen hat.
Beantwortet wurde die Frage damit, dass der Fruchtgenussberechtigten zu verklagen ist, also „passiv klagslegitimiert“ ist. Dies ergebe sich laut OGH daraus, dass der Fruchtgenussberechtigten das ausschließliche Nutzungsrecht hat, daher hat der Eigentümer auch keine rechtliche Möglichkeit das unerwünschte Verhalten zu verbieten, weshalb der Kläger auch vom Eigentümer keine Abhilfe verlangen kann.

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Staat und Politik

Haftentschädigung

Das Rechtspanorama der Tageszeitung “Die Presse” macht auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof (GZ 1 Ob 263/07v) aufmerksam, die im Zusammenhang mit einer Haftentschädigungsklage ergangen ist. Ein Untersuchungshäftling wurde nach einem Freispruch in der Hauptverhadlung nach 148 Tagen entlassen und begehrte dafür den mittlerweile mehrfach judizierten Satz von € 100,– pro Hafttag.

Die Republik bezahlte die Hälfte und bestritt das Mehrbegehren mit einer außerordentlich zynisch anmutenden Begründung:

“Bei der Bemessung der Haftentschädigung sei auch zu berücksichtigen, dass der Kläger zum damaligen Zeitpunkt Asylwerber gewesen sei und über kein Einkommen oder Vermögen verfügt habe. Deswegen sei durch die Haft keine bedeutsame Änderung in seinen Lebensverhältnissen eingetreten.”

Das heißt nichts anderes als dass die Republik davon ausgeht, dass in Österreich Asylwerber zu sein genau so angenehm ist wie inhaftiert. Da fragt man sich, von welchen Vorstellungen hier ausgegangen wird.

Dem Vertreter der Republik sei mit auf den Weg gegeben: Nicht alles was man sich denkt, darf/soll man auch im Prozess vorbringen. Das bringt oft nichts oder führt zum Gegenteil.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Interessante Entscheidungen

Trotzreaktion

Den Verhandlungssaal, gleichsam in einer Trotzreaktion, zu
verlassen
, weil der Vorsitzende des Senates nicht bereit war zu
protokollieren, dass  die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden sei, war geeignet, den
Verfahrensfortgang erheblich zu stören und stellte darüber hinaus ein
Imstichlassen des Mandanten dar, das dem Ansehen des Anwaltsstandes
in erheblicher Weise abträglich
war.”

 

Zu dieser – wahrlich nicht besonders überraschenden – Feststellung sah sich der Vefassungsgerichtshof kürzlich verhalten. Ein Anwalt war für obig beschriebene Handlung bestraft worde. Dass es um die Fassung des Kollegen nicht gut bestellt war, läßt auch vermuten, dass er den anwesenden Gerichtsdolmetsch zuvor als “Kleinkriminellen” bezeichnet hatte.

Nun läßt diese Geschichte natürlich einen üblen Eindruck zurück. Fakt ist, dass einem Anwalt so etwas nicht passieren soll und darf. Trotzdem regt sich in mir so etwas wie Mitgefühl mit dem Kollegen: Zu oft ist es eine gewisse Ohnmacht, die einem Verteidiger im Strafprozess an an den Nerven zehrt.

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Staat und Politik, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Marktversagen – Marktobsiegen?

Die Europäische Union hatte bereits vor geraumer Zeit den Eindruck, dass es manche ihrer Mitglieder, wenn diese selbst als Marktteilnehmer auftraten, mit der Einhaltung marktwirtschaftlicher Grundsätze nicht übertrieben genau nahmen, also öffentliche Aufträge nicht nach Günstigkeitserwägungen, sondern aufgrund “unwirtschaftlicher” Überlegungen erteilten wurden.

Es wurden daher verschiedene vergaberechtliche Richtlinien erlassen, insbesondere die RL 2004/18/EG und RL 2004/17/EG. Die zweitere ist die so genannte “Sektorenrichtlinie”, mit der auch nichtstaatliche Unternehmen, sofern sie etwa den Branchen (Sektoren) Telekom, Strom und Verkehr angehören, in das Vergaberecht einbezogen werden.

Das Ziel des Vergaberechtes ist durch Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und transparenten Zuschlagsverfahren einerseits eine Chancengleichheit der Anbieter herzustellen, andererseits eine Auftragserteilung nach dem “Günstigkeitsprinzip” herbeizuführen. Durch diverse Einspruchsmöglichkeiten eines benachteiligten Bieters soll der Auftraggeber zur Einhaltung des Gesetzes verhalten werden.

Spannend ist, dass die Kommission die Möglichkeit hat bestimmte „Sektorentätigkeiten“ von der Geltung des Vergaberechtes wieder auszunehmen, wenn in einer bestimmten Branche objektiv „genug“ Wettbewerb herrscht, sodass es des Vergaberechtes quasi nicht zusätzlich bedarf. Die Komission erlässt dass eine so genannte Freistellungsverordnung, wie zuletzt für Erzeugung von Strom in Österreich lt. Entscheidung 2008/585/EG.
 

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Private Handynutzung: Entlassunggrund?

In einer aktuellen Entscheidung (GZ: 8 ObA 69/06i) hatte sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob die wiederholte, verbotswidrige Privatnutzung eines Diensthandys einen Entlassunggrund darstellt.

Wenig überraschend: Ja, und zwar genügt auch eine einmalige Verwarnung, wenn ein ausdrüchliches Verbot besteht.

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Vorkaufsrecht – “Wirkliche” Einlösung durch Bankgarantie?

Gem. § 1075 ABGB hat ein Vorkaufsberechtiger an einer Sache, wenn er sein Recht ausüben will, einerseits fristgerecht die Einlösung zu erklären, andererseits aber auch die Zahlung real anzubieten. Nur dann spricht man von einer “wirklichen” Einlösung.

In diesem Zusammenhang stellte sich immer wieder die Frage, wann dieses Zahlungsanbot “ausreichend real” erstattet wurde. Muss man mit dem Geldkoffer vorstellig werden, oder genügt das bloße Anbot einer sofortigen Überweisung?

Eine aktuelle Entscheidung (OGH GZ: 4 Ob 14/08z vom 11.3.2008) besagt nun, dass die Übermittlung einer abstrakten Bankgarantie, die den Kaufpreis abdeckt, zusammen mit der Einlösungserklärung jedenfalls genügt. Den Fall des bloßen Anbotes hat der OGH bereits früher (OGH GZ: 7 Ob 559/85) als ausreichend erachtet, wenn die Bekanntgabe einer Kontonummer verweigert wird.

Allgemein, Interessante Entscheidungen

Bild auf Briefmarke – Bereicherungsanspruch der Erben?

Ernst Happel war ein bekannter Österreichischer Fußballer und Trainer. Er verstarb 1992. Zu seinem Andenken gab die Post 2004 eine Sondermarke mit seinem Bild heraus. Seine Erben klagten auf € 100.000,– gestützt auf das Bereicherungsrecht und verloren in allen Instanzen.

Der OGH führt in einer aktuellen Entscheidung (GZ:6 Ob 57/06k) aus, dass das schutzwürdige Publikationsinteresse der Post höher zu bewerten sei als die rein materiellen Interessen des Erben und keine rechtliche geschützte Position anzuerkennen ist, die einem Erben die angestrebte finanzielle Beteiligung am Vertrieb der Briefmarken sichert.

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Ein philatelistischer Klassiker: Kaufmann & Pratl Sondermarke

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