Archive for Juli, 2010

Allgemein, Neue Gesetze, Zivilrecht

Stand der Möglichkeiten

Bereits vor längerer Zeit habe ich in einem Eintrag in diesem Blog den Begriff des “Standes der Technik” beleuchtet. § 14 Datenschutzgesetz führt nachfolgenden artverwandten Begriff ein, nämlich den “Stand der technischen Möglichkeiten” nach dem Daten durch den Inhaber zu sichern sind. Das ist nun eine feinsinnige Unterscheidung: Was ist Stand der Technik und was ist darüber hinaus technisch möglich? Aus meiner Sich ist das technisch Mögliche wohl ein qualitatives Plus gegenüber dem Stand der Technik, der wohl vereinfacht als common sense des Sinnvollen bezeichnet werden kann? Nur wer aber definiert dieses Plus, das über das “Nötige” hinaus geht und wo ist die Grenze des wirtschaftlich unvernünftigen?

Allgemein, Anwalts- und Gerichtsleben

Droht das Ende des “Amtstag”?

Ein uraltes Institut der Justiz ist der so genannte “Amtstag”. Einmal in der Woche (in der Regel Dienstag vormittags) darf jeder rechtssuchende Bürger zu Gericht kommen um dort rechtliche Auskünfte einzuholen, insbesondere aber auch “protokollarische Anbringen” zu erstatten, will heißen Klagen oder Anträge einbringen, Rekurse anmelden etc. Eine bis heute populäre und kostensparende Angelegenheit.

Viele Richter – und manch Justizpersonal – hat den Amtstag seit jeher als erhebliche Last betrachtet – was wesentlich auf das traditionell doch recht schwierige Publikum zurückzuführen ist – es jedoch bis zu einem gewissen Grad als Ehrensache betrachtet, dem Volke auch als unmittelbare Ansprechstelle zur Verfügung zu stehen.

Mit Erstaunen habe ich heute zu Kenntnis genommen, dass das Justizministerium neuerdings offenbar an der Abschaffung des Amtstages bastelt. Nicht anders ist es zu erklären, dass sich auf der Informationshomepage des BMJ dieser Eintrag findet. Auf den Amtstag als Quelle für Rechtsauskünfte bzw. Gelegenheit Anbringen zu erstatten wird weder dort, noch sonst auf der Seite des BMJ verwiesen. Verlinkt werden dagegen alle möglichen und unmöglichen anderen Beratungsstellen. Von der Rechtsanwaltskammer bis zum Autofahrerklub ARBÖ.

Ich finde diese Entwicklung einerseits schade weil der Amtstag auch ein ganz wesentlicher Imageträger der Justiz ist, andererseits auch fragwürdig, zumal etwa die ADV-Formverordnung explizit auf die Auskunftspflicht der Gerichte verweist.

Allgemein

Mit aller Kraft!

Der Oberste Gerichtshof stellt gelegentlich hohe Anspr�che an die Normunterworfenen:

“Ein suchtkranker Unterhaltspflichtiger ist aufgrund seiner Erwerbsobliegenheit gehalten, seine Sucht mit allen Kr�ften zu bek�mpfen und sich der notwendigen Entziehungsbehandlung zu unterziehen.” (OGH 19.04.2007 6 Ob 64/07s)

Die Frage ist nat�rlich was ist, wenn auch “alle Kr�fte” nicht ausreichen. Und wie stellt man das unter Beweis, n�mlich alle Kr�fte (erfolglos) eingesetzt zu haben?

Allgemein, Zivilrecht

Nicht ganz absichtloses Beobachten der Nachbarn

Ein echtes Kleinod einer Begr�ndung legt der Oberste Gerichtshof mit der Entscheidung Ob 248/09k vor. Es geht um die Frage des Schutzes der Privatsp�re vor�neugierigen Blicken der Nachbarn:

“Es ist den Vorinstanzen zuzustimmen, dass das beil�ufige und absichtslose Hinaussehen aus den Fenstern des eigenen Hauses, die Einblick in ein Nachbargrundst�ck gew�hren, keinen Eingriff in die Privatsph�re darstellen kann. Auch das kurze, nicht ganz so absichtslose, auf Neugier basierende Hinausblicken, das manch einer pflegt, kann je nach Empfindlichkeit unangenehm sein, muss aber im Rahmen des “�blichen” hingenommen werden. Dies hat seine Grenze bei der Intensit�t, durch die sich im konkreten Einzelfall auch ein anderer durchschnittlich empfindender Nachbar dauernd beobachtet und verfolgt f�hlen w�rde.”

Allgemein, Konsumentenrecht, Zivilrecht

Schlechterfüllung und “Unzumutbarkeit” der Verbesserung

Ein altes Problem: Ein Handwerker f�hrt eine Leistung “verheerend” schlecht aus, am Schluss bestehen gravierende M�ngel. Das Gew�hrleistungsrecht gibt dem Auftraggeber zwar grunds�tzlich das Recht einen Preisabzug zu t�tigen, es gilt aber das “Primat der Verbesserung”: Der Auftragnehmer hat die Chance zu bekommen die M�ngel zu beheben bevor der Abzug zul�ssig wird.

§ 933a ABGB schr�nkt dieses Verbesserungsrecht des AN dann ein, wenn dem AG diese Verbesserung aus triftigen, in der Person des AN gelegenen Gr�nden unzumutbar ist.

Unzumutbar ist nat�rlich ein recht diffuser Begriff, sodass sich der Oberste Gerichtshof bereits h�ufig mit dessen Auslegung befassen musste, aktuell etwa in der Entscheidung 6 Ob 113/09z. Dort ging es um eine so genannte “erwiesene Unverl�sslichkeit”. Der AN war vom AG mehrmals w�hrend der Ausf�hrungsphase auf vertragswidrige Ungenauigkeiten hingewiesen worden, dieser setzte seine T�tigkeit jedoch einfach fort.

Ein solches Verhalten gilt als Unzuverl�ssigkeit die den AG sofort dazu berechtigt die Verbesserung abzulehnen.