Archive for November, 2006

Allgemein

Künstler haben Recht

die steirische kulturservicegesellschaft (instyria) bietet jetzt kostenloses rechtscoaching für heimische künstler an …

»Als Gesprächspartner stehen den Klienten sorgfältig ausgewählte Experten in den genannten Bereichen zur Verfügung, die Kosten für die Beratungsgespräche werden von der INSTYRIA Kultur Service GmbH getragen.« [ mehr dazu ]

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Anwaltsserien

Eigentlich geziemt es sich als Anwalt nicht, Anwaltsserien zu mögen. Ich teile diese Ablehnung ausdrücklich nicht.

Die Beste von allen: Boston Legal mit dem grossartigen William Shatner und dem sensationellen James Spader in den Hauptrollen.

Genau wie in dieser Serie gezeigt, spielt sich das Anwaltsleben ab! Wirklich! Zumindest sollte es das…

 P.S.: Derzeit Mittwochs, 22.05 Uhr auf VOX.

Allgemein

Schätzung

Klienten fragen manchmal, wie Steuerprüfer – mangels Unterlagen – zu Schätzungen z.B. des Umsatzes gelangen. Hier ein Beispiel:

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Altglascontainer am Hintereingang eines Lokals.

Allgemein

Hausbrieffach

Ich nehme an , dass der Gesetzgeber bei der Definition eines Briefkasten im Zustellgesetz anderes vor Augen hatte.

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Allgemein, Konsumentenrecht

Grau auf Grau

Einem führender Grazer Telekabelanbieter, nennen wir ihn UPC, scheint es nicht seltsam vozukommen, auf der Rückseite seiner Briefe an Kunden Auszüge aus seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen in zartem Hellgrau aufzudrucken.

Wäre interessant welche Überlegung dahinter steckt.

Allgemein, Staat und Politik

Amtsgeheimnis

Im Zusammenhang mit den aktuellen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (Banken, „Eurofighter“) war wieder einmal viel vom Amtsgeheimnis und der Verschwiegenheit der Staatsorgane die Rede. Staats- und rechtstheoretisch handelt es sich hier um Institute, deren Stellenwert in einer Demokratie und insbesondere in einer Gesellschaft nach ihrer Funktion laufend überprüft werden muss, zumal sie natürlich geeignet sind, einen der öffentlichen Kontrolle entzogenen Raum zu schaffen.

Der Hintergrund des Amtsgeheimnis stammt aus bürokratischer Vorzeiten, aus einer Zeit in der behördliche Akte weder volksöffentlich (d.h. jedermann einsehbar), noch parteiöffentlich (d.h. für die unmittelbar Beteiligten einsehbar) waren, sondern staatliches Handeln darstellten, das einer externen Kontrolle nicht zugänglich war. Beeindruckend beschreibt Franz Kafka dies (zeigenössisch) – für die Parteien wohl unglaublich bedrückende Situation des dem behördlichen Handeln, ohne Möglichkeit der Kontrolle oder Einflussnahme ausgeliefert sein – in den Romanen „Das Schloss“ und “Der Prozess”. Natürlich wäre in einer Bürokratie, etwa des Jahres 1820, niemand auf die Idee gekommen dies zu bemängeln. Aus welchem Grund auch immer hat sich in der Mentalität der Behörden, wie auch der Bürger, diese Situation vergangener Tage in gewisser Weise erhalten. Noch heute Stellt das Amtsgeheimnis eine für die informationsbegierige Öffentlichkeit hohe Hürde dar.

Auch die Parteiöffentlichkeit muss den Behörden durch die Höchstgerichte immer wieder in Erinnerung gerufen werden, wenn Verfahrensmängel fehlender Akteneinsichts- oder Stellungnahmemöglichkeit aufgegriffen werden. Im angelsächsischen und skandinavischen Raum herrscht diesbezüglich teilweise ein ganz anderes Verständnis. Behördenakte sind teilweise absolut öffentlich einsehbar. Es ist daher möglich z.B. den Finanzakt des Nachbarn oder eines Politikers einzusehen – durch jedermann. Solche Transparenz ist unserem Verständnis eher fremd.

Hier zeigt sich deutlich das Spannungsfeld zwischen Informationsbedürfnis, z.B. im Falle von durch die Medien aufgezeigten Missständen und dem Wunsch nach „Diskretion“ auch in privaten Belangen.

Allgemein

Wenn Fußbälle in Nachbars Garten landen

Von einem öffentichen Spiel- und Fußballplatz ausgehend, landeten mehrmals Fussbälle im Garten eines gewissen Herrn K. Diesem reichte eines Tages der Beschuss seines Gartens und brachte gegen die Stadt F. als Betreiberin dieses Fußballplatzes eine Klage ein.

Sämtliche Instanzen gaben der Klage statt (vgl OGH 10 Ob 37/05x). Die fehlgegangenen Fußbälle wurden als “Eindringen fester Körper größeren Umfangs” und somit als unzulässige Immissionen angesehen. Das Vorliegen einer schikanösen Klagsführung wurde verneint. Nach Ansicht des OGH gehen von einem verschossenen Fußball, der in einen bewohnten Garten fällt, nicht unbeträchtliche Gefahrenpotenziale aus und sei daher auch die Sorge des Klägers um die Sicherheit von Personen und Sachen berechtigt. Der beklagten Stadt half es auch nicht, dass zwischenzeitig das kritische Tor abmontiert wurde.

Allgemein, Konsumentenrecht

bei eBay ersteigert?

Ob eine Sache gekauft oder ersteigert wurde, spielt in vielerlei Hinsicht rechtlich eine Rolle.

Entgegen der naheliegenden Vermutung kommt bei einem (nennen wir es einmal) Geschäftsabschluss über das Internetauktionshaus eBay – nach sich verdichtender Judikatur – ein Kauf zu Stande und kein Erwerb im Zuge einer (echten) Auktion.

Bedeutend ist das besonders für Kosumenten als Käufer, die diesfalls wesentlich besser geschützt sind.

Der OGH hat jedoch noch nicht entschieden, wohl aber der deutsche Bundesgerichtshof.

Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Sanierung durch Konkurs

Auf der Website des Bauträgers SEG kann man ein schönes Beispiel einer beabsichtigten gerichtlichen Sanierung durch Konkurs und Zwangsausgleich studieren – siehe http://www.seg.at/55.0.html.

Geplantes Sanierungsvolumen (sprich: Entschuldung durch Wegfall von Verbindlichkeiten) offenbar 23 Mio EUR.

Allgemein

Lichthupe

Ja, man darf andere durch Lichtzeichen vor Bestrafung durch die Exekutive warnen.

Nein, man darf die Exekutive nicht vor Bestrafung warnen, auch nicht durch Lichtzeichen.

vgl.: VwGH Erkenntnis vom 30.10.2006 Zl. 2006/02/0168-5

Staat und Politik

Privatpersonen – öffentliche Personen?

In der Tageszeitung “Die Presse” vom 20. November 2006 werden verschiedene Maßnahmen der neuen Bezirksvorsteherin des ersten Wiener Gemeindebezirks, Ursula Stenzel, ironisierend – man ist versucht zu sagen “mit einem schelmischen Augenzwinkern” – beschrieben und kommentiert. Eine derartige Maßnahme wird wie folgt beschrieben:

Parks nur für Privatpersonen. “In London sind herrliche Parks in der City gesperrt, da haben nur Private Zugang”, erklärt Stenzel Ende 2005. Eine Möglichkeit für Wien? Stenzels Antwort: ‘Why not’?

Na, wenn das so geregelt sein sollte, wie von der Presse beschrieben, mache ich mir ja keine großen Sorgen, da ich doch stets als Privatperson unterwegs bin.

Was von Stenzel und der Presse wirklich gemeint ist, verschließt sich meiner Vorstellungskraft. Sollte es sich im Einzelfall bei einem Park nämlich um privates Eigentum handeln, dann ist es ja beinahe selbstverständlich, dass der Eigentümer den Kreis derer einschränken können soll, die sich zulässigerweise in dessen Eigentum aufhalten dürfen sollen.

Befindet sich der Park aber auf sogenanntem “öffentlichem Gut”, dann wird eine rein willkürliche Eingrenzung eines Kreises an “betretensberechtigten Privatpersonen” wohl hoffentlich nicht möglich sein.

Vorstellbar wäre, dass die öffentliche Hand für das Betreten einzelner öffentlicher Anlagen Zutrittsbeschränkungen für alle (etwa in den Nachtstunden – wie es ja in vielen Wiener Parks auch jetzt schon der Fall ist) festlegt, oder das Betreten nur gegen Leistung eines Entgeltes erlauben würde.

Dann wäre es aber zutreffender, in besagtem Zeitungsartikel davon zu sprechen, dass “Parks nur gegen Eintrittsentgelt” betreten werden dürfen. 

Allgemein, Zivilrecht

Drittschuldner

Gerade wieder einmal angefragt und häufig Anlass für Missverständnisse: Wird einem Dienstnehmer das Gehalt gepfändet, erhält der Arbeitgeber (genannt „Drittschuldner“) einen Pfändungsbeschluss verbunden mit der Aufforderung eine Drittschuldnererklärung abzugeben.
 
Was ist zu tun? Die Drittschuldnererklärung hat im wesentlichen den Zweck, dem Gläubiger mitzuteilen ob überhaupt ein Verpflichtungsverhältnis besteht, oder dass die Zahlung aus einem bestimmten Grund (z.B. Lohn unter dem „Existenzminimum“, Vorpfändungen…) gegebenenfalls verweigert wird.
 
Tatsächlich ist der Drittschuldner verpflichtet diese Informationen zu erteilen. Dabei ist nicht notwendig das komplizierte Formular des Gerichtes zu verwenden, sondern genügt auch eine „formlose“ Mitteilung. Grundsätzlich unerheblich ist auch, ob die Erklärung an das Gericht oder den Gläubiger übermittelt wird, sollte man aber unbedingt einen Absendenachweis aufheben. Unterlässt man die fristgerecht Erklärung, kann das teure Folgen haben: Der Gläubiger könnte dann die  sog. Drittschuldnerklage einbringen.

Staat und Politik

Milton Friedman verstorben – was hat er gedacht?

Die Kleine Zeitung vom 17. November 2006 widmet dem verstorbenen Milton Friedman gerade mal einen 16-Zeiler, worin sich folgendes zur inhaltlichen Arbeit des Verstorbenen findet:

Friedman befasste sich anfangs stark mit den Wirtschaftstheorien von John Maynard Keynes, der davon ausging, Konsum und Inflation würden vom verfügbaren Einkommen bestimmt. Friedman entwickelte die Theorie des Monetarismus, er plädierte für das freie Spiel der Kräfte im Markt.”

Nun gut – wo anfangen?

Richtig ist, dass das theoretische Werk Keynes’ die Beziehung zwischen Konsum und verfügbarem Einkommen zum Mittelpunkt hat. Der Clou dabei ist aber, dass der Staat durch Nachfrage am Markt die Einkommensentwicklung stimulieren kann (sogenannte Fiskalpolitik), was im Falle einer Konjunkturschwäche eine Belebung derselben bewirken kann (sogenannte “antizyklische Budgetpolitik”).

Was nun für den Leser der “Kleine Zeitung” interessant wäre, freilich aber nicht erklärt wird, ist, wodurch sich nun die Keynesianische Fiskalpolitik vom Monetarismus unterscheidet; dies wird an dieser Stelle nachgeliefert: Der Monetarismus will den Konsum und das Volkseinkommen dadurch stimulieren, indem die Geldmenge erhöht wird. Anfangs war man der Meinung, dass dies – im Gegensatz zur Keynesianischen Fiskalpolitik – die bessere Politik wäre, zumal man der Fiskalpolitik anlasten muss, dass sie durch die verstärkte Nachfrage des Staates die Inflation anheizen würde.

Später hat Milton Friedman erkannt, dass auch die Nachfragesteuerung über die Geldpolitik inflationsanheizend wirken kann.

Daher hat er späterhin empfohlen, überhaupt gänzlich die Finger von staatlichen Eingriffen zu lassen. Was sich Reagan und Thatcher zu Herzen genommen haben.

So viel in aller gebotenen Kürze. 

 

 

Allgemein

Fortbildung

Die Steiermark ist eine Weinbauregion, der Wein ein Wirtschaftsfaktor.

 

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Die Herren Kaufmann, Schwarzenegger und Pratl (v.r.n.l) haben keine Mühen gescheut, ihre Kenntnisse im Bereich der Weinwirtschaft und des Weingesetz zum Wohle der Klienten und Studenten zu verbessern und daher vergangenes Wochenende ein Seminar der Weinakademie absolviert.

Die Ergebisse der Abschlussprüfung sind noch ausständig.

Anwalts- und Gerichtsleben

Rechtsanwaltspension

Vergangenen Mittwoch fand in den (im Übrigen sehenswerten) Räumlichkeiten des Hotel Wiesler die zwei mal jährlich stattfindende Hauptversammlung der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer statt. 

Ein traditioneller Tagesordnungspunkt ist dort immer die Erhöhung der Beiträge zum Altersvorsorgefond der Rechtsanwaltskammer, auf derzeit monatlich € 562,–. In diesem Zusammenhang wird es dem p.t. Beitragszahler (so auch mir) immer schmerzlich bewusst, dass wir einen kuriosen Gruppe angehören: Die Rechtsanwälte eines Bundeslandes bilden hinsichtlich ihrer Pension eine „Miniaturversichertengemeinschaft“ mit rund 450 Beitragszahlern, die die Pensionisten erhalten. Alle Probleme der großen Pensionskassen sind hier modellhaft zu studieren. Die vorzeitige Pensionierung auch nur eines Kollegen kann das System bereits messbar außer Balance bringen und macht dann unmittelbare Maßnahmen (sprich Beitragserhöhungen) nötig. Bereits vor Jahren wurde neben dieser Vorsorge auch eine verpflichtende Privatvorsorge eingeführt. Nochmals € 3.480,– Beitrag pro Jahr. 

Das Pensionsantrittalter der Rechtsanwälte liegt übrigens derzeit bei 67 Jahren.

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