Kollege Pratl hat zuletzt glossiert, auf welche Orchideenthemen Seminarveranstalter kommen, wenn es darum geht, vermeintliche oder tatsächliche Marktlücken zu füllen.

Nun ist es aber wirklich schwierig, sich in den Mainstream-Rechtsgebieten gegen Päpste wie Hügel, Reich-Rohrwig etc durchzusetzen. Will man also überhaupt die Chance bekommen, ein Seminar halten zu dürfen, bedarf es schon einer Marktlücke.

Ähnlich ist es mir ergangen, als ich das jüngste “ecolex” durchblätterte. Es muss schon ganz schön schwierig sein, monatlich ein ganzes Heft zu füllen. So schreibt dann also Mazal über Ansprüche und Anspruchsgrenzen des Dienstgebers, was das Informationsbedürfnis über Krankheiten seiner Mitarbeiter betrifft – oder Lesigang über die ärztliche “Lugurkunde” – ein schönes Wort, das ich noch gar nicht kannte. Fazit des Beitrags: Ärzte, die falsche Dienstunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, machen sich strafbar. Na bumm, sagt da der Betriebswirt und “Halb-Jurist”, dass es da einer geschliffenen juristischen Interpretation überhaupt bedarf.

Den Vogel aber schießt ein Beitrag ab, der uns – wohl aus nicht mehr ganz aktuellem Anlass – über die Ad-Hoc-Streitbeilegungskommission bei Olympischen Spielen informiert. Sicherlich ein Thema – leider hat der Autor nur das Verfahrensrecht dargelegt – lustiger wäre die Lektüre gewesen, wenn auch ein paar materielle Entscheidungen der AHK (Ad-Hoc-Kammer) besprochen worden wären.

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Wenn ich gerade dabei bin über juristische Fachzeitschriften zu plaudern: mit einem gewissen Interesse las ich im Inhaltsverzeichnis, dass sich im aktuellen ecolex auch eine Besprechung der OGH-E zur “Ausmalverpflichtung” als Bestandteil von Vertragsklauseln in Mietverträgen befinde – freilich hat sich mir als “halbjuristischem” Leser die Ratio der E aus der Besprechung nicht erschlossen. Einem lösungs- und entscheidungsorienten Leser wäre manchmal gedient, wenn in einigen wenigen Zeilen dargelegt würde, was Sachverhalt war, was das Ergebnis ist und welche Aussagen verallgemeinerbar abzuleiten sind.