Zuerst habe ich es f�r einen Tippfehler gehalten: In einem Artikel �ber grazer Kommunalpolitik war von der Aktivit�t des Vergebungsausschusses die Rede. Das kann doch richtig nur Vergabeausschuss hei�en dachte ich, zumal es ja auch Vergaberecht, Bundesvergabegesetz, Vergabekontrollsenat etc. hei�t. Vergebungsrecht passt ja h�chstens ins Kirchenrecht.

Aber weit gefehlt. Der Gemeindetrat der Stadt Graz hat tats�chlich einen – so genannten – Verwaltungsausschuss f�r die Vergebung von Lieferungen und Leistungen (Vergebungsausschuss)” gebildet, wie auf der Homepage der Stadt Graz zu erfahren ist.

Und wo kommt das her? Aus dem Statut der Stadt Graz (einem Landesgesetz), dessen § 33 wie folgt lautet:

(1) F�r die Vergebung von Lieferungen und Leistungen und f�r die �berpr�fung der Schlu�abrechnungen sind vom Gemeinderat aus seiner Mitte Verwaltungsaussch�sse f�r seine Funktionsdauer zu bestellen.


Nun, das “Vergebung” ist offenbar ein alter Begriff, der im Statut nicht aktualisiert wurde, die Bezeichnung “Vergebungsausschuss” ist aber offenbar eine Erfindung der Gemeindeverwaltung, die dringend einer Berichtigung bed�rfte.