In der Tageszeitung “Die Presse” vom 20. November 2006 werden verschiedene Maßnahmen der neuen Bezirksvorsteherin des ersten Wiener Gemeindebezirks, Ursula Stenzel, ironisierend – man ist versucht zu sagen “mit einem schelmischen Augenzwinkern” – beschrieben und kommentiert. Eine derartige Maßnahme wird wie folgt beschrieben:
“Parks nur für Privatpersonen. “In London sind herrliche Parks in der City gesperrt, da haben nur Private Zugang”, erklärt Stenzel Ende 2005. Eine Möglichkeit für Wien? Stenzels Antwort: ‘Why not’?”
Na, wenn das so geregelt sein sollte, wie von der Presse beschrieben, mache ich mir ja keine großen Sorgen, da ich doch stets als Privatperson unterwegs bin.
Was von Stenzel und der Presse wirklich gemeint ist, verschließt sich meiner Vorstellungskraft. Sollte es sich im Einzelfall bei einem Park nämlich um privates Eigentum handeln, dann ist es ja beinahe selbstverständlich, dass der Eigentümer den Kreis derer einschränken können soll, die sich zulässigerweise in dessen Eigentum aufhalten dürfen sollen.
Befindet sich der Park aber auf sogenanntem “öffentlichem Gut”, dann wird eine rein willkürliche Eingrenzung eines Kreises an “betretensberechtigten Privatpersonen” wohl hoffentlich nicht möglich sein.
Vorstellbar wäre, dass die öffentliche Hand für das Betreten einzelner öffentlicher Anlagen Zutrittsbeschränkungen für alle (etwa in den Nachtstunden – wie es ja in vielen Wiener Parks auch jetzt schon der Fall ist) festlegt, oder das Betreten nur gegen Leistung eines Entgeltes erlauben würde.
Dann wäre es aber zutreffender, in besagtem Zeitungsartikel davon zu sprechen, dass “Parks nur gegen Eintrittsentgelt” betreten werden dürfen.