Allgemein, Steuern und Abgaben
Haftung für Subunternehmer – Replik zur Replik
Da liegt ein Missverständnis vor! Ich habe beim verfassen meines Artikel das BürgerInnen-Kapperl auf gehabt, und zwar zu 100%! Faktum ist, dass ich als Unternehmer UND Bürger strenge und effiziente Kontrollen der Behörden (Steuer, Krankenkasse) befürworte! Alle Markteilnehmer sollen ihre Verpflichtungen erfüllte – und das muss kontrolliert werden, das ist eine tragende Säule des lauteren und freien Wettbewerb!

BürgerInnen-Kapperl?
Völlig unnachvollziehbar scheint mir daher die pauschale Inanspruchnahme des Generalunternehmer, da – wie ich meine völlig unzulässig – unterstellt wird, dass diese regelmäßig in unbilliger, ja rechtsbrecherischer Weise im Markt agieren. Das entspricht keineswegs meinen Erfahrungen. Ich meine, dass andere Branchen da durchaus im gleichen Atemzug oder eher zu nennen sind. Soll die These daher allgemein gelten, nämlich dass in der arbeitsteiligen Wirtschaft dann jeder für seine Auftragnehmer haften soll? Also auch der Konsument für deinen Handwerker, oder der Taxler für seine Werkstatt? Warum dort nicht? Man kann ja auch einen Nachweis verlangen?
Ganz abgesehen davon: Was ist eigentlich wenn ein Unternehmer Schulden bei der GKK hat? Das ist in Österreich weit verbreitet und ja nicht per se verboten. Darf er dann am Wettbewerb überhaupt nicht mehr teilnehmen? Wohl faktisch auch das Todesurteil für den Unternehmer.
Und die Wertschöpfungstheorie: Na da wäre ja z.B. einmal die öffentliche Hand angesprochen, die ja derzeit alles und jedes anzulagern trachtet und natürlich in aller Regel zuerst, was das unqualifizierte Ende der amtlichen Wertschöpfung darstellt, zB Kopierstellen, Reinigung (dieses Gewerbe ist auch latent konkursbedroht) und Schreibabteilungen. Haftung auch dort? Wenn nein, warum nicht?
Warum sollte also in der Bauwirtschaft diese besondere Gefährdungshaftung Platz greifen? Da fehlt es völlig an einer sachlichen Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung. Nochmals: Zahlen tut das der Auftraggeber, was sich die GKK an Kontrolle erspart. Das kann es nicht sein.
Ein Letztes: Natürlich soll der in Haftung genommen werden, der als Anstifter oder sonst Beteiligter an einer Steuerhinterziehung beteiligt ist, das kann natürlich auch ein betrügerischer GU sein. Dafür stehen aber Gesetze zur Verfügung. Sie müssen nur vollzogen werden.
31 Okt 2007 Johannes Pratl 0 comments


