Wahrheitsbeweis
Der ehemalige Präsident des VfGH hat – in der Causa Kampusch – gesagt, für Natascha Kampusch wäre die Zeit ihrer Gefangenschaft womöglich “allemal besser” gewesen “als das, was sie davor erlebt hat”. (siehe ORF).
Adamovich hat angekündigt, er werde den Wahrheitsbeweis erbringen. Wahrlich eine probatio diabolica.
Fraglich, wie das gelingen soll – immerhin wird Adamovic ja mit einer Möglichkeits-Aussage zitiert. Er hat auf Grund seines Kenntnisstandes eine Einschätzung darüber abgegeben, ob es Natascha “möglicherweise” vor deren Entführung schlechter, als in der Gefangenschaft ergangen sein könnte.
Das Gericht wird daher beurteilen müssen, ob jemand, der den Kenntnisstand von Adamovich hat, nachvollziehbar zu dieser Einschätzung gelangen konnte. Es muss also Beweisgegenstand eine Art “typisierender Betrachtungsweise” sein, und nicht etwa, was tatsächlich von Mutter und Tochter empfunden wurde oder heute ausgesagt wird.
Gefühlsmäßig kann Adamovich dieser Beweis nicht gelingen – kann es tatsächlich vorstellbar sein, dass die Umstände einer jahrelangen Geiselnahme “typisierend” als “besser” (= angenehmer für die Geisel) vorstellbar sind, als es die Zeit in einer Familie gewesen sein mag, auch wenn es Konflikte und Probleme gegeben haben mag? Ich glaube nicht.
27 Nov 2009 guenter 0 comments
