Happy Birthday ABGB
Das Österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) feiert heuer seinen immerhin schon zweihundertsten Geburtstag, wurde es doch im Jahre 1811 in (ersten) Gebieten der k&k Monarchie eingeführt.
Beachtlich jedenfalls, dass das ABGB – bei allen dekodifikatorischen Tendenzen durch ausufernde Nebengesetzgebung wie Prof.  Kodek es nennt – bis heute die absoluten Kernbereiche des Zivilrechtes wie den Schadenersatz, das Sachenrecht, sowie zahlreiche Aspekte des Schuld- und Familienrechtes (alleine) regelt.
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Wenn man sich die Rechtsentwicklung im Bereich des Zivil-, besonders aber im Verwaltungsrecht ansieht, kann einem offen gesagt schon Angst werden. Man kann heute als Jurist ohne jede Scham behaupten, dass die Kenntnis des gesatzten Rechtes sich heute aufgrund der unfassbaren Menge an Vorschriften aller erdenklichen Arten nur mehr auf einen kleinen Ausschnitt beziehen kann. Konnte ein Jurist wohl im Jahr 1900 noch behaupten in seinem Studium mit so gut wie allen Rechtsvorschriften konfrontiert gewesen zu sein, wäre dies Behauptung heute lächerlich. Fakt ist, dass es heute – teils auch zum Kernbereich des Zivilrechtes, bzw. praktisch nicht unbedeutende Gesetzte gibt, die maximal eine Hand voll (Österreichische) Juristen kennen.
Mein Eindruck ist, dass dem Juristenstand, aber auch der universitären Lehre – hier noch ein Wenig der Zugang fehlt, wie mit dem Faktum, dass der „Universaljurist“ heute gar nicht mehr „denkbar“ ist umgehen soll. Solle es in Richtung der reinen Methodik gehen ohne Materien zu vertiefen oder eher zum absoluten Spezialistentum?
30 Jun 2011 Johannes Pratl 0 comments


