Allgemein, Konsumentenrecht, Staat und Politik
Inkassobürokosten II
Das habe ich mich offenbar in ein Missverständnis geschrieben, wenn ich die Replik des Kollegen Riegler auf meinen Inkassobüro-Beitrag lese. Meinen Worten aber eine “Schuldner = gut – Unternehmer = böse” – Haltung zu entnehmen, geht wesentlich zu weit. Schon berufsbedingt muss ich mich gegen diese Interpretation wehren, zumal unser Unternehmen einerseits in der Mehrzahl Unternehmen vertritt und deren Ansprüche auch mit großer Effizienz durchzusetzen vermag.
Trotzdem bin ich der Meinung: Was es wiegt, dass hat es. Der Schuldner soll (möglichst rasch) das bezahlen, was er schuldet. Nicht weniger, aber auch nicht über Gebühr im Sinne der Vorschriften (ultra alterum tantum, Verzugszinsen, Angemessenheit der Kosten der Rechtsverfolgung etc.) mehr. Ich bin jedoch trotzdem der Meinung, dass das Inkassobürowesen zu einem Verfall gewisser Sitten (so romantisierend das jetzt klingen mag, ist es nicht gemeint) im Bereich der Forderungsbetreibung geführt hat, ohne, dass jedoch damit ein wesentlicher Vorteil für die Gläubiger verbunden wäre.
Faktum ist, dass – und da gehe ich Wetten ein – die Erfolgsquoten einer gut organisierten Betreibungskanzlei jederzeit mit einem Inkassobüro mithalten kann und sobald es um gerichtliche Betreibung und Exekution geht, diesen überlegen ist. Wie gesagt, Gläubiger lassen sich auf Inkassobüros meist ja nur ein, weil diese (ohne Vorleistung) „erfolgsbeteiligt“ arbeiten, was Anwälte i.d.R. nicht tun. Rechtsanwälte unterliegen im Gegensatz zu Inkassobüros der Kontrolle ihres Standesrechtes, was problematische Praktiken, aber auch Auswüchse, man denke an Inserate, wie das der geradezu legendären Firma „Moskau-Inkasso“ (es handelt sich laut Medienberichten übrigens um einen reinen Marketinggag) wirksam verhindert.
Absolut richtig ist natürlich der Hinweis, dass die Inanspruchnahme einer Leistung im Wissen um die eigene Zahlungsunfähigkeit einen Betrug darstellt. Tatsache ist, dass die Strafverfolgungsbehörden vor diesem „Massendelikt“ praktisch kapituliert haben und eine Strafanzeige eines Gläubigers – krasse Fälle einmal ausgenommen – Zeitverschwendung ist.
30 Apr 2007 Johannes Pratl 0 comments


