Nicht ganz absichtloses Beobachten der Nachbarn
Ein echtes Kleinod einer Begr�ndung legt der Oberste Gerichtshof mit der Entscheidung Ob 248/09k vor. Es geht um die Frage des Schutzes der Privatsp�re vor�neugierigen Blicken der Nachbarn:
“Es ist den Vorinstanzen zuzustimmen, dass das beil�ufige und absichtslose Hinaussehen aus den Fenstern des eigenen Hauses, die Einblick in ein Nachbargrundst�ck gew�hren, keinen Eingriff in die Privatsph�re darstellen kann. Auch das kurze, nicht ganz so absichtslose, auf Neugier basierende Hinausblicken, das manch einer pflegt, kann je nach Empfindlichkeit unangenehm sein, muss aber im Rahmen des “�blichen” hingenommen werden. Dies hat seine Grenze bei der Intensit�t, durch die sich im konkreten Einzelfall auch ein anderer durchschnittlich empfindender Nachbar dauernd beobachtet und verfolgt f�hlen w�rde.”
02 Jul 2010 Johannes Pratl
