Privates Fehlverhalten und Politische Verantwortung
Es wird berichtet, dass ein hochrangiger Salzburger Landespolitiker stark alkoholisiert “aus dem Verkehr gezogen” wurde. 1,8 Promille, Führerscheinentzug etc.
Nun ist die Rede von einem “schweren Fehler” und davon, dass “man nicht zur Tagesordnung übergehen” werde, nicht jedoch von Rücktritt.
Nun ich kenn den Betroffenen nicht, und gehe davon aus, dass es sich um einen integren und verdienten Mann handelt. Andererseits stellt sich in Fällen von Fehlverhalten von Politiker schon immer die Frage, ob hier dann einfach doch zur Tagesordnung übergegangen werden darf sohin der Betroffen keine persönliche Konsequenz hinsichtlich seines Amtes zu ziehen hat: Grundsätzlich gilt natürlich für Jedermann, dass ein (einmaliges) Fehlverhalten grundsätzlich unter dem milden Licht der Chance auf Besserung ohne Zerstörung der Existenz durch gesellschaftliche Ächtung oder Stigmatisierung gesehen werden muss. Das gilt natürlich auch hier.
Andererseits ist gerade bei dieser Art von Fehlverhalten, wo eben sozial besonders störendes, aber eben weit verbreitetes Verhalten verhindert werden soll, das Benehmen eines Politiker anders zu gewichten, als das des Normalbürgers. Gerade hier ist nämlich der „Vorbildeffekt“ enorm – und zwar im Schlechten: Klarerweise wird kaum jemand nicht betrunken fahren, weil es ein Politiker auch nicht tut. Ein Verhalten wird aber dann viel eher zum Kavaliersdelikt, wenn es Politiker auch setzten und das ohne drastische Konsequenz bleibt. Und welches Vertauen in staatlich Institutionen soll der Bürger haben, wen ihre Repräsentanten keine gesteigerte Verbundenheit den Gesetzen zeigen?
Ich meine der Betroffenen sollte sich überlegen welche Reaktion hier die Richtige wäre.
26 Apr 2008 Johannes Pratl 1 comment




