In der Presse finde sich aktuell ein recht bemerkenswerter Artikel, dessen Konklusio die Forderung nach der Abschaffung des „Pflichtteils“ im Erbrecht ist. Die Autoren meinen, der Pflichtteil hätte in der heutigen Gesellschaft seine Funktion als Unterhaltssicherung verloren, im Übrigen stelle er einen Eingriff in die Dispositionsfreiheit über das Eigentum dar, außerdem fehle es auch sonst an einer Rechtfertigung seiner Existenz.
Ich habe – bei aller Wertschätzung nach dem Wunsch nach maximaler persönlicher Dispositionsmöglichkeit über sein Vermögen – den Verdacht, dass die Autoren des Artikel keine umfassenden Eindrücke über die alltäglichen Lebenswirklichkeiten bei er Erstellung letztwilliger Verfügungen (vulgo Testamente) haben. Entgegen dem Bild, das die Autoren zeichnen, werden diese wohl nur in den selteneren Fällen unter rechtskundiger Anleitung, im sprichwörtlichen Vollbesitz aller geistigen Kräfte und unter Bedachtnahme auf Gerechtigkeit und Fairness bei der Verteilung des Besitztum unter den zu Begünstigenden erklärt.
So entwürdigend und zuweilen schockierend es sein mag: Faktisch findet vor dem Erbgang – insbesondere wenn ein Testierwunsch ruchbar wird – nicht selten ein Wettstreit der Interessenten statt, wobei es weniger auf tatsächliche Leistungen für den Erblasser, als viel öfter darauf ankommt, den günstigen Zeitpunkt zu erwischen, ein Testamen im eigenen Sinne zu erlangen. Die Unberechenbarkeit und der Eigensinn mancher alter Menschen ist diesbezüglich genauso legendär, wie deren Undankbarkeit. Über die Finessen der „Erbschleicherei“ bedarf es keiner weitschweifigen Ausführungen.
Praktisch bleibt weiters häufig die Frage offen, ob die „Geisteskraft“ bei der Testamentserrichtung überhaupt hinreichend war, was mit großer Regelmäßigkeit zu absolut spannenden, weil absolut unvorhersehbaren Ergebnissen führt. Das Problem existiert zwar schon heute, aber eben in einer abgemilderten Form, als wenn etwa eine komplette Enterbung per Federstrich möglich wäre. Ich glaube, dass das Pflichtteilsrecht eine halbwegs probate Lösung für ein äußerst diffiziles (weil familiär- zwischenmenschliches) Problem darstellt und zumindest tendenziell mehr „Ungerechtigkeit“ planiert, als verstärkt.
Ein verantwortungsvoller Erblasser wird sicher bemüht sein, schon zu Lebzeiten eine Regelung herbeizuführen, die von den potentiellen Erben mitgetragen wird. Ehrlich gesagt sind mir kaum Fälle bekannt, in denen Unternehmen im Erbgang aufgrund des Pflichtteilsrecht „untergegangen“ wären. Wenn lag das immer an den unvernünftigen handelnden Personen. Leider finden solche immer einen Weg ausführlich zu prozessieren, da kann das Pflichtteilsrecht nichts dafür. Oft wäre es sicher sinnvoll sich im Verlassenschaftsverfahren mehr Gedanken über eine sinnvolle Nachlassverteilung zu unterhalten, als dem erstbesten, meist von Harmoniesucht und Problemverleugnung geleiteten Vorschlag des Notars zu folgen.
Abschließend ist zu bemerken, dass das Pflichtteilsrecht ja grundsätzlich nur in Verteilungsfragen innerhalb der Kernfamilie im Todesfall eingreift. Niemand kann den Erblasser ja (praktisch!) hindern, zu Lebzeiten alles zu verschenken oder zu verprassen, dazu braucht er keinen Berater und keine Stiftung.
Faktum ist, dass das Pflichtteilsrecht in Bevölkerung und Politik absolut akzeptiert erscheint, wehalb ich eine Abschaffung für völlig ausgeschlossen halte.
PS: Aus dem Autor spricht keine persönliche Leidensgeschichte. Er hat auch keine Geschwister.