Archive for November, 2007

Allgemein, Ernst beiseite, Staat und Politik

“Grace under Pressure”

Quizfrage: Von wem ist hier die Rede?

“Hemingway hat „Courage“ einmal als „Grace under Pressure“ definiert, als „Würde auch unter Druck“. Ich habe N.N.über die letzten Monate aus der Nähe erlebt. Nur wenige sind wohl größerem Druck ausgesetzt als er und an wenigen wird von so vielen Seiten gezerrt. Kaum jemand wird aber auch so gnadenlos angegriffen. Ich kenne wenige, die dabei freundlicher, konzentrierter, und würdevoller blieben, als er es immer war. Er ist in Hemingways Sinne ein Mann der Courage. ”

Antwortmöglichkeiten:

(a) Helmut Elsner?

(b) Andrea Kdolsky? (Obiges Zitat in ge-genderter Form lesen!)

(c) Franz Voves?

(d) Tom Cruise?

Antwort: Die Würdigung galt Tom Cruise bei der Verleihung des “Courage-Bambis” für sein Wirken als Stauffenberg im gleichnamigen Film. Die Laudatio (hier nachzulesen) wurde gehalten von Frank “Franky goes to Hollywood” Schirrmacher, Herausgeber der FAZ. (Copyright des Attribut-Gags: Harald Schmidt).

 ORF ON - Cruise-Bild

Über die Frage, ob Cruise den “Courage-Bambi” zurecht erhalten habe, diskutiert man in Deutschland durchaus heftig.

Allgemein, Strafrecht

BAWAG-Prozess: “Das Geständnis” oder “Gibt es Angeklagtenintelligenz?”

In der BAWAG-Prozess Seifenoper, kam es ja diese Woche zu einer erstaunlichen Wendung: Die Angeklagten Weninger und Zwettler haben teilweise Geständnisse abgelegt.

Damit ist der Beweis erbracht, dass man sich im Strafprozess genau so dämlich intelligent und zielführend verhalten kann, wie bei der Leitung einer Bank.

Wie anders ist es zu erklären, dass ein Beschuldigter ein Geständnis zu einem Zeitpunkt ablegt, zu dem es ihm wahrscheinlich nichts mehr bringt? Faktum ist, dass das Gesetz dem Geständnis Milderungswirkung zubilligt, wenn es reumütig ist und/oder das Verfahren wesentlich vereinfacht! Nach über 50 Verhandlungstagen und Millionenaufwand für Gericht und Gutachten?

So beseitigt das Geständnis jede leise Chance, doch noch mit Freispruch davon zu kommen.

Es sieht jetzt natürlich so aus, dass eigentlich jedem vernünftigen Menschen von vorne herein klar sein hätte müssen, dass die Anklagevorwürfe zu Großteil berechtigt sind. Dann hätte man aber gleich zu Beginn gestehen können. Dann wäre es tatsächlich billiger gekommen.

Erkenntnis: Ein Bankvorstand unterscheidet sich in seiner „Angeklagtenintelligenz“ auch nicht von einem x-beliebigen Stauchdieb.

PS: Aus mir spricht die pure Enttäuschung. Ich habe gedacht, dass die allesamt ja bestmöglich stafverteidigerisch beratenen Herren vorab eine Strategie entwickelt hatten, die sie dann bis zum (eventuell bitteren) Ende durchkämpfen. Dass es nun zu so schnöden „Umfallern“ kommt, lässt das BAWAG-Drama noch eine Spur trivialer und billiger wirken.
PPS: E: 10J, Z: 8J

Allgemein, Prozessrecht, Staat und Politik

Offenbar kein Fall von Subsumptionsmaschine

Offenbar kein Fall von Subsumptionsmaschine (im Sinne der rechtspositivistischen Schule) liegt offenbar in Lambach/Oberoesterreich vor: dort selektiert ein Richter offenbar mit ganz besonderer Sorgfalt, ob nach seinen Wertvorstellungen eine einvernehmliche Scheidung bei ihm durchgeht, oder nicht.
So berichtet ORF ON, dass der Präsident des zuständigen Landesgerichtes Wels, Reiner Katzelberger, die Vorgehensweise des Lambacher Familienrichters verteidige: “Er ist ein gläubiger Katholik und hat seine Ideal- und Wertvorstellungen einer Ehe, das ist ja an sich nicht anstößig.”

Allgemein, Ernst beiseite, Staat und Politik, Verfassungsrecht

“Ausnahemzustand” und Notverordnungsrecht

Der sympathische Präsident Pakistans Pervez Musharraf wurde heute, nachdem er in einem symbolischen Akt die „Uniform des militärischen Oberbefehlshabers ausgezogen hatte“ zum Präsidenten vereidigt. Der zuvor verhängte Ausnahmezustand bleibt scheinbar aufrecht.

Man fragt sich, was eigentlich ein „Ausnahmezustand“ ist und ob es sich um eine Eigenheit von Staaten handelt, die mit den westlichen demokratischen Grundsätzen wenig am Hut haben.

Mitnichten: Auch in Österreich ist die Verhängung des „Ausnahmezustandes“, nämlich im Sinne von besonderen Ermächtigungen des Bundespräsidenten im Fall von Ausnahmesituationen, verfassungsmäßig vorgesehen und zwar in Form des Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten gem. Art. 18 des Bundesverfassungsgesetz.

Dass der Bundespräsident in Österreich – formal – Oberbefehlshaber des Bundesheers ist, fügt sich da ja fast nahtlos ins Bild.

Man stelle sich vor, Präsident Heinz Fischer beschlösse sich die Verhältnisse in Österreich nicht mehr länger anzusehen, den Ausnahmezustand zu verhängen, zöge die Uniform an und ließe die Oppositionsführer Strache, Van der Bellen und Westentaler per Postbus nach Pressburg außer Landes bringen.

Das wäre was.

Allgemein, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Anmeldung von Dienstnehmern bei SV ab 1.1.2008 vor Abeitsbeginn!

Mit 1.1.2008 ist die Anmeldung von Dienstnehmern bei der Sozialversicherung (wieder) vor Dienstantritt verpflichtend. Bisher waren Mitarbeiter  binnen 7 Tagen ab Beginn des Dienstverhältnisses anzugemelden.

Information: Steiermärkische GKK

Allgemein, Strafrecht

Frage an die Anwälte

Heute bei Johannes B. Kerner: Dr. Michael Nagel kämpft für den 17-jährigen Marco W., der seit 7 Monaten in türkischer Haft sitzt. Der Schüler ist angeklagt, im April eine 13-jährige Britin sexuell missbraucht zu haben. Marco bestreitet die Vorwürfe.

Frage JBK an den Anwalt (Sinngemäß zitiert): Haben Sie jemals versucht, mit der Familie des Mädchens Kontakt aufzunehmen?

Antwort Anwalt: Nein, und zwar deswegen nicht, weil man sonst glauben könnte, es wäre was an den Vorwürfen dran. Ich habe aber mehrmals öffentlich dazu aufgerufen, dass sich die Familie mit mir in Kontakt setzen soll.

Frage an die Anwälte: darf man das überhaupt? Meine Vermutung wäre gewesen, dass man als Anwalt nur mit dem Anwalt der Gegenseite Kontakt aufnehmen dürfe.

Allgemein

La Situazione di mia sorella non è buona

Celentano ist zurück – und er wird immer besser. Nach “Rock Politik” im letzten Jahr – nun auf RAI 1 die neueste Produktion: La Situazione di mia sorella non è buona.

Celentano

Leider funktioniert das Hochladen von Fotos momentan – gelinde gesagt – unbefriedigend. Daher der Link zum Foto hier.

Allgemein, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Öffnungszeiten

Die Österreichischen Ladenschlussregelungen sind recht restriktiv, zumindest wenn es um Sonntagsöffnung geht.
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Es scheint jedoch eine recht breite Grauzone zu geben, wenn man den florierenden sonntäglichen Einzelhandel in manchen Straßenzügen sieht.

Allgemein, Staat und Politik

Welt der Wissenschaft im Überblick

Ich muss gestehen, ich surf seit einer Stunde auf einer Website, die Christian vor kurzem verlinkt hat: Worldmapper. Und ich bin immer noch fasziniert.

Wussten Sie beispielsweise, dass Österreich in der Statistik der größten Zuwächse an wissenschaftlichen Publikationen (Vergleichszeitraum 1990 bis 2001) weltweit den achten Platz belegt? Ich meine, ganz ohne unser neues Excellence-Center in Gugging! Und noch lange vor der letzte Woche verkündeten Neuorganisation der SOWI-Fakultät in Graz. (Die Recherche war allerdings fragwürdig: mein Doktorvater, der Professor für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Prof. Gerwald Mandl, wird in dem Artikel der Kleinen Zeitung dem Institut für Soziologie zugeordnet.)

Österreich auf Platz 8 in der Kategorie “Science Growth”. Auch nicht übel: Schweiz mit Platz 3 – Deutschland nicht (!) unter den Top 15. Italien, das Land, zu dem ich enge Beziehungen pflege, auch nur Platz 24. Was soll man da sagen?

Details dazu siehe hier.

Allgemein, Strafrecht

Gender-Justiz? – Umgang mit Opfern im Strafverfahren

Ganz schlechte Presse bekommt das Straflandesgericht Graz in einem Artikel, der sich mit der Behandlung weiblicher Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten durch die Organe der Justiz befasst.

Die – doch offenbar recht voreingenommene – Autorin berichtet über mangelnde Sensibilität der Richter, sowie letztlich zu zurückhaltende Rechtsanwendung gegenüber den Tätern.

Übersehen werden da meine ich zwei Dinge. Einerseits dient das Strafverfahren primär (und dann kommt lange nichts) der Wahrheitsfindung, um zu einem Urteil über den Täter zu gelangen. Dabei ist im Zweifel – und eine nicht ganz und gar tadellose Zeugenaussage begründet einen solchen – zu Gunsten des Beschuldigten zu entscheiden und gegenbenenfalls ein Zeuge auch an seine Wahheitspflicht deutlich zu erinnern.

Weiters wird übersehen, dass bei Delikten die im “Familienkreis” geschehen, die Wahrheit oft noch mehr hinter Schleiern aus verschiedenen Motivlagen verborgen ist, als sonst im Strafverfahren. Die Annahme, dass Frauen als Opfer ausnahmslos und ohne Eigeninteresse die reine Wahrheit sagen, bestätigt sich in der Gerichtspraxis jedenfalls nicht immer. Und das in jede Richtung, nämlich zu Lasten wie zu Gunsten des Beschuldigten.

PS: Rüder Umgangton ist keine Besoderheit der genannten Verfahren, der ist vor dem Strafgericht leider weit verbreitet. Der zitierte Richter Raimung Frei etwa, ist hier eher eine (positive) Ausnahme.

Allgemein, Familien-, Erb- und Scheidungsrecht

Kindesmisshandlung: Versagen der Behörden?

Mit grauenhafter Regelmäßigkeit werden Fälle von Kindesvernachlässigungen und Misshandlungen bekannt. Zuletzt etwa der Fall des zu Tode gekommenen Luca, oder der jenes Mädchens aus Schwerin, welches offenbar geradezu verhungert ist. Fast immer wird in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob die Jugendwohlfahrtsbehörden gewissenhaft gearbeitet haben, bzw. nicht hätten früher intervenieren müssen.
 
Ich habe natürlich unbedingtes Verständnis für jeden der davon ausgeht, dass in Fällen in denen ein Kind verhungert, oder nach mehrmaliger Spitalsbehandlung aufgrund Misshandlungsverletzungen immer noch nichts unternommen wird, die Behörde versagt haben muss. Hier wird eine gewisse administrative „Trägheit“ oft mit Arbeitsüberlastung einhergehen.
 
Andererseits gibt es auch ein anderes Spannungsfeld, nämlich die grundsätzliche Frage, wie weit Behörden und Gerichte überhaupt in das Familienwesen eingreifen dürfen. Akut wird diese Frage immer, wenn es um die ultima ratio, nämlich die „Kindesabnahme“ geht. Hier wird massiv in das Grundrecht auf Familienleben eingegriffen, nämlich jenes der Eltern und des Kindes. Dass dieser Eingriff nur in ganz engen Grenzen zulässig sein darf, versteht sich von selbst. Ein einmaliger Verdachtsfall auf eine minderschwere Vernachlässigung oder Misshandlung wir hier nicht Rechtfertigung genug sein. In Deutschland gibt es  dem Vernehmen nach immer wieder Probleme mit übereifrigen Behörden und ungerechtfertigten Wegnahmen.
 
Jedenfalls sollte ein Verdachtsfall aber Anlass für die Behörden sein die Familie weiter unter Kontrolle zu halten, vor allem aber zu helfen.
 
Ich bin ehrlich gesagt froh, nicht entscheiden zu müssen, wo die Grenze für eine gerechtfertigte Wegnahme verläuft und so der Gefahr ausgesetzt zu sein, einer folgenreichen Fehleinschätzung zu unterliegen.

Allgemein, Ernst beiseite

Anwalt Meister Yoda

“Ich habe mit Ihrer Mitarbeiterin gesprochen und habe ich bereits veranlasst, dass die Klage…”

Dieser anwaltstypisch grauenhafte Satzbau in einem meiner Briefe, löste beim Adressaten eine Assotiation mit der Sprache des Meister Yoda aus der Filmserie “Star Wars” aus…

Der war wahrscheinlich auch Anwalt.

Möge die Macht mit meinen Klienten sein!

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Staat und Politik

Richter als Rechtsprechungsmaschinen? – da capo

Diese geäußerten Ansichten der Präsidentin des Obersten Gerichtshof (OGH) Dr. Irmgard Griss spiegeln sehr genau das Dilemma unseres heutigen Rechtssystems wieder. Offensichtlich haben viele Richter, vor allem Höchstrichter, den Eindruck auf Grundlage des herrschenden Rechtssystems nicht gerecht bzw rechtens entscheiden zu können. Ergebnis sind oftmals dogmatisch nicht fundierte bzw nicht erklärbare Entscheidungen. Die Rechtsunterworfenen möchten sich jedoch bei einer Prozessführung auf bestehende Spielregeln, sprich die herrschende Rechtslage verlassen können. Derzeit ist dies schlicht nicht möglich. 

Eine als Witz gemeinte kursierende Geschichte soll die derzeit herrschende Situation veranschaulichen: 

Zwei Höchstrichter des OGH gehen in einen Wald auf die Jagd. Wiewohl beide noch keinen Schuss abgegeben haben, kommt ein Dritter auf die beiden Höchstrichter zu und herrscht einen davon an, ihm sofort € 3.000 für seinen erschossenen Hund zu bezahlen. Nach kurzer Nachdenkphase händigt der eine Höchstrichter den geforderten Betrag aus. Der andere Höchstrichter fragt ihn: “Bist du verrückt, warum bezahlst du ihm das, du hast ja nicht einmal geschossen”. Dieser anwortete wiederum: “Wer weiss, die der Oberste Gerichtshof in 2 bis 3 Jahren einmal entscheidet”. 

Das Ansinnen der Präsidentin des Obersten Gerichtshof möge nicht zuletzt auch unter diesem Lichtblick sicher wohl gemeint sein, es fehlt jedoch hiezu ein passendes Rechtssystem. Wer A sagt, muss auch B sagen. Damit meine ich, dass man eben auch den Mut haben muss, unser Rechtssystem weiter zu verbessern, dies allerdings nicht durch eine dem Betroffenen willkürlich anmutende Rechtsprechung. 

Wie es geht, hat bereits vor Jahrzehnten Walter Wilburg gezeigt. Fast schon ironischer Weise wurde dessen “bewegliches System” stets mit dem Hinweis auf mangelnde Rechtssicherheit abgelehnt, wiewohl gerade dieses System eine dogmatische Basis für das Streben von Frau Dr. Irmgard Griss böte. 

Aller Anfänge sind schwer. 

Abschließend noch eine weitere Anmerkung zu einem aktuellen Beispiel: Ich wäre wirklich neugierig, wie ein Höchstrichter heute, wäre er ein auf Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt, unter Berücksichtigung der akuellen mietrechtlichen Judikatur, seine Klienten, insbesondere Vermieter, beraten würde.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Staat und Politik

Richter als Rechstsprechungsmaschinen oder Überzeugungstäter? – Gut gemeint statt Gut.

„Wollen wir Rechtsprechungsmaschinen?“, fragte die Präsidentin des Obersten Gerichtshof (OGH) Dr. Irmgard Griss anläßlich der Veranstaltung „Rechtspanorama am Juridicum“ in den Raum. Oder wolle man nicht doch lieber „Richter, die ihre ethische Überzeugung einbringen und nach einer gerechten Entscheidung suchen?“

Eigentlich eine sehr einfach zu beantwortende Frage, nämlich selbstverständlich “Rechtsprechungsmaschinen”, so abwertend diese Bezeichnung hier gebraucht wird. Ehrlich gesagt kann ich mir als Jurist im 21. Jahrhundert kaum etwas abwegigeres vorstellen, als einer Richterschaft, die sich – im Allgemeinen wie im Einzellfall – auf der Suche nach gerechten Entscheidungen befindet und persönliche ethische Überzeugungen zu verwirklichen trachtet. Im Gegenteil hat ein Richter die Aufgabe das Gesetz anzuwenden und unter allen Umständen den Willen des Gesetzgebers zu ergründen und zu respektieren. Hier kann und darf überhaupt kein Spielraum bestehen.

Was soll der Rechtssuchende überhaupt mit ethischen Überzeugungen und Vorstellungen von Gerechtigkeit anfangen? Woher soll man wissen, dass ein Richter bestimmte ethische Vorstellungen teilt? Wer fragt einen Richter bei seiner Einstellung oder der Berufung zum OGH überhaupt danach? Natürlich niemand, aber darauf darf es doch auch nicht ankommen! “Ethische Vorstellungen” repräsentieren im weiteren Sinn eine Meinung – und die ist ja Gott sei Dank weitgehend frei.

Glauben Sie mir im Übrigen, dass im Gerichtsleben fast nichts schlimmer ist, als ein Richter der von sich meint “Gerechtigkeit” schaffen zu müssen. Das sind nicht selten jene, die eigentlich die rechtsrichtige Entscheidung scheuen, oder diese gar nicht zu fällen vermögen.

Gerechtigkeit bei Gericht bedeutet gleichartige Anwendung des Gesetzes ín allen Fällen. Daher gibt es auch kein Grundrecht auf Gerechtigkeit durch, sondern nur auf Gleichheit vor dem Gesetz! Alles andere wäre schlimmste Willkür und eine Freikarte für richterlichen Überzeugungsterror.

Ehrlich gesagt bin ich einigermaßen erstaunt über das richterliche Selbstbild der Präsidentin des OGH. Hier klingt sehr ein Wille zum “gut Gemeinten” durch. Aber das ist halt oft das Gegenteil von gut.

Allgemein

Bezüge offen legen – Alles? Wirklich Alles?

Alle wollen es jetzt wissen – Nebeneinkünfte von Politikern offen legen. Nun gut – nun auch mein Senf dazu:

Erste Frage: Wer soll aller als “Politiker” gelten? Nur Angehörige von gesetzgebenden Körperschaften? Auch die Exekutive? (Müsste heißen: neben MinisterInnen und StaatssekretärInnen auch Landesräte und -innen bis hin zu Mitgliedern von Gemeindevertretungen und Stadtregierungen.) Frage: Warum dann nicht nachgerade alle, die Bezüge aus öffentlichen Mitteln beziehen? (Also etwa RichterInnen, Beamte, Vertragsbedienstete, Mitarbeiter von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, politischen Parteien). Und vor allem: im Zuge der Ausgliederungen in privatrechtliche Organisationsformen wurden in den letzten Jahrzehnten tausende Arbeitsplätze außerhalb der öffentlichen Verwaltung geschaffen, die durch das Band der kapitalmäßigen Verflechtung nach wie vor wirtschaftlich zur öffentlichen Hand gehören. Daher: wenn Offenlegung, dann auch alle Bezüge aus diesen Rechtsträgern?

Zweite Frage: Was soll als Nebeneinkünfte gelten? Nur Dienst- und Werkverträge oder auch Kapitalvermögenseinkünfte, etwa Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften oder endbesteuerte Zinsenerträge? Was ist mit Einkünften, die infolge zuvor durchgeführter Einbringung im Rahmen einer Privatstiftung anfallen und jetzt oder später an Begünstigte, zB Familienmitglieder, zufließen werden? (Man denke etwa an das Modell, Immobilienbesitz – anstatt Barvermögen – zu akkumulieren, weil das nach alter erbschaftssteuerlicher Rechtslage steuerlich günstiger war, als etwa Bargeld zu vererben.)

Ich wollte das nur einmal so anreißen, um klar zu machen, dass das Thema – wie meistens – etwas vielschichtiger ist, als es in der medial verkürzten Debatte scheinen will. Denkbar wäre, das Steuergeheimnis abzuschaffen, und jedem den Abruf der Steuerbescheide von jedermann – gleich via Internet - zugänglich zu machen. Denn nur mit dieser Maßnahme wären nachgerade alle “Nebeneinkünfte”, sofern sie nicht endbesteuert sind, oder in einem anderen Rechtsträger – siehe oben: Privatstiftung – anfallen, abgedeckt. Gleichzeitig wäre jedermann und jede Frau davon betroffen.

Eine Beschränkung auf den Kreis bestimmter Bevölkerungsgruppen (Stichwort “Politiker”) halte ich für ungerecht. 

Nebenbei bemerkt: man denkt in der öffentlichen Erregung immer nur an den Spitzenverdiener - in den Achtzigern hätte man von “Bonzen” gesprochen. Vergessen wird dabei, dass Mitglieder von Gemeindevertretungen für ihre Dienste zum Wohle des Gemeinwesens oftmals Beträge von monatlich einigen (wenigen) hundert Euro erhalten, wogegen die “Nebeneinkünfte” eigentlich die “Haupteinkünfte” sind, nämlich Arbeitseinkünfte aus völlig unverdächtiger Arbeit. 

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