Überwacht Österreich wie die Stasi die DDR-Bürger?
“Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi.”
Diese Aussage tätigte der Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek in einem Intervew im ORF Radio.
Eigentlich eine erstaunlich - naja sagen wir einmal mit ähnlich offenem Herzen, wie es der Herr Präsident getan hat - falsche, unbegründet und polemische Aussage. Der Präsident muss eine recht eigenartige Sicht der Welt haben, müssen ihn doch etwa Kontrollen an der Supermarktkassa unverzüglich an die Methoden der GESTAPO und Videokameras im Tunnel an “1984″ gemahnen.
Im Erst: Gerade ein Repräsentant einer Institution wie des VfGH sollte in der Wahl von Vergleichen vorsichtig sein, denn auch wenn es gut gemeint war, entbehrt derselbe jeder Grundlage, zumal die Intention und Wirkung der Überwachung entscheidend ist, ob die Überwachung durch den Staat legitim ist. Oder geht Präsident Korinek davon aus, dass die Überwachung einzig Mittel zum Zweck der Unterdrückung und Unterjochung der Bürger ist? Nur dann wäre sein Vergleich nämlich redlich.
Selbst wenn der Präsident “nur” die Intensität der Überwachung gemeint hat, ist die Aussage falsch: Weder existiert in Österreich ein institutionelles Netz von Spitzeln und Agenten, noch eine Politgesetzgebung, die Meinungsäußerung oder politische Betätigung ernsthaft behindern könnte, egal welche Informationen man gesammelt hat. All das wäre aber wohl notwendig um eine Gefahr von Totalitarismus zu beschwören.
Ich muss abschließend bemerken, dass ich natürlich auch für scharfe Kontrolle jeder Art von Datensammlung bin (die privaten Sammlungen scheinen mir manchmal fast gefährlicher), viel wichtiger schiene mir jedoch noch, die Transparenz staatlichen Handels an und für sich zu erhöhen. Stichwort: Recht auf Akteneinsicht und Auskunft als Grundsatz, nicht als Ausnahme.
24 Sep 2007 Johannes Pratl

[…] Eine ausführliche Diskussion - medial und politisch - zur Frage, wie stark die staatlichen Möglichkeiten der Überwachung - siehe dazu Pratls Beitrag von letztem Jahr - tatsächlich schon sind, und wie stark sie sein sollen. Allenfalls mit Gesetzesinitiativen zur Entschärfung, falls erforderlich. Hier wäre etwa eine parlamentarische Enquete, die live im Fernsehen und im Internet übertragen werden sollte, zu empfehlen, in der offen alle Standpunkte und notwendigen Entscheidungsgrundlagen für diese oder jene Ver- oder Entschärfungsmaßnahme auf den Tisch kommen sollten. […]