Allgemein, Familien-, Erb- und Scheidungsrecht, Interessante Entscheidungen
Unterhaltsanspruch während des Masterstudiums der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften?
Der “Bologna-Prozess”, nachdem Studien ja regelmäßig nicht mehr mit dem althergebrachten Mag. oder Dr. sondern mit Bakk. und Master zu Ende gehen, hat die Frage auftreten lassen, wie lange Eltern neuerdings Studierenden gegenüber unterhaltspflichtig sind. Auch über das Bakkalaureat hinaus? Der Oberste Gerichtshof klärt in 9 Ob 63/08t auf: Auch für das Masterstudium besteht die Unterhaltspflicht soweit dieses “einer Erweiterung der beruflichen Möglichkeiten” dient, was zu beurteilen eine Frage des Einzellfalles bleibt, aber im Anlassfall bejaht wurde.
Der Sachverhalt betraf übrigens eine Studentin der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften. Da hätte der OGH die Sache natürlich abkürzen und sich auf den Standpunkt stellen können, dass dieses Studium zur Berufsvorbereitung im Sinne der Schaffung einer Möglichkeit ein Einkommen zu erzielen per se ungeeignet ist und daher analog der steuerrechtlichen “Liebhaberei” sowieso keinen Unterhaltsanspruch begründet.
22 Jan 2010 Johannes Pratl

Kabarettreif!