Die Richter im BAWAG-Skandal haben einen Wirtschaftsprüfer wegen Bilanzfälschung und Untreue hart bestraft. Der Berufsstand hat gestern mit der Ankündigung einer Informationsoffensive reagiert. Kammer der Wirtschaftstreuhänder und IWP – so eine gestern veröffentlichte Aussendung – werde sich “nicht nur auf Grund des Prozessausganges – im Rahmen einer Aufklärungsinitiative, die wir im dazu eingerichteten Imageausschuss vorbereiten – intensiv darum bemühen, die komplexen Tätigkeiten und Aufgabenbereiche eines Wirtschaftsprüfers einer interessierten Öffentlichkeit bestmöglich nahe zu bringen. (…)”
Ohne den Ausführungen des Imageausschusses vorgreifen zu wollen will ich es mal – ganz ohne Komplexität – so versuchen:
- Der WP ist zwar in erster Linie Begutachter des vom Vorstand/Aufsichtsrat erstellten Jahresabschlusses -
- aber in zweiter Linie noch viel mehr: ihn trifft eine Redepflicht gegenüber dem Aufsichtsrat, wenn er Verstöße gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag wahrnimmt,
- weiters auch, wenn die Gesellschaft in ihrem Bestand gefährdet ist.
- Der WP hat im Aufsichtsrat über seine Prüfung des Jahresabschlusses zu berichten
- und den Aufsichtsrat in die Lage zu versetzen, seinerseits ein Prüfungsurteil über den Jahresabschluss und die Arbeit des Vorstandes zu fassen.
Das alles sind sehr klare und umfassende Informationspflichten – der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und da er nach hL nicht selber eigenmächtig “vor Ort” prüfen darf, benötigt er umso mehr die volle Information des Wirtschaftsprüfers. Der WP als ausführendes Instrument der aufsichtsrätlichen Kontrolle.
Wenn der Wirtschaftsprüfer sich auch noch in einer Konstellation befindet, in der
- ein sehr dominanter – einige sagen: herrschsüchtiger – Vorstand,
- ein Häufchen an schwachen und uninformierten Aufsichtsräten, die ihn überwachen sollen, befehligt,
- und wenn diesem Vorstand – wie den Aufsichtsratsmitgliedern – für bestimmte Veranlagungen und Spekulationsgeschäfte die nötige Sachkenntnis fehlt (wie der verurteilte Vorstandsvorsitzende im profil-Interview dieser Woche selbst zugibt),
- UND es zu schwerwiegenden Verlusten aus diesen Geschäften kommt,
dann meint das Gericht – wohl nicht ganz zu Unrecht – dass der Wirtschaftsprüfer hätte reden müssen – und zwar vor dem Gesamtaufsichtsrat – und in aller Deutlichkeit. Die Richterin sinngemäß zitiert: ohne das Schweigen des WP wäre es nicht möglich gewesen, die Verluste zu verheimlichen.
Ich denke, an diesem recht einleuchtenden – und gar nicht komplexen – Gedanken wird auch der Imageausschuss der unserer Kammer nicht vorbei kommen.
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Keine Frage, es gibt jede Menge an Entlastungsargumenten. So klingt es glaubwürdig, wenn gesagt wird, ein klares Wort im Gesamtaufsichtsrat wäre unmöglich vertraulich geblieben und hätte es infolge Indiskretionen schnell zu einer finanziellen Schieflage der Bank kommen können. Schweigen, um die Bank zu retten.
Daher habe man dann auch eine Haftung durch den Gesellschafter als Sicherstellung für die vom Ausfall bedrohten Forderungen (man hatte nämlich das Spekulationskapital über Kredite in Stiftungen verbracht, von wo es dann auch in die weite Welt geschickt wurde) akzeptiert, was übrigens auch rein bilanzrechtlich vom Gutachter nicht beanstandet wurde.
Die Frage ist, ob man verpflichtet ist, bereits entstandene Verluste vorbehaltlos dem Gesamtaufsichtsrat zu erklären, auch wenn Indiskretionen und daraus negative Folgewirkungen zu erwarten sind.
Das Gericht hat diese Frage bejaht – hätte der WP gleich am Anfang geredet, wären die viel schlimmeren späteren Verluste entweder nicht passiert, oder sie wären danach mit Deckung des Aufsichtsrates passiert (was allerdings eher unwahrscheinlich ist).
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Veruntreuungen laufen oft nach dem Schema ab, dass versucht wird, zunächst kleine Verluste durch spätere größere Spekulationsgeschäfte zu kompensieren, die dann wiederum Verluste verursachen. So kaskadieren sich die Verluste in die Höhe, bis sie nicht mehr verheimlicht werden können.
Ich denke, die BAWAG war zu allen Zeiten eine “TBTF-Bank”, also eine “too big to fail”-Bank. Die Republik hätte sich zu keiner Zeit leisten können, diese Bank fallen zu lassen. Hinzu kommt, dass die ersten Verluste (500 Mio EUR) auch wieder nicht so dramatisch waren, als dass man gleich den Run auf die Bank befürchten hätte müssen.
Wie Kollege Pratl schon unter dem Topos “Schmalz” geschrieben hat: hier wurde aus Gründen der Generalprävention ein Exempel statuiert. Man muss sagen: der Fall hat sich wirklich dazu aufgedrängt.