Ich bemerke an den Reaktionen auf die „Youtube“-Frage, dass eine Tendenz in den Argumenten besteht, die Freiheit der Rede (oder hier der Internet-Veröffentlichung) als besonders hohes Gut zu bewerten, deren Beschränkung gleich als unbillige Zensur abgelehnt wird. Auch wird ins Treffen geführt, dass sich das Internet aufgrund seiner Eigenart i.S. einer globalen Verfügbarkeit, einer nationalstaatlichen, verfügenden Kontrolle entzieht.
Nun, ich tue das hiermit als Internet-Wildwest-Freiheitsromantik ab. Kaum etwas bedarf in der globalisierten Welt mit ihren verzögerungslosen, in der Sekunde der Veröffentlichung unkontrollierbaren Kommunikationswegen mehr einer effizienten Kontrolle, als die Freiheit der Meinung und Rede und damit auch die Kommunikation im Internet.
Aber gehen wir es umgekehrt mit ein paar Gedankenspielen an:
- Angenommen im Free-TV gäbe es ab morgen um 20.15 Uhr täglich einen Pornofilm. Selbst wenn man ein Freund desselben wäre, würde man in so einem Fall wohl halbwüchsigen Mitbewohnern das Fernsehen verbieten, sprich auf diesem Weg Zensur über den Haushalt ausüben.
- Würden Sie Zigaretteninformation in Pflichtschulen erlauben, die über die Vorteile des Tabakkonsum – coolere Erscheinung, Nervositätsabbau – informiert, nach dem Motto „Lesen lernen mit dem lustigen Marlboro-Cowboy“? Nicht? Erneut Zensur gegenüber der nach Meinungsfreiheit trachtenden Tabakindustrie!
- Nehmen wir an, Politiker H.C. X. würde in den Abendnachrichten seiner Meinung Luft machen, dass Angehörige einer bestimmten Volksgruppe arbeitscheu und diebisch seien und übel riechen, daher in unserem Land nicht erwünscht und, dass es ihm einerlei sei, ob diese auch Staatsbürger oder nicht und er, ist er – einmal gewählt – für deren Internierung sorgen werde. Er würde wohl bei den meisten billig und gerecht denkenden Menschen Abscheu mit seiner Forderung hervorrufen?
- Sie lesen in der Zeitung über sich, dass Sie ein korrupter Querulant sind, der seine Frau schlägt und kleine Tiere quält und im Übrigen fachlich inkompetent ist. Und Sie können nichts tun, weil die Zeitung in einem Nachbarland herausgegeben wird, dass leider anderen Staatsbürgern Klagen verbietet.
Alle diese obigen Beispiele, beschreiben Sachverhalten, die auf den ersten Blick verstören, jedoch trotzdem auf Basis der Meinungsfreiheit beurteilt werden können.
Ich meine , dass es jedem vernünftigen Menschen einleuchten muss, dass es geradezu unzählige Bereiche gibt, in denen die Meinungsfreiheit zu Gunsten anderer geschützter Werte teilweise, manchmal auch zu Gänze in den Hintergrund treten muss. Schon gar nicht sollte die Meinungsfreiheit herhalten müssen, wenn es um das Recht der Verbreitung von reiner Obszönität oder für andere Individuen gefährlicher Inhalte, oft auch nur aus geschäftlichen Interessen, geht.
Feilich: Es gibt ein Recht auf Obszönität, für das sich Larry Flint (Hustler?) ja bekanntlich fast erschießen lassen musste. Sie soll und muss aber in den Grenzen des gesellschaftlich-moralisch Erträglichen ausgeübt werden und ohne dabei unbilligen Schaden zu verursachen. Tendenziell geht sie aber leider – wahrscheinlich aus kommerziellem Antrieb – permanent über diese Grenzen hinaus. Siehe das Internet und die dort dominierenden Inhalte.
Warum sollte das Internet, bzw. die dort verbreiteten Inhalte über dem bestehenden, nationalen Recht stehen? Ich meine den Veröffentlichenden trifft eine Gefährdungshaftung: Tut er in manch einem Land Verbotenes, muss er sich mit den drohenden Konsequenzen abfinden. Oder ist jemand der Meinung, dass einem Kinderpornoseitenbetreiber in Österreich nichts passieren soll, wenn er aus einem Land agiert, in dem solches Treiben nicht strafbar ist? Wohl kaum. Dass der Rechtstaat vor unbilligem Zugriff schützen muss ist andererseits klar. Wozu gibt es aber die ordre public im Auslieferungsrecht?
Und reduzieren wir es zuletzt auf das Private: Wie sieht es aus, wenn ich oder Sie ganz persönlich Opfer einer Verleumdung, eines Rufmord, eines gefakten Foto, einer Hetzkampagne oder einer Beleidigung sind. Wollen Sie sich wehren können? Gilt dann im Internet auch anderes als „in Echt“? Und das obwohl das alles im Internet noch viel gefährlicher ist, als früher in einem Zeitungsschnipsel, der am nächsten Tag „weg“ und vergessen war?
Ich meine, dass das Internet genau so Regime benötigt, wie die „alten“ Medien es seit Jahrzehnten haben. Kinder und Randgruppen, aber auch Individuen müssen vor gewissen Inhalten und Bedrohungen wirksam geschützt werden. Ja, und das ist in gewisser Weise Zensur, aber eine gerechtfertigte. Dass es Durchsetzungsprobleme gibt steht auf einem anderen Blatt, ist jedoch kein Argument für Resignation.