Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben
Sprache und Recht – Juristendeutsch kritisch betrachtet
Auf der Homepage des Justizministeriums kann man den “Zwischenbericht
der mit Verfügung der Frau Bundesministerin für Inneres vom 18. Dezember 2008 wieder eingesetzten „Evaluierungskommission“” in der Causa “Kampusch” auszugsweise lesen.
Da ich ausnahmsweise gerade nichts besseres zu tun habe, tue ich das gerade.
Was einem da an gequirlter, überdrehter und abgehobener Technokraten-Juristensprache daher kommt, hält kein normaler Mensch aus.
Ein Beispiel (Zitat – Verfasser: kein geringerer als Ludwig Adamovich):
Mit Blick auf diese gravierende Kontextbedeutung sämtlicher Ermittlungsinitiativen, jedoch insbesondere auch zur Effizienz- und Effektivitätsbeurteilung des bisherigen kriminalpolizeilichen Wirkens kommt dem Inhalt der mit Natascha Kampusch aufgenommenen polizeilichen Niederschriften, die von der Staatsanwaltschaft nach wie vor unter Verschluss gehalten werden und von den derzeit mit den operativen Aufgaben befassten Beamten bisher nicht eingesehen wurden, ganz wesentliche Bedeutung zu. Mit dem Hinweis auf die in umfassendem Aufklärungsinteresse unabdingbare Notwendigkeit einer abschließenden Kontextbeurteilung sollte seitens der operativen Verantwortung des Bundeskriminalamtes auf eine Einsichtnahme in diese Unterlagen bestanden werden.
Versuch einer vereinfachten Alternativformulierung (Riegler):
Verschiedene Unterlagen der Kriminalpolizei zur Causa Kampusch werden unter Verschluss gehalten. Diese Unterlagen wären aber zur Beurteilung der kriminalpolizeilichen Arbeit wichtig. Auf eine Herausgabe der Unterlagen sollte durch das Bundeskriminalamt bestanden werden.
Autor: Günter Riegler
