Archive for Februar, 2010

Allgemein, Arbeitsrecht, Interessante Entscheidungen

Pensionsberechnung nach Geschlechtsumwandlung

Der OGH setzt sich in einer brandneuen Entscheidung mit der Frage der Berechnung der Höhe der Alterspension nach einer Geschlechtsumwandlung auseinander. Das Antrittsalter ist ja für Frauen niedriger als für Männer.

Die Klägerin begehrt die Zuerkennung einer höheren Alterspension mit der Begründung, es stehe ihr aufgrund ihres im Hinblick auf das für Frauen geltende Regelpensionsalter von 60 Jahren erst späteren Pensionsantrittes (mit rund 61 ½ Jahren)eine Bonifikation nach § 261 c ASVG zu.
Sollten Sie tatsächlich am Ergebnis Interesse haben lesen Sie bitte hier weiter. Ich belasse es dabei mir zu merken, dass die Frage bereits gelöst ist, falls mir das Thema tatsächlich nochmal unterkommen sollte.

Allgemein, Strafrecht

Arzt und Einbrecher

Unglaublich was manche Leute in ihrer Freizeit machen:

Man stelle sich vor, ein Arzt ging angeblich tatsächlich nach Dienst bei seinen Patienten einbrechen!

Was machen Sie heute noch?

Nachtrag: Ein Kollege teilt mir gerade mit, dass er sich auch gezwungen sieht künftig nach Dienst bei seinen Kunden einbrechen zu gehen: Sein Gehalt stehe in einem krassen Missverhältnis zu seinen finanziellen Bedürfnissen, sodass er faktisch keine Alternative sehe.

Man muss halt immer auch die Situation des Menschen hinter der Tat sehen…

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Staat und Politik

Der Richterstreik – Jammern ohne zu Leiden?

Nächste Woche tritt die Österreichische Richterschaft in eine Art Streik.

Man kann sehr trefflich darüber streiten, ob ein Beamten streikrechtlich zulässig bzw. legitim ist. Beamte sind aufgrund ihrer besonderen Stellung dem Staat zu besonderer Loyalität, gesteigertem Gehorsam und Pflichterfüllung verpflichtet, was schließlich auch die Rechtfertigung für bestimmte Vergünstigungen darstellt die anderenorts nicht gewährt werden, z.B.: faktische Unkündbarkeit (teilweise “Pragmatisierung”) und Unversetzbarkeit. Alles nachzulesen schon bei Max Weber.

Nun gibt es natürlich innerhalb der Beamtenschaft gravierende Unterschiede: Ewig unzufriedene und daher häufig zurecht belächelten Lehrer, deren Streikverhalten als geradezu “italienisch” gilt, Beamten die mit Grünraumpflege befasst sind, Amtsärzt, Polizisten oder eben einem Richter. Alle Beamte, alle unterschiedlich, auch in ihren Befindlichkeiten.

Richter sehen sich selbst – wohl bis zu einem gewissen Grad zu Recht – als beamtische Elite. Dies findet seinen Ausdruck etwa in einem besonderen Corpsgeist und ist durch die richterlichen Freiheiten (Weisungsfreiheit, Versetzungsschutz, keine fixe “Arbeitszeit”) auch rechtlich abgebildet. Vielleicht führen diese Umstände aber gerade jetzt auch zu einen etwas verzerrten Wahrnehmung der richterlichen Standesvertretung: Wir befinden uns in einer tiefen, tiefen Wirtschaftkriese, deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Budget noch nicht annähernd abzusehen sind. Das letzte was ich da sehen will sind streikende Beamte. Dafür gibt es objektiv keine Rechfertigung und hoffentlich auch kein öffentliches Verständnis.

Nun ist es unzweifelhaft, das viele Richter Ihren Beruf mit großem Enthusiasmus ausübe, es darf aber auch nicht unter den Tisch fallen, dass es innerhalb der Justiz viele nur durchschnittlich Leistungsfähige und Motivierte gibt und auch eine ansehnliche Herde von echten Minderleistern. Wie oft in der öffentlichen Verwaltung gibt es auch in der Justiz wenig Mittel letzteren zu begegnen, aufgrund der richterlichen Freiheiten eigentlich fast keine.

Vielleicht wäre es ein Zugang der Richterschaft gewesen, für Richter die sich tatsächlich überlastet fühlen, Hilfestellungen zu schaffe: Als erstes ist hier daran zu denken, Techniken der Verhandlungsstraffung zu vermitteln: Auf rechtlicher, aber auch methodischer Ebene. Meinem Eindruck nach fehlt es hier oft dramatisch an entsprechenden Skills. Alleine die beherzte Anwendung der Zivilprozessordnung würde auf einen Schlag 30% der Verhandlungszeit und ebensoviel Papier sparen. Das wette ich.

Dass ich oben Lehrer und Richter in einem Satz erwähnt habe hat auch den Grund, dass Richtervertreter in den letzten Jahren zu utrierten öffentlichen Beschwörungen des bevorstehenden Zusammenbruches der Justiz geneigt haben. Das Verständnis der Öffentlichkeit für solches ist naturgemäß auch abhängig davon, dass das hehre Ziel geglaubt wird und nicht zuletzt ein Partikularinteresse vermutet wird.

Das muss jetzt noch sein: Ein hier nicht namentlich zu nennender Richter sagte mir einmal vor Jahren was aus seiner Sicht ein Richterstandesvertreter können muss: “Jammern ohne zu Leiden”   

 

 

 

Allgemein, Staat und Politik, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht

Verwaltungsreform 2010?

Die SPÖ prescht mit einem Vorschlag vor, die zahlreichen Verwaltungsverfahren und deren Instanzenzüge radikal zu reformieren und in einem Zuge bis zu 120 “Sonderbehörden” abzuschaffen. 

Das wäre natürlich ein ebenso radikaler wie begrüßenswerter Schritt, zumal die Anzahl der verwaltungsrechtlichen Materiengesetzte – vom Abfallwirtschaft- bis zum Mineralrohstoffgesetz – und deren besonders ausgestaltete Verfahren bereits so unübersichtlich ist, dass in vielen Bereichen nur mehr eine Hand voll Experten in Österreich einen Überblick haben. Die befassten Behörden haben diesbezüglich einen nie dagewesenen Wildwuchs erlebt, wenn man etwa auch an diverse statttheoretisch höchst fragwürdigen “ausgegliederten” Kontrolleinrichtungen mit behördlichen Aufgaben wie z.B. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH oder Austro-Control denkt, deren Existenz wohl manchen Schöpfer unserer Verfassung im Grab rotieren lässt. 

Jedenfalls würde die Umsetzung dieses Plans, dessen Details wohl erst ausgearbeitet werden müssen, einer geradezu heroischen Kraftanstrengung bedürfen um alleine die verwaltungsinternen Widerstände zu brechen. Wir wünschen hier bereits alles Gute. 

 

Allgemein, Ernst beiseite

Absolut nicht jeder!

“Nicht jeder Asylwerber ist ein Krimineller!”

Mit dieser ebenso pointierten wie (offenbar in gewissen Kreisen?) kontroversiellen Aussage punktet der derzeit um seine Wiederwahl kämpfende Österreichische Bundespräsident Heinz Fischer.

Angeblich arbeitet sein Beraterstab bereits an weiteren, ähnlich bemerkenswerten Slogans für die Intensivphase der Wahlschlacht, der es derzeit an nichts fehlt, außer einem Gegenkandidaten.

Derzeit in der engeren Auswahl: “Wer früher kommt ist eher da!” und “Was’ wiegt, das hat’s!”

Allgemein

Staatliche Datenhehlerei – Inakzeptabel?

Unter vielen Rechtswissenschaftern aber auch Praktikern gilt das Vorhaben des Deutschen Staates sich durch “Ankauf” illegal erlangte Daten über Steuerhinterzieher in der Schweiz zu beschaffen als schlichtweg inakzeptabel bis degoutant.  Ich bin da eigentlich nicht ganz so grundsätzlich und froh, dass jemand andere meine Ansicht im Wesentlichen schon formuliert hat. Die Frage für mich ist schlichtweg was das durch das Strafrecht zu beschützende Rechtsgut sein soll, wenn es um Daten geht, die eine (offenbar gewaltige) Steuerhinterziehung betreffen und der involvierte Staat (Schweiz, Liechtenstein) sich dauerhaft nicht nur nicht an der Aufklärung beteiligt, sondern sogar ein Geschäftsmodell darauf aufbaut? Oder wie einmal jemand gesagt hat: Für die liechtensteinsche Finanzdienstleistungsbranche gibt es wenig Geschäftsgrundlage außer der diskreten Vermeidung von Steuerpflichten. 

 

 

Allgemein, Verwaltungsrecht

Leise Schneeschaufel! – Lärmschutz vs. Räumpflicht

Gemäß §93 Straßenverkehrsordnung sind die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten verpflichtet Gehsteige und Gehwege entlang ihrer ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bestreut zu halten. Gleiches gilt für alle anderen Liegenschaftseigentümer, aber auch Inhaber von Parplätzen und sonstigen Verkehrsflächen, schon aufgrund der allgemeinen “Wegehalterpflichten”.

Nun gibt es andererseits in vielen Orten lärmvermeidende Vorschriften, in Graz etwa die “Immisionsschutzverordnung-Lärm”. Diese besagt:

“Während der Zeit von 19 bis 7 Uhr, samstags auch von 12 bis 15 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen sind - alle im Hauswesen anfallenden lärmerzeugenden Arbeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden sowie - lärmerzeugende Gartenarbeiten, mit Ausnahme solcher auf Grünanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, verboten.”  

Das bedeutet für das Scheeproblem, dass man z.B. die immer beliebter werdende benzinbetriebene Schneefräse für den Hausgebrauch vor 7h und nach 19h in der Garage lassen muss und auch wenn man z.B. einen Großparkplatz zu bewirtschaften hat auf das leise händische Schaufeln zurückgreifen muss?

Offenkundig ist das aus Sicht des Verordnungsgebers so.

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben, Ernst beiseite

Das Gewissen

§ 9 Rechtsanwaltsordnung besagt:

Der Rechtsanwalt ”ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Antrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten.”

Jetzt fragt man sich

1) wer einen Anwalt mit einem Gewissen kennt,

2) wozu ein solches bei der Ausübung dieses Berufes gut sein soll und 

3) wer überhaupt einen Anwalt mit Gewissen engagieren würde? Das schadet doch höchstens!

 

Allgemein, Neue Gesetze, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Datenschutzgesetz “Neu”, Videoüberwachung vs. Detektiv?

Mit 1.1.2010 ist eine Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft getreten, das in seinen §§ 50a ff nun ausführlich die Videoüberwachung regelt. Die zentrale Regelung des § 50a Abs 2 ist für einen Nichtfachmann des DSG (im konkreten Fall auch für mich) wohl völlig unverständlich formuliert, faktisch ist Videoüberwachung nun nur mehr sehr eingeschränkt zulässig, fast ausnahmslos verboten etwa zur Mitarbeiterüberwachung! Hier ein zusammenfassender Artikel.

Eines wundert mich doch: Es ist nun unzulässig z.B. das eigene Haus zu überwachen, ohne vorher eine Bewilligung einzuholen. Als Skandal würde es empfunden werden, einen Mitarbeiter heimlich mit Kamera zu überwachen. Völlig legal wäre es jedoch auf eine Person einen Detektiv anzusetzten und ausspionieren zu lassen. Das kommt öfter vor als man denkt. Da gibt es kein Register und keinen Abwehranspruch.

Dieser Umstand scheint mir von der gesetzliche Wertung eigenartig, ist doch eine geheime Detektivbeobachtung ein noch viel intensiverer Eingriff in die Privat- und Intimspäre als eine Überwachungskamera?

Allgemein

Stilsicher?

“Die ganze Welt”, so heißt es neuerdings, lache über Österreich, angesichts des allseits bekannten Bundesheervideos.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei nicht um einen “Hoax” handelt, und das Ganze wirklich vom Bundesheer verantwortet und beauftragt wurde.

Man sieht an dem Beispiel, wie nah Glanz und Abglanz beieinander liegen. Hätte man für die selbe Story die Schauspieler Roland Düringer (als Auto-Macho) und Alfred Dorfer als Panzerkommandant engagiert, hätte jeder die satirische Absicht erkannt, man hätte vielleicht ein bissl diskutiert darüber, ob das Bundesheer so eine Brachialkomik für Werbezwecke einsetzen sollte usw.

Da das Ganze aber offenkundig mit Laiendarstellern, und ein wenig holprig arrangiert ist, verliert das Ganze den Satire-Charakter und wird zur Sexismus-Falle.

Irgendwie nicht ganz gerecht – aber so funktioniert das Spiel eben.