In der aktuellen Ausgabe der Österreichischen Juristen-Zeitung (ÖJZ 2009/8) findet sich ein interessanter Artikel, der sich mit dem häufig in verschiedenen Rechtsbereichen verwendeten Terminus „anerkannte Regeln der Technik“ beschäftigt. Interessant schon, zumal diese Begrifflichkeit häufig gar nicht, öfter jedoch noch missverstanden wird.

Die anerkannten Regeln beschreiben nämlich keineswegs das technisch mögliche, sondern das in Wissenschaft und Praxis anerkannt und angewendete.

Verwandt mit den anerkannten Regeln ist der sog genannte „Stand der Technik“. Bei diesem fehlt das Erfordernis der generellen Anwendung. Es genügt, wenn in der Wissenschaft eine Erkenntnis zu einem bestimmten Problem bereits bekannt ist, auch wenn sie (noch) nicht generell angewendet wird.

Normen (ÖNORM, DIN etc) beschreiben wiederum häufig anerkannte Regeln, können aber natürlich von diesen überholt werden, sodass die Erfüllung einer Norm noch nicht eine Ausführung „nach den Regel oder dem Stand der Technik“ bedeuten muss. Erstaunlicher Weise werden häufig, auch bei Auftraggeberseitig erstellten Verträgen, nicht die Regeln der Technik, sondern die Normen als Grundlage der Vertragserfüllung zu Grunde gelegt.

Autor: Johannes Pratl