Allgemein, Konsumentenrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Serie “Unbekannte Rechtsvorschriften” – Die Textilkennzeichnungsverordnung
Jeder kennt sie, mancher vermag sie zu deuten: Die “Pflegehinweise”, die fast jedes Kleidungsst�ck zieren.

Wussten Sie, dass diese nicht aus reiner Serviceorientierung von den Herstellern angebracht werden?
Die Textilkennzeichnungsverordnung schreibt im Datail sowohl Aussehen alsauch Inhalt der Pflegehinweise vor, die jede verkaufte Textilie tragen muss.
PS: Ist der Hinweis “von links b�geln” eingentlich politisch zu verstehen? Da sagt die Verordnung n�mlich gar nichts dazu.
11 Jun 2010 Johannes Pratl
