Archive for April, 2007

Allgemein, Konsumentenrecht, Staat und Politik

Inkassobürokosten II

Das habe ich mich offenbar in ein Missverständnis geschrieben, wenn ich die Replik des Kollegen Riegler auf meinen Inkassobüro-Beitrag lese. Meinen Worten aber eine “Schuldner = gut – Unternehmer = böse” – Haltung zu entnehmen, geht wesentlich zu weit. Schon berufsbedingt muss ich mich gegen diese Interpretation wehren, zumal unser Unternehmen einerseits in der Mehrzahl Unternehmen vertritt und deren Ansprüche auch mit großer Effizienz durchzusetzen vermag.

Trotzdem bin ich der Meinung: Was es wiegt, dass hat es. Der Schuldner soll (möglichst rasch) das bezahlen, was er schuldet. Nicht weniger, aber auch nicht über Gebühr im Sinne der Vorschriften (ultra alterum tantum, Verzugszinsen, Angemessenheit der Kosten der Rechtsverfolgung etc.) mehr. Ich bin jedoch trotzdem der Meinung, dass das Inkassobürowesen zu einem Verfall gewisser Sitten (so romantisierend das jetzt klingen mag, ist es nicht gemeint) im Bereich der Forderungsbetreibung geführt hat, ohne, dass jedoch damit ein wesentlicher Vorteil für die Gläubiger verbunden wäre.

Faktum ist, dass – und da gehe ich Wetten ein – die Erfolgsquoten einer gut organisierten Betreibungskanzlei jederzeit mit einem Inkassobüro mithalten kann und sobald es um gerichtliche Betreibung und Exekution geht, diesen überlegen ist. Wie gesagt, Gläubiger lassen sich auf Inkassobüros meist ja nur ein, weil diese (ohne Vorleistung) „erfolgsbeteiligt“ arbeiten, was Anwälte i.d.R. nicht tun. Rechtsanwälte unterliegen im Gegensatz zu Inkassobüros der Kontrolle ihres Standesrechtes, was problematische Praktiken, aber auch Auswüchse, man denke an Inserate, wie das der geradezu legendären Firma „Moskau-Inkasso“ (es handelt sich laut Medienberichten übrigens um einen reinen Marketinggag) wirksam verhindert.

Absolut richtig ist natürlich der Hinweis, dass die Inanspruchnahme einer Leistung im Wissen um die eigene Zahlungsunfähigkeit einen Betrug darstellt. Tatsache ist, dass die Strafverfolgungsbehörden vor diesem „Massendelikt“ praktisch kapituliert haben und eine Strafanzeige eines Gläubigers – krasse Fälle einmal ausgenommen – Zeitverschwendung ist.

Allgemein

Frage an das Zeitblog

Habe gerade eine Frage an das Zeitblog geschickt – betreffs kubanischer Konten.

Aber vielleicht kann auch hier jemand meine Frage beantworten?

Allgemein, Konsumentenrecht, Staat und Politik

Zahlungsmoral?

Ganz so kann ich den letzten Satz des Pratl’schen Beitrages über Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren nicht stehen lassen, wenngleich ich die Fragwürdigkeit der von ihm angesprochenen Gebühren-Zuspruchs-Praxis teile.

Aber: das einfache Gleichungssystem “Schuldner = gut – Unternehmer = böse” möchte ich doch in die Mottenkiste der Wirtschaftsgeschichte verbannt wissen.

Tatsächlich handelt es sich um ein weit verbreitetes Phänomen – nicht nur der Neuzeit – dass Leute Dinge und Leistungen kaufen, ohne die Absicht haben, diese zu bezahlen. Dass es dann Unternehmen – wozu auch Anwälte gehören – gibt, die sich mit der Eintreibung von geschuldeten Geldbeträgen beschäftigen, ist im Zeitalter der arbeitsteiligen Wirtschaft nicht nur nichts ungewöhnliches, sondern geradezu wünschenswert.

Was gesetzlich geregelt gehörte, ist das Ausmaß der den Schuldnern vorschreibbaren Mahn- und Mühewaltungsgebühren, wozu auch die Inkassogebühren gehören. All das wird bis dato durch Richterspruch festgelegt, sofern es überhaupt zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen den/die SchuldnerIn kommt.

Und natürlich treiben Unternehmen mit den wenigen zahlungswilligen SchuldnerInnen ein heftiges Spiel, indem sie im Zwei-Wochen-Takt Mahnungen mit Mahngebühren von jeweils EUR 30,00 und höher aussenden. So kann sich aus einer unbezahlten Rechnung mit einem Warenwert von sagen wir EUR 100,00 schnell eine Vervielfachung der Gesamtschuld ergeben.

Allgemein, Konsumentenrecht, Zivilrecht

Inkassobürokosten vs. Rechtsanwaltstarif

Die Minister Berger (Justiz) und Buchinger (Soziales) traten kürzlich mit Ideen in Sachen Reform des Privatkonkursrecht an die Öffentlichkeit, welchen ich gelegentlich eine gesonderte Betrachtung widmen werde.
Ministerin Berger schließt messerscharf, dass Forderungen von Inkasso-Büros häufig für ein Anschwellen der Verpflichtungen des Schuldners sorgen und will “deshalb diese Inkasso-Kosten durch ein eigenes Tarifsystem, wie es dies auch bei den Rechtsanwälten gibt, begrenzen.”

Nun das ist ja großartig. Seit Ewigkeiten besteht nämlich  nachfolgende Absurdität: Geht ein Gläubiger zum Anwalt und schreibt dieser einen Brief an den Schuldner, passiert es gelegentlich, dass dieser nicht bezahlt. Wird nun die Klage erhoben, ist diese nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RAT) je nach Streitwert entlohnt. Was der Anwalt (respektive der Gläubiger) aber nicht bekommt, sind die Kosten dieses vorhergehenden Mahnbriefes.

Anders, wenn der Gläubiger vorher beim Inkassobüro war: Schreibt dieses Briefe, könne die Kosten laut der geltenden Judikatur nach der “Verordnung betreffend Höchstsätze der den Inkassoinstituten” mit eingeklagt werden. Der Schuldner zahlt also (wesentlich) mehr, als wenn der Gläubiger direkt zum Anwalt gegangen wäre. Die Gerichte sind darüber hinaus interessanterweise bei Inkassobürospesen bei weitem unkritischer, als bei vermeintlich überhöhten Anwaltsforderungen.

Zumal Inkassobüros weithin auf reiner “Erfolgsbasis” arbeiten, sind die dortigen Methoden natürlich manchmal recht rustikal. Ziel ist es, aus den (weigen) “Zahlern”, d.h. aus denen, die sich auf ein langfristiges Ratenzahlen einlassen, das absolute Maximum herauszuholen. Dies geschieht einerseits über entsprechende Zinsen, andererseits eben über die “Spesen” der Institute.

Guter Rat zum Abschluss: Sind sie mit einer Inkassoforderung konfrontiert, gehen Sie zum Anwalt. Mit einiger Wahrscheinlichkeit spart das Geld. Und: Unterschreiben Sie niemals etwas, was vom Inkassobüro kommt.

Staat und Politik

Kameralistik versus Doppik in der öffentlichen Verwaltung

Habe zur Frage des Finanzmanagement der öffentlichen Verwaltung (Thema: “Kameralistik versus Doppik”) gerade ein Vortragsskript ins Netz gestellt, da ich am 7. Mai 2007 vor Vertretern diverser Gemeinden im Schloss Obermayerhofen darüber referieren werde.

Wens interessiert: hier kommt man zum Skript. (PDF-File).

Allgemein, Staat und Politik

„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“

„Gutachten der Rechtsgelehrten sind Meinungen und Ansichten derjenigen, denen es erlaubt ist, Recht zu begründen.“ (Gaius) 

Ein sehr umfassender und treffender Artikel über die Problematik der aktuell grassierenden Rechtsgutachtenflut, findet sich aktuell in der “Presse”.

Allgemein

Rechtspanorama

“Die Presse” veröffentlicht neuerdings wieder das (überarbeitete) Rechtspanorama, die wohl beste Berichterstattung einer österreichischen Tageszeitung über juristische Belange.

Allgemein, Staat und Politik

Neutralitätsglückseeligkeit

Kürzlich rauschte der Blätterwald im Zusammenhang mit der „skandalösen“ Vorgangsweise der BAWAG im Zusammenhang mit der Kündigung ihrer kubanischen Kunden, begründet mit einem Gesetz der USA, nach dem Geschäftskontakte zu Kubanern, offenbar im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsembargo, unzulässig sind. Die BAWAG gehört seit kurzem einem US-Fond. Allerweilen wurde von Diskriminierung, Rassismus etc. gesprochen.

Aktuell ist zu lesen, dass die OMV, immerhin einer der größten österreichischen Konzerne – und zu einem guten Teil in Staatsbesitz – sich massiv in einem Projekt im Iran engagiert. Es geht um die Erschließung eines Ölfeld in Kooperation mit der „Nationalen Iranischen Öl-Gesellschaft“.

Nun maße ich es mir nicht an, moralisch oder politisch darüber zu urteilen, ob der Iran, oder Kuba zur „Achse des Bösen“ gehören, oder “Schurkenstaaten” sind. Faktum ist, dass Kuba eine Diktatur inkl. Verfolgung von Dissidenten und ohne Pressefreiheit ist, deren greiser Führer es seit Jahrzehnten schafft, dass sein Volk in Armut verharrt. Der Iran bedroht seit Jahren alle Welt mit Atomwaffen und trachte Israel zu vernichten. 

Ich bin jetzt ja nicht der Meinung, dass alle Methoden der USA, ihren weltpolitischen Lenkungsanspruch durchzusetzen richtig sind, muss man aber sagen, dass gewisse Grundsätze, z.B. sich nicht unbedingt mit jedem Regime einzulassen, eigentlich auch in Österreich anerkannt sein müssten. In Österreich ist man in der Diskussion immer schnell mit dem Argument bei der Hand, die USA verfolge egoistische „wirtschaftliche Interessen“. Ich frage mich, welchen moralischen Vorsprung wir in Hinsicht auf das oben Gesagte für uns in Anspruch nehmen sollen.

In der allgemeinen Neutralitätsglückseeligkeit vergisst man halt manchmal sich auch zum Richtigen, oder gegen das Falsche zu bekennen. Oder man hat die Grundsätze immer genau so lange es nicht kostet.

Allgemein

Vogel verursachte Auffahrunfall

Einem Beitrag in orf-on zufolge “verursachte” ein Vogel einen Auffahrunfall – Grund genug, sich mit der wenig exakten Schreibweise von Journalisten und -innen zu befassen.

Das Tier war – so schreibt es der ORF - einer 46-jährigen Pkw-Lenkerin vor die Windschutzscheibe geflogen. Die Frau leitete eine Vollbremsung ein und auch der nach ihr fahrende Pkw-Lenker stieg voll auf die Bremse. Ein nachkommender Motorradlenker konnte nicht mehr abbremsen, prallte gegen das Heck und wurde auf die Fahrbahn geschleudert.

Meines bescheidenen Erachtens verursachte der Motorradfahrer – und nicht der Vogel – einen Auffahrunfall, indem er – der Motorradfahrer - mit zu hoher Geschwindigkeit bei zu geringem Abstand zum vor ihm fahrenden Fahrzeug unterwegs war.  

Laut § 21 StVO hat der der Lenker eines Fahrzeuges stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.

Allgemein

Pressefoyer nach dem Ministerrat

“Sehr geehrte Damen und Herren, einen wunderschönen guten Tag, Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler werden kurze Statements abgeben – danach haben Sie keine Gelegenheit, Fragen zu stellen.”

“Sagst Du was?” – “Nein, Du” – “Okay, also, hm (räuspern), also Meine sehr geehrterten Damen und Herren. Wir haben heute in der Ministerratssitzung viele Dinge besprochen – einiges davon war relativ wichtig, das meiste war – ich sage es in aller Deutlichkeit – eher uninteressant. Ich möchte nicht das Schreckgespenst “Neuwahlen” an die Wand malen, ich glaube wir befinden uns in einer Konsolidierungsphase, in der es wichtig ist, dass die Menschen auch weiterhin Vertrauen in die gute Arbeit dieser Bundesregierung haben.

Wir haben einige personalpolitische Fragen diskutiert, sind aber offen gestanden zu keinem Ergebnis gekommen. Im Moment ist bei uns etwas die Luft draussen, man könnte auch sagen: wir haben im Moment keinen Bock – null Bock – zero - ausnahmslos alle, eigentlich. Das Budget ist unter Dach und Fach, die Beamten bereiten derzeit einige mehr oder weniger interessante Gesetzesvorlagen auf, also warum sollten wir in diesen Tagen unnötig viel herumdiskutieren.

Wir haben ein paar Runden “Stadt-Land” gespielt, Kollegin K hat – wie zuletzt öfters – die beste Performance abgegeben. Josef war recht ordentlich, Kollege D hat sich einstweilen irgendein langweiliges Rechtsgutachten durchgelesen. Wir tendieren dazu, den Ertschieff aus der Schusslinie und in die Ziehung zu nehmen – seine Frau hat die Anzahlung für das Projekt auf einem Anderkonto geparkt und wir werden nach dem Pressefoyer eine Stelze ins Schweizerhaus essen gehen.

Ich glaube, die großen Fragen dieser Legislaturperiode liegen noch vor uns: wir haben immer noch kein abgerundetes Konzept, wie wir mit den Raucherinnen und Rauchern in den Gasthäusern und Cafes umgehen sollen, außerdem gibt es einige Nachbesetzungen zu regeln und schließlich muss der Verfassungsgerichtshof noch die Schenkungssteuer kippen. Wo wir auch noch dringend Nachjustierungsbedarf haben, ist die die Frage von Tempo 160 auf der Autobahn – da bedarf es einer Zusammenarbeit der besten Köpfe. Ich sage das ohne Wenn und Aber und in aller Deutlichkeit.

Danke.”

Treten ab.

“Du, bevor wir ins Schweizerhaus foahrn muss i no schnell beim Meinl am Grabm an Dijon-Senf kaufen, gehst mit?”

“Eh kloar – kein Thema. I brauch eh ah was.”

Allgemein, Ernst beiseite

Notarentreffen

Ein Scherz, den wahrscheinlich Anwälte lustiger finde, als der Rest der Bevölkerung, insbesondere Notare:

Geben Sie einmal in das Google den Begriff “Notarentreffen” ein.

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Meinten Sie: “Narrentreffen”?

Ernst beiseite, Steuern und Abgaben

Mens sana in corpore sano est

Das Finanzamt für den 1. und 23. Bezirk in Wien – früher: Finanzamt für Körperschaften – stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Raumkapazitäten für den Tischtennissport zur Verfügung. Was mich freut.

Table tennis at tax authority

Allgemein

Nichtjuristisches

Habe heute einen Beitrag Franzobels im Ö-Blog der “Zeit” kommentiert und möchte die werte Leserschaft unseres Blogs darauf hinweisen, zumal Herr Franzobel in seiner Kritik an der Moderne meines Erachtens nicht falsch – aber auch nicht vollumfänglich richtig liegt.

Allgemein

Koziol/Welser

Dr. iur., o. Prof. i. R. Helmut Koziol  ist derzeit plötzlich und unerwartet zu einer Person des öffentlichen Interesses geworden, zumal er zum Gutachter über „Ausstiegsmöglichkeiten“ (allein dieser Begriff: Aussteigen tut man aus der Straßenbahn) aus dem Eurofighter-Vertrag ernannt wurde.
 
Ich erlaube mir an dieser Stelle einer Würdigung. Prof. Koziol ist einerseits einer der angesehensten Fachmänner für das Schadenersatzrecht in Österreich, andererseits war er  – und das ist die eigentliche Quelle seiner Popularität unter Juristen – über viele Jahre Mitautor und Namensgeber des juristischen Standardwerkes Koziol/Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts. Es gibt wohl keine Anwaltskanzlei oder Rechtsabteilung, die dieses Buch nicht im Regal hat. Auch auf meinem Schreibtisch stehen die zwei Bände und werden fast täglich benutzt.
 
Was dieses Buch in der juristischen Bücherlandschaft so herausragend macht, ist der Umstand, dass es tatsächlich fast das gesamte (praxisrelevante) Zivilrecht abdeckt. In der heutigen Zeit, wo juristische Fachliteratur teilweise offenbar absichtlich für Interessentenkreise von weniger als 100 Personen geschrieben werden („Die niederösterreichische Schweinehaltungsverodnung in 100 Fallbeispielen“ oder so ähnlich) eine großartige Ausnahme.
 
Professor Koziol adelt sich endgültig dadurch, dass er sich bisher jeder blödsinnigen medialen Stellungnahme zu den aktuellen Fragen enthalten hat. Kaum etwas entwertet meiner Meinung nach wissenschaftliches Ansehen so nachhaltig, wie das „in allen Fragen etwas wissen und öffentlich im Fernsehen sagen müssen – Syndrom“ (lat. Morbus Heinz Mayer).

Allgemein, Strafrecht

“Erschleichung einer Leistung”

Dieser Anschlag, ist in einem öffentlichen WC in Graz, in dem kein Aufsichtsorgan Dienst tut, gut sichtbar – über einer an die Wand geschraubten “Kassa” – angebracht:

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Droht dem Bösewicht, im Falle des “Schwarz******” wirklich Haft, wie es das Strafgesetzbuch im zitierten § 149 “Erschleichung einer Leistung” anordnet? Also:

“§ 149. (1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.”

Nun, definitv nein. §149 verlang als Tathandlung eine Täuschungshandlung, etwa das Vorzeigen einer manipulierten Fahrkarte gegenüber einem Kontrolleur. Nachdem man ein unbeaufsichtigtes offentliches WC kaum täuschen kann, ist das Delikt hier nicht erfüllbar. Aus dem selben Grund, ist “Schwarzfahren” auch nicht strafrechtswidrig, solange man keine zusätzlich Handlung – also z.B. der gefälschte Fahrschein – dazukommt.

Die Botschaft des Plakates ist also wohl etwas überzogen.

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