Archive for September, 2008

Allgemein, Musik, Lifestyle, Seitenblicke

Stilikone

Da ich als Autor dieses Blogs zu Themen aktueller politischer Debatten, wie auch zu aktuellen Themen meines Berufes – siehe Kollege Pratls Beitrag zu meinem jüngsten Interview – nichts sagen möchte und sollte, darf ich kurz über meinen gestrigen Konzertbesuch in Wien berichten.

Alles, was man über die Perfektion und Überfrachtung der Show sagen kann, wurde heute ohnedies schon in den Medien weitgehend übereinstimmend berichtet.

Ich bin mit geringen Erwartungen nach Wien gefahren, zumal ich mich regelmäßig beim Anschauen der Live-DVD “Confessions” nach 10 Minuten langweile. Das liegt nicht an der Musik, das liegt einzig daran, dass ich Disco-Musik im allgemeinen und Madonnas Disco-Pop im speziellen nicht besonders aufregend finde.

Und im Rock-Fach wiederum ist Madonna einfach nicht überzeugend: sie tut so, als spiele sie Gitarre und produziert dabei nur “indistinct noise” ohne Melodie.

So blieben am Ende des Tages wenige erinnernswerte Momente: die Viertelstunde mit “Mulatschag”-Folklore (“La Isla Bonita” und einige osteuropäische Volkslieder) sowie das ewig schöne “Like a prayer”.

Allgemein, Ernst beiseite, Staat und Politik

Wahlkampf 2008 – Ende in Sicht!

Der Wahlkampf 2008 ist am kommenden Sonntag endgültig zu Ende. Mir fällt ein Stein – vom Hirn.

Allgemein

Typografisches

Typography for lawyers.

Allgemein, Staat und Politik

Düster

Düstere Aussichten und bittere Wahrheiten präsentiert der Direktor des Grazer Stadtrechnungshofes, und Mitautor diese Blogs, Dr. Günter Riegler in einem Interview mit der ”Kleinen Zeitung” hinsichtlich des Zustandes der Finanzen der Stadt Graz: 

“Die finanzielle Lage im laufenden Haushalt ist derzeit grottenschlecht, wir können uns nicht einmal die Zinsbelastung der bisherigen Investitionen leisten.” 

Jetzt darf man gespannt sein, welche Konsequenz die Politik aus der Analyse – deren Überraschungseffekt bei den Eingeweihten wohl eher mäßig war – ziehen wird. Ein langer Wunschzettel für künftige Projekte und Ausgaben existiert jedenfalls bereits. 

Musik, Lifestyle, Seitenblicke

September 11

Etwas verspätet zum diesjährigen September 11 ein Link zu einem Youtube-Video: David Bowie beim Concert for New York City mit einem Simon-&-Garfunkel Song. Bowie at his best: nur Stimme und ein Mini-Synthesizer.

Ich hab diese Interpretation dieses Liedes erst Jahre nach diesem Konzert gehört, eines Nachts im Sommer 2006 im Radio 1 auf einer Autobahn kurz vor Rom. Und dieses Lied kam wie eine Offenbarung über mich – hören Sie selber.

Die Lyrics dazu:

let us be lovers well marry our fortunes together
Ive got some real estate here in my bag
So we bought a pack of cigarettes and mrs. wagner pies
And we walked off to look for america
kathy, I said as we boarded a greyhound in pittsburgh
michigan seems like a dream to me now
It took me four days to hitchhike from saginaw
Ive gone to look for america

Laughing on the bus
Playing games with the faces
She said the man in the gabardine suit was a spy
I said be careful his bowtie is really a camera

toss me a cigarette, I think theres one in my raincoat
we smoked the last one an hour ago
So I looked at the scenery, she read her magazine
And the moon rose over an open field

kathy, Im lost, I said, though I knew she was sleeping
Im empty and aching and I dont know why
Counting the cars on the new jersey turnpike
Theyve all gone to look for america
All gone to look for america
All gone to look for america

Allgemein, Ernst beiseite

Höflichkeit im Geschäftsleben

Ich habe heute – zugegeben beruflich, nicht als Kunde – bei der G. Versicherung angerufen.

Nach einer (gefühlten) Stunde in der Warteschleife, die mir versicherte, dass bei der G. Versicherung Kundenservice an 1. Stelle stehe, folgender Dialog:

Mitarbeiter (unverständlich): Höx..m..x.

Ich: Pratl, Grüß Gott, den Herrn Magister K. bitte!

Mitarbeiter: Der, ist noch nicht da oder telefoniert, ein Bisserl später.

Ich: Ok, danke, dann ru…. Besetztzeichen.

Kein “Schönen Tag”, “Auf Wiederhören”, “Danke für den Anruf”, nichts. Nur ein Besetztzeichen.

Aber es steht ja nur Kundenservice und nicht Höflichkeit bei der G. Versicherung an 1. Stelle.

Konsumentenrecht

Achtung bei Geschenksgutscheinen

Vor mehr als einem Jahr erhielt ich von Freunden einen Geschenksgutschein für einen Tanzkurs bei einer Grazer Tanzschule geschenkt. Das bedeutet: meine Freunde haben der Tanzschule einen Geldbetrag von EUR 108,00 bezahlt, und dafür ein Stück Papier – den Geschenksgutschein – erhalten, den sie mir geschenkt haben.

Das Geschenk, genauer gesagt, die Absicht, mir eine Freude zu machen, hat mich sehr gefreut – allein, meine Lebensumstände – Beruf und Familie – haben es bis dato nicht zugelassen, den Gutschein einzulösen. Und um es ganz ehrlich zu sagen: bis jetzt habe ich, Dancing Stars zum Trotz, die Liebe zum Tanzsport noch nicht entdeckt. Aus mir wird nie ein Kelly Kainz (Foto) oder ein Dorian Steidl.

Eigentlich würde ich mir gerne mit dem Geld irgendwas Schönes zum Skitouren-Gehen oder Bergsteigen kaufen, oder vielleicht auch etwas für den Segelsport – zum Beispiel. Und die Freunde, die mir mit ihrem Geld das Geschenk gemacht haben, würden das sicher verstehen; schließlich ist ja jede Verwendung des Geldes besser, als jene, dass es auf dem Konto der Tanzschule liegt.
Geht aber nicht. Die Tanzschulbesitzerin sagt mir heute am Telefon: “Ich kann Ihnen den Gutschein gern noch etwas verlängern, falls Sie im Moment keine Zeit für den Tanzkurs haben, aber auszahlen kann ich Ihnen den Betrag nicht.”

Auf meinen Einwand, am “können” kann es wohl nicht liegen – offenbar will sie mir das Geld nicht zurück geben – meinte Sie nur, das sei wohl eine Interpretationsfrage.

Ich nehme an, es wird wohl so sein, dass es irgendwelche Geschäftsbedingungen der Tanzschule geben wird, die besagen, dass man einen einmal geleisteten Betrag für einen solchen Gutschein nicht wieder in bar zurück bekommt.

Das Argument der Tanzschule wird wahrscheinlich lauten: mit der Anzahlung – und nichts anderes kann ein solcher “Kauf” eines Gutscheines sein – habe man bereits einen Vertragswillen geäußert und ich sei halt jetzt in Annahmeverzug; ich kann ja jederzeit tanzen kommen.

Ich sage: es ist eben nur eine Anzahlung, und der Beschenkte hat im Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung noch gar keine Gelegenheit, einen Willen zum Vertragsabschluss zu äußern. Kann eine solche geleistete Anzahlung “einfach so” dem Anzahlungsempfänger “zufallen”?

Anders gelagert – und hier überhaupt nicht analog – scheinen mir übrigens Fälle zu sein, in denen man bspw von einem Fast-Food-Lokal Gutscheine – zB für eine 10%ige Ermäßigung eines Hamburgers – per Post oder in der Zeitung geschenkt bekommt. Hier bietet das Fast-Food-Lokal nach meinem Rechtsverständnis eine Ware zu einem bestimmten reduzierten Preis an. Wer möchte, kann dann in der Folge zum reduzierten Preis einen Kaufvertrag schließen. Einleuchtend, dass das Fast-Food-Lokal dieses Versprechen nicht so verstanden wissen will, dass man sich den Ermäßigungsbetrag auszahlen lassen kann.

Für Unternehmen ist der Geschenksgutschein jedenfalls eine Super-Sache – man bekommt gleich einen Geldbetrag und muss erst später liefern. Vielleicht auch nie. Wahrscheinlich liegen in Österreichs Haushalten Millionenbeträge an nicht eingelösten Geschenksgutscheinen herum und geraten in Vergessenheit.

Allgemein, Musik, Lifestyle, Seitenblicke

Sysiphus

Richard “Rick” Wright (1943 – 2008)

*

Als Hörprobe empfehle ich das vielleicht wichtigste Pink-Floyd-Album “Ummagumma” – und da wiederum die zweite LP mit Sysiphus I-IV.

Allgemein, WM, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Kundenbeziehung und Konsumentenschutz *

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die den unternehmerischen Alltag prägen, sollen im weitesten Sinne das Verhältnis zwischen Kunden und Unternehmen, also den B2C Bereich regeln. Die sogenannte Vertragsfreiheit, also die Möglichkeit eine Geschäftsbeziehung inhaltlich frei zu gestalten, ist in vielen Bereichen deutlich eingeschränkt, in manchen geradezu außer Kraft gesetzt. Daneben gelten viele Verpflichtungen, die die Transparenz des  Marktes herstellen und die Gefahr von Übervorteilung hintanhalten sollen, beispielsweise Pflichten zur Preisauszeichnung oder Rechnungslegung.

Der Gesetzgeber geht davon aus – und wird das natürlich in der heutigen Zeit tatsächlich regelmäßig zutreffen – , dass zwischen Unternehmen und Konsumenten regelmäßig ein Informations- und Machtgefälle zu Gunsten des Unternehmens herrscht. Der Konsument benötigt daher potentiell mehr Schutz um seine Rechte durchzusetzen bzw. eine Position zu erlangen, die eine Marktteilnahme zu fairen Bedingungen ermöglicht.

Zu allererst denkt man in diesem Zusammenhang naturgemäß an das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Das KSchG räumt dem Konsumenten durch viele einzelne Ge- und Verbote primär auf der Ebene des Vertragsrechtes einerseits unabdingbare Rechte (z.B. Rücktritts- und Gewährleistungsrechte) ein, andererseits verbietet es bestimmte, im B2B Bereich gänzlich unbedenkliche vertragliche Konstruktionen. Etwa im Wege der gesetzlichen Aufzählung „verbotener Bestimmungen“ werden Vertragsklauseln, obwohl sie vielleicht sogar in Verträgen niedergeschrieben sind, nicht Vertragsbestandteil und kann sich der Unternehmer darauf nicht berufen. Auch stehen dem Konsumenten im Falle der Verletzung von Informationspflichten regelmäßig Rücktrittsrechte zu, das Geschäft bleibt also für den Unternehmer quasi in Schwebe.

Allgemeiner und umfassender regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Marktteilnahme und verbietet „unlautere“ Geschäftspraktiken, insbesondere soweit sie irreführend oder aggressiv sind.. Das UWG setzt primär auf die Selbstkontrolle des Marktes, gibt es doch vorderhand dem Mitbewerber die Möglichkeit mit Unterlassungs- und Schadenersatzklage vorzugehen.

Einige Gesetze haben den Schutz von Vertragspartnern zum Gegenstand, für die das abgeschlossene Geschäft „außergewöhnlich“ ist. Bekanntestes Beispiel hiefür ist das Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Geschäfte, die die Beschaffung von Wohnraum durch Neubau zum Gegenstand haben, unterliegen dadurch strengen Regelungen über Zahlungsabläufe nach Baufortschritt und insbesondere die Sicherstellung des Eigentumserwerbes. Im Falle eines Verstoßes gegen Vorschriften des  BTVG stehen dem Käufer einerseits Rücktrittrechte zu, andererseits riskiert der Unternehmer hohe Verwaltungsstrafen.

Die Praxis zeigt, dass sich auch Unternehmer nicht selten nur unzureichend über die rechtlichen Konsequenzen gewisser Verhaltensweisen und die Rechte ihrer Kunden informieren und dadurch unter Umständen Risiken in Kauf nehmen, die schnell lästig und unangenehm, aber z.B. im Falle einer Wettbewerbsklage aufgrund einer möglicherweise gesetzwidrigen Werbekampagne existenzbedrohend sein können.

(* Dieser Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung eines Artikels für die durch uns gestaltete Kolumne im Wirtschaftsmagazin “WM”)

 

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Staat und Politik

Haftentschädigung

Das Rechtspanorama der Tageszeitung “Die Presse” macht auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof (GZ 1 Ob 263/07v) aufmerksam, die im Zusammenhang mit einer Haftentschädigungsklage ergangen ist. Ein Untersuchungshäftling wurde nach einem Freispruch in der Hauptverhadlung nach 148 Tagen entlassen und begehrte dafür den mittlerweile mehrfach judizierten Satz von € 100,– pro Hafttag.

Die Republik bezahlte die Hälfte und bestritt das Mehrbegehren mit einer außerordentlich zynisch anmutenden Begründung:

“Bei der Bemessung der Haftentschädigung sei auch zu berücksichtigen, dass der Kläger zum damaligen Zeitpunkt Asylwerber gewesen sei und über kein Einkommen oder Vermögen verfügt habe. Deswegen sei durch die Haft keine bedeutsame Änderung in seinen Lebensverhältnissen eingetreten.”

Das heißt nichts anderes als dass die Republik davon ausgeht, dass in Österreich Asylwerber zu sein genau so angenehm ist wie inhaftiert. Da fragt man sich, von welchen Vorstellungen hier ausgegangen wird.

Dem Vertreter der Republik sei mit auf den Weg gegeben: Nicht alles was man sich denkt, darf/soll man auch im Prozess vorbringen. Das bringt oft nichts oder führt zum Gegenteil.

Allgemein, Musik, Lifestyle, Seitenblicke

Jon Hopkins Musik jetzt auf ARTE

Soeben auf ARTE: Biennale de la Danse de Lyon mit Musik von John Hopkins.

Hörproben auf seinem Myspace hier: http://www.myspace.com/jonhopkins – Wirklich hörenswert der Track “Second Sense”.

Allgemein, Neue Gesetze

Käselagerhaltungsbeihilferverordnung 2008

Was würden Sie meinen? Existiert eine “Käselagerhaltungsbeihilferverordnung 2008″ oder ist das eine Erfindung eines halblustigen Weblogautors, der die Gesetztesflut und Tendenz zur Mikronormierung aller Lebenbereiche persiflieren möchte?

Tragischer Weise gibt sie tatsächlich: Budesgesetzblatt II Nr. 299 zum nachlesen.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Prozessrecht

Der Gutachter das Orakel – Macht und Zweifel

Derzeit werden schwere Vorwürfe gegen einen der renommiertesten Österreichischen Kinderpsychiater und vielfachen Gerichtssachverständigen Prof. Max Friedrich laut. Ihm wird nichts weniger vorgeworfen, als durch methodisch verfehlte Gutachten zu Falschverurteilungen beigetragen zu haben. Gerade in einem Fach, dass regelmäßig mit ganz abscheulichen Delikten wie Kindesmissbrauch etc. konfrontiert ist, ein unfassbarer Vorwurf.

Es ist natürlich unfair, aber ich schätze viele Juristen und Anwälte werden diese Berichte – völlig losgelöst von der Person des Gutachters – mit einer gewissen Genugtuung (die weniger charakterfesten Kollegen sogar mit Schadenfreude) lesen.

Der Gutachter ersetzt in einer Zeit in der die Transzendenz in den Verfahrenordnungen keinen Platz mehr hat, die ”absoluten Erkenntnisquellen” wie etwa Gottesurteil und Orakel. Geschützt durch die Rechtsordnung und die Judikatur, ist die gutachterliche Aussage regelmäßig unantastbar, seine Feststellungen absolut und fast nicht wiederlegbar. 

Der Streit mit dem Sachverständigen im Prozess gilt als unangebracht und querulatorisch, wenn nicht dumm: Denn der gleiche Sachverständige beurteilt vielleicht morgen einen anderen deiner Fälle und wer will es sich dauerhaft verscherzen? Das geht so weit, das etwa regelmäßig absurd hohe, und zur Sache in keinem Verhältnis stehende Honorarforderungen von Sachverständigen unkritisiert anerkannt werden.

Persönlich würde ich es begrüßen, würde der Einsatz von Sachverständigen in Verfahren wieder auf ein vernünftiges, notwendiges Ausmaß reduziert werden. Viele Richter bestellen – ob aus Unsicherheit oder Bequemlichkeit – im Prozess bei absolut jeder Gelegenheit erst einmal einen SV und überlassen diesem dann über weite Strecken das Erkenntnisverfahren. Dies führt aber, weil sich der Richter quasi physisch und gedanklich bis zum Vorliegen des Gutachten aus dem Prozess verabschiedet, zu einem Totalverlust der Unmittelbarkeit des Verfahrens: Der SV nimmt in Augenschein, befragt Zeuge, ja er stellt den Sachverhalt unter Würdigung der Beweise praktisch alleine fest. Das ist aber eine Aufgabe die dem Richter vorbehalten ist.
 

Allgemein, Staat und Politik

Rechtsstaat und Logik im Wahlkampf

Die Tageszeitung Der Standard berichtet über eine Idee der Innemninisterin Maria Fekter (ÖVP) wie folgt:

Asylwerber sollten künftig nicht erst nach einem rechtskräftigen Urteil, sondern schon ab “Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft” beschleunigt abgeschoben werden – und zwar auch bei leichteren Delikten wie etwa “Diebstahl oder Raub” : Soweit präzisierte eine Sprecherin von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) am Montag den Vorschlag ihrer Chefin vom Sonntag.”

Das ist ja –abgesehen von der rechtsstaatlichen Großartigkeit der Idee – in mehrerer Hinsicht echt super!

  • Die ÖVP bzw. die Innenministerin ist offenbar Anhängerin der Entkriminalisierungsideen, zählt sie doch Raub – bisher Verbrechen mit Strafdrohung 10 Jahre! – zu den leichteren Delikten!
  • Noch superer ist die Sache für den Täter: Früher sah sich die Republik in ihrem Recht auf Verfolgung und Sühne einer Straftat beeinträchtigt, wenn der Täter vor Verurteilung und Verbüßung der Strafe das Land verließ. Jetzt soll das umgekehrt werden? Lautet die Vorstellung, dass der Angeklagte dann extra zu Hauptverhandlung wieder nach Österreich kommt, seine Strafe (oder den Freispruch) kassiert und dann wieder ausreist. Oder werden die Angeklagten dann per internationalem Haftbefehl gesucht?
  • Darf ein Österreicher das eigentlich dann auch, also ausreisen nach der Anklage und wird das Verfahren dann eingestellt?
  • Wahrscheinlich werden die Verfahren dann im Herkunftsland geführt und die Opfer und Zeugen auf Kosten dieser Staaten vielleicht nach Afghanistan oder nach Angola geflogen um dort einen ordentlichen Prozess abzuführen. Ganz bestimmt!

Es geht halt nicht über gute Vorschläge in Wahlkampfzeiten!

Allgemein, Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Datenhandel

In Deutschland häufen sich zuletzt Meldungen über missbräuchliche Verwendungen von personenbezogene Daten, zuletzt Meldeinformationen.

In Österreich ist von solchen Dingen nicht viel zu hören, wobei ich bezweifle, dass hier der Umgang mit Daten viel verantwortungsvoller geschieht. Tatsächlich wird natürlich auch in Österreich gesammelt – und wahrscheinlich auch weitergegeben – was das Zeug hält. Die gesetzlichen Regelung, die Daten bzw. Informationsschutz und Weitergabe betreffen, sind einerseits weit verstreut, andererseits teilweise abenteuerlich schwer lesbar bzw. verständlich und dadurch wenig tauglich für die unternehmerische Praxis. Die Sanktionen die Datenmissbrauch zur Folge hat maximal auf dem Papier bedrohlich. Paradebeispiel: Datenschutzgesetz 

Interessante Informationen zur Österreichischen Situation bereitet die ARGE DATEN auf ihrer Homepage auf. 

 

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