Nächste Woche tritt die Österreichische Richterschaft in eine Art Streik.
Man kann sehr trefflich darüber streiten, ob ein Beamten streikrechtlich zulässig bzw. legitim ist. Beamte sind aufgrund ihrer besonderen Stellung dem Staat zu besonderer Loyalität, gesteigertem Gehorsam und Pflichterfüllung verpflichtet, was schließlich auch die Rechtfertigung für bestimmte Vergünstigungen darstellt die anderenorts nicht gewährt werden, z.B.: faktische Unkündbarkeit (teilweise “Pragmatisierung”) und Unversetzbarkeit. Alles nachzulesen schon bei Max Weber.
Nun gibt es natürlich innerhalb der Beamtenschaft gravierende Unterschiede: Ewig unzufriedene und daher häufig zurecht belächelten Lehrer, deren Streikverhalten als geradezu “italienisch” gilt, Beamten die mit Grünraumpflege befasst sind, Amtsärzt, Polizisten oder eben einem Richter. Alle Beamte, alle unterschiedlich, auch in ihren Befindlichkeiten.
Richter sehen sich selbst – wohl bis zu einem gewissen Grad zu Recht – als beamtische Elite. Dies findet seinen Ausdruck etwa in einem besonderen Corpsgeist und ist durch die richterlichen Freiheiten (Weisungsfreiheit, Versetzungsschutz, keine fixe “Arbeitszeit”) auch rechtlich abgebildet. Vielleicht führen diese Umstände aber gerade jetzt auch zu einen etwas verzerrten Wahrnehmung der richterlichen Standesvertretung: Wir befinden uns in einer tiefen, tiefen Wirtschaftkriese, deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Budget noch nicht annähernd abzusehen sind. Das letzte was ich da sehen will sind streikende Beamte. Dafür gibt es objektiv keine Rechfertigung und hoffentlich auch kein öffentliches Verständnis.
Nun ist es unzweifelhaft, das viele Richter Ihren Beruf mit großem Enthusiasmus ausübe, es darf aber auch nicht unter den Tisch fallen, dass es innerhalb der Justiz viele nur durchschnittlich Leistungsfähige und Motivierte gibt und auch eine ansehnliche Herde von echten Minderleistern. Wie oft in der öffentlichen Verwaltung gibt es auch in der Justiz wenig Mittel letzteren zu begegnen, aufgrund der richterlichen Freiheiten eigentlich fast keine.
Vielleicht wäre es ein Zugang der Richterschaft gewesen, für Richter die sich tatsächlich überlastet fühlen, Hilfestellungen zu schaffe: Als erstes ist hier daran zu denken, Techniken der Verhandlungsstraffung zu vermitteln: Auf rechtlicher, aber auch methodischer Ebene. Meinem Eindruck nach fehlt es hier oft dramatisch an entsprechenden Skills. Alleine die beherzte Anwendung der Zivilprozessordnung würde auf einen Schlag 30% der Verhandlungszeit und ebensoviel Papier sparen. Das wette ich.
Dass ich oben Lehrer und Richter in einem Satz erwähnt habe hat auch den Grund, dass Richtervertreter in den letzten Jahren zu utrierten öffentlichen Beschwörungen des bevorstehenden Zusammenbruches der Justiz geneigt haben. Das Verständnis der Öffentlichkeit für solches ist naturgemäß auch abhängig davon, dass das hehre Ziel geglaubt wird und nicht zuletzt ein Partikularinteresse vermutet wird.
Das muss jetzt noch sein: Ein hier nicht namentlich zu nennender Richter sagte mir einmal vor Jahren was aus seiner Sicht ein Richterstandesvertreter können muss: “Jammern ohne zu Leiden”