Radfahren in Wien
Eine dramatische Geschichte war heute Gegenstand medialen Aufsehens und angeblich sogar einer diplomatischen Intervention Deutschlands beim Innenminister. Was ist vorgefallen?
Eine Radfahrerin – dem Vernehmen nach deutsche Staatsbürgerin und Korrespondentin des „Spiegel“ – beging in Wien eine Verkehrsübertretung. Polizisten beobachteten diese, stellten die Täterin und forderten sei gemäß der Bestimmung des § 35 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) zu Ausweisleistung auf. Zumal sie einen solchen nicht mitführte – und offenbar nachdem sie die Beamten durch eine interessante Konversation für sich eingenommen hatte – wurde sie eingeladen zum Zweck der Identitätsfeststellung auf das Wachzimmer mitzukommen. Ander ausgedrückt: Sie wurde verhaftet, freilich ebenfalls durch das Verwaltungsstrafgesetz gedeckt.
Was dann geschah, geht aus den Berichten nicht ganz eindeutig hervor, sahen sich die Beamten jedoch offenbar veranlasst, eine Festnahme im physischen Sinn durchzuführen. Nun nahm das Unglück seinen Lauf: Die nunmehr Festzunehmende versuchte sich nämlich „loszumachen“, wobei sie einen Beamten „im Gesicht“ traf.
Ergebnis: Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, möglicherweise in Tateinheit mit einer schweren Körperverletzung (die Verletzung eines Beamten ist rechtlich gem § 84 Abs 2 Zi 4 StGB immer eine schwere Körperverletzung), zumal Exekutivbeamte ohnehin recht leicht verletzt sind/werden.
Die Beamten haben hier sicher überzogen reagiert, man hätte der Dame ihre Identität auch glauben können, anstatt eine Festnahme durchzuführen. Grundlos, dh ohne besondere Povokation wird diese aber wohl kaum erfolgt sein, denn kein Polizeibeamter tut sich freiwillig ohne Not den Bürokratismus einer Festnahme wegen solch einem Verkehrdelikt an.
27 Jun 2007 Johannes Pratl 1 comment


