Archive for Mai, 2010

Allgemein, Wirtschaftsprufung und Revision

So glaubwürdig wie BP?

Heute tatsächlich so gelesen in einem Mail zwischen Geschäftspartnern:

 ”…und stellt Ihre Glaubwürdigkeit auf dieselbe Stufe wie jene von BP im Golf von Mexiko.”

Da gibt es wohl keine Steigerungsform mehr.

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Prozessrecht, Zivilrecht

Die Nebenintervention – Seitenwechsel zulässig?

Ein zivilprozessuales Kleinod, das aber praktisch z.B. im Gewährleistungs- und Schadenersatzprozess höchst bedeutend ist, stellt die so genannte Nebenintervention gem. §§ 18 ff ZPO. dar. Jedermann ist berechtigt einem Verfahren als Nebenintervenient “beizutreten”, wenn er ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei hat. Er kann sich dann als “Streithelfer” seiner Partei betätigen und erhält sogar seine Vertretungskosten wenn seine Seite obsiegt. Häufig werden an einer Sache Beteiligte auch zur Nebenintervention “aufgefordert”. Dies nennt sich “Streitverkündung”

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage zu befassen, ob ein “Seitenwechsel” des Nebenintervenienten im Laufe des Verfahrens zulässig ist. 

Kurz gesagt: er darf. Er hat jedoch zuvor seine 1. Nebenintervention zu widerrufen, wodurch alle bisherigen Handlungen “unbeachtlich” werden. In der Folge kann er jedoch dem Verfahren erneut beitreten, ggf. auch auf der Gegenseite. 

 

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Strafrecht

Besser kein Anwalt als ein schlechter? – Verfahrensrecht und Formalismus

Das “Verfahrensrecht” ist per definitionem eine formalistische Angelegenheit. Was für Laien manchmal verstörend wirkt, etwa die ritualisierten Formulierungen in juristischen Schriftsätzen oder die Formerfordernisse im Strafverfahren, geht dem Juristen nach einer gewissen Zeit in Fleisch und Blut über. Es gibt dem Juristen Sicherheit innerhalb eines festen “Verfahrensgefüges” zu agieren.

Aber es gibt auch extreme Formalismen, die sich zum Rechtsschutzhindernis entwickelt haben: Hiezu zählen sicher die mittlerweile extremen Anforderungen die der Oberste Gerichtshof an die Form von Rechtsmitteln und Beweisanträgen im Strafverfahren erhebt. Es gibt Fachleute die meinen, dass nur mehr eine niedrig zweistellige Zahl von Anwälten in Österreich die Kunst beherrschen, eine Nichtigkeitsbeschwerde auszuführen die alle Anforderungen erfüllt und sohin nicht Gefahr läuft, ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen zu werden. Das ist natürlich eine höchst fragwürdige Tendenz.

Manchmal muss der OGH aber auch zurück rudern: In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH ein Urteil aufgehoben, weil das Erstgericht einen nicht anwaltich vertretenen Beschuldigten nicht ausreichend bei der Stellung eines Beweisantrages angeleitet (“manuduziert”) hatte.

Kann man da im Umkehrschluss etwa sagen “besser nicht als schlecht anwaltlich vertreten”?

Allgemein, Interessante Entscheidungen, Zivilrecht

Servitute und Lastenfreier Erwerb einer Liegenschaft

Ein Dauerbrenner vor den Gerichten sind Streitigkeiten über die Existenz – oder eben Nichtexistenz – von Geh- und Fahrrechten auf fremden Grundstücken, also Servituten.

Servitutsrechte sind in der Regel im Grundbuch eingetragen und die Rechte und Pflichten in einem Vertrag geregelt. Daneben gibt es aber die verbreiteten “außerbücherlichen” Servitute, insbesondere soche die aufgrund einer mehr als 30-jährigen Ausübung ersessen sind. Ist das Recht ersessen, kann der Berechtigte vom Eigentümer sogar die Eintragung im Grundbuch verlangen. Und das sollte er auch tun.

Spannend wird nämlich oft dann, wenn mit außerbücherlichen Servituten belastete Grundstücke an einen “Unwissenden” – also Gutgläubigen – verkauft werden, der von den Recht nichts gewusst hat. Dann geht das außerbücherliche Servitut nämlich verloren.

Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Erwerber an der “Lastenfreiheit” nicht aufgrund irgendwelcher Umstände und Indizien hätten zweifeln müssen. Typisches Beispiel: ein ausgetretener Pfad über das Grundstück.

Es gibt unzählige Entscheidungen zu diesem Thema, zuletzt aktuell und ohne besonderen Neuigkeitswert OGH 5 Ob 58/09d.

Allgemein, Staat und Politik

Das Ende des ORF – auf Kurzwelle

Dass der Österreichische Rundfunk seit geraumer Zeit von einem Management (oder ist es der Betriebsrat oder das Parteisekretariat?) geleitet wird, dem die Herstellung eines qualitativ hochwertigen Programms im Sinnes des gesetzlichen Programmauftrages kein Anliegen ist, beweist es tagtäglich mit dem dargebotenen Programm.

Da wundert im Grunde auch der rundfunkhistorische Frevel nicht, dass der ORF sein ”Kurzwellenprogramm” per 1.1.2010 auf das lächerliche Ausmaß von täglich 75 min und zwar zwischen 6.00 und 7.15 UTC beschränkt. Obwohl zuletzt ohnehin praktisch nur mehr Ö1 1:1 übernommen gesendet wurde, war offenbar sogar dieser minimale Aufwand zu viel. Kurzwelle bringt halt weder Quten noch Werbeerträge.

Nur zur Erinnerung an den ORF: Die Übertragung auf eines Programms auf Kurzwelle ist Bestanteil des gesetzlichen Versorgungauftrages gem. § 3 ORF-Gesetz:

(6) Der Österreichische Rundfunk kann zudem nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit sowie nach Maßgabe außerhalb des UKW-Bereichs zur Verfügung stehender Übertragungskapazitäten ein Hörfunkprogramm und einen ausreichenden Online-Dienst (§ 2 Abs. 1 Z 2) für Österreicher im Ausland und zur Darstellung Österreichs in der Welt gestalten (Auslandsdienst) und verbreiten.

Faktum ist, dass ich künftig etwa während des Adria-Segeltörns keine ORF-Radio mehr hören kann. Der ORF wird es verschmerzen. Ich wohl auch.

Allgemein, Ernst beiseite

Über ehrliche Berater – und andere Typen

Folgende – tatsächlich heute so erlebte – Ausgangsgeschichte:

Der Autor steht in einer Apotheke um Montana Haustropfen zu erwerben, als seine Aufmersamkeit auf eine ca. 28-jahrigen Mitkunden fällt, der die Verkäuferin in die Bestellung eines Vichy-Haarshampoo (recte: VICHY DERCOS Vital Shampoo) verwickelt hatte.

Faktum 1: Das Shampoo kostet in besagter Apotheke unfassbare € 11,90 pro 200 ml Gebinde.

Faktum 2: Der Kunde war haartechnisch zweifellos kein Fall für Vichy, zumal mit einem Borstenharschnitt à la Wladimir Klitscko versehen.

Wie hätten diesem Kunden ein Berater geholfen?

Typ 1: Der Unseriöse Berater

Der unseriöse Berater hätte sofort mit der Apothekerin Kontakt aufgenommen und dieser mitgeteilt, dass er den Kunden umgehend darüber aufklären werde, dass Haarewaschen mit Hirschseife bei minimalen Kosten ein annähernd gleiches Ergebnis bei ihm bewirken würde wie Vichy. Dieser für die Apothekerin geschäftsschädigende Rat könne jedoch unterbleiben, wenn der Berater mit 50% am Gewinn der Apothekerin beteiligt würde.

Typ 2: Der geschäftstüchtige Berater

Der geschäftstüchtige Berater würde den Kunden natürlich sofort vor der unsäglichen Dummheit bewahren in einer Apotheke Shampoo für € 11,90 pro 200 ml zu erwerben. Und ihm das vom Berater zufällig exklusiv vertriebene, nahezu ausschließlich aus natürlichen Stoffen hergestellte Haarpflegeprodukt, “Original Hirschseife” für nur € 19,90 pro 2 x 150 g verkaufen! Ein echter Geheimtipp.

Typ 3: Der ehrliche Berater

Der ehrliche Berater würde dem Kunden sagen er solle sich die Haare gefälligts mit Hirschseife waschen, erhältlich bei Schlecker um  € 1,99 pro Packung. Das Ergebnis sei nach menschlichem Ermessen nicht schlechter als mit Vichy, nur bleiben € 9,90 in der Börse.

Und dieser Berater würde dem Kunden mit Recht einer Rechnung über zumindest € 300,– ausstellen. Das wäre in Hinsicht auf die objektive Ersparnis über die Jahre absolut angemessen.

So und nun: Welche Beratertypen beschäftigen Sie bzw. was für einer sind Sie selber? Klar immer alles Typ 3, keine Frage.

 

 

Allgemein, Zivilrecht

Heiteres Begrifferaten: Faschine

Neulich in einer Vergabverhandlung war zwischen mehreren Tiefbauingenieuren eine gefühlte Ewigkeit von “Faschinen” die Rede. Und das mit großer Selbstverständlichkeit.

Oft kann man sich als Jurist ja durch über die Jahre aufgeschnapptes Halbwissen retten, aber in diesem Fall hat bei mir gar nichts geklingelt. Mir war nicht einmal klar ob von einer Sache oder Tätigkeit die Rede ist. Aber fragen wäre auch peinlich gewesen in der Situation.

Nun, die Techniker haben sich geeinigt und der Jurist hofft, dass eine eindeutige Norm einen späteren Streit darüber, worauf sie sich wirklich geeinigt haben, verhindern wird.

Google/Wikipedia hat dann geholfen:

Eine Faschine (von lateinisch fascis; italienisch fascio ‚Bündel‘, ‚Bund‘) ist ein Reisig- oder Strauchbündel von einigen Metern Länge, welches das Rutschen von Erdmassen überwiegend am Hang verhindern soll. Auch im Bereich von Unterwasserbauten werden sie zur Stabilisierung des Bodens verwendet.

Allgemein, Staat und Politik

Im Krieg und in der Verwaltungsreform…

Ich kenne ernst zu nehmende Menschen die mittlerweile auf Grund der Äußerungen dieses Mannes

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Foto: www.fritzneugebauer.at

der Meinung sind, dass eine Verwaltungsreform in Österreich nur nach oder im Zuge eines kriegerischen Ereignisses durchgeführt werden kann. Eine Weltwirtschafts- oder Eurokrise reicht jedefalls bei weitem nicht um die Haltung des obersten Beamtengewerkschafters nachhaltig zu beinflussen.

Allgemein

Bail me Out!

Wie man Griechenland, Portugal und Spanien mit einem Griff ins Portemonnaie rettet und noch Wechselgeld zurück bekommt:

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Geldschein am Höhepunkt der “Deutschen Inflation” 1924.

Allgemein, Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Zivilrecht

Von Maklern und Agenten

Ein in der Praxis of verkannter Unterschied ist jener zwischen Versicherungmaklern und Versicherungsagenten.

Während der Makler (auch als “Doppelmakler”) der “Sphäre” des Versicherten zuzurechnen ist, und ihn daher auch eine erhöhte Interesssenwahrungspflicht trifft, ist der Agent der Sphäre der Versicherung zuzurechnen. Der Agent veräußert also in der Regel die Produkte “seiner” Versicherung (OGH 7O b 16/09t), der Makler muss von Gesetzes wegen für den Kunden das günstigste Produkt am Markt ermitteln. Aus diesem Grund trifft den Agenten eine umfassende Offenlegungspflicht i.S. der §§ 137 ff Gewerbeordnung.

Zumal sowohl Makler als auch Agent über die Provision der Versicherung entlohnt werden, ist Transparenz die eine, Charakterstärke die andere Eigenschaft an der man den ehrlichen Makler und Agenten erkennt.

Allgemein, Ernst beiseite

Griechische Verhältnisse

In den Nachrichten des Radiosenders Ö3 wurde soeben verlautbart, dass nach Schätzungen

- 50% der Beamten keiner sinnvollen Beschäftigung nachgehen

- 75% der Ärzte und Rechtsanwälte Steuern hinterziehen.

Wohl gemerkt: Es geht um Griechische Verhältnisse! In Österreich ist das zweifellos ganz anders.