Archive for Februar, 2009

Allgemein, Ernst beiseite, Musik, Lifestyle, Seitenblicke

Weekend – Ofenrohr auspacken und ab ins Gebirge …

Für alle, die fernab von BBB und Casanova ins Gebirge wollen, ist die Webseite des Lawinenwarndienstes Steiermark schwer zu empfehlen. Sehr gut im Überblick, umfangreiches und lehrreiches Glossarium der wichtigsten Schnee- und Lawinenarten, etc.

Günter Riegler (Foto: Günter Riegler)

Allgemein, Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsprufung und Revision

Lösungsvorschläge für das Problem der katholischen Kirche im 21. Jahrhundert

Die katholische Kirche hat es auch schwer; die Medien haben ihre Freude, denn das “Management” der katholischen Kirche steht vor einer klassischen Dilemma-Situation

  • einerseits gilt es angesichts rückläufiger Mitgliederzahlen (“schrumpfender Marktanteil”) und erhöhtem Konkurrenzdruck durch Mitbewerber Flagge zu zeigen, um die, die noch im Boot sind, nicht zu verlieren,
  • andererseits ist eine verstärkte Akzentuierung der Corporate-Identity in eine Richtung – konservativ – zwar gut für die Kern-Mitglieder, man verliert dadurch aber erst recht Mitglieder (“Dechanten”-Protest – Kirchenaustritte).

Das zugrunde liegende Problem: eine selektive Wahrnehmung der Kern-Merkmale des “Produktes” Katholische Kirche. Wer mehr dem strengen alttestamentarischen Gott zugeneigt ist, fand bis dato eben so seine Botschaften, wie jene, die mehr den “lieben Gott” und das “Wohlfühlen” wahrnehmen wollen.

Dass der Papst seine Entscheidungen nicht gut via “authentischer Interpretation” erläutern kann – Beispiel: “Schaut her, ich muss die Pius-Bruderschaft wieder aufnehmen, damit der rechte Flügel eine Ruhe gibt. Aber wenn der Herr Bischoff W seine Aussagen nicht glaubwürdig zurück nimmt, bleibt er exkommuniziert.” – ist hier ein Haupthindernis.

Eine moderne Interpretation des Papsttums im 21. Jahrhunderts könnte hier einen Ausweg darstellen; offene Kommunikation von Positionen und Begründungen durch den Papst, anstatt der Verlesung von verklausulierten Botschaften, die dann in nächstelangen Fernsehdiskussionen oder von örtlichen Kardinälen und Bischöfen interpretiert und diskutiert werden (müssen).

Autor: Günter Riegler

Allgemein, Musik, Lifestyle, Seitenblicke

Bad Bank

Der Film “The International” hat alle Zutaten, die ein Film aus der Kategorie “Toll für einen Sonntagabend” haben muss. Business-Ambiente, coole Autos, internationale Polizeibehörden mit CSI-Profiler-Qualitäten, verschiedene Locations quer über den Globus (New York, Milano, Berlin, Istanbul), ein Verbrecher-Milieu im Banker-Milieu (aber nicht Marke Helmut-Nadelstreif-Elsner, nein, der Vorstandsvorsitzende stets casually dressed, schlank, smart aber nicht Yuppie, eigentlich ein netter Familienvater der mal so nebenbei Tötungsaufträge vergibt, während er mit dem Sohnemann am Kamin “Go” spielt).

Trotzdem, irgendwas fehlte. Trotz aller hymnischen Kritiken, die bisdato zu lesen waren – irgendwie fehlte dem Film das letze Quentchen Groove. Steril, ja steril ist vielleicht der beste Ausdruck. Irgendwie reißbrettartig skizziert.

Außerdem – die Handlung. Da sitzt der Vorstandsvorsitzende mit einem afrikanischen General in einem Besprechungs-Salon des Hauptgebäudes in Luxemburg. Es geht um die Finanzierung eines Putsches, der den General in seinem Land an die Macht bringen soll. Der Zuschauer weiß sofort – okay, die Bank macht sowas, um nachher Umwegrentabilitäten zu erzielen und einen gefügigen Marionetten-Staatschef an der Hand zu haben. Trotzdem lässt das Drehbuch den General fragen: Warum wollen Sie das finanzieren, Sie müssen nämlich wissen, wir haben kein Geld. Der Vorstand erklärt ihm dann alles.
Schwer vorstellbar, dass ein afrikanischer General die weite Reise nach Luxemburg ins Hauptquartier einer Bank macht, ohne eine Vorstellung darüber zu haben, warum ihm die Bank einen Kredit geben soll. Hier – und in vielen anderen Situationen – hätte das Drehbuch den Umweg über eine Art Sherlock-Holmes-und-Doctor-Watson-Dialog machen müssen. ZB indem man ein Fernsehinterview einspielt, in dem ein Wirtschaftsexperte einem Journalisten erklärt, wie das internationale Kriegsfinanzierungsgeschäft läuft.

Oder man wählt einen Plot, bei dem es gar nicht so genau auf die konkreten Geschäftsfälle ankommt.

Dennoch – auf den Sonntagabend in zwei Jahren, wenn der Film im Fernsehen kommt, freu ich mich dann doch.

Autor: Günter Riegler

Allgemein, Steuern und Abgaben

Kastenwagenförmiges Äußeres

Seit Jahrzehnten quälen sich Legisten und Judikatur durch die Mühen, Autos danach zu unterscheiden, ob sie – vereinfachend gesagt – umsatzsteuerlich begünstigt angeschafft werden können sollen. Rechtsgrundlage: § 20 Abs 1 Z 2 lit b) UStG.

Dort fingiert der Gesetzgeber seit den 70er-Jahren, dass Lieferungen von “Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern” als “nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten” sollen, ergo, kein Vorsteuerabzug zustehen soll. Steuersystematischerweise werden in der leg cit danach zahlreiche Fälle aufgezählt, in denen diese Fiktion nicht gelten soll. So etwa im Falle einer Fahrschule oder etwa eines Autohändlers. Diese dürfen Vorsteuer abziehen, wenn sie von der Industrie kaufen, und stellen USt in Rechnung, wenn sie an Endverbraucher verkaufen.

Was ein – dem Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht zugänglicher – PKW/Kombi ist, kann durch VO des Finanzministers festgelegt werden. Die aktuell geltende VO BGBl II 2002/193 hat sechs Paragrafen und geht im Kodex über mehr als 3 eng beschriebene Spalten. Dort werden – in § 3 – in 9 Ziffern alle nur erdenklichen technischen Vorkehrungen genannt, die gegeben sein müssen, damit etwa ein “normaler Kombi” als LKW gelten kann; es muss “verschweißt”, “vernietet” oder mit “zB Kleber auf Polyurethanbasis” hantiert worden sein, es müssen “Ausnehmungen unbenützbar” gemacht werden etc

Besonders heikel sind Regelungen, die für “Kleinbusse” mit “kastenwagenförmigem Äußerem” geschaffen werden. Jüngst hat nämlich der VwGH konkretisiert, es komme “auf eine annähernd flache Dachlinie, ein annähernd senkrechtes Heck sowie annähernd senkrechte Seitenwände des Fahrzeuges” an – wobei der VwGH auch zugesteht, dass “sich nach dem Jahr 1958 in der Verkehrsauffassung zu den Begriffen eine moderate Änderung ergeben” habe.

So schön kann juristische Sprache sein.

Autor: Günter Riegler

Allgemein

Viktoria Sophie

 

7.08h, 51cm und 3420g!

 

Johannes Pratl

Allgemein, Zivilrecht

Die “anerkannten Regeln der Technik”

In der aktuellen Ausgabe der Österreichischen Juristen-Zeitung (ÖJZ 2009/8) findet sich ein interessanter Artikel, der sich mit dem häufig in verschiedenen Rechtsbereichen verwendeten Terminus „anerkannte Regeln der Technik“ beschäftigt. Interessant schon, zumal diese Begrifflichkeit häufig gar nicht, öfter jedoch noch missverstanden wird.

Die anerkannten Regeln beschreiben nämlich keineswegs das technisch mögliche, sondern das in Wissenschaft und Praxis anerkannt und angewendete.

Verwandt mit den anerkannten Regeln ist der sog genannte „Stand der Technik“. Bei diesem fehlt das Erfordernis der generellen Anwendung. Es genügt, wenn in der Wissenschaft eine Erkenntnis zu einem bestimmten Problem bereits bekannt ist, auch wenn sie (noch) nicht generell angewendet wird.

Normen (ÖNORM, DIN etc) beschreiben wiederum häufig anerkannte Regeln, können aber natürlich von diesen überholt werden, sodass die Erfüllung einer Norm noch nicht eine Ausführung „nach den Regel oder dem Stand der Technik“ bedeuten muss. Erstaunlicher Weise werden häufig, auch bei Auftraggeberseitig erstellten Verträgen, nicht die Regeln der Technik, sondern die Normen als Grundlage der Vertragserfüllung zu Grunde gelegt.

Autor: Johannes Pratl

Allgemein, Musik, Lifestyle, Seitenblicke

Oscar goes hopefully to … Frank Langella

Heute abend atemberaubenden Film gesehen – Frost/Nixon im Originalton. Eine Performance der Extraklasse – mehr sag ich zu diesem Film nicht; ansehen, ein must.

Vergleicht man die Fehler und Sünden Nixons – “Ich habe das Volk Amerikas verraten” – etwa mit den Taten eines Berlusconi, wird einem der Unterschied zwischen den amerikanischen und den (süd-)europäischen Maßstäben bewusst, die offenbar für Polit-Ethik gelten.

Günter Riegler

Allgemein, Wirtschaftsprufung und Revision

Fraud & Error

Seit einigen Tagen “spricht Österreich” über einen Aufsehen erregenden Fall von Unterschlagung: ein Mitarbeiter der Bundesbuchhaltungsagentur hatte insgesamt 16 Mio EUR (oder auch mehr) via Telebanking-Überweisung auf Konten überwiesen, für die die Bundesmittel nicht gedacht waren.

Bewerkstelligt soll er das haben, so die Überlieferung, indem er eine weitere Zeichnungsberechtigte (eine gutgläubige Mitarbeiterin) in den Glauben versetzt hat, die Überweisungen seien “eh in Ordnung”.

Seither schreiben die Medien von einer “Sicherheitslücke”. Eigentlich ist es keine “Lücke”, sondern systemimmanent: ein Vier-Augen-Prinzip ist nur so gut, wie die Menschen, die es ausüben. Wenn jemand über Tan-Codes verfügt, muss er/sie sich bewusst sein, welche Verantwortung er/sie damit übernimmt.

Zu erwägen ist, dass Kontoinhaber-Organisationen mit ihren kontoführenden Banken vereinbaren, dass Zahlungen ab einer bestimmten betraglichen Schranke “telebanking-gesperrt” sein sollen; soll heißen: Überweisung nur zu Zweit (noch besser zu Dritt) am Schalter vor Ort.

Wer jetzt mit der “Bürokratie” und dem zusätzlichen “Verwaltungsaufwand” argumentiert, sollte sich zweierlei bewusst machen: einerseits, dass zwischen Sicherheit und Schnelligkeit stets ein Zielkonflikt besteht, und andererseits, dass in unserer schnellen Zeit – gerade durch Instrumente wie Telebanking – in den letzten Jahren erhebliche Einsparungen und Rationalisierungen möglich geworden sind.

Ein Buchtipp hierzu: “Die Welt von gestern” von Stefan Zweig. Vieles was Zweig auf den ersten dreißig, vierzig Seiten über die Geschäftsgebarung Ende des 19. Jahrhunderts schreibt, ist so aktuell wie nie zuvor: die Entdeckung der Langsamkeit und die Vermeidung zu großen Risikos.
Autor: Günter Riegler

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Konsumentenrecht

Rechtsschutzdeckung für “Gewinnzusageprozesse”

Böse Zungen behaupten, Rechtsschutzversicherungen entscheiden im Falle von fraglichen Konstellationen, also wenn nicht ganz klar ist ob eine vertragliche Deckungspflicht für ein bestimmtes Verfahren besteht, in dubio gegen eine solche. Nun, auch darüber kann man natürlich prozessieren, was ein Versicherter in Hinsicht auf eine “Gewinnzusage” und eine daraus resultierende Klage getan hat.

Sie kennen das vielleicht: Sie erhalten Post mit der Mitteilung € 100.000,–, eine Reise oder ein Auto gewonnen zu haben, das einzige was zu tun wäre, ist eine kostenpflichtige Nummer anzurufen, oder eine Karte zurückzusenden etc. Gem. § 5j Konsumentenschutzgesetz sind solche “Gewinnzusagen”, die natürlich stets nicht eingehalten werden, einklagbar.

Bei den Rechtsschutzversicherern waren diese Klagen wenig beliebt, weil aufgrund der hohen Streitwerte und der Tatsache, dass bei den Gegnern auch im Fall des Prozessgewinns nichts zu holen war, diese meist hohe Kosten verursachten.

Der OGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung (GZ: 7 Ob 17/08b) die Deckungspflicht bejaht.
 

Autor: Johannes Pratl

Allgemein, Musik, Lifestyle, Seitenblicke

Klartext

Hermann Maier war ja immer schon für Klartext-Meldungen gut. Nach dem heute infolge gesundheitlicher Probleme nicht ganz gelungenen Super-G in Val d’Isere ließ er wissen: “An meine Fahrt kann ich mich gar nicht mehr erinnern.”

Genau – endlich mal einer der sagt, was er sich denkt.
Die braven Nachwuchshoffnungen erzählen beherzt in Tiroler Mundart, wie sie die Gleitstücke und Schneisen bezwungen haben und wo sie ihrer Meinung nach die entscheidenden Hundertstel “liegen lassen” haben. Da lob ich mir den Maier.

Autor: Günter Riegler

Allgemein

As time goes by …

Herzlichen Dank für die Glückwünsche :-)

Autor: Günter Riegler

Allgemein, Wirtschaftsprufung und Revision

Public Sector Accounting/Auditing

Wie Sie, werte/r LeserIn, sicherlich schon wissen, liegt einer meiner Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte im Themenbereich von Rechnungslegung und Revision im öffentlichen Sektor.

Ein paar Literaturhinweise hierzu:

Autor: Günter Riegler