Frohes Fest
Allen Leserinnen und Lesern ein Frohes Weihnachtsfest.
Herzlich
Günter Riegler
24 Dez 2008 guenter 0 comments
Allen Leserinnen und Lesern ein Frohes Weihnachtsfest.
Herzlich
Günter Riegler
24 Dez 2008 guenter 0 comments
Kommt es anlässlich eines Polizeieinsatzes zu einem Waffengebrauch und wird dadurch jemand verletzt, stellt sich fast regelmäßig die Frage, ob der Einsatz gerechtfertig war, oder etwa voreilig bzw. ob nicht gelindere Mittel ebenso zum Erfolg geführt hätten.
Besonders drängen sich diese Fragen in so spektakulären Fällen wie diese Woche in Wien auf, wo auf einen mit einem Messer und einen Besenstiel bewaffneten Verwirrten gleich 12 Schüsse (inkl. Warnschüssen) abgegeben wurden von denen letztlich 4 den Flüchtigen trafen. Gott sei Dank nicht tödlich.
Nun ist das klassischerweise eine Geschichte zu der viele Menschen schnell eine Meinung haben, wenige jedoch eine Ahnung. Wir waren ja mit Mehrheit noch nicht in einer Situation, die es erfordert hätte spontan zu entscheiden, ob man schnell einmal auf jemanden schießt oder nicht.
Das „Waffengebrauchsgesetz“ hilft theoretisch weiter:
§ 6. (1) Zweck des Waffengebrauches gegen Menschen darf nur sein, angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen. In den Fällen des § 2 Z. 2 bis 5 darf der durch den Waffengebrauch zu erwartende Schaden nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
(2) Jede Waffe ist mit möglichster Schonung von Menschen und Sachen zu gebrauchen. Gegen Menschen dürfen Waffen nur angewendet werden, wenn der Zweck ihrer Anwendung nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht werden kann.
und
§ 7. Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig:
1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen;
2. zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs;
3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet;
4. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist.
Das Problem ist halt nur, wie soll man diese Voraussetzungen in einer Stresssituation hinreichend zuverlässig prüfen, insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Frage ob ein gelinderes Mittel ausreichen würde.
Andererseits: Habe Sie schon einmal versucht mit einer Pistole in der Hektik und in Bewegung ein bewegliches Ziel zu Treffen ohne jemanden anderen zu gefährden. Auch das ist eine berechtigte Überlegung im Zusammenhang mit der aktuellen Geschichte.
Konklusion: Ein klassischer Fall von „Ich möchte nie in so einer Situation sein wie der Polizist“. Aber auch kein Zufallsopfer eines Querschlägers.
Autor: Johannes Pratl
22 Dez 2008 Johannes Pratl 1 comment
Google Chrome: Sehr straight, sehr flott, sehr hübsch.

Sehr toll: Geschwindigkeit, Rechtschreibprüfung
Naja: Praktisch keine Druckfunktionalitäten, manche Seiten offenbar noch nicht optimiert auf den Browser.
Autor: Johannes Pratl
21 Dez 2008 Johannes Pratl 0 comments
Allgemein, Musik, Lifestyle, Seitenblicke
Vielleicht noch rechtzeitig für diverse Weihnachtseinkäufe ein paar Buchtipps:
(1) Ronan Bennett: Zugzwang – ein Roman, der im März 1914 in St Petersburg spielt. Protagonisten: Ein Psychiater (Dr. Otto Spethmann) soll einen polnisch-jüdischen Schachspieler kurz vor einem sehr bedeutendem Schachturnier von einer Psychose heilen und ihn wettkampftauglich machen. Es geschehen zwei Morde mit offensichtlich politischem Hintergrund und Spethmann findet sich mitten in polizeilichen Ermittlungen, weil sich im Fortlauf der Handlung heraus stellt, dass seinem Patienten eine besondere Rolle im Schachturnier zugedacht ist.
Die Geschichte ist verwoben mit einer Schachpartie, deren Endspiel im Buch abgebildet und kommentiert wird; die Pointe der Partie ist eine Zugzwangsituation; daher auch der Titel.
Den Buchtipp hatte ich von ruf&ehn von der Standard-Schachseite. Die Schilderungen sind plastisch, erinnerten mich phasenweise an Dostojewskij – die Erzählweise ist flüssig, stilistisch würde dem Autor vielleicht eine ironische Note guttun.
(2) David Huggins: Ein einziger Hit (Luxury Amnesia). Der Autor und sein Ouevre sind im deutschen Raum eher unbekannt, obwohl das Erstlingswerk “Der große Kuss” (A big Kiss) durchaus in hiesigen Medien besprochen worden war. Luxury Amnesia ist in seiner deutschen Fassung sehr schwer erhältlich (via Perlentaucher bei “Zweitausendeins”). Der Autor stammt aus der Werbebranche und schreibt in satirischer Weise Krimis im Londoner Schicki-Micki-Milieu. Verbrechensmotive meist Habgier, Geltungssucht etc – also eine völlig unbelastende Unterhaltung, die man binnen zwei Tagen verschlingt. Ein einziger Hit vermag den großen Kuss im Unterhaltungswert durchaus noch zu toppen.
(3) Stephen L Carter: Schachmatt (The Emperor of Ocean Park). Juristenkrimi von einem amerikanischen Uni-Professor, der auf Grund des deutschen Dutzend-Titels (Schachmatt) wenig einladend wirkt. Das Buch ist aber – ganz entgegen des durch den deutschen Titel hervorgerrufenen Vorurteils – sensationell, was Plot, Figurenreichtum und -plastizität, Dialoge, Twists etc betrifft. Manche Kritiker fanden das Buch langatmig – ich habe es verschlungen und genossen; und freue mich, dass nun – nach einigen Jahren – der zweite Roman dieses Autors erschienen ist (Die Schwarze Dame – im Originaltitel: New England White).
Autor: Günter Riegler
20 Dez 2008 guenter 0 comments
Während ca. 99% aller beschlossenen Gesetze und sonstigen Akte der Legislative in Kraft treten, ohne öffentliche Beachtung hervorzurufen, lösen einige Novellen Unruhe bis hin zum offenen Protest der Betroffenen aus. Ein wenig überraschend ist dies bei der Anfang 2008 erfolgten Verschärfung der strafrechtlichen „Anti-Korruptionsbestimmungen” der Fall, die seither sowohl in den Amtsstuben als auch in Unternehmen heftige Diskussionen hervorruft. Man hat fast das Gefühl, als wären manche, die sich diesbezüglich zu Wort melden, ein wenig zu traurig über den Umstand, keine Festspielkarten, Jagdausflüge oder was immer mehr verschenken zu dürfen bzw. geschenkt zu erhalten. Was hat die Novelle eigentlich wirklich geändert?
Vorerst hat der Gesetzgeber die Zügel enger angezogen und zwei Fälle unter die selbe Strafdrohung gestellt, nämlich einerseits die Geschenkannahme durch einen öffentlich Bediensteten (»Amtsträger«) mit dem Motiv, eine ungesetzliche Handlung herbeizuführen, andererseits jene mit dem Zweck, eine »positivere« Behandlung einer Sache im Rahmen der Gesetze zu fördern. Im Ergebnis bedeutet das, dass nun alle Geschenkannahmen, die in direktem Zusammenhang mit der Erledigung eines Amtsgeschäftes stehen, verboten sind. Weiters hat sich der Gesetzgeber einer Praxis angenommen, die gemeinhin als »Anfüttern« eines Amtsträgers bezeichnet wird. Gemeint ist damit das regelmäßige Beschenken ohne konkreten Zusammenhang mit einer Amtshandlung, das aber auf Dauer zu einer Art »moralischen« Verpflichtung des Beschenkten führt, den Gönner bewusst oder unterbewusst zu bevorzugen. »Geringfügige« Zuwendungen – bis etwa 100 Euro – sind nach wie vor zulässig. Dort ist auch die nach wie vor erlaubte Flasche Wein zum Geburtstag oder der Tischkalender zu Weihnachten einzuordnen. Problematisch sind hier aber regelmäßige kleine Zuwendungen, die insgesamt einen Gegenwert über der Geringfügigkeitsschwelle darstellen. Zu betonen ist, dass das Antikorruptionsstrafrecht keine Einbahnstraße insofern ist, als sich nur der öffentlich Bedienstete strafbar machen würde, der das Geschenk annimmt. Auch der Geschenkgeber macht sich strafbar.
Meines Erachtens bedarf die nun in Geltung stehende Regelung keineswegs einer „Entschärfung”. Worin sollte die rechtspolitische Begründung dafür liegen, großzügige Geschenke an Beamte zu legitimieren? Ein Amtsträger hat alle Personen gleich zu behandeln, dafür wird er vom Staat bezahlt. Hier sind auch alle Maßnahmen zu treffen, die den Anschein von Bestechlichkeit verhindern. Alles andere wäre das Dulden eines Missstandes mit einem Augenzwinkern. Auch im Bereich der privaten Unternehmen ist die Situation keine wirklich andere: Der Dienstnehmer, der ein Geschenk annimmt, steht automatisch im Spannungsfeld, einerseits dem Geschenkgeber, andererseits dem Dienstgeber verbunden zu sein und hier unter Umständen nicht gänzlich in dessen Interesse zu handeln. Dies würde jedoch strafrechtlich eine Untreue darstellen.
(* Dieser Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung eines Artikels für die durch uns gestaltete Kolumne im Wirtschaftsmagazin “WM”)
Autor: Johannes Pratl
18 Dez 2008 Johannes Pratl 0 comments
Ich befahre täglich am frühen Morgen eine stark belebte Kreuzung in der Grazer Vorstadt. Vor gut einer Woche fiel die dortige Ampelanlage zur Gänze aus und ist der Verkehr seither seinem Schicksaal bzw. den Vorrangregeln der Straßenverkehrsordnung überlassen.
Ich versichere Ihnen, seither sind alle Stauprobleme dieser Kreuzung gelöst! Waren im Zuge des Linksabbiegens zuvor meist 2 Ampelphasen abzuwarten, ist jetzt oft nicht einmal ein Anhalten erforderlich. Insgesamt ein Beispiel für eine höchst erfolgreiche Deregulierung, zumindest aus Sicht des PKW-Verkehrs.
Aber es gibt definitiv Verlierer dieser Deregulierung: Faktum ist nämlich, dass es für Fußgänger nunmehr absolut lebensgefährlich ist, die Kreuzung zu queren. Meiner Beobachtung als Linksabbieger nach, ignorieren viele Autofahrer – die vermutlich mehrheitlich die zuvor ampelgeregelte Kreuzung seit Jahren befahren – den Umstand, dass Fußgänger die Kreuzung auch nur begehen könnten. Offenbar noch die regulierende Ampel gewohnt, durchfahren viele die Kreuzung diesbezüglich völlig unbedacht und arglos. Weil es jetzt geht.
So ist es halt bei vielen Normen und Regulativen. Um eine schwächere Gruppe zu schützen bedarf es der Beschränkung der stärkeren. Zu fragen ist halt immer, ob das Regulativ effektiv und effizient wirkt. Daran scheitert es praktisch oft, denn was nützt das schönste Regelwerk, wenn der Aufwand der Kontrolle und Durchsetzung so hoch ist, dass er in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, oder Regeln aus anderen Gründen einfach nicht eingehalten werden? Und da sind wir dann wieder bei der Finanzkrise.
Autor: Johannes Pratl
17 Dez 2008 Johannes Pratl 0 comments
Allgemein, wissenschaft-und-universitat
Via Handelsblatt ein paar ganz gute Zitate von Paul Krugman (Foto):

Zum Beispiel: “Die US-Hilfen für Autobauer sind Folge eines Mangels an der Bereitschaft, mitten in einer Wirtschaftskrise das Scheitern einer großen Industrie zu akzeptieren“.
Autor: Günter Riegler
16 Dez 2008 guenter 0 comments
ORF ON erläutert heute, worüber ich mich schon vorletztes Wochenende in der Skiregion Dachstein-Tauern gewundert habe: seit der heurigen Wintersaison müssen sämtliche rd 700 Sesselliftanlagen in Österreich mit Ampeln ausgestattet sein, die dem möglicherweise unerfahrenen Benutzer signalisieren, wann der Sicherheitsbügel hinunter- und wieder hoch zu klappen ist.

Foto: Sicherheitsampeln – Quelle: orf-on
Eine derartige Ampelanlage kostet laut Angaben der Wirtschaftskammer rund EUR 3.000 – zuzüglich Montage- und Wartungskosten.
Diesen Kosten stehen rund 300 jährliche Unfälle an Sesselliftanlagen gegenüber, von denen man hofft, dass diese sich in Zukunft dadurch verringern werden.
Im Praxistest sind vor allem jene Ampeln praktisch nicht wahrnehmbar, die im Bodenbereich der Bergstation einmontiert sind – einerseits, weil sie bei Tageslicht schon naturgemäß nicht besonders zur Geltung kommen, andererseits, weil sie zumeist eingeschneit oder zugeweht sind. Im Bereich der Zustiegsstellen bei den Talstationen sind die Sinne auf alles möglich geschärft – daher kommender Sessel, Förderband für den Skifahrer etc – nur nicht auf die zusätzliche Ampel, die einem “Close” befiehlt.
Ferner: im Bereich der Bergstation gehen die “Open-When-Green”-Leuchtsignale so spät an, dass gerade unerfahrene Skifahrer bei strenger Befolgung des Ampelsignals die Panik bekommen, den Ausstieg nicht mehr zu schaffen.
In der guten alten Zeit hätte man gesagt: wer nicht Sesselliftfahren kann, sollte dies nur in Begleitung oder gar nicht tun.
Autor: Günter Riegler
16 Dez 2008 guenter 0 comments
Nicht erst seit dem Entgleisen der Finanzmärkte sehnen sich die Menschen nach einer Renaissance staatlicher Wirtschaftslenkung. Zuviel hat man gehört über astronomische Managergehälter, betrügerische Finanzmakler, überzüchtete und letztlich unerfüllbare Gewinnerwartungen. Mittlerweile ist der Wohlstand in Gefahr, die Zuwachsraten im Umsatz und Gewinn sind bereits Geschichte, wir befinden uns am Beginn einer Rezession, sagen die Ökonomen.
Als Schuldige werden skrupellose Finanzmanager, gierige Unternehmenslenker und von liberalen Ökonomen falsch beratene Politiker denunziert – letztere hätten erst dem schrankenlosen Neoliberalismus den Weg geebnet.
Sind Ökonomen (oder ökonomisch ausgebildete Manager und Politiker) schlechtere (im Sinne von: egoistische/zynische) Menschen?
Dazu ein Klassiker aus der ökonomischen Forschung – der legendäre Aufsatz von Robert H Frank, Thomas Gilovich und Dennis T Regan, “Does Studying Economics inhibit Cooperation?”.
Referiert werden in diesem Text Ergebnisse verschiedener Forschungsexperimente, die zum Ziel hatten, die Frage zu beantworten, ob ökonomisch gebildete Menschen tendenziell eher eigennützig und zum Nachteil der Gemeinschaft handeln.
Ein Experiment (Marwell/Ames) funktionierte wie folgt: Testpersonen hatten Geld zur Verfügung, dass sie nach freier Wahl entweder auf ein “Privatkonto” oder ein “Gemeinschaftskonto” legen konnten. Die – vorher bekannte – Regel lautete, dass jene Gelder, die auf das “Privatkonto” gelegt worden waren, in voller Höhe an die Einzahler retourniert werden sollten; die Gelder des “Gemeinschaftskontos” hingegen würden mit einem bestimmten Faktor größer 1 vervielfacht werden und dann nach Köpfen aufgeteilt. In dieser Versuchsanordnung ist es rational, alles aufs “Gemeinschaftskonto” zu werfen; vorausgesetzt, die anderen tun das auch.
Das Ergebnis: Ökonomiestudenten taten das signifikant in geringerer Zahl als Nicht-Ökonomen.
Auf die Frage, ob die Teilnehmer in ihren ökonomischen Entscheidungen “Fairness” berücksichtigten, sagten nahezu alle Nichtökonomen “Ja”, während die Antworten der Ökonomen im höchsten Maße uneindeutig waren: Mehr als ein Drittel der befragten Ökonomen verweigerten die Antwort oder gaben dermaßen hochkomplexe Antworten, dass sich diese einer Auswertung entzogen.
Marwell/Ames schrieben: “It seems that the meaning of fairness in this context was somewhat alien in this group.”
Man muss den Text aber zu Ende lesen: die Autoren bekennen ein, dass egoistische Marktteilnehmer in derartigen Laborsituationen, in denen die individuelle ökonomische Effizienz mit der kollektiven Effizienz in Widerstreit geschickt wird, stets zum eigenen Nachteil agieren: wer dem vermeintlichen Eigennutzen nacheilt, bewirkt nicht nur für die anderen, sondern auch für sich selbst die weniger optimalen Ergebnisse. Diese Erkenntnis, sobald sie für die anderen Spieler transparent wird, führt zu einem weniger egoistischen Verhalten. Die Autoren schlussfolgern daher: würden die Nichtkooperativen und die kooperativen in getrennten Schlangen stehen, würden die Kooperativen nur mit Ihresgleichen spielen und damit auf Dauer höhere Erträge erzielen.
Ein weiteres Ergebnis: wenn in derartigen Dilemmasituationen vorher einander versprochen werden kann, dass man sich kooperativ verhalten werde, gibt es keine signifikanten Unterschiede zwischen Ökonomen und Nichtökonomen mehr.
Der Aufsatz schließt mit der zeitlos schönen Formulierung:
“In an ever more independent world, social cooperation has become increasingly important – and yet increasingly fragile. With an eye toward both the social good and the well-being of the students, economists may wish to stress a broader view of human motivation in their teaching.”
Autor: Günter Riegler
16 Dez 2008 guenter 2 comments
Wie unlängst schon von mir in diesem Blog zitiert, hat der scheidende RA-Präsident Held sich ja mit einem recht kräftigen Rundumschlag gegen “Sozialpolitik, Kammerstaat und Wahlrecht” verabschiedet; Sukkus laut Kleine Zeitung: “Eine Parteiendiktatur mit lauter braven Ja-Sagern“.
Aus diesem Anlass soll hier – auf freundliche Anregung von G.N. – Eugen Roth zu Wort kommen:
Ein Mensch macht sich – doch leider bloß –
an seinem Stammtisch damit groß,
es gelt wovon ja viele träumen,
den Saustall endlich auszuräumen.
Er gibt nur dort geheime Winke,
wie`s überall zum Himmel stinke,
von Säuen, die an vollen Trögen
verfräßen unser Volksvermögen.
Man müsst was tun, nur ist es schade,
dass dummerweise ihn gerade,
als einen Mann mit Frau und Kindern
Rücksichten überall verhindern.
15 Dez 2008 guenter 0 comments
Kollege Pratl ist in der Sache “Honorar für Talkshowauftritt” ausnahmsweise zu widersprechen:
Nicht alles ist ex-ante regelbar; es macht natürlich einen Unterschied, ob der ORF in den Club-2 zB einen Nobelpreisträger (zuletzt: Joseph Stiglitz), oder einen Lobbyisten für sein neuestes Buch/Film/Theaterstück einlädt.
Die Frage, was man einer Person zahlt, damit er/sie kommt, richtet sich wohl nach Angebot und Nachfrage. Daher: vorab eine fixe “Tarifliste” zu fordern, halte ich für nicht praktikabel.
Das wäre so, wie wenn sich ein Fußballclub darauf festlegen würde, für jede Art von Spieler (vom internationalen Superstar bis zum Nachwuchstalent aus der Unterliga Süd) gleich viel zu zahlen.
Autor: Günter Riegler
Allgemein, Musik, Lifestyle, Seitenblicke, Zivilrecht
Blogkollege Dr. Riegler hat zuletzt einen Beitrag der Frau Eva Menasse kommentiert, die enttäuscht ist, da sie nach einem Auftritt in der in Österreich weltberühmten TV-Diskussion “Club 2″ kein Honorar erhalten hat. Dies mit einer eher dümmlichen Begründung.
Fage: Hätte sie rechtlich Anspruch darauf? Ich würde meinen, dass ein TV-Sender, der eine Publizistin zur Diskussion lädt, grundsätzlich davon ausgehen muss, dass sie dies nicht unentgeltlich tut, wenn sie sonst materiell nichts davon hat. Bleibt die Honorarfrage daher unangesprochen, besteht wohl ein Anspruch auf ein angemessenes Honorar.
Am Rande: Dass der ORF das nicht professionell vorab regelt und vereinbart ist eigentlich eines Schande.
Autor: Johannes Pratl
15 Dez 2008 Johannes Pratl 3 comments
Hier ein Beitrag von Eva Menasse im Ö-ZEIT-Blog, eine Teilnahme an einem Club-2 zum “Mythos Haider” betreffend.
Sie hat an einem Club-2 teilgenommen und wundert sich, dass sie (a) kein Honorar erhalten und (b) vom Sendungsverantwortlichen auch noch eine Begründung dafür erhalten hat, die ihr nicht gefällt.
Interessant, wie es der Verfasserin gelingt, (c) zwischen den Zeilen gleich auch noch die diesbezüglich andere Praxis in Deutschland kritisch abzuhandeln: “…und ist, so wie ich das verstanden habe, der ganz normale kapitalistische Vorgang: Du tust etwas für mich, ich gelte dir deine Zeit ab, vielen Dank.”
Autor: Günter Riegler
Abtritt RA-Kammerpräsident Held – was er sinngemäß zitiert zum Abschied alles sagt, lesen Sie hier.
Autor: Günter Riegler

Foto: Dr. Guido Held
14 Dez 2008 guenter 0 comments