Zumal in letzter Zeit in Nachrichtensendungen oft und gerne über den Ermittlungsstand bestimmter Kriminalfälle berichtet wurde war oft zu höhren, dass für alle (namentlich erwähnten) betroffenen Personen die Unschuldsvermutung gilt.

Woher kommt diese merkwürdige Redewendung?

§ 7b Mediengesetz postuliert das Verbot, über eine Person gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird so zu berichten, dass diese als schuldig hingestellt bzw. als nicht bloß tatverdächtig bezeichnet wird.

Um jeden diesbezüglichen Eindruck zu vermeiden, hat sich medial der Hinweis auf die Unschuldsvermutung quasi als diesbezüglicher Disclaimer etabliert. Wie das manchmal hinüber kommt, besonders wenn die Vermutung mit einem gewissen (geradezu hörbaren) Augenzwinkern ausgesprochen wird, ist natürlich eine andere Frage.