Soeben wird über eine aktuell erlassene einstweilige Verfügung berichtet die einem Internet-Provider verbietet seinen Kunden Zugang zu einer bestimmten URL zu gewähren, wo “illegal” Filme downgeloadet werden können. Beantrag wurde die EV durch eine Gruppe von Filmerechtsinhabern.

Einige Entscheidungen der Österreichischen Justiz im Zusammenhang mit “neuen Medien”  sind bereits in der Vergangenheit eher extravagant ausgefallen, sodass zu befürchten steht, dass mit einiger Wahrscheinlichkeit auch diese katastrophale Entscheidung – auf deren Begründung ich (in Sorge) gespannt bin – Bestand haben könnte.

Offenbar nicht betrachtet wurde auf alle Fälle, dass das Tagesgeschäft des ISP wohl nicht mehr zu erledigen wäre, wurde jeder ISP künftig gezwungen sein entweder seinen Traffic vorweg auf Urheberrechtsbrüche hin zu scannen (gibt es eigentlich viele Seiten auf denen gar keine Urheberrechtsverletzungen nachweisbar sind?) und zu filtern oder auf Aufforderung sofort einen bestimmten Traffic zu unterbinden. Letzteres müsste er aber auf alle Fälle tun, würde er nicht Gefahr laufen wollen dauernd mit Unterlassungsklagen und einstweiligen Verfügungen konfrontiert zu werden. Der ISP kann ja selbst keinesfalls prüfen ob tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, sodass er aus Selbstschutz mit der Sperre vorgehen wird müssen.

Zu befürchten steht, dass diese Entscheidung eine erste in einer(weiteren) Reihe von einzelfallbezogenen, scheinsachgerechten,  unsystematischen und letztlich unnachvollziehbaren Enscheidungen sein wird.