Archive for August, 2007

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Prozessrecht

Aus Schaden wird man arm: ÖGB verliert Rechtstreit (erstintanzlich) gegen Ex-Bawag Management

“Wenn man kein Glück hat, kommt oft auch noch Pech dazu!” Dieser alte Spruch ist mir gestern eingefallen, als ich die Nachricht vom erstinstanzlichen Prozessverlust des Gewerkschaftsbund (ÖGB) gegen die Herren Elsner, Weninger & Co las. 

Die Vorgeschichte ist, dass der ÖGB eine Schadenersatzklage gegen “seine” vermeintlich “treulosen” und/oder “unfähigen“ Manager und Aufsichtsräte auf Zahlung von € 10 Mio. eingebracht hatte, dies mit der Behauptung, ihm als ehemaligem Eigentümer der BAWAG-Bank, sei durch deren Verhalten (Untreue, Misswirtschaft) ein Schaden entstanden. 

Die Klage wurde vom Handelsgericht Wien (kurz HG-Wien) – nach einer verkürzten Beweisaufnahme – abgewiesen, und zwar mit dem formal- prozessrechtlichen Argument, der mangelnden Substanziertheit bzw. Unschlüssigkeit der Klage. Auf deutsch: Fehlerhafte Begründung der Klagsschrift. 

Nun, ich kenne den Akt nicht, eine Blamage wäre es trotzdem, wenn es dabei bliebe. Richtig ist natürlich, dass solche “Formalabweisungen” immer im Ruch stehen, aus einer eher willkürlichen Einlassungsverweigerung des Gericht zu resultieren, ist es aber halt ein Faktum, dass am HG-Wien juristische (und vor allem prozessrechtliche) Championsleague gespielt wird. Fehlertoleranz gleich Null. 

Ein wenig merkwürdig ist die kolportierte Reaktion des ÖGB: Gewerkschaftspräsident Hundstorfer hat “emotional große Probleme, dieses Urteil zu verstehen”. Weiter hat man vor, das Urteil jetzt mit “Zivilrechtsexperten gründlich zu analysieren“. Ein wenig spät jetzt halt um Experten beizuziehen…

Allgemein, Familien-, Erb- und Scheidungsrecht, Zivilrecht

Erbe, wem Erbe gebührt!

Über die Bestrebungen des “Österreichischen Juristentag”, etwas zur Diskussion über die Reform des Pflichtteilsrechts beizutragen, berichtet dass Rechtspanorama.

Die Frage selbst war ja bereits Gegenstand einer Diskussion in diesem Blog.

Allgemein

Zur Entspannung: Crocs

Um zu den heißen Diskussionen zum Thema “Zensur” ein wenig Abwechslung zu bieten, hier folgendes:

Unter dem Topos “Das Gute am Herbst: Die Crocs verschwinden” widmet sich ORF-ON heute sehr ausführlich den in der Bevölkerung geteilten Meinungen zum Thema “Crocs”.

Als bekennender Crocs-Träger – eigentlich trage ich ein im offiziellen Fachhandel erhältliches Produkt mit dem Namen “Woz”, das aber den Crocs zum Verwechseln ähnlich schaut – bin ich überrascht, dass es Menschen gibt, denen die Crocs nicht gefallen.

Das nur so – zur Auflockerung.

Allgemein

Zensur, da capo

Ich bemerke an den Reaktionen auf die „Youtube“-Frage, dass eine Tendenz in den Argumenten besteht, die Freiheit der Rede (oder hier der Internet-Veröffentlichung) als besonders hohes Gut zu bewerten, deren Beschränkung gleich als unbillige Zensur abgelehnt wird. Auch wird ins Treffen geführt, dass sich das Internet aufgrund seiner Eigenart i.S. einer globalen Verfügbarkeit, einer nationalstaatlichen, verfügenden Kontrolle entzieht.

Nun, ich tue das hiermit als Internet-Wildwest-Freiheitsromantik ab. Kaum etwas bedarf in der globalisierten Welt mit ihren verzögerungslosen, in der Sekunde der Veröffentlichung unkontrollierbaren Kommunikationswegen mehr einer effizienten Kontrolle, als die Freiheit der Meinung und Rede und damit auch die Kommunikation im Internet.

Aber gehen wir es umgekehrt mit ein paar Gedankenspielen an:

- Angenommen im Free-TV gäbe es ab morgen um 20.15 Uhr täglich einen Pornofilm. Selbst wenn man ein Freund desselben wäre, würde man in so einem Fall wohl halbwüchsigen Mitbewohnern das Fernsehen verbieten, sprich auf diesem Weg Zensur über den Haushalt ausüben.

- Würden Sie Zigaretteninformation in Pflichtschulen erlauben, die über die Vorteile des Tabakkonsum – coolere Erscheinung, Nervositätsabbau – informiert, nach dem Motto „Lesen lernen mit dem lustigen Marlboro-Cowboy“? Nicht? Erneut Zensur gegenüber der nach Meinungsfreiheit trachtenden Tabakindustrie!

- Nehmen wir an, Politiker H.C. X. würde in den Abendnachrichten seiner Meinung Luft machen, dass Angehörige einer bestimmten Volksgruppe arbeitscheu und diebisch seien und übel riechen, daher in unserem Land nicht erwünscht und, dass es ihm einerlei sei, ob diese auch Staatsbürger oder nicht und er, ist er – einmal gewählt – für deren Internierung sorgen werde. Er würde wohl bei den meisten billig und gerecht denkenden Menschen Abscheu mit seiner Forderung hervorrufen?

- Sie lesen in der Zeitung über sich, dass Sie ein korrupter Querulant sind, der seine Frau schlägt und kleine Tiere quält und im Übrigen fachlich inkompetent ist. Und Sie können nichts tun, weil die Zeitung in einem Nachbarland herausgegeben wird, dass leider anderen Staatsbürgern Klagen verbietet.

Alle diese obigen Beispiele, beschreiben Sachverhalten, die auf den ersten Blick verstören, jedoch trotzdem auf Basis der Meinungsfreiheit beurteilt werden können.

Ich meine , dass es jedem vernünftigen Menschen einleuchten muss, dass es geradezu unzählige Bereiche gibt, in denen die Meinungsfreiheit zu Gunsten anderer geschützter Werte teilweise, manchmal auch zu Gänze in den Hintergrund treten muss. Schon gar nicht sollte die Meinungsfreiheit herhalten müssen, wenn es um das Recht der Verbreitung von reiner Obszönität oder für andere Individuen gefährlicher Inhalte, oft auch nur aus geschäftlichen Interessen, geht.

Feilich: Es gibt ein Recht auf Obszönität, für das sich Larry Flint (Hustler?) ja bekanntlich fast erschießen lassen musste. Sie soll und muss aber in den Grenzen des gesellschaftlich-moralisch Erträglichen ausgeübt werden und ohne dabei unbilligen Schaden zu verursachen. Tendenziell geht sie aber leider – wahrscheinlich aus kommerziellem Antrieb – permanent über diese Grenzen hinaus. Siehe das Internet und die dort dominierenden Inhalte.

Warum sollte das Internet, bzw. die dort verbreiteten Inhalte über dem bestehenden, nationalen Recht stehen? Ich meine den Veröffentlichenden trifft eine Gefährdungshaftung: Tut er in manch einem Land Verbotenes, muss er sich mit den drohenden Konsequenzen abfinden. Oder ist jemand der Meinung, dass einem Kinderpornoseitenbetreiber in Österreich nichts passieren soll, wenn er aus einem Land agiert, in dem solches Treiben nicht strafbar ist? Wohl kaum. Dass der Rechtstaat vor unbilligem Zugriff schützen muss ist andererseits klar. Wozu gibt es aber die ordre public im Auslieferungsrecht?

Und reduzieren wir es zuletzt auf das Private: Wie sieht es aus, wenn ich oder Sie ganz persönlich Opfer einer Verleumdung, eines Rufmord, eines gefakten Foto, einer Hetzkampagne oder einer Beleidigung sind. Wollen Sie sich wehren können? Gilt dann im Internet auch anderes als „in Echt“? Und das obwohl das alles im Internet noch viel gefährlicher ist, als früher in einem Zeitungsschnipsel, der am nächsten Tag „weg“ und vergessen war?

Ich meine, dass das Internet genau so Regime benötigt, wie die „alten“ Medien es seit Jahrzehnten haben. Kinder und Randgruppen, aber auch Individuen müssen vor gewissen Inhalten und Bedrohungen wirksam geschützt werden. Ja, und das ist in gewisser Weise Zensur, aber eine gerechtfertigte. Dass es Durchsetzungsprobleme gibt steht auf einem anderen Blatt, ist jedoch kein Argument für Resignation.

Allgemein

Zensur?

Ich möchte die in unserem Blog in Gang gekommene Zensur-Diskussion (betreffend Youtube) noch um eine Nuance erweitern: wann immer man den Fernseher einschaltet, bekommt man – unter dem Deckmantel der objektiven Berichterstattung – ein buntes Panorama an schrecklichen Bildern und Stories serviert; sei es – wieder und wieder - das Eintauchen eines Passagierflugzeuges in ein New Yorker Hochhaus, seien es die letzten Stunden und Minuten im Leben von Ladi Di in Paris und seien es auch die Greuel der Nazizeit.

 Die Menschen verspüren ein Frösteln angesichts solcher – und anderer – Horror-Stories – und fragen diese nach. Und wo eine Nachfrage, da auch ein Angebot.

Umberto Eco hat in einem Aufsatz – veröffentlicht in seinem Buch “Im Krebsgang zurück” – ganz zutreffend beschrieben, welche unbezahlbare Werbekampagne die internationalen Medien den Terroristen des 11. September geliefert haben.

Mein Fazit: wie soll man zwischen “guter” Medienberichterstattung und “bösen” Internet-Postings unterscheiden?

Ist es tatsächlich so leicht, entscheiden zu können, ob etwas im “angemessenen” Kontext eines redaktionellen Beitrages, oder aus purer Lust am Zeigen schrecklicher Dinge veröffentlicht wird?

Ich glaube, nein – man kann es nicht unterscheiden. Und daher besser keine Zensur!

Allgemein, Staat und Politik

Nazipropaganda auf Youtube vs. Zensur

“Die Popularität des Internet resultiert primär aus dem Umstand, dass es Obszönität allgemein verfügbar macht.”
 
Die ARD-Sendung „Report Mainz“ hat in ihrer gestrigen Ausgabe auf den – Interessierten ohnehin bekannten – Umstand hingewiesen, dass auf dem populären Internetportal „Youtube“ grauenhafte Nazi-Propaganda völlig unbehelligt veröffentlicht ist. Neben aktuellem (meist gesungenem) Neonazi-Material, auch bisher absolut verfemte - weil verhetzerische – Machwerke, wie etwa Veit Harlans Film „Jud Süß“.
 
Die Sendung verweist besonders darauf, dass alle Versuche die Betreiber von „Youtube“ (das Unternehmen gehört zum Google-Konzern) zur Entfernung des Materials zu bewegen, erfolglos blieben, nämlich ohne jede Reaktion!
 
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob es gesellschaftlich einfach zu dulden ist, dass Aktivitäten im Internet, egal ob politische, pornografische, oder sonst wie problematischer Art völlig unkontrolliert von statten gehen. Natürlich ist mir bewusst, dass hier zur Zensur nur ein kurzer Weg ist. Auf der anderen Seite: Jede Form von z.B. Jugendschutz oder Regelungen gegen Verhetzung gegenüber Minderheiten etc. über Bord werfen?

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Zivilrecht

Entschärfung von Fliegerbomben – Angewandter Föderalismus

Insgesamt sollen österreichweit rund 15.000 Fliegerbomben „scharf“ und unentdeckt liegen. Die Suche und Bergung für ein Kriegsrelikt kostet angeblich im Schnitt rund 200.000 Euro. Ergibt rechnerisch €3.000.000.000,–. 

Da loht es sich zu streiten, weshalb die Stadt Salzburg seit Jahren gegen die Republik Österreich hinsichtlich der Kosten der Fliegerbombensondierung und Beseitigung prozessiert. 

Nun liegt ein erstinstanzliches Urteil vor, mit dem die Republik zur Zahlung verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht veröffentlich und wird wahrscheinlich bekämpft werden. Es lässt sich so viel sagen, dass die Haftung auf die Pflicht des Bundes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit gestützt wurde.

Die Sache ist natürlich auch deswegen von größter Brisanz, da auch zahlreiche Private und Unternehmen auf ihren Grundstücken Bomben liegen haben, oder bereits in der Vergangenheit für deren Bergung aufkommen mussten.

Allgemein, Strafrecht

Natürliche… Kollegen!

Die Homepage der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Die Seite erscheint technisch einigermaßen verbesserungsfähig. Ebenfalls das Design.

Allgemein, Steuern und Abgaben

Wer die Steuer zahlt?

“Only the little people pay taxes”*

* Zitat – zugeschrieben – der Leona Helmsley, das wohl einer gewissen Wahrheit nicht entbehrt.

Allgemein

Musterprozesse als Mittel gegen legistisches Versagen?

Einer Tageszeitung entnehme ich die Ankündigung, dass Sozialminister Buchinger (Sie wissen, der Blogminister) beabsichtigt den Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu beauftragen 30 (!) mietrechtliche Musterprozesse zu führen, um diverse offene Fragen des Mietrechtsgesetzes zu klären.

Ich nehme an, der Herr Minister ist sich der Absurdität des Vorgangs bewusst: Ein Regierungsmitglied – und damit wohl der erste, zur Verbesserung unklarer oder lückenhafter (oder im Fall des Mietrechtsgesetztes einfach katastrophal schlechte) Gesetzte Berufene – belastst das Justizsystem über einen Verein, der wiederum aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, um offen Fragen zur Auslegung eines Gesetzes zu beantworten. Noch dazu mit dem erklären Ziel “seine” Klientel, nämlich die Gruppe der Mieter in ihrer Rechtsposition gegenüber den Vermietern zu stärken.

Ein schwerer rechtspolitischer Schwächeanfall.

Der Aufwand wäre nämlich in einer grundsätzlichen Neufassung des Mietrechtsgesetz besser investiert. Das wiederum ist aber ein komplexes Vorhaben, das man offenbar nicht so medienwirksam verkaufen kann, wie eine Klagewelle. Oder Ergebnis der grassierenden Justizgläubigkeit, wonach – wenn man nicht mehr weiter weis – halt der Richter entscheiden soll. Dass Richter jedoch um – im Sinne des Legalitätsprinzip – richtig entscheiden zu können, gute und verständliche Gesetze benötigen, und nicht selbst für die Rechtsschöpfung sorgen sollen, wird vergessen.

Allgemein

Im Gedenken an   

    Mag. Wolf-Dieter Mark       

8.1.1969 – 14.8.2007

Ein wunderbarer Freund und Kollege.

 

Kondolenzbuch

Allgemein, Strafrecht

Reform des Strafvollzug, “Schwitzen statt Sitzen” oder Zwangsarbeit?

Unter dem – entsetzlichen – Arbeitstitel “Schwitzen statt Sitzen” geht derzeit wieder der Vorschlag um, statt Freiheitsstrafen vermehrt “Sozialdienste” anzuordnen. Dies vorerst anstatt der ungeliebten “Ersatzfreiheitsstrafen“, die für den Fall angetreten werden müssen, dass eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt werden kann. Eine auf den ersten Blick nicht schlechte Sache, wo doch allgemeine Überzeugung hinsichtlich der Sinnlosigkeit kurzer Freiheitsstrafen besteht. 

Mir persönlich kommt die Diskussion hier jedoch manchmal zu nahe der (wenig) verbrämten Forderung nach Zwangsarbeit als Bestandteil des Strafenkatalog.

Einen Artikel, der sich vertieft mit dem Stand der Vorschläge zur Reform des Strafvollzug beschäftigt finden Sie hier.

Wirtschafts- und Unternehmensrecht

IAS/IFRS – ein Minderheitenprogramm läuft sich zu Tode

In einem am 23. April 2007 im Haus der Industrie gehaltenen Vortrag berichtete Dr. Christoph Ernst, Leiter des Referates für Bilanzrecht und Abschlussprüfung im deutschen Justizministerium, der versammelten Mitgliederschar des IWP über Perspektiven einer Modernisierung des deutschen Handelsbilanzrechtes einschließlich der Regeln für die Abschlussprüfung (leider online kein Vortragsskript verfügbar – aber zumindest mehr oder weniger gelungene Fotos hier).

Um es kurz zu machen: etwaige zwischenzeitig angestellte Überlegungen, eine Art von “IAS/IFRS”-Einzelabschluss in den deutschen Gesetzesbestand einzuführen, sind vom Tisch.

Zu komplex, zu beratungsintensiv, auf Personengesellschaften nicht passende Bestimmungen der IAS/IFRS zum Eigenkapitalausweis lassen Reformideen, die in diese Richtung gegangen sein mögen, sanft entschlafen.

Auch der Versuch, sogenannte “IFRS for Small and Medium-sized entities” zu schaffen, ist nach Meinung des Vortragenden (und wohl herrschender Meinung im deutschen Justizministerium) gescheitert.

Zwar darf auch schon jetzt nach § 325 Abs 2a HGB ein Einzelabschluss nach IAS/IFRS “aufgestellt” werden, allerdings nur mit “Informationsfunktion” und somit “zum Krenreiben”, denn für Zwecke der Gewinnverteilung bedarf es dennoch eines HGB-konformen Abschlusses. Das bringt mich aber noch zur Frage, wer den handelsrechtlichen Abschluss überhaupt braucht. Dazu demnächst.

Ich möchte nun nicht so altvaterisch erscheinen, zu sagen, dass die Welt der Wirtschaftsprüfer noch eine bessere gewesen sei, als die einzigen Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Jahresabschlüssen zwei magere Paragrafen im AktG waren – ich verhehle aber nicht, dass ich die in meiner Zeit bei einer großen weltweit tätigen WP-Kanzlei aufgeflackerte Normierungswut – national und international – immer mit gemischten Gefühlen betrachtet habe.

Seit wir selbst bei Kundenforderungen und der Portokasse – im Sinne der IAS/IFRS – von “Financial Instruments” sprechen müssen, und uns den Kopf darüber zerbrechen müssen, ob hier und dort ein Fair-Value-Accounting möglich oder zwingend anzuwenden ist, ist die Welt unzweifelhaft komplizierter geworden – und nicht unbedingt aussagekräftiger für den Bilanzadressaten.

Wir befinden uns am Scheitelpunkt einer Pendelbewegung, die – zumindest was kleine und mittlere Unternehmen betrifft – wieder zurück – in die Arme des guten alten HGB/UGB – führt. War es vor fünf Jahren noch Mode, dass selbst Eigentümer von sogenannten “Quetschen”-GmbH Überlegungen anstellten, ob sie nicht einen “dualen” Abschluss nach IAS und HGB aufstellen (lassen) sollen, dürfte in einiger Zeit – in Ansehung der Kosten einer solchen Aktion – dieses Schreckgespenst wieder abziehen.

(Wird fortgesetzt).

 

Allgemein, Konsumentenrecht

Schlaflosigkeit?

Sollten Sie unter Schalflosigkeit oder zu viel Tagesfreizeit leiden, hier die Lösung:

Die “Entgeltbestimmungen der Mobilkom Austria AG” Stand 24.11.2006! 60 Seiten samt Anlage zum Gratisdownload!

Wohl gemerkt: Das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des führenden österreichischen Handyanbieters! Eigentlich eine Provokation für jeden Kunden, der auf deren Inhalt verwiesen wird, aber auch für jeden Rechtsanwender, der sich mit diesem Machwerk auseinandersetzen muss. Meiner Meinung nach ist der Grad der Unverständlichkeit – bzw. der Aufwand der Ermittlung der Aussage – hier so hoch, dass die normative Verbindlichkeit teilweise gegen Null tendieren dürfte.

Allgemein, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Verbesserungen beim Zugang und bei der Abwicklung von Privatkonkursen?

Vorweg: Nicht einmal meinem ärgsten Feind wünsche ich ein Konkursverfahren.

In Österreich wurden im Jahr 2006 3682 Privatkonkurse eröffnet, in Deutschland bundesweit 92310 Verbraucherinsolvenzen.

Aber liegen Gründe vor, Verbesserungen beim Zugang und bei der Abwicklung von Privatkonkursen im Sinne einer Erleichterung herbeizuführen, wie des Justizministerin Berger fordert ? Ich glaube nicht.
Wahrheit: Es gibt verschiedene Gruppen von Schuldnern:

Da ist einmal die Gruppe derer, die Pech gehabt haben. Aufgrund einer Leichtsinnigkeit, einer Gutgläubigkeit oder vielleicht einer Krankheit, haben sie meist in einer kurzen Periode Schulden gemacht, die später eine Zinslast hervorgerufen hat, die sicht mehr abtragbar ist.

Eine weitere große Gruppe ist die der Hochstapler und Hasadeure. Sie besteht aus jener bei Autoleasingfirmen und Kleinkreditvermittlern – zumindest eine Zeit lang – beliebten Gruppe der ewig gut mit Handys und Gebrauchsluxusartikel ausgestatteten mit Ambition zu Höherem, aber ohne wiederspruchsfreie Berufsbezeichnung.

Die dritte Gruppe ist jene der (ehemaligen) Unternehmer, die mangels einer Kapitalgesellschaft Schulden aus einer Unternehmenspleite nicht mehr loswerden.

Die vierte, und beileibe nicht kleinste Gruppe ist jene, die sich aus den zahlreichen, mit der Konsumwelt des 21 Jahrhundert restlos Überforderten rekrutiert. Jenen Handyklingelton-Downloader und Neun-Live-Anrufer, jene die das Kleingedruckte nicht lese, was aber ohnehin aufgrund einer Verständnisbarriere nichts nutzen würde. Jene, denen das Internet keine Horizonterweiterung, sondern nur einen jetzt weltweiten, virtuellen Dschungel des Konsums eröffnet hat, in dem sie wie selbstverständlich in die erstbeste Dialerfalle tappen. Jene letzte Gruppe gehören die wohl treffend so genannten wirtschaftlichen Analphabeten an, die aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sind ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu ordnen bzw. die Grundregel des Wirtschaftens, nämlich der Maßhaltung zwischen Ein- und Ausgabe zu befolgen, geschweige denn in der Lage sind, einen Überziehungszins bei der GE-Bank auszurechnen.

Faktum ist, dass diese Gruppen recht unterschiedlich behandelt werden. Obwohl am schützenswertesten, sind es die Angehörigen der ersten Gruppe, die nicht selten aus Scham und manchmal auch aus Ehrgefühl ein Insolvenzverfahren nicht wollen. Für die Gruppe der ehemaligen Unternehmer gilt, dass bei ihnen oft die Voraussetzungen nicht vorliegen, auch weil die Schulden einfach zu hoch sind, um eine Mindestquote aufzubringen.

Bleiben Hochstapler und Analphabeten: Tatsächlich ist es die erstere Gruppe, die es sich in dieser Situation nicht selten – auch unter Inanspruchnahme advokatorischer Hilfe – ganz gut richtet, und dann auf recht simplem Weg einen Neustart hinlegt. Auf gut Österreichisch nennt man das „die Gläubiger übrig lassen“. Am seltsamsten verhält es sich mit der letzten Gruppe. Nicht selten wird auf Initiative von Ämtern und Behörden und unter Mitwirkung diverser Schuldnerberatungen hier Großartiges geleistet, der Schuldner aus seiner Lethargie geholt und ein Verfahren abgeführt.

Nur: Dieser Schuldner ist vor, während und nach dem Verfahren der gleiche, zumal die Lebenssituation und Mentalität sich nicht verändert, in der sich der Schuldner befindet. Die Gefahr, dass alles später seinen Lauf wie zuvor nimmt, ist drückend hoch.

Ergebnis dieser (zugegeben düsteren) Überlegungen ist, zweierlei: Einerseits sind heute die Wege in eine Schuldenfalle zu tappen mannigfaltiger denn je. Es wird den Menschen teilweise zu leicht gemacht. Unternehmen verzichten oftmals grob fahrlässig auf jegliche Bonitätsprüfung und heizen so das Problem zusätzlich an. Andererseits sollte vielleicht auch eine gewisse Insolvenzkultur Platz greifen, in der nicht jede (unternehmerische) Pleite mit Wirtschaftskriminalität gleichgesetzt wird. Hier aber weist eher das unternehmerische Insolvenzrecht Mängel auf, hier etwa das Stichwort „gerichtlichen Ausgleich“ nennend, der seit Jahrzehnten ein Dasein in der Bedeutungslosigkeit fristet.

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