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LawOnTheBlog gratuliert auf das Herzlichste!
27 Sep 2009 Johannes Pratl comments off
Zur Frage, ob ein Minister resp eine Ministerin einschlägige Berufserfahrungen haben sollte, anbei ein kleiner Beitrag.
Die Justizministerin hat angekündigt, die Geschwornengerichtsbarkeit reformieren zu wollen – Aussage Bandion-Ortners, sie habe sich nach ihren Erfahrungen als Richterin mit den Geschworenen vorgenommen, “wenn ich einmal etwas zu sagen habe, möchte ich das ändern”.
Anderer Ansicht Justizsprecher Jarolim von der SP: Die “beruflichen Vorerfahrungen” der Ministerin seien nicht die Messlatte für die Reform.
Diese Diskussion wäre gelegentlich zu vertiefen.
26 Sep 2009 guenter 0 comments
Allgemein, Verwaltungsrecht, WM, Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Unternehmen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Einhaltung einer praktisch kaum mehr zu überblickenden Anzahl von Gesetzen, Verordnungen, Normen und sonstigen Vorschriften verpflichtet. Diese reichen vom Arbeitnehmerschutz- zum Gewerberecht und vom Ausländerbeschäftigungsgesetz bis zu zahlreichen umweltrechtlichen Bestimmungen.
Viele Bestimmungen sind höchst kompliziert in ihrer Anwendung und enthalten teils empfindliche Verwaltungsstrafdrohungen, die in Einzelfällen in den Bereich von mehreren zehntausend Euro gehen können. Für alle unternehmensbezogenen Verwaltungsstrafen haftet in aller Regel der handelsrechtliche Geschäftsführer, ganz egal ob er im Einzelfall die Gesetzesübertretung tatsächlich verursacht hat.
Der Geschäftsführer muss im Unternehmen durch organisatorische Maßnahmen und wirksame Kontrollsysteme die Gesetzesverletzung verhindern. Gelingt ihm das nicht, haftet er dafür. Zumal gerade in einem größeren Unternehmen der Geschäftsführer die Einhaltung aller relevanten Vorschriften natürlich nicht persönlich kontrollieren kann, erlaubt das Gesetz in vielen Fällen die Verantwortung für bestimmte Bereiche an einen „Verantwortlichen Beauftragten“ zu übertragen. Durch die Bestellung wird der Geschäftsführer von seiner Haftung befreit, sie geht auf den Beauftragten über. Der Beauftragte muss seiner Bestellung nachweislich zustimmen und für den ihrer Verantwortung unterliegenden, klar abzugrenzenden Verantwortungsbereich eine entsprechende Anordnungsbefugnis zugewiesen haben.
Ist z.B. ein Beauftragter für die Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Vorschriften bestellt, muss er über die entsprechenden faktischen Möglichkeiten verfügen, die Arbeitsabläufe im Fuhrpark so zu beeinflussen, dass es zu keinen Vorschriftsverletzungen kommt.
Daneben sehen verschiedene Vorschriften besondere Anforderungen an die Person des Beauftragten vor. Zu verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften können z.B. nur leitende Angestellte bestellt werden, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind. Die Bestellung wird überdies erst rechtswirksam, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist. Die „Bestellungsurkunde“ selbst muss, um eine wirksam zu sein, einen exakt umrissenen Verantwortungsbereich benennen, eine pauschale Übertragung „für das gesamte Personalwesen“ oder „für alle künftigen Baustellen“ genügt nicht.
(* Dieser Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung eines Artikels für die durch uns gestaltete Kolumne im Wirtschaftsmagazin FAZIT)
25 Sep 2009 Johannes Pratl 2 comments
Einen sensationellen legislativen Durchbruch konnte der Wiener Landtag erzielen:
Es wurde eine Helmpflicht für skifahrende Kinder verordnet – wohl gemerkt für das Stadtgebiet von Wien, dessen Topographie und die dort herrschenden klimatischen Verhältnisse Zeifel darüber aufkommen lassen, ob es tatsächlich einen Anwendungsbereich für diese Vorschriften gibt, oder jemals geben wird. Better save than sorry!
Anregung: Vielleicht überlegenswert wäre eine Helmpflicht beim Heurigen!
Frage: Was kostet eigentlich so ein Gesetzwerdungsprozess?
23 Sep 2009 Johannes Pratl 0 comments
Nach Lektüre eines Artikels in der Presse, der einige Fakten zum betriebswirtschaftlichen Zustand der Österreichischen Bundesbahn darlegt - die mir bisher völlig außerhalb meiner Wahrnehmung waren – wundert es mich , dass
1) dieses Thema politische nicht stärker diskutiert wird, damit könnte man doch Wahlen gewinnen,
2) Bahnfahren überhaupt noch etwas kostet, diese läppischen Einnahmen sind im Vergleich zur Gesamtsituation ja gar nicht mehr der Rede wert,
3) nicht mehr Menschen in den politischen Untergrund gehen, in einem Land in dem so gewaltiges Problem vollkommen ignoriert werden kann.
22 Sep 2009 Johannes Pratl 0 comments
Ich erinnere mich an die TV-Konfrontation zwischen Heinz, der nunmehrige Präsident, Fischer und seine damalige Mitbewerberin Benita Ferrero Waldner. Gegen Ende der Sendung, passend, wenn in einer TV-Konfrontation die wichtigen und ernsten Themen abgehandelt sind, und es heißt, einen angenehmen Ausklang zu finden, fragten die Journalisten, ob die beiden Kandidaten eine “Haushaltshilfe” hätten.
Beide Kandidaten – Fischer wie Ferrero – waren wie von der Tarantel gestochen bemüht, wortreich zu betonen, dass sie selbstverständlich daheim auch abwaschen, putzen und all die anderen Dinge tun, die auch der Normalbürger tut. Frau Ferrero gestand zumindest ein, dass sie – soweit ich mich erinnere – einmal pro Woche eine “Zugehfrau” habe, die ihr bei der Wäsche hülfe.
Als ob es für einen Nationalratspräsidenten oder eine Außenministerin – potenzielle Präsidentschaftskandidaten – unsagbar peinlich wäre, Personal bei der Besorgung der täglichen Haushaltsgeschäfte zu haben.
Der Präsident, bevor er einen Staatsgast empfängt, beim Auswaschen des Kaffeehäferls. Die EU-Kommissärin, nach einem langen Arbeitstag nach Wien heimgekehrt, beim Bügeln, weil für den nächsten Tag keine Bluse vorhanden.
Darin erinnert fühlte ich mich letzte Woche erinnert, als die Rede auf die Justizministerin kam, die beantragen hatte lassen, in der Zufahrtsstraße zum Justizministerium die Busspur benützen zu dürfen.
Große Empörung, Spott und Häme, selbst in Qualitätsmedien wie der “Presse” – na wie denn jemand auf so was kommen könne. Ja sicher könne sie die Busspur benutzen, nämlich, wenn sie im Bus fahre.
Alles eine unerträgliche Scheinheiligkeit von Moralisten, Philistern und selbst ernannten Privilegienbekämpfern. Zumal nämlich die wirklichen Privilegien nicht in einer Erlaubnis zur Benützung der Busspur oder im sozialen Status, eine Haushaltshilfe sich leisten zu können, bestehen. Wer es – kraft welcher Bemühungen auch immer – in eine Spitzenfunktion geschafft hat, verfügt über das wertvollste Gut überhaupt: Bekanntheit – Reputation – Prominenz – Kontakte – Handynummern von anderen Spitzenfunktionsträgern usf. Er kann später – wenn er von der Politik Abschied genommen hat – Berater für Investmentfonds oder russischen Gaskonzernen werden, er kann gegen Entgelt Vorträge über dieses und jenes halten usw.
Selbstverständlich soll ein Minister, der in Staatsgeschäften dringend von A nach B muss, Vorfahrt haben. (Und keinesfalls sollte er diese Vorfahrt für eine private Spritztour nützen.) Selbstverständlich sollte der Staatspräsident eine angemessene Sommerresidenz haben, in der er auch Politiker, Journalisten, Staatsgäste uä empfangen kann.
Wer das verkennt, entwertet die Funktion und treibt die politische Kultur in eine unsägliche Tiefstapelei über Nichtigkeiten.
16 Sep 2009 guenter 0 comments
Allgemein, Neue Gesetze, Staat und Politik
Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung online-Ausgabe wurde heute der “Bildungsrahmenplan für Kindergärten” vorgestellt.
Zur Erinnerung: die Begründung dafür, dass Kindergärten in Österreich seit heuer gratis angeboten werden, liegt ja darin, dass Kindergärten eigentlich Bildungseinrichtungen seien und Bildung daher jedem Kind frei und gratis zugänglich sein soll. (Allerdings wird differenziert: der Landesgesetzgeber hat gleich die Jahre von 3-6 gratis – also auf Bildung – gestellt, der Bundesgesetzgeber vorerst nur für das letzte Kindergartenjahr).
Was also erwartet meine Tochter im kommenden Kindergartenjahr? Antwort: Schwerpunktthema “Naturwissenschaft und Technik” – weiters will man “…die Elternzusammenarbeit, die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit zu stärken” – was immer man darunter verstehen soll.
Nichts gegen die Kollegen von der technisch-naturwissenschaftlichen Ausbildungsschiene. Aber ich halte diese Themenfestlegung für Kleinkinder für völlig daneben: wir leben in einer Welt mit zunehmend angewandten Ausbildungen. Keiner lernt mehr Philosophie und Geschichte, Kunst und Literatur – der Megatrend geht eindeutig in die Richtung, Jugendliche schnellstmöglich und perfekt in einen Arbeitsprozess einzugliedern. Menschen, die man trifft, wissen viel über Apparate, Maschinen und Mechanik, Autos und Fußball – wissen aber nur mehr sehr vereinzelt, wer Wittgenstein oder Schumpeter waren.
Offensichtlich hat den Bildungsexperten, die diesen “Bildungsrahmenplan” entworfen haben, die momentane Popularität diverser Naturwissenschafts-Shows von Uniprofessoren gefallen; und auch die Vorstellung, wie die Kleinkinder dann staunend vor dem Modell eines Kernkraftwerks fotografiert werden können.
03 Sep 2009 guenter 0 comments