Archive for Oktober, 2007

Allgemein, Steuern und Abgaben

Haftung für Subunternehmer – Replik zur Replik

Da liegt ein Missverständnis vor! Ich habe beim verfassen meines Artikel das BürgerInnen-Kapperl auf gehabt, und zwar zu 100%! Faktum ist, dass ich als Unternehmer UND Bürger strenge und effiziente Kontrollen der Behörden (Steuer, Krankenkasse) befürworte! Alle Markteilnehmer sollen ihre Verpflichtungen erfüllte – und das muss kontrolliert werden, das ist eine tragende Säule des lauteren und freien Wettbewerb!

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BürgerInnen-Kapperl?

Völlig unnachvollziehbar scheint mir daher die pauschale Inanspruchnahme des Generalunternehmer, da – wie ich meine völlig unzulässig – unterstellt wird, dass diese regelmäßig in unbilliger, ja rechtsbrecherischer Weise im Markt agieren. Das entspricht keineswegs meinen Erfahrungen. Ich meine, dass andere Branchen da durchaus im gleichen Atemzug oder eher zu nennen sind. Soll die These daher allgemein gelten, nämlich dass in der arbeitsteiligen Wirtschaft dann jeder für seine Auftragnehmer haften soll? Also auch der Konsument für deinen Handwerker, oder der Taxler für seine Werkstatt? Warum dort nicht? Man kann ja auch einen Nachweis verlangen?

Ganz abgesehen davon: Was ist eigentlich wenn ein Unternehmer Schulden bei der GKK hat? Das ist in Österreich weit verbreitet und ja nicht per se verboten. Darf er dann am Wettbewerb überhaupt nicht mehr teilnehmen? Wohl faktisch auch das Todesurteil für den Unternehmer.

Und die Wertschöpfungstheorie: Na da wäre ja z.B. einmal die öffentliche Hand angesprochen, die ja derzeit alles und jedes anzulagern trachtet und natürlich in aller Regel zuerst, was das unqualifizierte Ende der amtlichen Wertschöpfung darstellt, zB Kopierstellen, Reinigung (dieses Gewerbe ist auch latent konkursbedroht) und Schreibabteilungen. Haftung auch dort? Wenn nein, warum nicht?

Warum sollte also in der Bauwirtschaft diese besondere Gefährdungshaftung Platz greifen? Da fehlt es völlig an einer sachlichen Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung. Nochmals: Zahlen tut das der Auftraggeber, was sich die GKK an Kontrolle erspart. Das kann es nicht sein.

Ein Letztes: Natürlich soll der in Haftung genommen werden, der als Anstifter oder sonst Beteiligter an einer Steuerhinterziehung beteiligt ist, das kann natürlich auch ein betrügerischer GU sein. Dafür stehen aber Gesetze zur Verfügung. Sie müssen nur vollzogen werden.

Staat und Politik, Steuern und Abgaben

Haftung für Subunternehmer

Kollege Pratl hat mit spitzer Feder die um sich greifende Tendenz thematisiert, allerlei Risiken (etwa das Risiko von Steuer- und Abgabenausfällen) auf die “Generalunternehmer” und somit auf deren Kunden – also letztlich auf Sie und mich - zu überbinden.

So ungerecht dies auf den ersten Blick zu sein scheint: Kollege Pratl möge sich einmal kurz den Unternehmer-Zylinder absetzen und das BürgerInnen-Kapperl aufsetzen: Ist es fair und gerecht, wenn Unternehmer die Sozialabgaben (Dienstgeberbeiträge) für ihre MitarbeiterInnen nicht abführen (oder überhaupt gleich Schwarzarbeiter beschäftigen), oder wenn Schein-Gesellschaften Umsatzsteuerbeträge zwar (an die Generalunternehmer) in Rechnung stellen, diese aber nicht abführen und somit dem Gemeinwesen wichtige Mittel zum Bau von Straßen, Kindergärten etc entziehen.

Das Geschäftsmodell von “Generalunternehmern” – also sprich: Unternehmern, die sich ihrerseits anderer Unternehmen als Zulieferer bedienen – ist naheliegend: man beschränkt sich auf wertschöpfungsmäßig hochwertige Tätigkeiten (zB Planung, Management) und lagert die manuellen Tätigkeiten, bei denen oftmals kaum eine Marge zu verdienen ist, an Subunternehmer (“kleine Quetschen”) aus. Deren Kostenstruktur lässt sich durch Anstellung von Schwarzarbeitern, Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften und durch die teilweise oder gänzliche Nicht-Abfuhr von Abgaben wesentlich verbessern, sodass diese mit den meist nicht kostendeckenden Honoraren des Generalunternehmers doch noch “gerade über die Runden kommen”. Der Generalunternehmer indessen ist “fein raus” und hat mit diesen Praktiken natürlich nichts “am Hut”.

Indem der Staat den Generalunternehmer für die ordentliche Geschäfts- und Abgabengebarung seiner Subunternehmer haften lässt, überträgt er die Überwachung der Sorgfalt - ohne große Bürokratie –  auf den, der wirtschaftlich den Nutzen (in Form des Gewinnes) daraus zieht.

Diese verwaltungsökonomische Risikoüberwälzung unseres Gemeinwesens müsste eigentlich das Wohlgefallen des Kollegen Pratl finden.

Nachsatz: man kann, denke ich, auch ganz zutreffend, argumentieren, dass der Unternehmer, der sich seinerseits Subunternehmern bedient, nicht nur für die qualitativ einwandfreie Ausführung gegenüber dem Kunden haften soll, sondern wohl auch für das rechtskonforme Zustandekommen der Subleistung!

 

Allgemein, Familien-, Erb- und Scheidungsrecht

Abschiebung einmal anders: Entführung in die Türkei durch Eltern

Einem aktuellen Bericht zu Folge, wurde im obersteirischen Liezen eine 18-jährige Türkin von ihren Eltern mit der Verbringung in die Türkei für den Fall bedroht, dass sie sich nicht von ihrem Freund trennt. Die Eltern sind in Untersuchungshaft!

Man kennt solche Vorfälle ja bereits aus den Medien, wobei die Anwesenheit solcher Zustände in der näheren Umgebung doch große Beklemmung hervorruft. Da liegt Vorstellung und Wirklichkeit im Bezug auf gelungene Integration offenbar noch sehr weit auseinander.

Froh bin ich über das offensichtlich konsequente Vorgehen der Justiz, die den Vorfall nicht unter „Folklore“ oder „gerechtfertigt durch kulturellen Hintergrund“ abtut, sondern zur scharfen Waffe der U-Haft greift. Ich hoffe auf Präventivwirkung.

Allgemein, Ernst beiseite, Neue Gesetze, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Risikoverlagerung – Haftung für Abgaben der Subunternehmer

Einen ganz spannenden Beitrag zum Thema Risikoverteilung und Marktwirtschaft liefern aktuell die in Österreich ja so wahnsinnig beliebten Sozialpartner, nämlich die Wirtschaftskammer (dort wurde seinerzeit die Wirtschaft erfunden) und der Gewerkschaftsbund (dort ist überhaupt der Hort unternehmerischer Um- und Weitsicht).

Generalunternehmer (eine nähere Begriffsdefinition steht noch aus) sollen künftig für hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge ihrer Auftragnehmer (sog. Subunternehmer) hafte. Also eine Baufirma zB für Abgaben eines beauftragten Estrichlegers, der Krankenkassenbeiträge schuldet.

Ergebnis: Der Staat spart sich Kontrollarbeit und kann im “Ausfallsfall” bequem auf einen weiteren Zahler greifen, ohne dass es die Körperschaft auch nur einen Euro kostet. Und wer zahlt? Natürlich der Auftraggeber, denn eine zusätzliche Haftung ist ein kalkulierbares Risiko, das natürlich bezahlt werden muss.

Aber keine Angst: Keine Haftung droht, wenn der Subunternehmer eine “Unbedenklichkeitsbescheinigung” der Sozialversicherung beibringt, ein Jahr lang keine Beiträge schuldig geblieben zu sein. Das ist auch neu, nämlich Marktteilnahme nur mit dem Sanctus der Krankenkasse. Es frag sich, wie das ein Jungunternehmer macht?

Der Gedanke der Sozialpartner ist jedoch in jeder Hinsicht erweiterungsfähig: Einerseits ist ja überhaupt nicht einzusehen, wieso diese Regelung auf das Baugewerbe beschränkt sein soll: Überall soll das gelten! Bestellen Sie ein Taxi, verlangen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanz, sonst haften Sie vielleicht bald für hinterzogene Umsatzsteuer. Zahlt Ihr Gastwirt eigentlich Getränkesteuer? Ihr Zahnarzt Einkommenssteuer? Erkundigen Sie sich, vielleicht haften Sie bald für den Ausfall! Zahlen eigentlich alle meine Mitarbeiter alle Steuern? Werde ich morgen Nachforschungen anstellen.

Allgemein, Ernst beiseite

Selbsterkenntnis

“Keinen Gedanken haben und ihn ausdrücken können – das macht den Journalisten.”

Ich bin geneigt, dieser Erkenntnis des großen Karl Kraus “- und Juristen” anzufügen.

  1. Link: Interessanter Artikel über “falsche” Kraus-Zitate
  2. Link: Für Kraus Spezialisten: Die Fakel im Volltext!

Allgemein, Staat und Politik

“Depperte” Korrekte – Siegt die Unverschämtheit?

“Das ist der klassische Fall, wo der Korrekte sich deppert vorkommen muss.”

Präsident des Verfassungsgerichtshof a.D. Dr. Ludwig Adamovich über die Probleme von Politikern mit dem Rechtsstaat, wenn es zu menschlichen Lösungen kommt, die letzlich gesetzestreu Handelnde benachteiligen, am Beispiel der “Nichtrückforderung” gesetzwidrig bezogener Kinderbetreuungsgelder.
Link: Interview in “Der Presse”

Allgemein, Staat und Politik

Nationalfeiertag

Österreich begeht heute seinen Nationalfeiertag.

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Wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, feiern wir den Geburtstag eines Gesetzes, nämlich jenen des Bundesgesetz über die Neutralität Österreichs, beschlossen am 26.10.1955.

Der Tag der Beschlussfassung ist gleichzeitig jener, der das Ende der Besatzungszeit nach dem 2. Weltkrieg – und sohin die Wiedererlangung der staatlichen Souveränität Österreichs – bedeutete.

Neue Gesetze, Staat und Politik

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften – erstes Positionspapier des Justizministeriums

Wie ORF ON – übrigens mit außerordentlich nettem Foto der Justizministerin – berichtet, gibt es erste Positionen des Justizministeriums zur LEX FERENDA in Sachen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft.

Eine Mitteilung des Justizministeriums zu den geplanten Regelungen finden Sie hier!

Bin schon gespannt auf die juristische Würdigung durch meine Blog-Kollegen!

Allgemein

Psychologie der Massen

Als Nachtrag zu meinem Beitrag betreffend Eva Herman bei Kerner ein Hinweis auf ein Online verfügbares Buch: Gustave Le Bon, Psychologie der Massen.

Besten Dank an Blog-Kollege Manuel Fritsch für den Hinweis.

Allgemein

CO2-Vernichter

Der neue BMW M3 – übrigens das Auto des geschätzten Schriftstellers T.C. Boyle – fällt ganz sicher nicht unter die Kategorie “CO2-neutral”.

Testbericht hier!

Allgemein, Steuern und Abgaben

CO²-abängige KFZ-Besteuerung

Einer Zeitungsnotiz entnahm ich kürzlich, dass sich eine Mehrheit der Österreicher für eine Besteuerung von KFZ auf Basis deren CO²-Ausstoß, anstatt auf Basis des Verbrauches aussprechen. 

Nun, dazu ist einiges zu sagen, zumal diese Aussage der Umfrage wohl missverständlich ist. 

In Österreich wird der Neuerwerb von PKW durch die Normverbrauchsabgabe besteuert. Diese errechnet sich anhand des Verbrauches und des Kaufpreis des Fahrzeuges. Was würde hier eine Umstellung vom Verbrauch auf den CO² Ausstoß bringen? Wohl nichts. Chemisch betrachtet, verbrennt 1 Liter Benzin zu 2,33 kg CO². Diese Größe ist konstant und verbrennungstechnisch kaum (sinnvoll) beeinflussbar. Das heißt, wenn Verbrauch und CO²-Ausstoß korrelieren, bedarf es hier wohl kaum einer Änderung

Anders die laufend zu entrichtende  “motorbezogene Versicherungssteuer”: Diese berechnet sich auf Basis der Leistung des PKW. Hier würde eine Umstellung vermutlich tatsächlich etwas ändern, da die Leistung mit dem Verbrauch – insbesondere in Zeiten sehr leistungsstarker Diesel-Direkteinspritzer – nicht unbedingt korreliert. Ein Golf TDI mit 90 PS verbraucht 4,3 l, einer mit 170 PS lediglich 5,9 l, jeweils im EU-Drittelmix.

Hier würde sich jetzt eine erhebliche Verschiebung ergeben, wobei nicht ganz klar ist, inwieweit diese das politisch gewünschte Ergebnis herbeiführen würde. Teuer würden “schwache” Autos mit nicht ganz so niedrigem Verbrauch.

Persönlich meine ich, dass nur eine Kombination aus Verbrauchs- und Fahrleistungsbesteuerung ein sinnvolles Ergebnis zeitigen kann.

Allgemein, Ernst beiseite

Verbrechen durch Fremde im Sinken…

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Einzig ungeklärt blieb die Frage, wie steht es um Verbrechen durch Freunde, Bekannte und Verwandte?

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Strafrecht

Anhalterecht bei “Schwarzfahreren”

Bislang nicht entschieden war in Österreich die Frage, ob private Kontrollore bei öffentlichen Verkehrsmitteln (aber diese Gruppe ist vermutlich erweiterungsfähig) ertappte Schwarzfahrer bis zum Eintreffen der Exekutive festhalten dürfen. Weitgehend war in der Bevölkerung sogar die Meinung verwurzelt, dass ein Anhalten jedenfalls unzulässig ist.

Der Oberste Gerichtshof (OGH)hat in einer brandneuen Entscheidung (GZ: 15 Os 71/07s) Folgendes klagestellt:

“Das kurzfristige Anhalten eines „Schwarzfahrers” zur
Identitätsfeststellung durch die Polizei wird auch als angemessen zu
qualifizieren sein, weil es einerseits in der Regel das gelindeste
(und einzige) Mittel zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes ist
und andererseits angesichts des Entgeltanspruches des
Beförderungsunternehmens und des Umstandes, dass bei fehlender
Durchsetzungsmöglichkeit von zivilrechtlichen Ansprüchen eines
Straßenbahnbetriebes (worunter nach § 5 Abs 1 Z 2 EisbG auch der
Betrieb einer Untergrundbahn fällt) gegen Schwarzfahrer bzw fehlender
Möglichkeit staatlicher Reaktion im Sinne Art IX Abs 1 EGVG mangels
Kenntnis der Identität des entsprechend Verdächtigen durch
herbeigerufene Polizeiorgane die Aufrechterhaltung dieser Form
städtischen Verkehrs überhaupt in Frage stehen würde.

Sollte demnach die Anhaltung eines … Verdächtigen durch Kontrollorgane einer Straßenbahn AG bis zum Eintreffen der Polizei zur Identitätsfeststellung die tatbestandliche Mindestdauer einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 99 Abs 1 StGB tatsächlich erreichen … so wird diese Freiheitsbeschränkung … als Selbsthilfe im Sinne der §§ 19, 344 ABGB gerechtfertigt sein.”

Heißt auf Deutsch: Der OGH geht davon aus, dass wenn eine Kontrolle (ohne Anhaltung) nicht effizient möglich ist, niemand zahlen würde.

Das ist ein recht düsteres Bild der Welt.

UPDATE 7.11.2007: Ein interessanter Diskussionsbeitrag in “Der Presse”

Steuern und Abgaben

Letztmals: Umsatzsteuerliche Organschaft

Der unlängst von mir angekündigte revolutionäre Artikel zu dem in der Steinzeit dieses Weblogs anhand des Falles eines Butlers von mir bereits andiskutierten Problembereich der umsatzsteuerlichen Organschaft ist nun erschienen. Zitierhinweis: Kamper, in: RdW 2007/597, Seite 576.

Man darf gespannt sein auf die Rechtsansicht der Finanzverwaltung.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Zu viele Rechtsanwälte?

Der FOKUS berichtet über die Sorgen der Rechtsanwälte in Thüringen, deren Zahl sich in der letzten Dekade verdoppelt hat. Gegenläufig war die Einkommensentwicklung. 

Wie ist die Situation in Österreich? 

Auf ca. 8 Millionen Einwohner kommen in Österreich rund 5100 praktizierende Rechtsanwälte, statistisch also auf einen Anwalt 1569 potentielle Klienten. Das ist im Vergleich zur BRD recht gut. Natürlich ist es aber nicht nur dieser Wert, der das Einkommenspotential determiniert, viel mehr sind es Faktoren wie gesetzliche Rahmenbedingungen (Anwaltspflicht!), Tarifordnungen, aber auch sicher das Streitbewusstsein der Bevölkerung und der Durchsatz mit Rechtschutzversicherungen. 

Es darf jedenfalls nicht negiert werden, dass auch in Österreich Kollegen mit dem wirtschaftlichen Überleben kämpfen. Das ist allerdings kein Branchenspezifikum und unternehmerisches Können ist heute sicher mehr gefragt denn je.

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Das Logo der österreichischen Rechtsanwaltskammern 

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