Archive for Juli, 2007

Allgemein, Strafrecht

Verschäftung der Anti-Doping Gesetze

Nachdem in Österreich kürzlich ein sehr schwachbrüstiges “Anti-Doping Gesetz” verabschiedet wurde, ist der zuständige Sport-Staatssekretär Reinhold Lopatka, offenbar unter den Eindrücken der Farce rund um die Tour de France, zur Vernunft gekommen und fordert nun seinerseits eine Verschärfung der Gesetzgebung. Besser spät als nie.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Staat und Politik

Motivationsschwache Richter – Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit?

“Es fehlt die Kontrolle. Es gibt auch schwarze Schafe in der Justiz. Es gibt auch Leute die – umschrieben – ein Gesundheitsproblem haben oder motivationsschwach sind.”*

*Dr. Andreas Khol (ÖVP) in einem Interview in der “Kleinen Zeitung” vom 28.7. über den von ihm geforderten Justizanwalt.

PS:

Sehr geehrte Frau Präsidentin der Richtervereinigung Dr. Helige!

Ihre Ablehnung der Justizanwaltsidee in Ehren – ich unterstelle Ihnen lautere Motive -, aber der Eindruck entsteht, dass die Richterschaft hier unnötiger Weise die Augen vor Problemen in den eigenen Reihen verschließt, die mit den existierenden rechtlichen Mitteln nicht aus der Welt zu schaffen sind. Die Probleme kennt jeder, der mit der Sache zu tun hat, auch dass es hier teilweise “grober Keile” bedürfen würde, so wie manche Missstände beschaffen sind. Der Kampf gegen Kontrolle kann daher hier leicht als Einstehen weniger für verfassungsrechtliche, als vielmehr dienstrechtliche Freiheiten missverstanden werden. Ich glaube nicht, dass solches dem Ansehen der Richterschaft, das schließlich auch die Basis derer Legitimation, und damit auch in gewisser Weise Fundament der (individuellen) richterlichen Freiheiten ist, zuträglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Allgemein, Strafrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Gefangenendilemma

Als Anwalt verfolgt man natürlich Prozesse wie jenen gegen die ehemaligen BAWAG-Verantwortlichen mit einem gewissen beruflichen Interesse. Was mich jetzt, nachdem sich die Verteidigungslinie heraus kristallisieren doch verwundert ist, dass die Beteiligten sich offenbar vor dem Prozess keineswegs auf eine gemeinsame Argumentation akkordiert haben. Diese Strategie verwundert, insbesondere zumal sich abzuzeichnen beginnt, dass besonders Flöttl und Elsner dadurch in einer „no-win“ Situation geraten.

Irgendwie erinnert das an das in der Rechtssoziologie oft dargebotene Gefangenendilemma.

Allgemein, Strafrecht

Der weisungsfreie Staatsanwalt?

In regelmäßigen Abständen kommt eine Diskussion darüber auf, ob Staatsanwälte (StA) „weisungsfrei“ sein sollen. Justizministerin Maria Berger startet gerade eine Initiative.

Aus verschiedenen Gründen sind einige Beamtengruppen in bestimmten Bereichen ihrer Tätigkeit weisungsfrei. Ein Richter etwa bei der Entscheidung über eine Klage. Sehr wohl hätte der Richter jedoch Weisungen z.B. über die Verwendung technischer Mittel zu befolgen, oder hinsichtlich der Meldung eines Urlaubs. Weisungsfreiheit ist daher immer relativ, würde sie ja im Extremfall bedeuten, dass ein Beamter sonst tun könnte was er will, oder – wohl praxisrelevanter – nicht tun müsste was er soll

Auf Seiten der betroffenen Beamten geht es wohl oft auch um Atmosphärisches. Tatsache ist natürlich, dass etwa der Staatsanwalt in der Strafrechtspflege, insbesondere gegenüber den Richtern, die ihre Unabhängigkeit ja auch gerne vor sich her tragen, in gewisser Weise zurückgesetzt erscheinen. Einige Staatsanwälte empfinden das wirklich als Makel. Praktisch existiert in der Staatsanwaltschaft auch ein recht ausgeprägt hierarchisches System mit Kontroll- und Genehmigungswegen, die mit dem Bild der dynamischen, ehrgeizigen und zielorientierten Beamtenelite, als die sich die Staatsanwaltschaft selbst gern versteht, nicht immer im Einklage steht. 

Die Staatsanwaltschaft ist eine Anklagebehörde, die das Ziel des Staates verfolgt, verpönte Taten einer Bestrafung zuzuführen. Die Behörde hat für eine Gleichbehandlung gleich gearteter Fällte, ohne Ansehen der Person zu sorgen. Grundsätzlich hat der Staatsanwalt keinen Spielraum, bestimmte Täter oder Taten zu verfolgen, oder davon abzusehen, auch wenn der Anlass im Vergleich zum Aufwand nichtig ist. Es gibt kein Opportunitätsprinzip, lediglich ein Objektivitätsgebot. Nicht desto trotz hat die Staatsanwaltschaft immer genau darauf zu achten gegen wen und warum eine Verfahren eröffnet wird, man denke nur an Denunziationen. Stellen Sie sich vor, Sie werden wegen Pädophilie verleumdet und der Staatsanwalt klagt sie an, ohne vorab genau zu prüfen. Ich garantiere Ihnen, Sie sind ruiniert, egal wie das Verfahren ausgeht.

Mit Deutlichkeit: Die Forderung nach einem weisungsfreien Staatsanwalt ist absoluter Unsinn und entspringt offenbar der Vorstellungswelt von Politikern, die meinen, nach Belieben in die Verwaltung eingreifen zu können und das wahrscheinlich auch tun. Der Durchschnittsbürger jedoch ist vor einem potentiell willkürlich, autoritär oder träge handelnden Beamten nur dadurch geschützt der Beamte in eine entsprechend enges Regel- und Weisungssystem eingebunden ist. Was also könnte für den einzelnen Bürger durch den Wegfall diese Weisungsrecht besser werden? 

Wert es nicht glaubt, soll sich fragen, warum sich alle Welt (mit Ausnahme der Richtervereinigung) derzeit einig ist, dass es eines „Justizanwalt“ als Beschwerdestelle für Missstände in der (weisungsfreien) Justiz bedarf?

Allgemein, Strafrecht

Unbegründete U-Haft – Gericht zu “ungenau”

Kürzlich habe ich hier über die Aufhebung der Untersuchungshaft über Herrn Hannes Kartnig berichtet. Zwischenzeitig wurde bekannt, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) einer so genannten Grundrechtsbeschwerde des Herrn Kartnig stattgegeben hat. Dabei handelt es sich im weiteren Sinn um einen Rechtsbehelf, der Untersuchungshäftlingen zu Verfügung steht und quasi einen zusätzliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der U-Haft zusätzlich zum normalen Instanzenzug schafft. Der OGH hat festgestellt, dass die U-Haft gegen Herrn Kartnig, wenn schon nicht jedenfalls unberechtigt, so zumindest unzureichend begründet verhängt wurde.

Ein Sprecher des Gericht hat mittlerweile sogar zugestanden, dass in diesem Fall zu ungenau gearbeitet wurde!

Das unfassbare an dieser Szenerie ist, dass die causa Kartnig sicher der Akt des Jahres für das Landesgericht für Strafsachen in Graz ist. Es lässt sich jetzt erahnen, mit wie viel Aufmerksamkeit gewöhnliche Strafsachen bei diesem Gericht behandelt werden, wenn selbst
eine causa prima offenbar keinen Grund für genaue Arbeit darstellt.

Link: Der Präsident der steirischen Rechtsanwaltskammer spricht wahre Worte über die leichtfertige Verhängung der U-Haft.

Allgemein, Staat und Politik

Schießbefehl II – Über die Diskussion gesellschaftlicher Grundsatzfragen

Eine Eigenartigkeit Österreichs ist es, dass die politische – und über sehr, sehr weite Strecken auch die mediale Diskussion – praktisch ohne Anbindung an einen intellektuellen Diskurs stattfindet, der auf dem Fundament halbwegs profunder ethischer, philosophischer und (wenn man will) moralischer Kenntnisse und Überzeugungen beruht.

Dies hat zum Ergebnis, dass auch bedeutende gesellschaftliche Probleme, wie Generationenfragen, Familienförderung und aktuell die Landesverteidigung durchwegs (und bestenfalls) auf „Hausverstandsebene“ und je nach ideologischer Tagesverfassung diskutiert, und letztlich auch gelöst werden.

Man hat den Eindruck, dass weder Politiker noch Journalisten sich die Mühe machen wollen, ein Problem in seiner ganzen Tragweite darzulegen und dann den Weg und die Methodik, die zu ihrer persönlichen Lösung geführt haben, darzustellen. Oder könnte man unterstelle, dass sie dazu oft gar nicht in der Lage wären, so im Sinne des Fred Sinowatz* seinerzeit, einfach vor der Komplexität der Welt kapitulieren?

Hervorragend läßt sich dies an der österreichischen Version der Schießbefehldebatte zeigen, die um die Frage entbrannt ist, wer im Ernstfall (Terror etc.) den Befehl … ja wofür eigentlich? … geben soll/kann/darf.

Die beteiligten Politiker haben in der medialen Diskussion bisher eigentlich nur unter Beweis gestellt, das sie entweder nicht willens oder nicht in der Lage waren die richtigen Fragen zu formulieren, die es im Fall “Schießbefehl” zu beantworten gibt. Von moralisch, philosophisch, rechtstheoretischem Belang ist ist ja zu keinem Zeitpunkt die Frage gewesen, wer etwas „befehlen“ darf, sondern allenfalls die Frage, ob ein Gesetz überhaupt anordnen darf, dass unschuldige Beteiligte bewusst und gewollt zum Zwecke der Gefahrenabwehr in ihrer Gesundheit oder ihrem Leben beeinträchtigt werden dürfen.

Will heißen, das Flugzeug darf selbstverständlich abgeschossen werden, natürlich auch die Terroristen getötet werden, aber was ist mit den Passagieren? Darf man Sie opfern? Diese Frage ist vom deutschen Bundesgerichtshof unter Berufung auf die Verfassung und die darin verbriefte Unantastbarkeit der Menschenwürde verneint worden. Der Staat darf nicht über das Leben eines Individuum verfügen, auch wenn damit ein Vorteil u.U. für viele andere verbunden wäre.

Ich meine eine sehr stringente und in Wahrheit die einzige vertretbare Haltung, zumal sie einen Bann gegen eine ansonsten Platz greifende Relativismus darstellt. Wo ist nämlich bei der „Opfer des Individuums“-Meinung die Grenze und wer legt sie fest? Eine provokante These: Wäre nicht vertretbar eine Verfahrensordnung für die Anwendung der Folter (ein unbelasteterer Name muss gefunden werden) zu schaffen, um in besonderen Situationen – staatlich kontrolliert – u.U. wichtige Informationen zu erlangen, etwa über den Verbleib einer Geisel oder einen Drogentransport? Selbstverständlich ja, zumindest wenn man die Theorie vertritt, dass ein Beamter, der in so einer Situation „zu weit geht“ ohnehin gerechtfertigt ist. Nun gerade dann muss man aber zum Schutz dieser Beamten ein die Folter regeldes Gesetz befürworten. Man sieht es ist kompliziert.

Egal ob aus humanistische oder eher christlich-moralischer Perspektive gilt, dass die Aufgabe von aufklärerischen individuellen Rechten (und die Freiheit der Person ist einer der edelsten derselben) an den Grundfesten unserer Gesellschaft rührt. Einer (vermeintlichen) Bedrohung durch Terrorismus – der ja unsere Gesellschaftsordnung angreift – damit zu begegnen ist an sich paradox.

Nun man darf gespannt sein, welchen Weg die Diskussion nimmt.

PS: Den Vogel abgeschossen hat in einem Interview in der „Kleinen Zeitung“ der Verfassungsrechtler Prof. Theo Öhlinger: Er meint die Piloten sollten geschult werden für Entscheidungen (offenbar gemeint über das Abschießen), “die dann eventuell zehnmal mehr Menschen retten als gefährden“. Zehn mal mehr. Einfach so, ohne Begründung. Schulen! Ein klarer Fall von Morbus Heinz Mayer.

(* Fred Sinowatz tätigte während seiner Zeit als Bundeskanzler (1983 bis -86) auf eine Frage eines Journalisten (ich weiß nicht mehr welche) die später viel verspottete Aussage, dass „alles sehr kompliziert“ sei. Ihm wurde großes Unrecht getan, hat er doch nur etwas gestanden, was Tatsache ist: Die Gesellschaft und schon gar die Welt, ist in ihrer Komplexität nicht begreifbar, die Politik stößt besonders in der heutigen, vernetzten und beschleunigten Zeit, immer öfter an die Grenzen der Plan- und Vorhersehbarkeit. Hören oder zugeben will das freilich niemand.)

Allgemein, Interessante Entscheidungen

Gesetz als Denksport-Aufgabe?

Der Verfassungsgerichtshof erkannte bereits mehrfach:

“Der Gesetzgeber muß der breiten Öffentlichkeit den Inhalt seines
Gesetzesbeschlusses in klarer und erschöpfender Weise zur
Kenntnis bringen, da anderenfalls der Normunterworfene nicht
die Möglichkeit hat, sich der Norm gemäß zu verhalten.

Diesem Erfordernis entspricht weder eine Vorschrift, zu deren
Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse,
qualifizierte juristische Befähigung und Erfahrung sowie geradezu
archivarischer Fleiß vonnöten sind, noch eine solche, zu deren
Verständnis
außerordentliche methodische Fähigkeiten und eine
gewisse Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben erforderlich sind
(VfSlg. 3130/1956 und 12420/1990).”

Diese Judikatur wird oft zitiert, Faktum ist aber, dass bei diesen Entscheidungen immer Normen betroffen waren, die auf eine (unüberschaubare Zahl) anderer Bestimmungen verwiesen haben, nicht “einfach” nur schwer verständliche Gesetze, die es ja mehr als zahlreich gibt.

Allgemein, Staat und Politik

Schießbefehl

Eine skurrile Diskussion ist in Österreich über die Frage entbrannt, wer im Fall eines Terrorangriffes aus der Luft, der Luftwaffe den Schießbefehl geben soll. Der Verteidigungsminister oder der Innenminister? Oder gar der Blogminister?

Nun, Österreich ist eher ein kleines Land mit kurzen Wegen zum Angriffsziel. Ob für langes Nachfragen da wirklich Zeit sein wird?

Weiters erscheint es erstaunlich, dass sich offenbar in den letzten 40 Jahren – mindestens so lange haben wir eine “Luftwaffe” – niemand über dieses Problem gesorgt hat. Naja, besser spät als nie.

Allgemein, WM, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Franchising*

Bereits seit einigen Jahrzehnten erlebt das Geschäftsmodell „Franchising“ – aus den USA kommend – einen Boom. Während seinerzeit Fastfoodketten eher im großen Stil Gebiete an Franchisenehmer exklusiv vergaben, deren Vertragspartner auch erhebliche finanzielle und fachliche Ressourcen mitbringen mussten, drängen derzeit Franchisemodelle auf den Markt, die durch ihre extreme Detailliertheit in allen unternehmerischen Lebenslagen, sich gerade an Gründer wenden, die noch keine besonderen Unternehmer- oder Branchenkenntnis verfügen. Es hat sich sogar mittlerweile um das Thema „Franchisevermittlung“, dass heißt die Zusammenführung von Franchisenehmern und -gebern ein Sekundärmarkt gebildet, will heißen dem Franchisegeber ist die (reine) Vermittlung eines Geschäftspartners mittlerweile etwas wert.

Nun, ist ein Franchisemodell prinzipiell sicher eine gute Sache. Der potentielle Unternehmer erhält ein zumeist erprobtes und durchdachtes Geschäftsmodell zur Verfügung, dessen Funktionsfähigkeit meist schon an einem anderen Ort unter Beweis gestellt wurden. Für viele Franchisenehmer ist das „Korsett“, das durch das Franchisesystem vorgegeben ist, auch eine wesentliche Hilfe bei der Überwindung typischer Anlaufschwierigkeiten.

Bei allem Optimismus, den Franchisekonzepte meist vermitteln, muss die Entscheidung, sich als Franchiseunternehmer zu betätigen, genauestens durchdacht werden, da ein Franchisevertrag in der Regel ein außerordentlich weitreichendes und bindendes Regelwerk ist. Umfassende betriebswirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Beratung ist absolute Notwendigkeit.

Wozu verpflichtet sich der Franchisenehmer eigentlich? Grundsätzlich in der Regel zu Dreierlei: Erstens zum exklusiven Bezug von Waren und Dienstleistungen, sowie der Geschäftsausstattung vom Franchisegeber, nicht selten mit einem verpflichtenden Mindestumsatz. Weiters heben Franchisegeber Gebühren für Schulungen, überregionales Marketing sowie sonstige „Gemeinkosten“ ein, die nicht selten beachtliche Höhen erreichen. Weiters kommen auf den Franchisenehmer oft erhebliche „versteckte Kosten“ zu. Diese bestehen regelmäßig in Verpflichtungen, wie regionales Marketing – das wieder genau vom Vertragspartner vorgegeben ist – zu betreiben, an überregionalen Aktionen (Preisnachlässe etc.) teilzunehmen, sowie überhaupt bestimmte Vorgaben im Geschäftsbetrieb, wie z.B. bestimmte Mindestöffnungszeiten, Geschäftsdekorationen oder Mitarbeiterzahlen einzuhalten. Letztlich verlangen praktisch alle Franchisesysteme eine Art „Eintrittsgebühr“ in beträchtlicher Höhe, dem keine konkrete Leistung gegenüber steht.

Keinesfalls sollten sich Franchisenehmer von den fiktiven Ertragsrechnungen der Anbieter blenden lassen, die meist ein sehr optimistisches Bild der Umsatzzahlen zu Grunde legen. An diesen Zahlen orientieren sich nämlich in der Regel die zu bezahlenden Beiträge und Mindestumsätze, die häufig nicht an das Erreichen der fiktiven Werte gekoppelt sind. Wird der Planumsatz daher verfehlt, geht dies praktisch ausschließlich zu Lasten des Gewinns bzw. Unternehmerlohns des Franchisenehmers. Idealer Weise sollte daher versucht werden, das wirtschaftliche Risiko zumindest teilweise auf den Franchisegeber vertraglich zu verlagern, wobei dies ein recht schwieriges Unterfangen sein kann.

Wie gesagt, sollte das Eingehen eines Franchiseverhältnisses gut durchdacht sein, weil das wirtschaftliche Risiko primär beim Franchisenehmer liegt und ein Konzept, das in New York funktioniert, noch nicht notwendiger Weise auch in Leoben, Bruck oder Hartberg ebenso gut laufen muss. Franchiseverträge sind meist über zumindest 5 Jahre unkündbare Dauerschuldverhältnisse, wobei die Verpflichtungen durch den Franchisenehmer meist umsatz- bzw. gewinnunabhängig zu erfüllen sind. Getätigte Anfangsinvestitionen sind nur in sehr eingeschränktem Umfang rückforderbar. Ein solides Franchiseunternehmern wird Ihnen jedenfalls im Laufe der Geschäftsanbahnung alle Fakten auf den Tisch legen und auch Flexibilität im Bezug auf die oben aufgeworfenen Fragen zeigen.

(* Dieser Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung eines Artikels für die durch unsere Kanzlei gestaltete Kolumne im Wirtschaftsmagazin “WM”)

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

advofin prozessfinanzierung AG – Erfahrungsberichte?

Die advofin prozessfinanzierung AG, ein Unternehmen, das Prozesse gegen Beteiligung am Erlös finanziert, inseriert derzeit (wieder) ganzseitig in diversen juristischen Fachzeitschriften. Trotz langjähriger Tätigkeit auch im streitigen Bereich, hatte ich praktisch noch nie mit dieser Unternehmung zu tun. Ich wäre an Erfahrungsberichten durchaus interessiert.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Zivilrecht

Gerichtsferien!

Kennen Sie das? Vor etwa 30 Jahren wurde – offenbar begleitet von legistischen Maßnahmen – versucht, im allgemeinen Gebrauch die Leistungsangabe „PS“ durch „kW“  zu ersetzten, was dazu geführt hat, dass alle Welt umrechnen musste um festzustellen, ob ein Wagen etwas hergibt oder nicht. Die Akzeptanz für die „kW“ war (und ist) so gering, dass nach kurzer Zeit – und bist heute – kein Artikel über ein Auto, Moped oder Motorboot, ohne „PS“-Angabe auskommt, geschweige denn würde im Gespräch jemand von seinem Fahrzeug behaupten es hätte 110 kW statt 150 PS.
 
Ähnlich verhält es sich mit den „Gerichtsferien“. Diese gelten in Österreich vom 15.7. bis 25.8. eines jeden Jahres und heißen seit einigen Jahren eigentlich „verhandlungsfreie Zeit“. Offensichtlich erschien den Legisten die alte Bezeichnung zu pittoresk im Sinne des Bildes einer gemütlichen Justiz, die es sich im Sommer einmal so richtig gut gehen lässt.
 
Was bedeutet „verhandlungsfreie Zeit“? Gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung, dürfen seitens der Gerichte in der „verhandlungsfreien Zeit“ nur bestimmte Verfahrenshandlungen gesetzt werden (z.B. keine Verhandlungen anberaumt werden), insbesondere werden jedoch die prozessualen Fristen (für Berufungen, Rekurse etc.) gehemmt. Früher als Benefizium für die am Gerichtsleben Beteiligten gedacht, gibt es heute so zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung, sodass die „Gerichtsferien“ nicht mehr jene – für den Anwalt durchaus angenehme Wirkung – entwickeln, wie dereinst.
 
Trotzdem werden für mich die verhandlungsfreien Zeiten Gerichtferien bleiben.
 
Link: Page der Richtervereinigung mit weiteren Informationen

Allgemein

Relaunch

Die neu gestaltete Homepage unseres Geschäftspartners Fa. Joseph Kamper – Metallbau finden Sie hier.

logo-kampermetall_240x106.jpg

Allgemein, Staat und Politik

Kopfgeld

Das Bundesministerium für Justiz lobt folgende Belohnung für die Ergreifung zweier mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher aus:

“Für Hinweise, die zur Ausforschung, Ergreifung und Verurteilung von Dr. Aribert Heim (geb. 28.6.1914) und Alois Brunner (geb. 8.4.1912) durch ein österreichisches Gericht führen, wird eine Belohnung von je 50.000 Euro ausgesetzt.

Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, und wird unter Ausschluss des Rechtsweges vergeben.

Informationen und Hinweise richten Sie bitte an das Bundesministerium für Justiz, Tel.: +43/1/52152/2710 DW oder an jede Polizeidienststelle.”

Allgemein, Ernst beiseite

“Unsere Post” oder “web 2.0 meets Universaldienstverordnung*”

Schauplatz Postamt Graz-Neutorgasse vulgo “Hauptpost”. Ich betrete das Postamt mit dem Ansinnen ein Päkchen mit einem auf eBay versteigerten Inhalt aufzugeben, das einen Wert von rund € 350,– repräsentiert. Es soll daher „versichert“ und „eingeschrieben“ werden.

Folgender Dialog entspinnt sich:

Ich: Grüß Gott!
Postangestellte (PA): Tag!
Ich: Diese Paket sollt eingeschrieben und versichert nach Deutschland. Geht das?
PA: Ein Paket ist immer eingeschrieben.
Ich: Aha, ja? …
PA: Aber versichern geht nur als Wertbrief!
Ich: Aha, ja? Also gut dann machen wir das so.
PA: Wie viel versichern?
Ich: € 350,–
PA: Dann müssen Sie das Pakte versiegeln!
Ich: Aha, ja?…
PA: Mit so einem Versiegelungsband, so herum, sie wissen…
Ich: Naja?… Ok, dann nehme ich so was…
PA: Das haben wir hier nicht, das müssen Sie wo anders machen lassen…
Ich: Aha…, und wo?

PA: Das weiß ich nicht.
Ich: Aha, naja…, das ist aber dann schwierig…, sagen Sie ist das nicht seltsam, dass Sie als Postamt, also so etwas dann nicht haben, das wird doch wohl öfter…
PA: Wieso?
Ich: Naja…, so…, aber was machen wir jetzt…
PA: Also bis € 230,– geht es ohne das Versiegeln!
Ich: Ok… dann € 230,–.
PA: € 16,30 bitte.
Ich: Bitte, passt schon. Danke.

Die Ironie ist, dass das Postamt aufgrund der Tatsache, dass dort alles Mögliche – vom Geschenkspapier bis zum Handy – feilgeboten wird, den Eindruck eines Gemischtwarenladen macht, es daher umso mehr verwundert, dass gerade ein Artikel, der den Postzweck (nämlich den Pakettransport) direkt unterstützten würde, nicht erhältlich ist.

Ganz konsequent scheint der Weg in die Zukunft der totalen Konkurrenz im Postwesen noch nicht beschritten.

(*Bundesministerium für Verkehr über die Universaldienstverordnung: „Zweck dieser Verordnung ist es, eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen zu gewährleisten.“)

Allgemein

Blogminister

Wer immer schon wissen wollte, was ein österreichischer Sozialminister so treibt, sei auf das Blog des BM Dr. Erwin Buchinger verwiesen. Eigentlich gar nicht so aufregend.

Gefunden bei: Enlargeyourpen, einmal und dann noch einmal.

Next »