Archive for November 2nd, 2007

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Kinder sind die besseren Zeugen

Der oftmals ironisch gemeinte Spruch: “Wer vor Gericht besser lügt, der gewinnt” beinhaltet im Kern in der Tat viel Wahrheit. Der Gerichtsalltag ist geprägt von Lügen. Es entspricht der Regel, dass sich die Aussagen der Parteien und Zeugen diametral widersprechen. Das Gericht hält letztlich die Aussagen einer Seite für glaubwürdig. Wie auch immer steht am Ende des Prozesses (freilich auch schon die ganze Zeit davor) fest, dass eine Partei oder ein Zeuge oder gar gleich mehrere gelogen haben müssen. Freilich stellt dies ein strafbares Verhalten dar, wird jedoch ein derartiges Strafverfahren so gut wie nie eingeleitet. Richter haben sich offenbar mit dem Lügenalltag bereits abgefunden.

 Für uns Anwälte ist besonders ärgerlich, wenn ein “gegnerischer” Zeuge derart gut lügt, dass man nicht dagegen ankommt. Umso schöner sind die Erfolge, wenn Zeugen oder Parteien ihrer Lügen etwa durch urkundliche Gegenbeweise überführt werden können.

Das Schlimmste für einen Anwalt ist freilich, wenn der eigene Klient plötzlich erstmals vor Gericht die Wahrheit sagt und davor auch seinen eigenen Anwalt die ganze Zeit belogen hat – derart ärgerliche Fälle sollen aber hier nicht Thema sein. Bei so vielen Lügen ist vielmehr die Frage, sind Lügen wirklich Lügen?

Es gibt zwei Hauptarten von Lügen:

Die freche Lüge, bei der der Lügner, die volle Wahrheit klar im Geiste, seinem Gegenüber glatt ins Gesicht lügt. Diese Lüge ist strafrechtlich relevant und moralisch verwerflich, für den Lügner allerdings recht ungefährlich, weil er weiss, dass er lügt.

Die zweite, viel weiter verbreitete Lüge, die in der Praxis auch im Gerichtsalltag viel häufiger vorkommt, ist die sozusagen “indirekte Lüge”. Der Lügner legt sich eine Pseudowahrheit zurecht, die er so stark verinnerlicht, dass er sie zuletzt selbst glaubt und von sich aus annimmt, dass er subjektiv die Wahrheit sagt.

Weitere typische Lügenkategorien, wie etwa Wahlversprechen von Politikern sollen hier außer Acht bleiben.

Ein Glücksfall sind in Gerichtsverfahren Kinder als Zeugen, wenngleich diese aus Rücksicht selten als Zeugen geführt werden. Tatsächlich sind aber Kinder bessere Beobachter und Zeugen als Erwachsene. Ein Kind sagt, wenn es nicht lügen will, die Wahrheit. Dem Kind zwingt sich die Realität noch unverstellt auf. Erwachsene sind hingegen in ihren subjektiven Wahrheitsvorstellungen stark von äußeren Einflüssen, wie etwa Medienberichte, Fragestellungen etc. geprägt.

All diese Erfahrungen schildert beispielsweise unvergleich anschaulich und lesenswert, Herbert Rosendorfer, em. Richter und Professor für bayerische Literatur, in “Die Donnerstage des Oberstaatsanwaltes”.

Allgemein, Arbeitsrecht

Falsch berechneter Lohn – Gutgläubig Verbrauchtes Zurückzuzahlen?

Kürzlich wurde bekannt, dass auf Grund eines Softwarefehlers, Soldaten des Bundesheers seit einiger Zeit “zu viel” Sold erhalten hatten, den sie nun – durch zukünftigen Lohnabzug – zurückzahlen sollen.

Diese Rückzahlungspflicht erscheint mir rechtlich auf sehr dünnem Eis, zumal hier von Fällen gutgläubigen Verbrauchs ausgegangen werden könnte.

Im Arbeits- wie auch im Unterhaltsrecht gilt laut uralter Judikatur – gestützt auf das sog. Judikat Nr. 33 (neu) – der Grundsatz, dass ein redlicher Zahlungsempfänger, soweit er nicht davon ausgehen musste die Zahlung zu Unrecht erhalten zu haben, im Falle des Verbrauches der Zuwendung, diese nicht zurückzahlen muss.

Im konkreten Fall, sofern also die Soldaten nicht ganz offensichtlich hätten erkennen müssen, dass der Sold falsch berechnet wurde, scheinen diese Voraussetzungen zutreffend. Ich nehme an, dass erste Prozesse nicht lange auf sich warten lassen werden.