Archive for Dezember, 2007

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen, Zivilrecht

Dienstunfall? Nur Fahrt zum/vom „ständigen Aufenthaltsort”!

Nach § 175 Abs 2 Z 1 ASVG ist durch die gesetzliche Unfallversicherung nur der direkte Weg zwischen dem „ständigen Aufenthaltsort” und der Arbeitsstätte geschützt. Daher gilt ausschließlich ein Unfall auf diesem Weg als Dienstunfall, der etwa einen Anspruch auf Versehrtenrente begründet.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese strenge Abgrenzung in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt, der folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Eine junge Frau erlitt als Beifahrerin ihre Freundes einen Unfall. Sie hatte zuvor bei diesem in seinem Elternhaus genächtigt, was sie jedoch nur sporadisch tat. Jedenfalls hatte sie dort noch keinen Wohn- bzw. ständigen Aufenthaltsort begründet.

Der OGH schloss daher – auch im Sinne der bisherigen Judikatur – dass aufgrund des Fehlens der Voraussetzung der Fahrt vom Wohnort, kein Wegeunfall im Sinne des ASVG vorliegt.

Die Bestimmung des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG ist für mich ganz und gar unverständlich und führt auch immer wieder zu unbilligen Ergebnissen. Warum ist (etwa in diesem Fall) die Fahrt vom eigenen Elternhaus zum Dienst “schützenswerter” als jene vom Haus des Freundes? Hier wäre wohl eine Anknüpfung am Zweck der Fahrt zum/vom Übernachtungsort sinnvoller.

Allgemein

Skisport zum Abgewöhnen

Gerne zeigen sich Politiker in Zeiten wie diesen als passionierte Skifahrer. Zumeist vor blauem Himmelszelt und auf blendend weißen bestpräparierten Pisten.

Die Online-Ausgabe der Repubblica macht da nicht mit: ins Netz gestellt werden Fotos von Italiens Presidente del Consiglio, Romano Prodi, die skimäßig abturnender nicht sein könnten. Prodi bei grauem Wetter auf grindigem Schnee am Straßenrand, dahinter ein paar vor sich hin gammelnde alte Golfs und Lancias – eine müde Plastikplane, die für ein Bar-Restaurant wirbt, insgesamt eine Szenerie zum Vergessen. Glücklich, wer daheim geblieben ist.

Prodi - Sciatore

Auch die Abreise vom Skiort wird von Repubblica-Online detailgetreu gezeigt: Prodi, die Hände in den Taschen, wie er einen Adjutanten dabei kritisch beobachtet, wie dieser die Ski ins Auto hinein zu stopfen versucht.

Prodi - Abreise

Allgemein, Staat und Politik

Zum Jahreswechsel

Meinen lieben Blog-Kollegen sowie den unzähligen Leserinnen und Lesern wünsche ich auf diesem Wege das für sie subjektiv Allerbeste für das Jahr 2008.

Was wünsche ich mir vom neuen Jahr, frage ich mich. Von den privaten und höchstpersönlichen Wünschen einmal abgesehen, wünsche ich mir in politischer und gesellschaftlicher – somit in rechtspolitischer – Sicht folgendes:

  1. Eine ausführliche Diskussion – medial und politisch – zur Frage, wie stark die staatlichen Möglichkeiten der Überwachung – siehe dazu Pratls Beitrag von letztem Jahr – tatsächlich schon sind, und wie stark sie sein sollen. Allenfalls mit Gesetzesinitiativen zur Entschärfung, falls erforderlich. Hier wäre etwa eine parlamentarische Enquete, die live im Fernsehen und im Internet übertragen werden sollte, zu empfehlen, in der offen alle Standpunkte und notwendigen Entscheidungsgrundlagen für diese oder jene Ver- oder Entschärfungsmaßnahme auf den Tisch kommen sollten.
  2. Eine viel schärfere Akzentuierung des Lebensmittelkennzeichnungsrechts durch Schaffung eines Lebensmittel-Kontrollhofes (mit Beamten mit richterlicher Unabhängigkeit), die selbst entscheiden können, ob bestimmte Lebensmittel – allenfalls mit bestimmten auflösenden Bedingungen – aus dem Verkehr gezogen werden können. Angeblich lassen sich 80% der Krebsursachen auf den Verzehr von krebsfördernden Substanzen zurück führen. Sofern erforderlich: entsprechende Gesetzesinitiativen, falls materiellrechtlich aus der Sicht der Lebensmittel-Richter Anpassungsbedarf bestehen sollte.
  3. Deckelung von Managerbezügen in öffentlichen Unternehmen nach dem Muster der Politiker-Gehaltspyramide des Bezügebegrenzungsgesetzes. Zugleich Schaffung einer Rechtsgrundlage dafür, dass sogenannte “Golden-Handshakes” in definierten Unternehmen der öffentlichen Hand (sprich: solchen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen), nicht gezahlt werden dürfen. Das würde folgendes bewirken: möchte man Spitzenmanager los werden, muss man ihnen Vorwerfbares vorhalten können, ansonsten muss man halt bis zum Auslaufen der Verträge “mit ihnen leben”.
  4. Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen in Restaurants und Bars geraucht werden darf, und unter welchen Voraussetzungen rauchfreie Zonen eingerichtet und entsprechend rauchfrei gehalten werden müssen. Gleichzeitig aber: Beendigung der Diskussion über prohibitive Maßnahmen jeder Art. Mein Zugang dazu: wer warme Mahlzeiten – von Snacks und Kleinigkeiten abgesehen – auf Tellern für den Verzehr bei Tisch gegen Entgelt serviert, muss rauchfreie Zonen dafür zur Verfügung stellen. Wer lediglich Getränke und Snacks (hier wäre die Kunst der Legisten gefordert, zu umschreiben, was ein Snack ist), serviert, soll selbst entscheiden können, ob er/sie sein/ihr ökonomisches Heil eher im rauchfreien oder im verrauchten Ambiente suchen will. Lokale, die sich über eine Fläche von mehr als 100 qm erstrecken, müssen jedenfalls einen rauchfreien Bereich haben.
  5. Neuregelung des ORF – Klärung der Frage, wodurch sich der ORF als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt klar von privaten TV-Betreibern unterscheiden muss. Stärkere Akzentuierung des Bildungsauftrages – Verbot, vier amerikanische Serienformate hinter einander im Abendprogramm abzuspielen – Schaffung eines Fernsehkanals für Live-Übertragung jeglicher Sitzungen der beiden Kammern des österr Parlaments (Copyright: Christian “Enlargeyourpen” Klepej), Überdenken der Organisation des ORF (Stichwort: Stifungsrat etc).
  6. Systematische Durchforstung des österr Rechtsbestandes nach unnötigen Gesetzen und Verordnungen durch eine Gruppe weisungsfrei und unabhängig gestellter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Abhaltung einer parlamentarischen Enquete über die Entscheidungsgrundlagen für oder gegen eine Abschaffung dieser “Überschussbestände”.

Außerdem wünsche ich mir noch vieles anderes, insbesondere im Zusammenhang mit politischer und Medienkultur, aber dazu in einem der nächsten Beiträge dann mehr.

Vorläufig: alles Liebe – grüß Euch – bis bald im Neuen Jahr!

Allgemein, Strafrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Ein Fall von Verbandsverantwortlichkeit?

Das Unternehmen Bayer Diabetes Care hat laut Medienberichten fehlerhafte Teststreifen für Blutzuckerspiegel-Messgeräte auf den Markt gebracht, die nun zurückgerufen werden müssen. Es werden falsche Messergebnisse angezeigt. Der Fehler sei beim Einsatz neuer Produktionsmaschinen entstanden.

Der Sachverhalt – bzw. dessen mögliche Folgen – ist ein klassisches Beispiel für den Anwendungsbereich des Unternehmensstrafrechtes (richtig: Verbandsverantwortlichkeitsgesetz). Sollte durch die Inverkehrbringung des fehlerhaften Produktes ein Schaden entstehen, wäre diese strafrechtlich zweifellos relevant (zumindest fahrlässige Körperverletzung) und sohin im Falle der Zurechenbarkeit das Unternehmen zu verurteilen.

Apropos Verbandsverantwortlichkeit: Das diesbezügliche Gesetz ist nun seit 1.1.2006 in Kraft. Ich habe auf die Schnelle keine Publikation über die prakitsche Bedeutung (eingeleitete Strafverfahren, Verurteilungen), die die Regelungen erlangt haben, gefunden. Verfügt jemand über diesbezügliche Quellen?

Allgemein, Prozessrecht, Strafrecht

Stafprozessnovelle 2008 – Alles Neu im Vorverfahren

Bereits im Jahr 2004 parlamentarisch beschlossen, tritt am 1.1.2008 die bezüglich des Vorverfahrens komplett neu gefasste Strafprozessordnung (StPO) in Kraft.

Faktum ist Folgendes: Wenn man die letzten Jahrzehnten bezüglich Reformen der “großen” Prozessordnungen, nämlich der Zivilprozessordnung, dem Verwaltungsverfahrensgesetz und eben der StPO betrachtet, muss man von einem großen Wurf sprechen. Tatsächlich wird erstmals seit langer Zeit ein ganz wesentlicher Verfahrensteil völlig neu gesetzlich geregelt, nämlich inhaltlich und legistisch. Dagegen war etwa die ZPO-Novelle 2002 absolut mutloses Flickwerk, das in der Praxis fast nichts gebracht hat. Vielleicht war daher der Gesetzgeber auch der Meinung, dass man einen groben Klotz (nämlich die Abläufe in Justiz und Polizei) nur mit einem groben Keil bearbeiten kann, also mit deutlichen gesetzlichen Anordnungen.

Stark vereinfacht war das System im strafrechtlichen Vorverfahren bisher so: Die Exekutive hat ermittelt und zwar von sich aus, oder auf “Ersuchen” der Staatsanwaltschaft. Was, wie, wo und gegen wen, oblag fast ausschließlich der Exekutive selbst. Lediglich, wenn es um schwere Eingriffe wie Lauschangriff etc. ging, musste ein Beschluss des Untersuchungsrichters eingeholt werden. Erst, wenn die Polizei ihre Untersuchungen abgeschlossen hatte, wurde einen „Anzeige“ formuliert und an die Staatsanwaltschaft geschickt. Diese konnte dann das Verfahren einstellen, gleich die Anklage erheben, die U-Haft beantragen oder z.B. die Vernehmung der Beteiligten durch den U-Richter betreiben.

Im neuen System, soll nun der Staatsanwalt in das Zentrum des Geschehens rücken. Er soll einerseits die Ermittlungen der Exekutive leiten und lenken, andererseits selbst Ermitteln, etwa wenn es um die Durchführung von Vernehmungen etc. geht.

Der Richter tritt in den Hintergrund, er bleibt jedoch für die Genehmigung bestimmter Handlungen (U-Haft, Zwangsmaßnahmen) zuständig.

Gegen die Grundidee dieser Neuordnung hat sich in der Lehre wenig Kritik erhoben, vermutlich weil die derzeitige Situation sicherlich in jeder Hinsicht unbefriedigend war: Die Staatsanwälte litten unter einem veritablen Minderwertigkeitskomplex, weil sich zwischen ermittelnder Exekutive und entscheidenden U-Richtern eingezwängt waren. Die Exekutive ihrerseits kümmerte sich bisweilen wenig um die anderen, sondern ermittelte eben, bis man aus ihrer Sicht fertig war.

Auch die Abschaffung des doch ein wenig inquisitorisch angehauchten “ermittelnden” U-Richter ist zu begrüßen.

Es hat einige Diskussion gegeben, ob die Beschuldigtenrechte im neuen Verfahren nun eigentlich gestärkt oder geschwächt sind. Dazu ist zu sagen, dass diese Frage – wie vieles im Prozessrecht – letztlich erst durch die Praxis der Beteiligten im Umgang mit den neuen Regeln, sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung beantwortet werden wird. Jenfalls gibt es nun für einige praktische Probleme zumindest geordnete Verfahren, wie zB den Antrag auf Verfahreneinstellung im Vorverfahren, der dann durch Richter zu beurteilen ist. Dies kann eine wirksame Waffe gegen ausufernde oder ewige Ermittlungen werden.
Einige Bestimmungen haben bedauerlicher Weise – trotz Protesten – tatsächlich in die StPO Eingang gefunden, die eigentlich ein rechtsstaatlches Armutszeugnis sind, nämlich all jene, die das Recht auf Beistand eines Verteidigers mit dem Argument der Behinderung der Ermittlung beschränken. Dies wird in Kürze einmal Gegenstand einer gesonderten Betrachtung sein.

Allgemein

Frohes Fest

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Wir wünschen allen Freunden, Klienten und Geschäftspartnern – und ganz besonders den Lesern von Law On The Blog – ein besinnliches Weihnachtsfest.

Allgemein, Staat und Politik

… wenn ich was zu entscheiden hätte!

Im Zusammenhang mit der ganzen Sache “Arigona” fällt eine Eigenart Österreichischer politischer Geisteshaltung auf: Einerseits ruft der Österreicher oft nach strengen Gesetzen, so z.B. im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht sowie insbesondere im Fremdenrecht. Natürlich soll auch der Vollzug rigoros von Statten gehen.

Anders sieht es dann aber im berühmten Einzelfall – oder wenn man selber betroffen ist – oft aus, da kann es den Österreichern oft gar nicht weichherzig genug zugehen, sodass dann mit Krampf und Not nach Ausnahmelösungen gesucht werden muss.

Dem gemäß beklagen es die Bürger und Gelehrten abwechselnd, wenn ein Politiker gesetzestreu handelt, genau so lautstark, wie wenn er es nicht tut. Paradebeispiel: Pflegeamnestie und Kindergeldrückforderung.

Ganz offen gesagt, verursacht mir diese Haltung manchmal geradezu Übelkeit. Einerseits die völlige Geringschätzung des Wertes einer gesetzmäßig handelnden Vollziehung. Andererseits aber auch die absurde Willkür, mit welcher sich des Volkes und der Medien Gunst über manche ausgießt. Und über viele, viele andere nicht. Oder glaubt jemand, dass auf diese Art die tatsächlich schlimmsten Schicksale herausgefiltert werden können?

Irgendwie bin ich froh, dass ich nichts zu entscheiden habe…

Allgemein, Staat und Politik

Was würde ich tun, wenn ich was zu entscheiden hätte?

Kurz vor Weihnachten geht die Causa “Arigona Zogaj” in die nächste Runde. Für mich als Weblogger stellt sich einmal mehr die Frage: was würde ich tun, wenn ich Innenminister/Landeshauptmann oä wäre – wenn ich etwas Relevantes dazu zu sagen oder entscheiden hätte?

Die vertretbaren Positionen sind recht klar und übersichtlich geworden; die Lösung nichtsdestotrotz gleich schwierig geblieben:

  • Es gibt die “Da-könnte-ja-jeder-daherkommen“-Position, die (mit Hinblick auf das Legalitätsprinzip und andere hohe Güter der Rechtsstaatlichkeit) darauf verweist, dass jemand, der von Anfang an einen aussichtslosen Kampf durch alle Instanzen mehrerer Verwaltungsverfahren geführt hat, letztlich wohl das Urteil der Verwaltungsbehörden und Höchstgerichte hinnehmen muss, und die Politiker gut daran täten, die Grundfesten des Rechtssystems nicht durch unsystematische Appelle oder Entscheidungen – je nachdem, ob sie Macht haben, oder nicht – auszuhebeln.
  • Und dann gibt es die – sagen wir einmal – emotionalen Positionen, denen das hohe Gut der Rechtsstaatlichkeit im Einzelfall halt nicht so wichtig ist – frei nach dem Gedanken, dass man mal “Fünf gerade sein lassen” müsse. Diese Position trauen sich zwar nur mehr wenige Verantwortungsträger einzunehmen (auch Kanzler Gusenbauer ist davon abgegangen), Ausnahmen wie zuletzt die Wortmeldung von LH Voves gehen der Sache aber auch nicht auf den Grund, und versuchen daher politischerseits manche – zB die oö Landesregierung - ihr Heil in der neuerlichen Beauftragung von weiteren Rechtsgutachten (zuletzt laut ORF bei Heinz Meyer).

So als ob man das konkrete Problem durch noch bessere Prüfung von Paragrafen und Sachverhalten lösen könnte.

Hier zeigt sich die Machtlosigkeit selbst der Mächtigen: man will offenbar wieder Zeit gewinnen, will wieder auf ein Gutachten warten, das vielleicht weitere Wege aufzeigen könnte, wie ein aussichtsloses Verwaltungsverfahren noch “menschlich” in die Länge gezogen werden könnte.

Ich war persönlich in den ersten Monaten – gleich nach dem Youtube-Film und seinen medialen Diskussionen – ganz stark auf der Seite des Rechtsstaates. Als Rechtsanwender dachte ich mir, es dürfe einfach nicht sein, dass der Eine brav das Gesetz beherzigt, und der, der sich nimmt, was er sich erwünscht, einen Vorteil heraus schlagen kann.

Mittlerweile frage ich mich, ob das wirklich eine konsequent bis zum Ende durchhaltbare Position ist. Immerhin geht es hier nicht um eine Baubewilligung oder eine Steuerforderung, sondern um die menschliche Schicksalsfrage, ob jemand in Österreich oder im Kosovo leben muss. (Wobei ich konzedieren möchte, dass im Einzelfall auch ein Steuer- oder ein Bauverfahren dramatische Konsequenzen für das Einzelschicksal haben kann).

Ich habe gestern im Fernsehen “Love actually” mit Hugh Grant geschaut. Unter anderem geht es um einen kleinen Buben in England, der in ein Mädchen verliebt ist, dass zum Abflug in die USA schon in der Sicherheitszone des Flughafens ist. Er möchte sie noch einmal sehen. Sein Vater motiviert ihn dazu, einfach durch alle Kontrolltore durchzulaufen, und sich sein Glück zu holen. Unter Umgehung aller Vorschriften – auf “Teufel komm raus”.

Ich denke, bei aller Rechtsstaatlichkeit sollte sich der einzelne Politiker diesen Spielraum nehmen. Die Familie Zogaj hat alles getan, um nach Österreich hinein zu kommen. Vielleicht auch unter Umgehung von Regeln und Gesetzen. Ich glaube, ich würde, wenn ich Minister wäre, einen Schlussstrich ziehen, und mir das Recht nehmen, der Familie die Gnade zu erteilen, die sie sich ersehnt.

Einfach so. Ohne Präjudizkraft. Eine “Österreichische Lösung” suchen – gewissermaßen.

Ja, ich glaube, so würde ich jetzt handeln.

Allgemein, WM

Wer schreibt der bleibt*

Es gibt ein paar juristische bzw. unternehmerische Sprichwörter, deren Richtigkeit erwiesen ist. Eines davon ist das dieser Kolumne diesmal Titelgebende.

Der Umgang mit „juristischem“ Schriftverkehr  ist branchenspezifisch höchst unterschiedlich. Während manche Branchen fast gänzlich auf „Handschlagvereinbarungen“ beruhen, laufen andere Gefahr in Papierbergen zu ersticken, zumal jede noch so nebensächliche Information eines Telefax oder Emails gewürdigt wird. Dass das eine enorme Ressourcenbindung hervorruft, versteht sich von selbst. Tatsache ist aber auch, dass die Quantität des Schriftverkehrs praktisch keinen Rückschluss auf dessen Qualität zulässt und kaum gewährleistet ist, dass das Entscheidende letztlich aussagekräftig dokumentiert wird.

Was ist also das „Entscheidende“? Häufig resultieren Streitigkeiten daraus, dass schon die Vertragsgrundlage für ein Geschäft unvollständig, missverständlich oder unkonkret formuliert wird, sodass sich ein Außenstehender im Streitfall  – und ein Richter in einem Prozess ist beim Vertragsabschluss eben nicht dabei gewesen – kein objektives Bild vom Inhalt eines Vertrages machen kann. Dies geht dann jedenfalls zu Lasten einer Partei, wobei schwer vorhersehbar ist, welcher. Sinnvoll ist es daher, kompliziertere Geschäfte in ordentliche Verträge zu fassen, eventuell auch unter Beiziehung eines Vertragsjuristen, der den Geschäftspartnern Fallstricke aufzeigt.

Fast genau so wichtig wie der „ursprüngliche“ Vertrag, ist die Dokumentation von nachträglichen Änderungen des Leistungsinhaltes, also z.B. Zusatzaufträgen. Hier wird oft in der Hitze des Gefechtes einer Auftragsabwicklung mündlich etwa besprochen – und vielleicht auch gleich umgesetzt -  an das sich später niemand mehr so recht erinnern kann oder will. Ein zeitnahes  Email kann in dieser Situation sehr hilfreich sein.

Ähnlich verhält sich die Sache, wenn es um Mängel geht. Egal ob während der Vertragserfüllung oder erst nach Übergabe einer Sache, sollten zu Tage getretene Mängel sofort  und detailliert dokumentiert und dem Vertragspartner angezeigt werden. Dies dient auch dazu,  nicht Gefahr zu laufen gegen „Rügeverpflichtungen“ zu verstoßen, die teilweise gesetzlich bestehen, oft aber auch in Verträgen vereinbart werden.

Unternehmer vertrauen oft auf „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGBs), die im Wirtschaftsleben geradezu exzessive Verwendung finden. Selten wird mit solchen AGBs jedoch richtig umgegangen, sodass sie im Streitfall oft wenig nutzen. Zu aller erst ist nämlich zu fragen, ob die AGBs überhaupt wirksam vereinbart wurden, wofür eine entsprechende Willenserklärung des Vertragspartners erforderlich ist. Eine Klausel auf einer irgendwann nach Vertragserfüllung übermittelten Rechnung genügt jedenfalls nicht, die AGB in Wirkung zu setzen. Auch inhaltlich setzen zahlreiche Vorschriften dem Willen des Benutzers von AGBs Grenzen. So sind zahlreiche (teilweise sogar weit verbreitete) Klauseln Konsumenten gegenüber jedenfalls unwirksam, andere, wenn sie „sittenwidrig“ sind. Bei AGBs gilt jedenfalls der Grundsatz, dass „weniger“ letztlich oft „mehr“ ist, man sich daher auf wesentliche Fragen beschränken sollte.
Insgesamt ist zu sagen, dass die Erforderlichkeit von professionellem Beistand bei der Vertragserrichtung immer im Verhältnis zum „Wert“ des Geschäftes betrachtet werden sollte, weil hier eine kleine Investition großen Schaden im Nachhinein verhindern kann.

(* Dieser Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung eines Artikels für die durch unsere Kanzlei gestaltete Kolumne im Wirtschaftsmagazin “WM”)

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Praktika

In eigener Sache:

Die Kaufmann & Pratl Rechtsanwälte Partnerschaft bietet interessierten Studierenden – in Kooperation mit der Universität Graz – laufend die Möglichkeit Praktika im Ausmaß von 1-2 Monaten zu absolvieren.

Grundsätzlich auf Volontariatsbasis, sollen diese Gelegenheit sein, das Berufsbild des Rechtsanwaltes, die Kanzleiabläufe und die Arbeit mit Klienten, Gerichten und Behörden aus den Nähe kennen zu lernen.

Von Vorteil ist die Absolvierung von Prüfungen aus dem zivilrechtlichen Bereich.

Bei Interesse ersuchen wir um schriftliche Bewerbungen.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

“Archivium” und “Elektronischer Rechtsverkehr 2.0″ – Erster Erfahrungsbericht

Seit einigen Monaten arbeitet unsere Kanzlei nunmehr mit den neuerdings im “Rechtsverkehr” mit den Gerichte einzusetzenden Instrumenten “Archivium” und “Web-ERV”.

Ersteres dient dazu, Urkunden die bisher im Grundbuch- und Firmenbuchverfahren “original” vorgelegt werden mussten, jetzt in den Kanzleien einzuscannen und auf einen Sicherheitsserver zu überspiele. Die Gerichte erhalten dann auf diese Server Zugriff und übernehmen die Daten in die Urkundensammlungen der Republik.

“Web-ERV” wiederum ist eine Weiterentwicklung des schon bestehenden Systems, mit dem Formularkalgen und Anträge bereits bisher elektronisch an Gerichte übermittelt wurden. Jetzt werden auch Beilagen und Urkunden so an die Gerichte geschickt.

Ich meine, dass das Archivium jedenfalls eine äußerst zukunftsweisende Sache ist. Abgesehen von eher komplexen Abläufen, die erst einer Eingewöhnung bedurften, ist das System  ausgereift.

Uns Rechtsanwälten kann die Sache aus einem weiteren Grund nur recht sein: Derzeit scannen wir oft Originalurkunden ein, die vorerst von einem Notar extra beglaubigt werden müssen. Das ist natürlich geradezu kindisch, da die Republik uns mit Einführung des Archivum vertraut, dass wir ordnungsgemäß – d.h. mit dem Original übereinstimmende – Urkundenscans herstellen, also letztlich beglaubigte Kopien! Bisher ein Monopol der Notare, das hier ins Wanken gebracht wird. Auf lange Sicht, wird dieses Monopol (zumindest beim Beglaubigen von Urkunden) sicher auf breiterer Front fallen müssen, denn wo rechtfertigt es sich nun noch?

Technische Ausgereiftheit kann man dem Web-ERV nicht nachsagen, da gibt es im Bereich der Usability noch Probleme. Ein Beispiel: Bisher ist es nicht möglich auf einfachem Weg nachzuvollziehen, welche Dokumente mit einem an das Gericht gesendeten Antrag etc. als “Anlage” mit gesendet wurden. Es gibt kein detailliertes Sendeprotokoll und somit keine Kontrollmöglichkeit. Ein absolutes Unding.

Beiden Systemen gemein ist, dass derzeit die Gerichtsbedienstete aus verschiedenen Gründen am aller unzufriedensten mit den Neuerungen sind. Grundbuchrechtspfleger etwa drucken sich derzeit alle elektronischen Eingaben erst wieder aus, weil sie sagen, dass man am Monitor keine Urkunden durchlesen kann. Richter klagen über Beilagen, die nicht mehr farblich markiert sind, weil man nur schwarzweiß scannen darf.

Work in Progress derzeit.

Allgemein

Club 2 – Steno

23 Uhr – es fängt fragwürdig an – die Diskutanten marschieren (ungewohnter weise) auf – Nagiller inszeniert das Niedersetzen. Dann eine Rückblende inclusive der unvermeidlichen Masturbationsszene von Nina Hagen. Na gut. Im Gespräch zwischen Nagiller und Gallmetzer löst sich meine erste Ablehnung wieder auf: ich fühl mich wohl, wenn ich den Rudi Nagiller sehe und höre. Fühle mich zurück versetzt in Zeiten von Kreisky, Androsch, Taus und Mock. Emotional habe ich das Gefühl, der Club 2 war nie weg.

Allen medialen Unkenrufen zum Trotz wird der neue Club eine tolle Sache. Auch wenn die inhaltliche Seite der Diskussion ziemlich leer durchgeht – ich habe mitstenografiert, für alle, die es interessiert:

ORF/Thomas Ramstorfer

23 Uhr 10 – Marlene Streeruwitz bringt eine These, um die sich die Diskussion die weitere längste Zeit dreht: Medien sind zu billig – Geschenkt sei etwas für die Familie – Qualität soll etwas kosten. Man weiß nicht ganz, wo der nebulose Ansatz hin führen soll. Später spitzt sich dieser Ansatz auf eine Kritik an großen Medienkonzernen und -konzentrationen zu.

23 Uhr 20 – Dichand entfacht etwas, was an einem anderen Tag die Qualität eines Zickenstreits erlangen könnte. Sie ist Herausgeberin eines Gratismediums. Leider mangelt es aber an Botschaft bei Frau Dichand. Sie lebt in der knallharten Welt der Medienrealität und kennt sich aus bei Kapitaleinsatz, Medienprodukten, Content, User-generated-Content etc. Innerlich fragt sie sich: “Billige Medien – What shalls?” Viel mehr an Argumenten kommt auch später nicht mehr.

23 Uhr 30 – Medienphilosoph Hartmann will mit der provokanten Meldung punkten, dass die ORF-Gebühren zu hoch seien. Er relativiert damit geglückt, die “Medien-zu-billig-These” von Streeruwitz. Und will der ersten Sendung einen Akzent geben. Außerdem führt er noch den Begriff “Club 2.0″ ein – und das war es dann auch schon von seiner Seite.

23 Uhr 40 – Man ist sich einig, dass das Internet die Medienwelt verändert hat – der FM4-Internet-Experte sagt: alles ist demokratisch. Streeruwitz: Blogs sind lustvoll und verstärkend. Man weiß wieder nicht genau, wo sie hin will.

23 Uhr 45 – Medienunternehmer Michael Grabner: Medienkonzentration ist notwendig. Philosoph Hartmann will sich wirklich in die Geschichte des Club 2 spielen und zum Dauergast avancieren: er greift Grabner an (“Zynismus”), verweist auf Massenkündigungen von Qualitätsjournalisten in Deutschland – kann aber auf Nachfrage keine Beispiele nennen.

23 Uhr 49: jetzt kommt der Club auf den Punkt: Dichand fühlt sich angegriffen von Streeruwitz: bei mir sitzen 50 Leute in der Redaktion, die haben eigene Gedanken, da kann ich auch nicht runter gehen, und sagen, wir schreiben jetzt so. Sie hat nicht verstanden, was Kritiker zu Recht an einer rein kapitalistisch und lobbyistisch geführten Medienwelt bemängeln.

23 Uhr 54: Nur mehr konsumistische Muster – keine Information mehr, sagt Hartmann. Grabner stimmt in einem Punkt zu: Lobbyisten hätten in jüngerer Zeit an Bedeutung gewonnen.

Streeruwitz hat schon seit 20 Minuten nichts mehr gesagt.

Nagillers Fazit um Mitternacht: Wer bestimmt die Meinungen, diese Frage könne man nicht in einer Stunde beantworten. Aber was man feststellen kann: Verschiebung von den Schreibern zu den Medieneigentümern.

ORF/Thomas Ramstorfer

Gesamteindruck: sehr positiv, auch wenn die heutige Sendung keine Sternstunde war.

Man merkt erst, was einem abgegangen ist, wenn man wieder Philosophen mit Unternehmern streiten sieht. (Auch wenn kein brillanter Gedanke heraus kommt.) Hoffentlich treibt der ORF noch viele unverbrauchte Diskutanten auf.

Ich freu mich schon auf Club-2-Sendungen mit Wirtschafts- und Justizthemen.

Weiter so!

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Die “Weinjause” als Dienstunfall?

Ein niemals enden wollendes Thema für höchstgerichtliche Entscheidungen ist die Frage der Einordnung einer Tätigkeit, als dienstlich oder außerdienstlich. Höchst relevant ist das nämlich dann, wenn es bei einer Verrichtung zu einem Unfall kommt. Das Vorleigen eines “Dienstunfall” ist nämlich Voraussetzung für den Erhalt z.B. einer Versehrtenrente.

In einem aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (GZ: 10 ObS 63/07y) ging es um die Frage, in wie weit die Bereitung einer “Weinjause” im Zuge einer Arbeitspause vom Dienstbegriff umfasst und somit geschützt ist. Der Kläger verletzte sich nämlich just beim Öffnen einer Weinflasche am Handgelenk…

Nun, wenig überraschend ist das kein Dienstunfall: Der OGH meint, es fehle der notwendige innere Zusammenhang zwischen dem vom Kläger bei der Vorbereitung der „Weinjause“ erlittenen Unfall und der geschützten Tätigkeit.

Allgemein, Staat und Politik

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Allgemein, Staat und Politik, Verfassungsrecht

Scientology “Verfassungswidrig” – Verbot nötig?

Die Deutschen Innenminister sind laut Medienberichten der Meinung, die Sekte “Scientology” sei eine “nicht mit der Verfassung vereinbare Organisation”. Einige fordern gar ein Verbot.

Ich bin – so wenig persönliche Sympathie ich für Sektiererei hege – für Vorsicht im Bezug auf solche Verbote. Tatsache ist, dass Sekten grundsätzlich ja aus mündigen Individuen bestehen, deren Freiheit es sein muss, sich möglicherweise auch auf obskurste Art innerhalb der Sekte behandeln zu lassen. Staatlich zu überprüfen, in welcher Weise sich Bürger organisieren, gerät weiters fast zwingend in Konflikt mit dem bürgerlichen Freiheitsrechten.

Man muss darüber hinaus halt akzeptieren, dass er ein Recht gibt sich selbst zu schaden, weshalb es nicht verboten ist sich tätowieren zu lassen, sinnlos zu betrinken oder bei schlechtem Wetter bergwandern zu gehen. Oder ein Klingelton-Abo abzuschließen. Da kommt man oft noch schwerer heraus als aus einer Sekte! Alles wahrscheinlich konkretere und für viel mehr Menschen relevante Gefährdungen für Leben und Fortkommen als Scientology.

Soweit es um “Staatsfeindlichkeit” geht, wird halt auch zu hinterfragen sein, wie ernst irgendwelche Pläne, selbst wenn sie verschriftlicht und tatsächlich verfolgt werden, zu nehmen sind, wenn man so manche “Idee” von Scientology liest.

Unfassbar komisch und aufschlussreich, die Cartoonserie “Southpark”: “This is what Scientologistst actually believe.”

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