Archive for Januar, 2010

Allgemein, Ernst beiseite, Staat und Politik

Österreich Europameister!

Es gilt wieder über einen schönen Erfolg zu berichten: Österreich ist Europameister, nirgends in der OECD rauchen mehr 15-jährige Jugendliche!

Was sind die Gründe für dieses tolle Ergebnis? Hauptsächlich wohl das optimale Trainingsumfeld. In Österreich darf man praktisch immer noch überall rauchen – und wenn man es eigentlich nicht dürfte, kümmert es niemanden!

Ein weiterer Vater des Erfolges: Der Gesundheitsminister, der offenbar noch von den Ereignissen überwältigt erklärt:  

“Die Entwicklung geht in die richtige Richtung.” 

 

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Allgemein

Die “Unschuldsvermutung”

Zumal in letzter Zeit in Nachrichtensendungen oft und gerne über den Ermittlungsstand bestimmter Kriminalfälle berichtet wurde war oft zu höhren, dass für alle (namentlich erwähnten) betroffenen Personen die Unschuldsvermutung gilt.

Woher kommt diese merkwürdige Redewendung?

§ 7b Mediengesetz postuliert das Verbot, über eine Person gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird so zu berichten, dass diese als schuldig hingestellt bzw. als nicht bloß tatverdächtig bezeichnet wird.

Um jeden diesbezüglichen Eindruck zu vermeiden, hat sich medial der Hinweis auf die Unschuldsvermutung quasi als diesbezüglicher Disclaimer etabliert. Wie das manchmal hinüber kommt, besonders wenn die Vermutung mit einem gewissen (geradezu hörbaren) Augenzwinkern ausgesprochen wird, ist natürlich eine andere Frage.

Allgemein

Von der Verwaltungsreform und dem Hundeführerschein

In Österreich gibt es angeblich rund 600.000 Hunde. Todesfälle aufgrund von Hundeangriffen sind – so tragisch jeder Fall ist - statistisch so wahrscheinlich wie solche aufgrund von Blitzerschlägen, also weniger als einer pro Jahr

Zum Vergleich in Österreich: Tote im Straßenverkehr zuletzt im Jahr 2008 678, Lawinentote  2008/09 31.

In der Steiermark soll nun ein “Hundeführerschein” gesetzlich verpflichtend werden. 

Was bedeutet dies praktisch:

- Ein Gesetzgebungsprozess unter Beteiligung von Politikern, Interessensvertretern, Beamten, Sachverständigen. Kosten: unbekannt

- Aufbau und Unterhalt einer Verwaltungseinheit, die die Ausbildung plant und überwacht, ein Register führt, Antragsformulare und Ausweise entwirft und ausstellt, Verstöße ahndet etc. Kosten: unbekannt

- Aufwand für den Bürger, der Kosten für den Kurs, Abgaben für den Ausweis etc., sowie des Verwaltungsapparates trägt, die natürlich nie durch die Angaben zu decken sind. Kosten: unbekannt

Der Nutzen? Mir fällt nicht viel ein zumindest ist er nicht nachgewiesen. Kann man theoretisch in ein paar Stunden “lernen” wie man mit einem Hund umgeht und wird dadurch das Hauptgefahrenpotential, nämlich dass der Hund eben ein zuweilen unberechenbar aggressives Lebewesen ist, vermindert?

Ich bin kein Hundenarr und jeder Vorfall im Zusammenhang mit Hundebissen ist einer zu viel, aber manchmal muss man die Kirche im Dorf lassen:

Faktum ist, aber das wird noch immer kein Politiker so schnell zugeben, dass wir in einiger Zeit geradezu unausweichlich an dem Punkt sein werden, wo sich die Öffentliche Hand aufgrund leerer Kassen aus viel vitaleren Bereichen als der Hundeverwaltung zurückziehen wird müssen. Dinge wie der Hundeführerschein beschleunigen diesen Prozess jedoch unnötig.

Allgemein, Staat und Politik

Kinder wie die Zeit vergeht

Raten Sie einmal wie alt der Artikel des “Spiegel” ist, aus dem dieses Zitat stammt:

“Jahr um Jahr fährt die Bundesbahn tiefer in die roten Zahlen. Bereits in diesem Jahr kostet sie fast soviel Steuergeld wie Forschungs-, Wirtschafts- und Wohnungsbau-Ministerium zusammen.”

A: 35 Tage

B: 35 Monate

C: 35 Jahre

 

Antwort finden Sie hier.

In Deutschland ist man das Problem dann – wenn gleich auch erst viel später - angegangen, in Österreich bisher nicht.

.Die Aussage des Artikels trifft übrigens zu: Gliederung des Österreichischen Bundeshaushaltes.

Allgemein

Das Telefonat mit dem versierten Schuldner

Es gibt einen Typus Mensch den man je nach Laune etwa als ”versierten Schuldner” oder auch deftiger tituliert.

Telefonate mit Leuten, die es gewohnt sind Anrufe entgegen zu nehmen, die der Eintreibung von Geld dienen sollen, verlaufen meiner Erfahrung nach, fast immer nach einem bestimmten Muster ab, das grob wie folgt aussieht:

Phase I: “Einleitung”: Auf das “Hallo” (der versierte Schuldner meldet sie fast nie mit Namen) folgt auf Nachfrage nur eine zögerliche Identitätsbestätigung.

Phase II: “Ausrede”: Auf eine bestimmte Forderung angesprochen, folgt meist eine routinierte Antwort, ein Irrtum / das Geld ist bereits längst überwiesen / der Fehler liegt bei der Bank / der Fehler liegt beim Anrufer selbst.

Phase III “Aggression”: Steigert der Anrufer nun den Druck mit dem glaubwürdigen Verweis, dass er nun andere Seiten aufziehen werde etc., folgt meist ein Umschlagen des Tones des Schuldners in die aggressive Richtung nach dem Motto der Betrüger ist der Anrufer / der Schuldner werde den Anrufer wg. Nötigung anzeigen etc.

Phase IV “Anerkenntnis”: Zeigt sich der Anrufer nun unbeeindruckt ist das Ende nahe: Der Schuldner wechselt die Rolle auf “streichelweich”, gesteht sein Versäumnis und macht Zusagen der umgehendsten Begleichung aller Forderungen samt Zinsen und Kosten.

Phase V “Nachwort”: Verleiht der Anrufer nun am Gesprächsende z.B. der gesetzten Frist nochmals mit einer Drohung Nachdruck (Konsequenz sofortige Klage, Strafanzeige etc.) kommt nicht selten noch ein Statement des Schuldners wie z.B., er würde ja heute noch zur Bank gehen, aber ein schweres Leiden / Betreuungspflichten / mildtätige Aktivitäten / ein Wohnungsbrand hindern den Schuldner gerade im Moment daran.

Bei einem richtig geschickten Schuldner hat der Anrufer jetzt ein schlechtes Gewissen.

 

Allgemein, Familien-, Erb- und Scheidungsrecht, Interessante Entscheidungen

Unterhaltsanspruch während des Masterstudiums der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften?

Der “Bologna-Prozess”, nachdem Studien ja regelmäßig nicht mehr mit dem althergebrachten Mag. oder Dr. sondern mit Bakk. und Master zu Ende gehen, hat die Frage auftreten lassen, wie lange Eltern neuerdings Studierenden gegenüber unterhaltspflichtig sind. Auch über das Bakkalaureat hinaus? Der Oberste Gerichtshof klärt in 9 Ob 63/08t auf: Auch für das Masterstudium besteht die Unterhaltspflicht soweit dieses “einer Erweiterung der beruflichen Möglichkeiten” dient, was zu beurteilen eine Frage des Einzellfalles bleibt, aber im Anlassfall bejaht wurde. 

Der Sachverhalt betraf übrigens eine Studentin der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften. Da hätte der OGH die Sache natürlich abkürzen und sich auf den Standpunkt stellen können, dass dieses Studium zur Berufsvorbereitung im Sinne der Schaffung einer Möglichkeit ein Einkommen zu erzielen per se ungeeignet ist und daher analog der steuerrechtlichen “Liebhaberei” sowieso keinen Unterhaltsanspruch begründet.  

Allgemein, Ernst beiseite

Bürokonversation

L: Der Chef ist ab Montag 3 Wochen nicht da!

M: Ein Anfang, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Da weis man wo er steht, der Chef.

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Strafrecht

Totschlag und Kulturkreis

Totschlag heißt im Grunde, dass ein Durchschnittsmensch sich denken muss: „Kein Wunder, dass er/sie den/die tot geprügelt hat, das hätte ich in der Situation vielleicht auch getan.”

Seit einigen Tagen sorg eine Geschichte für Aufregung hinter der sich interessante rechtssoziologische  Fragen verbergen.
Der Standard berichtet:

„…ein  gebürtiger Türke ist wegen versuchten Totschlags nicht rechtskräftig verurteilt worden – da sich dessen Frau scheiden lassen wollte, hatte er mehr als ein dutzend Male auf sie eingestochen und sie danach noch mit einer Eisenstange verprügelt, bis der Sohn dazwischenging. Laut Staatsanwaltschaft und Richtspruch soll der Mann in einer “allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung” gehandelt haben – wobei der Staatsanwalt auch den Migrationshintergrund des Angeklagten für seine Begründung angeführt hatte.“

Die Rechtsrichtigkeit des Urteiles kann man nur in Betrachtung der Frage beurteilen, was unter einer solchen Gemütsbewegung zu verstehen ist.

Und das ist natürlich ein höchst subjektive Sache,  weil diese Entscheidung auch eine moralische Wertung enthält. Der OGH hat uns etwa nicht im Unklaren darüber gelassen , dass der Ärger über eine homosexuelle Annäherung nicht allgemein begreiflich ist (15Os141/91) ebenso wenig Rachsucht (12 Os 61/83). Trotzdem vermochte der OGH keine brauchbare Definition der Begreiflichkeit zu formulieren sondern beließ es oft bei formelhaften Begründungen etwa wenn er einen Beweggrund als „verwerflich“ und daher nicht „allgemein begreiflich“ bezeichnete,

Man wir sagen können, dass „allgemein begreiflich“ einerseits bedeutet, von einer Mehrheit der Bevölkerung als gewissermaßen nachvollziehbar erachtet zu werden, andererseits nicht grundsätzlichen moralischen Werten unserer Gesellschaft zu widersprechen.

Und das offenbart nun das Problem, das manche Justizangehörige haben: Bei der Beurteilung einer Handlung eines zB „türkischen Ehrenmörders“ wird das objektive Faktum einer durch kulturelle Prägung begründete extremen affektiven Gemütsregung als das Unrecht der Tat bzw. die Schuld des Täters mindernd bewertet. Ob bewusst oder unbewusst bleibt dann manchmal die Überlegung auf der Stecke, ob die Ursache der Gemütsregung nicht eigentlich „verwerflich“ und unseren gesellschaftlichen Grundwerten widerstreitend ist.

Man wird sich der Diskussion nicht ganz entziehen können wie damit umzugehen ist, dass in den europäischen Staaten teilweise „Parallelgesellschaften“ von Zuwanderern existieren, deren moralisch-ethische Vorstellungen, gerade was familienrechtliche, persönliche und sexuelle Freiheitsrechte betrifft, mit jenen einer westlich-aufgeklärten Gesellschaft nicht in Einklang stehen. Diese von unseren abweichenden kulturellen Werte auf das „Verwerflichkeitskriterium“ angewendet, würden für manche Sachverhalte ein anderes Ergebnis (etwa vielleicht für unseren Anlassfall) zeitigen. Soll oder kann darauf Rücksicht genommen werden, zumal man bedenken muss, dass der individuelle Täter einleuchtender Wiese nicht auf seine herkunftsbedingten moralisch-ethische Prägung Einfluss nehmen kann? Denn gerade die Fiktion der „Nichtbeherrschbarkeit“ des Affektes stellt schließlich den Grund für die Existenz des Totschlagdeliktes und der damit einhergehenden “milderen” Bestrafung des Täters  dar.

Allgemein, Staat und Politik, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Sondersteuern für Banken?

Während man in den USA (Obama) und Deutschland (Schäuble) laut über eine “Sondersteuer” für Banken – manche sprechen auch von “Strafsteuern” – nachdenkt, haben sich in Österreich zuletzt Finanzminister (Pröll) und Wirtschaftsminister (Mitterlehner) dagegen ausgesprochen, weil diese zusätzlichen Steuern ohnedies in die Preise und Bearbeitungsgebühren der Banken einkalkuliert und somit letztlich erst wieder von den KonsumentInnen getragen würden.

Haben die Berater Obamas und Schäubles gepatzt und die Steuerüberwälzung nicht bedacht?

Wenn man – wie Pröll und Mitterlehner – gelassen ausspricht, dass die Steuern ohnedies überwälzt würden, sollte man kurz innehalten und darüber nachdenken, unter welchen Voraussetzungen Überwälzung funktioniert.

Ein Aspekt ist die “Preiselastizität”, also die Frage, ob die Nachfrage nach einem Produkt stark oder schwach auf Preisänderungen reagiert. Extrem elastisch dürften wohl Nespresso-Maschinen und -tabs sein, extrem unelastisch reagiert für gewöhnlich der Salzverbrauch. Würde man den Salzpreis verdoppeln, würde die Nachfrage dennoch stabil bleiben, weil jeder Salz braucht. (Würde man den Salzpreis halbieren, würde dennoch nicht mehr Salz konsumiert werden.) Auf die Steuerüberwälzung bezogen bedeutet das: je unelastischer die Nachfrage reagiert, desto erfolgreicher werden die Produzenten eine zusätzliche Steuerlast auf die KonsumentInnen überwälzen können.

Für Bankdienstleistungen darf man wohl annehmen, dass diese ebenfalls unelastisch reagieren – jeder braucht heutzutage ein Bankkonto, ein Darlehen zur Finanzierung des Eigenheimes und möglicherweise sogar ein paar Veranlagungsprodukte. Es spricht daher einiges dafür, dass – vielleicht mit Zeitverzögerung – die Zusatzsteuer über eine Gebührenerhöhung überwälzt werden könnte, und letztlich die KonsumentInnen zahlen.
Aber.

Ein weiterer Aspekt bei der Überwälzung ist die Frage, wie gut der Wettbewerb funktioniert. Gibt es viele Anbieter für eine identische Leistung, wie es etwa Bankkonten sind, spricht einiges dafür, dass einige Banken die Preissteigerung nicht “weiter geben”, um Marktanteile zu gewinnen.

Fazit: Bei starker Konkurrenz wäre es durchaus möglich, dass NICHT die gesamte Sondersteuer 1:1 an die BankkundInnen weiter gegeben würde.

Die Frage, der man sich daher stellen muss, lautet: haben wir echten Wettbewerb, oder ein Bankenoligopol? Je stärker nämlich einige wenige Unternehmen den Markt dominieren, desto eher kommt es zur Überwälzung (umso mehr, als die Mobilität der BankkundInnen schwach ausgeprägt ist.)

Die Langfriststrategie des Staats müsste sein, den Markt zu stimulieren und die Banken eher klein zu halten – dazu ist es aber wohl zu spät.

Allgemein, Ernst beiseite

Dunning-Kruger-Effekt

Dass es ihn gibt habe ich immer schon vermutet:

Der Dunning-Kruger-Effekt beschreibt, dass inkompetente Personen

  • dazu neigen, ihre eigenen Fähigkeiten zu überschätzen,
  • überlegene Fähigkeiten bei anderen nicht erkennen,
  • das Ausmaß ihrer Inkompetenz nicht zu erkennen vermögen.
  • Damit lässt sich so einiges erklären.