Archive for the 'Arbeitsrecht' Category

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Fußball im Krankenstand – Entlassungsgrund!

Erstaunlich viele Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Arbeitsrechtssachen beschäftigen sich mit Sachverhalten, wo ein Dienstnehmer aufgrund einer sportlichen Betätigung während des  Krankenstandes – von der der Arbeitgeber erfuhr – entlassen wurde.

In der aktuellen Entscheidung 9 ObA 128/10 d geht es um ein Fußballspiel, das der vermeintlich an Lendenwirbelschmerzen leidende „Kranke“ über die gesamte Spielzeit (wie der OGH betont) absolviert hatte und daraufhin entlassen wurde.

Die Entlassung erwies sich – wenig überraschend – als berechtigt: Der Dienstnehmer hat sich während des Krankenstandes so zu verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit möglichst bald wieder hergestellt wird bzw. alles zu unterlassen, was diesem Ziel abträglich sein könnte.

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Die Pflicht zur Schonung während des Krankenstandes ist eine aus Sicht des Arbeitnehmers absolut ernst zu nehmende Sache. Es sind zahlreiche Anekdoten überliefert, wo Arbeitgeber missliebigen Mitarbeitern (teils durch Detektive) nachspionieren haben lassen um sie bei Aktivitäten zu erwischen, die die Genesung verzögern und damit eine Entlassung rechtfertigen. Klassisch dabei: „Schwarzarbeiten“, Schoppingtour, Gartenarbeit und eben diverse sportliche Aktivitäten.

Arbeitsrecht

Austritt aufgrund verschmähter Liebe?

Das arbeitsrechtliche Gegenstück zur Entlassung des Arbeitgebers nennt sich  ”vorzeitiger Austritt” des Dienstnehmers. Soll heißen, dass der Dienstnehmer unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt ist ohne Einhaltung einer Frist – und unter Erhalt alle Beendigungsansprüche – das Diestverhältnis aufzulösen.

Vom vorzeitigen Austritt Gebrauch manchen regelmäßig Dienstnehmer, die für einen bestimmte Zeit keinen Lohn erhalten, er ist aber auch dann berechtigt, wenn andere Umstände die Dienstverrichtung “unzumutbar” machen.

In der Entscheidung  9 ObA 130/09x hatte der Oberste Gerichtshof einen eher kuriosen Fall zu beurteilen: Der Firmenchef hatte eine “private” Beziehung (so nennt es der OGH ohne auf Details einzugehen…) zu einer Angestellten. Die Trennung führte bei dieser zu einem psychischen Zusammenbruch. Sie trat in der Folge aus “gesundheitlichen Gründen” aus. Es kam zu einem Rechtsstreit ob dieser Austritt arbeitsrechtlich berechtigt war. Der OGH entschied nun bejahend: Die psychische Belastung war unmittelbar auf die Arbeitssituation zurückzuführen, es besteht daher ein ausreichender Bezug zum dienstlichen Umfeld.

Glück im Unglück so zu sagen.

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Pensionsberechnung nach Geschlechtsumwandlung

Der OGH setzt sich in einer brandneuen Entscheidung mit der Frage der Berechnung der Höhe der Alterspension nach einer Geschlechtsumwandlung auseinander. Das Antrittsalter ist ja für Frauen niedriger als für Männer.

Die Klägerin begehrt die Zuerkennung einer höheren Alterspension mit der Begründung, es stehe ihr aufgrund ihres im Hinblick auf das für Frauen geltende Regelpensionsalter von 60 Jahren erst späteren Pensionsantrittes (mit rund 61 ½ Jahren)eine Bonifikation nach § 261 c ASVG zu.
Sollten Sie tatsächlich am Ergebnis Interesse haben lesen Sie bitte hier weiter. Ich belasse es dabei mir zu merken, dass die Frage bereits gelöst ist, falls mir das Thema tatsächlich nochmal unterkommen sollte.

Allgemein, Arbeitsrecht

Gestern: Club 2 zum Thema Mobbing an der BOKU

Nun ist der Club 2 sicherlich kein Prozess vor dem Arbeitsgericht und kann eine Fernsehdiskussion sicherlich nur in sehr bescheidenem Ausmaß zur Klärung der Frage beitragen, ob ein(e) Manager(in) zu recht oder zu Unrecht zum Abdanken bewegt worden ist.

Allerdings hatte der Club 2 in ungewöhnlich “reisserischer” Weise die Hoffnung geweckt, dass dies – am Beispiel der jüngst wegen “Mobbing” zurück getretenen Uni-Rektorin der BOKU – gelingen könnte; immerhin kam es erstmals nach deren Rücktritt im Free-TV zur angekündigten Direktkonfrontation mit dem Vorsitzenden des dortigen Universitätsrates.

Das Ergebnis war enttäuschend – der Versuch einer Abklärung der Standpunkte kam eigentlich nicht über ein “Ich wurde gemobbt” – “Nein, Sie wurden nicht gemobbt” hinaus. Als die Ex-Rektorin anhand von Beispielen ihre Behauptung unterlegen wollte, wurde sie bereits in ZIB-2-Manier (“…ich bitte um eine kurze Antwort …”) eingebremst: “… den Sachverhalt wird man sicherlich hier nicht klären können.”

Schade – eigentlich bin ich deswegen aufgeblieben.

Die weitere Diskussion war dann eher von bekannten Gender-Themen geprägt – mit entsprechend allgemeinen Wahrheiten. Etwa, dass es an den Unis viele Absolventinnen, wenige Professorinnen und momentan kein Rektorinnen gibt. Ursachen: mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten – Frauen lösen lieber Details, wo es klemmt, und benachteiligen sich selbst dadurch in ihrer Karriere etc.

Alles wahr und richtig – aber was mich wirklich interessiert hätte: ist die Ex-Rektorin nun zu Unrecht “gegangen” worden, oder nicht? Der Antwort bin ich leider nicht näher gekommen, und das ist leider der Moderatorin, Frau Milborn, anzulasten.

Autor: Günter Riegler

Arbeitsrecht

Krank sein, aber richtig

Gestern auf ORF-ON in der Rubrik “Immer gut drauf” ein wertvoller Beitrag “Auch krank sein will gelernt sein”.

Schlecht ist, wer schlecht denkt. Es geht im Beitrag nicht etwa um Hinweise zum Tarnen und Vortäuschen von Krankheiten, sondern um arbeitsrechtliche Hinweise, wie man im Krankheitsfall korrekt vorgeht, um nicht später vor dem Arbeitsgericht zu landen.

Autor: Günter Riegler

Allgemein, Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Betriebsräte im Aufsichtsrat – Hausmeister-Niveau zeitgemäß?

In der schlechtesten TV-Diskussionssendung Mitteleuropas war gestern die verhundste Privatisierung der AUA Thema. Zumal sich weder seitens der AUA noch seitens der ÖIAG (der verkaufswilligen “Verstaatlichten-Holding”) ein Vorstand bereit sah mitzudiskutieren, fand sich ein gewisser Herr Gerhard Fritz als ÖIAG Aufsichtsrat um seine Position darzulegen.

Herr Fritz ist Postgewerkschafter und nebenbei gem. § 110 Arbeitsverfassungsgesetz Belegschaftsvertreter im Aufsichtsrat der ÖIAG. Und er ist ein Grund dieses System der Beteiligung der Mitarbeiter an der aufsichtsrätlichen Tätigkeit anzuzweifeln.

Johannes Ditz (Wirtschaftminister a.D.) bezeichnete heute Morgen in einem Radiointerview die unsäglichen Ausführungen des Herrn Fritz im TV als „auf Hausmeisterniveau” und das trifft es wohl vollinhaltlich.

Aufsichtsräte müssen heute wirtschaftliche Kenner sein und das muss auch für Arbeitnehmervertreter gelten. Da braucht man keinen Postgewerkschafter. Sonst ist dieses System obsolet.

Autor: Johannes Pratl

Allgemein, Arbeitsrecht

Arbeitszeit ist Leistungzeit!

“Der Arbeitnehmer schuldet eine auf Zeit abgestellte Arbeitsleistung,
nicht aber einen bestimmten Erfolg seiner Arbeitsleistung.”

Gewinnt ein Arbeitgeber in den Gedanken hinter diesem sehr grundsätzlichen arbeitsrechtlichen Diktum (vgl. OGH 4 Ob 164/83) erst einmal Einsicht, werden gewisse unternehmeninterne Abläufe viel leichter verständlich!

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Private Handynutzung: Entlassunggrund?

In einer aktuellen Entscheidung (GZ: 8 ObA 69/06i) hatte sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob die wiederholte, verbotswidrige Privatnutzung eines Diensthandys einen Entlassunggrund darstellt.

Wenig überraschend: Ja, und zwar genügt auch eine einmalige Verwarnung, wenn ein ausdrüchliches Verbot besteht.

Allgemein, Arbeitsrecht, Staat und Politik

E-Mail an “Alle” – Ministerialbeamte machen Stimmung gegen ORF

Im Innenministerium – ob auch in anderen Ministerien weiß ich nicht – kursieren dieser Tage E-Mails “an alle Mitarbeiter“, in denen Werbung für ein “Internet-Volksbegehren” gegen die “ORF-Zwangsgebühren” gemacht wird.

Der Text stammt von einem Nationalratsabgeordneten, der um ein Weiterleiten “im Schneeballsystem” ersucht – Ziel: möglichst viele Unterstützer einer “Weg-mit-den-ORF-Gebühren-Plattform“. Selber war ich dann auch im Schneeballverteiler und frage mich, ob das In-Umlauf-Bringen von Propaganda gegen die öffentlich-rechtliche Institution ORF mit den Dienstobliegenheiten in einem Ministerium vereinbar ist.

Mal abgesehen davon, dass schon allein das Versenden privater Anliegen “An-Alle-Mitarbeiter” eines Unternehmens inadäquat ist, weil es Speicherplatz, Mailkapazität und Arbeitszeit von MitarbeiterInnen eines Unternehmens belastet, wird das Ganze noch fragwürdiger, wenn es um das Verbreiten von politischen Botschaften (“de lege ferenda”) geht und wenn es noch dazu ganz eindeutig zum Ziel hat, ein öffentliches Unternehmen, das ohnedies in einem sehr schwierigen Wettbewerb mit privaten Anbietern steht, in seiner Ertragskraft nachhaltig zu schwächen.

Anmerkung: ich habe die diversen im E-Mail beworbenen Internetplattformen bewusst nicht zitiert, weil ich nicht auch noch Gratiswerbung für diese Anliegen machen möchte.

Böse Zusatzanmerkung: in den Organisationen, in denen ich früher gearbeitet habe, und jetzt arbeite, ist dem einzelnen Mitarbeiter das Versenden von Massen-E-Mails aus guten Gründen technisch verunmöglicht, indem es der EDV-Abteilung vorbehalten ist.

Allgemein, Arbeitsrecht

Allgemeine Akte über sexuelle Neigungen?

Bemerkenswertes bekommt man derzeit auf ORF-ON zu lesen: offenbar gibt es im  Innenministerium auch “allgemeine Akte” über die sexuellen Neigungen der Mitarbeiter.

O-Ton:  “Nach anfänglich widersprüchlichen Angaben schloss Platter derartige Informationen in Personalakten aus. Er gab aber zu, dass Daten über sexuelle Neigungen von Ministeriumsmitarbeitern “in allgemeinen Akten” zu finden seien.”

Auf den Ausgang dieser Debatte darf man gespannt sein.

Allgemein, Arbeitsrecht, Strafrecht

Fallen e-Mails unter das “Briefgeheimnis”?

Fallen e-Mails unter das “Briefgeheimnis”?

Diese vorderhand einfache Frage ist gar nicht so klar zu beantworten. Im Östereichischen Strafrecht (§ 118 Abs 1 StGB) ist zwar das Briefgeheimnis geschützt, nur ist diese Gesetzesstelle auf e-Mail wohl nicht anwendbar. Das heißt, das lesen des Posteingang der Freundin, des Arbeitskollegen, aber auch des Angestellten wird strafrechtlich unbedenklich sein.

Anders sieht es bei systematischem bzw. generellem Sammeln und lesen des Mailverkehr durch den Arbeitgeber aus. Dies bedarf nämlich gem. § 96 Arbeitsverfassungsgesetz der Zustimmung des Betriebsrates. Eine Anweisung des Vorgesetzen bei Kollegen ohne besonderen Grund oder Verdacht zu “spionieren”, wäre daher wohl rechtswidrig und nicht zu befolgen. Zulässig ist jedoch wahrscheinlich eine anlassbezogene Kontrolle, etwa aufgrund eines Verdachtsmomentes gegen den Kontrollierten.

Die einzige brauchbare Entscheidung zum Briefgeheimnis finden sie hier.

Arbeitsrecht, Staat und Politik

Neueste Studien belegen: Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz erhöhen die Produktivität

Aus Italien (Repubblica-Online) erreicht uns die Nachricht über neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach – ich zitiere die Schlagzeile in freier Übersetzung -  Liebesbeziehungen zwischen BürokollegInnen die Arbeitsproduktivität erhöhen. Daher “Si alle relazioni con colleghi d’ufficio!”

Liest man den Artikel genauer, erfährt man, dass man sich auf die Ergebnisse von zwei Studien bezieht; eine von einer norwegischen, eine andere von einer italienischen Sexualwissenschafterin. (Quellennachweise siehe Repubblica-Artikel).

Personen, die sich mit KollegInnen einlassen, kennen einander emotional viel besser und das produziere mehr Energie und Kapazität für die Aufgaben im Arbeitsalltag, heißt es weiter.

Mit den oft unerwünschten Nebenwirkungen solcher Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz befassen sich die Studien offenbar nicht. Auch wird im zitierten Artikel kein Unterschied gemacht, ob eine der beiden beteiligten Personen bereits eine Beziehung hat, oder nicht.

Allgemein, Arbeitsrecht

Burnout-Syndrom bald “Berufskrankheit”

Die Anerkennung des Burnout-Syndrom als Berufskrankheit fordert Herbert Roßmann, Landessekretär des steirischen Arbeiter- und Angestelltenbundes (ÖAAB) laut Medenberichten.

Was würde dies bedeuten? Nun primär einmal die Aufnahme dieses Krankeitsbild in die Liste der anerkannten Berufkranheiten. Dies bewirkt, dass ein Patient, der eine Versehrtenrente aufgrund vorliegens einer Berufskrankheit beantragt, für sich die Rechtsvermutung hat, dass die Krankheit Folge seiner beruflichen Tätigkeit ist. Paradebeispiel: Eine Staublunge des Berarbeiters.

Ist die Krankheit nicht in der Liste, muss dieser Zusammenhang mittels entsprecheder Sachverständigengutachten im einzelnen bewiesen werden. Nur wenn auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse festgestellt werden kann, dass eine Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom Erkrankten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist, so gilt sie als Berufskrankheit.

Gegen dies Pläne dürfte primär einmal die Unfallversicherung Einwände haben, die ist nämlich für die Versehrtenrenten zuständig.

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen, Zivilrecht

Dienstunfall? Nur Fahrt zum/vom „ständigen Aufenthaltsort”!

Nach § 175 Abs 2 Z 1 ASVG ist durch die gesetzliche Unfallversicherung nur der direkte Weg zwischen dem „ständigen Aufenthaltsort” und der Arbeitsstätte geschützt. Daher gilt ausschließlich ein Unfall auf diesem Weg als Dienstunfall, der etwa einen Anspruch auf Versehrtenrente begründet.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese strenge Abgrenzung in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt, der folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Eine junge Frau erlitt als Beifahrerin ihre Freundes einen Unfall. Sie hatte zuvor bei diesem in seinem Elternhaus genächtigt, was sie jedoch nur sporadisch tat. Jedenfalls hatte sie dort noch keinen Wohn- bzw. ständigen Aufenthaltsort begründet.

Der OGH schloss daher – auch im Sinne der bisherigen Judikatur – dass aufgrund des Fehlens der Voraussetzung der Fahrt vom Wohnort, kein Wegeunfall im Sinne des ASVG vorliegt.

Die Bestimmung des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG ist für mich ganz und gar unverständlich und führt auch immer wieder zu unbilligen Ergebnissen. Warum ist (etwa in diesem Fall) die Fahrt vom eigenen Elternhaus zum Dienst “schützenswerter” als jene vom Haus des Freundes? Hier wäre wohl eine Anknüpfung am Zweck der Fahrt zum/vom Übernachtungsort sinnvoller.

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Die “Weinjause” als Dienstunfall?

Ein niemals enden wollendes Thema für höchstgerichtliche Entscheidungen ist die Frage der Einordnung einer Tätigkeit, als dienstlich oder außerdienstlich. Höchst relevant ist das nämlich dann, wenn es bei einer Verrichtung zu einem Unfall kommt. Das Vorleigen eines “Dienstunfall” ist nämlich Voraussetzung für den Erhalt z.B. einer Versehrtenrente.

In einem aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (GZ: 10 ObS 63/07y) ging es um die Frage, in wie weit die Bereitung einer “Weinjause” im Zuge einer Arbeitspause vom Dienstbegriff umfasst und somit geschützt ist. Der Kläger verletzte sich nämlich just beim Öffnen einer Weinflasche am Handgelenk…

Nun, wenig überraschend ist das kein Dienstunfall: Der OGH meint, es fehle der notwendige innere Zusammenhang zwischen dem vom Kläger bei der Vorbereitung der „Weinjause“ erlittenen Unfall und der geschützten Tätigkeit.

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